Ein Immobilienmakler ist im Rahmen seiner Tätigkeit zahlreichen Risiken ausgesetzt, die hinsichtlich der Haftung existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Bedarfsgerechte Versicherungslösungen bieten nicht nur einen Existenzschutz, sondern schaffen gegenüber Auftraggebern auch das nötige Vertrauen. Doch welche Versicherung ist für Immobilienmakler unerlässlich?
Sie vermitteln Wohnungen, Häuser und Grundstücke, erstellen Gutachten, arbeiten mit Immobilienkäufern sowie -verkäufern zusammen und beraten diese - auf Immobilienmakler lastet eine große Verantwortung. Dessen Tätigkeitsfeld und Aufgabengebiet weist eine große Bandbreite auf und fällt besonders anspruchsvoll aus. Dies bringt diverse Risiken mit sich. Vor allem das Risiko eines Vermögensschadens ist in Hinblick auf die begutachtende und beratende Tätigkeit eines Immobilienmaklers besonders hoch.
Eine umfassende Absicherung gegen die genannten Schadenbeispiele bietet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler. Sie deckt rein finanzielle Schäden in Millionenhöhe ab, welche der Makler einem Kunden oder Mitarbeiter gegenüber verursacht.
Auch wenn Sie keine Pflichtversicherung ist, so gilt die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler als die wichtigste Form der Absicherung. Wichtig ist jedoch, dass diese Versicherung individuell auf den Makler zugeschnitten ist. Hierbei sollten sämtliche Bereiche mitversichert gelten, in denen dieser tätig ist. Folgende Punkte sind mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für Immobilienmakler versichert:
Weil der Makler die Informationen des von ihm beauftragten Wohnungseigentümer missversteht, wird die Wohnung unter Angabe neu installierter Heizkörper, Leitungen und Thermostatventile veräußert. Später wird im Rahmen eines Wasserschadens festgestellt, dass das Heizsystem sehr in die Jahre gekommen war. Dem Käufer wird im Gerichtsprozess eine signifikante Kaufpreisminderung zugestanden.
Versehentlich macht der Immobilienmakler falsche Angaben über bestehende Baubeschränkungen. Dies hat im weiteren Verlauf zur Folge, dass der Grundstückkäufer die geplanten Baumaßnahmen nicht in gewünschter Form umsetzen kann. Der Käufer verlangt die Wandlung des Vertrags und die Übernahme der Mehrkosten aufgrund der erforderlichen Neuplanungen.
Der Immobilienmakler erteilt unbeabsichtigt eine falsche Auskunft hinsichtlich des Baujahres einer Immobilie. Als der Erwerber im Anschluss an den Kauf den Fehler feststellt, fordert er vom Immobilienmakler eine teilweise Erstattung des Kaufpreises.
Bei Bedarf können folgende Tätigkeitsbereiche in unserem Online-Rechner zusätzlich in den Versicherungsschutz aufgenommen werden:
Über den Online-Rechner von Finanzchecks können Sie die Tarife namhafter Versicherer direkt vergleichen und abschließen. Abhängig ist die Prämienhöhe dabei von unterschiedlichen Faktoren wie Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter, gewählten Tarif, Höhe der Versicherungssumme oder der Selbstbeteiligung im Schadensfall. Die Nutzung des Tarifrechners ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Jetzt vergleichen und die beste Kombination aus Leistungsumfang und Prämienhöhe finden!
Für Immobilienvermittler mit eigenen Büroräumlichkeiten und Angestellten stellen auch Personen- und Sachschäden ein permanentes Risiko dar. Erleidet etwa ein Mandant innerhalb dieser Räume einen körperlichen Schaden oder wird dessen Eigentum durch einen Mitarbeiter unbeabsichtigt beschädigt, können hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf den Makler zukommen.
Die Haftpflichtversicherung für Immobilienmakler deckt in den Büroräumen etwaige Personen- und Sachschäden ab, doch was ist, wenn das Inventar Schaden nimmt? Für Beschädigungen am Betriebsinhalt infolge von Feuer, Hagel, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl und damit einhergehende Betriebseinschränkungen kommt die Inhaltsversicherung auf.
Gut zu wissen, Ihre Haftpflicht bietet bei Abwehr unberechtigter Ansprüche eine Kostenübernahme im Rechtsfall, sogar vor Gericht. Für alle anderen Streitfälle ist die Firmenrechtsschutzversicherung sinnvoll. Beispielsweise aufgrund Streitigkeiten mit einem Angestellten oder einem Kunden können hohe Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.
Wer Immobilienmakler werden möchte, muss verschiedene Kriterien erfüllen, es gilt eine Erlaubnispflicht. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Erlaubnisbehörde. In Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In allen anderen Bundesländern sind es die örtlich zuständigen Gewerbeämter, Landratsämter und Bezirksämter. Die Voraussetzungen für die Berufszulassung sind Zuverlässigkeit und Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse: