Die Geschäftstätigkeit einiger freier Berufe ist in erster Linie von Beratungsleistungen geprägt. Fehler führen naturgemäß nicht zu Personen- oder Sachschäden, allerdings können geldwerte Nachteile entstehen. Solche "echten" Vermögensschäden, die fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurden, lassen sich über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abdecken.
Im Gegensatz dazu übernimmt eine Betriebshaftpflicht nur Vermögensschäden, die in Folge von Personen- und Sachschäden entstehen.
Berufsbetreuer: Die Frist für einen Rentenantrag wird versäumt. Folge: Ein Teil der Rentenansprüche ist verjährt. Der Schaden kann in die -zigtausende gehen.
Unternehmensberater: Beim Aufstellen eines Businessplans werden Fördermöglichkeiten außeracht gelassen. Dadurch stimmt die Bank der Finanzierung nicht zu. Oder ein Projekt kommt nicht zustande. Hier droht Schadenersatz im vier- bis fünfstelligen Bereich.
Personalberater: Ein Fehler bei der Stellenbeschreibung führt dazu, eine Anzeige zurückzuziehen und zu korrigieren. Die Kosten für neue Anzeige können je nach Medium in die Tausende gehen.
Übersetzer: Es passieren Fehler bei der Übersetzung, so dass der Verlag das soeben erschienene Buch vom Markt nehmen und neu drucken lassen muss.
Immobilienmakler: Ein Fehler bei der Auskunft über den Verkehrswert eines Objektes führen zu schleppender Nachfrage oder gar Unverkäuflichkeit. Der Auftraggeber macht den Schaden geltend, der in die Hunderttausende gehen kann.
Hausverwalter: Der Wohnimmobilienverwalter versäumt nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung, die Mieter über fällige Nachzahlungen zu informieren. Die Nachzahlungsansprüche verjähren.
Grafik-Designer: Ein Designer verletzt Urheber- und sonstige geschützte Rechte. Sein Auftraggeber wird in die Haftung genommen und muss den Schaden ersetzen, der 10.000 Euro und mehr betragen kann.
Werbeagentur: Auch hier kommt es immer wieder zur Verletzung von Urheberrechten, etwa bei der Gestaltung von Werbemitteln. Schadenersatzforderungen können in die -zigtausende gehen, das Projekt und der Kunde sind womöglich verloren, wenn die Versicherung nicht einspringt.
Eventagentur: Bei einem Event werden falsche Veranstaltungstermine in Zeitungen, Zeitschriften und Werbebroschüren genannt. Womöglich verpassen wichtige Kunden den Termin oder müssen Flüge und Hotels umbuchen.
“Nicht alle Tarife bieten die genannten Leistungen an, die wichtigen Unterschiede finden Sie beim Tarifvergleich in unserem Online-Rechner“. Besonders auf den Einschluss „Offene Tätigkeits-Deckung” ist zu achten, weil so berufliche Nebenrisiken nicht alle einzeln in der Versicherungspolice genannt werden müssen”
versichert:
nicht versichert:
Wer als Unternehmer oder Freiberufler unsicher ist, ob er eine Vermögensschadenhaftpflicht-Police braucht, dem liefert Finanzchecks hier einige typische Berufsbilder, bei denen auf die Police nicht verzichtet werden sollte: Aufsichtsführung, Beratung, Begutachtung, Beurkundung, Prüfung, Vollstreckung, Verwaltung.
Dabei ist es unerheblich, ob es Ihr eigenes Unternehmen ist oder Sie gar nur nebenberuflich tätig sind. Selbst wenn Sie ausschließlich im Ehrenamt engagieren, beispielsweise als Vereinsvorstand, haften Sie per Gesetz für Vermögensschäden, die Dritten durch Ihre Fehler entstehen. Auch da ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereinsvorstände angeraten.
Pflichtversicherung
Grundsätzlich ist die Versicherung vorgeschrieben für die sogenannten kammerfähigen Berufe. Dort gilt sie sogar als Voraussetzung, um den Beruf überhaupt ausüben zu dürfen und muss bei der Zulassung nachgewiesen werden.
Im Zuge der Regulierung weiterer freier Berufe ist in manchen Berufen inzwischen ebenfalls eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Pflicht.
Empfehlenswert
Experten von Finanzchecks raten jedem Freiberufler, jeder Agentur, die einen Vermögensschaden verursachen kann, zu einem Vermögensschadenhaftpflicht-Vertrag. Das ist keine Pflicht, aber dringende Empfehlung.
Planungsfehler: Ein Architekt sollte Unterlagen für die Planung eines Geschäftshausneubaus mit Tiefgarage entwerfen. Als der Rohbau fertiggestellt war, wurde sichtbar, dass der Radius für die Einfahrt in die Tiefgarage deutlich zu eng bemessen worden war. Der nachträgliche Umbau erhöhte die veranschlagten Baukosten erheblich, die Mehrkosten stellen in diesem Fall den Vermögensschaden dar. Die Vermögensschadenhaftpflicht prüfte die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, da zwischen Verstoß und Geltendmachung des Schadens viel Zeit vergangen war, und bezahlt im Zweifel die Mehrkosten.
Fristversäumnis: Ein Wohnimmobilienverwalter rechnet für eine Eigentümergemeinschaft die Nebenkosten ab. Er versäumt jedoch, den Mietern die Rechnungen über fällige Nachzahlungen zu schicken. Erst nachdem die Ansprüche der Nachzahlungen verjährt sind, fällt der Fehler auf. Die Eigentümergemeinschaft verlangt 8.500 Euro Schadenersatz vom Verwalter. Dessen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung würde einspringen, falls er eine Police abgeschlossen hatte.
Vermeidbare Mehraufwendung: Ein Sachverständiger sollte untersuchen, ob eine Dachsanierung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Er kreuzt in seinem Bericht jedoch versehentlich an, dass die verwendeten Materialien nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen, obwohl sie das tun. Daraufhin wird die Sanierung wiederholt und dabei der Fehler des Sachverständigen entdeckt. Der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer zahlt 45.000 Euro wegen vermeidbarer Mehraufwendungen.
Beratungsfehler: Der Unternehmensberater empfiehlt seinem Kunden, in eine bestimmte IT-Lösung zu investieren. Bei der Implementierung stellt sich heraus, dass die Software mit dem bestehenden IT-System nur eingeschränkt kompatibel ist. Weil die Software angepasst werden muss, entstehen 12.000 Euro Mehrkosten. Das Unternehmen verlangt den Betrag als Schadenersatz vom Unternehmensberater. Der Schaden war versehentlich entstanden und ist somit versichert. Im Kleingedruckten der Anbieter steht dies unter „IT-Beratung“ oder „Anpassung und Implementierung von EDV-Programmen“.
Die Versicherungssumme – im Fachjargon bei Haftpflichtversicherungen Deckungssumme genannt -, sollte ausreichend hoch gewählt werden, um berufstypische Vermögensschäden abzusichern. Bei Unterdeckung muss der Unternehmer den Restschaden sonst aus eigener Tasche bezahlen. Übliche Deckungssummen liegen zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro. Wer einen zulassungspflichtigen freien Beruf ausübt, sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Folgend gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall und Beispiele für empfohlene Versicherungssummen (Stand 2020):
„Eine Vermögensschadenhaftpflicht sollte immer auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sein: Arbeitet ein Steuerberater vorwiegend für Arbeitnehmer, die ihre Einkommenssteuererklärung bei ihm erstellen lassen, wird der maximal denkbare Vermögensschaden deutlich geringer ausfallen, als wenn er große Unternehmen betreut.
Dieser Grundsatz gilt auch für alle Unternehmer und Freiberufler, bei denen keine Pflicht zu einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht. Die Versicherte Summe für die Vermögensschadenhaftpflicht sollte sich am maximalen Auftragsvolumen ausrichten, aus dem ein Vermögensschaden resultieren kann.”
Je nach Tarif (Beruf) und Versicherer ist der Versicherungsschutz regional begrenzt. Einige Tarife beschränken die Deckung auf Deutschland, andere auf Europa und wieder andere gelten weltweit. Bei international tätigen Unternehmen gilt: Sollte der Versicherer aus rechtlichen Gründen Leistungen im Ausland nicht erbringen können (insbesondere in sogenannten Non-Admitted-Ländern), muss er am Sitz des Versicherungsnehmers leisten, also überwiegend am Firmensitz in Deutschland. In Non-Admitted-Staaten wie Schweiz, Brasilien, Russland, Indien oder China, sind nur Lokaldeckungen einheimischer Versicherer zulässig.
Der Jahresbeitrag (inklusive 19 Prozent Versicherungssteuer) richtet sich nach Art der Tätigkeit und den damit verbundenen Risiken. Der Beitrag kann sich also von Beruf zu Beruf deutlich unterscheiden.
Kosten-Beispiel für ein Unternehmensberater: Bei einem Jahresumsatz von 100.000 Euro kostet die Vermögensschadenhaftpflicht jährlich zwischen rund 146 Euro und 430 Euro Prämie für eine Versicherungssumme von 100.000 Euro (3-Jahres-Vertrag). Bei höheren Deckungssummen gehen die Beiträge steil nach oben, wie das Ergebnis im Finanzchecks-Online-Rechner ausweist.
ALLCURA ist Premiumanbieter aus Hamburg für individuelle Lösungen und jahrelanger Kompetenz.
Allianz gehört mit Gründung 1890 und einem Umsatz von 32 Milliarden zu den größten Versicherer am Markt.
AXA bietet über wenige Risikofragen eine Versicherungssumme bis 1 Million Euro an.
ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und bietet ein umfangreichen Tarif an.
HDI bietet Deckungssummen für Vermögensschäden bis 3 Millionen Euro an.
Hiscox ist eine modulare Allround-Versicherung zur maßgeschneiderten Absicherung.
Markel bietet ein einfaches Antragsmodell bis 2 Millionen Euro Umsatz an.
R+V Versicherung hat eine offene Deckung mit Versicherungssummen bis 5 Millionen Euro.
Zurich hat ein vereinfachtes Antragsmodell bis zu einem Jahresnettoumsatz von max. 2,5 Millionen Euro.
Die Auswahl der Versicherer, die eine echte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung anbieten, ist in Deutschland relativ gering – siehe oben. Trotzdem können in den jeweiligen Tarifen erhebliche Leistungsunterschiede versteckt sein. Beispielsweise spielt der Geltungsbereich eine wichtige Rolle, da in der Regel ein im Ausland geltend gemachter Vermögensschaden nicht versichert ist.
Wichtig ist auch lückenloser Versicherungsschutz sowie eine Nachhaftung, die auch noch für einige Zeit nach Geschäftsaufgabe sicherstellt, dass ein später auftretender Vermögensschaden reguliert wird.
Unser Online-Rechner ermöglicht es Selbstständigen und Freiberuflern, schnell und unkompliziert anhand weniger Firmendaten den passenden Versicherungsschutz selbst herauszufinden. Es müssen keinerlei persönliche Daten für ein Tarif-Vergleich abgegeben werden. Als Ergebnis werden nicht nur die Preise aufgelistet, sondern auch die viel wichtigeren Leistungsbausteine werden über den Button „Tarifdetails“ sichtbar.
Übersichtlich nebeneinander kann man dann am Bildschirm oder als Ausdruck nachlesen, worin die Stärken und Schwächen der ausgewählten Tarife im direkten Vergleich liegen. Sichtbar wird auch eine Leistungsübersicht per PDF für jeden Tarif sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen (Bedingungswerk). Aber auch Angaben zu Selbstbehalten des Kunden im Schadenfall (SB), Rabatte für Mehrjahresverträge oder für Existenzgründer sind sichtbar.
Schließlich kann der User nach Auswahl des passenden Anbieters und Tarifs einen Online-Versicherungsantrag stellen. Bei Fragen rund um den Versicherungsschutz kann man einen Finanzchecks-Experten per Live-Chat zuschalten. Finanzchecks.de ist als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassen und verfügt pflichtgemäß über eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Erstinformation für den Kunden).
Der Vergleich ist kostenfrei. Als Online-Makler für gewerbliche Endkunden finanziert sich die Firma ausschließlich über Provisionen von den Versicherern, wenn der Kunde beispielsweise eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließt. Als Versicherungsmakler nach Paragraf 34d Gewerbeordnung kümmern die Experten von Finanzchecks.de sich dann um die Antragsabwicklung und die Tarifierung - bis hin zu allen Fragen und Änderungen für die Zukunft.
Als langfristiger Service-Partner rund um das Thema gewerbliche Versicherungen werden Kunden auch nach dem Abschluss weiter betreut.
Ein weiterer Service ist unsere Versicherungs-App namens VAPP. Hier können registrierte Finanzchecks-Kunden noch mehr digitalen Service bekommen.