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Berufshaftpflicht für Büroservicedienstleister

  • Haftungsprüfung durch Versicherer
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit
  • „reine“ Vermögensschäden
  • Versicherung ab 14,75 € monatlich
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Brauchen selbstständige Bürodienstleister eine Haftpflicht­versicherung?

Viele kleinere Unternehmen arbeiten heute ohne eigenes Büro oder Sekretariat. Die Folge, Sie lagern ihren Büroservice aus. Die Bezeichnungen reichen von Büroservice über Bürodienstleistung bis hin zu Sekretariatsservice, Büroorganisation, virtueller Assistenz oder eBuero. Erledigt werden Arbeiten, für die meist die Qualifikation von Bürokaufleuten oder Sekretärinnen erforderlich ist.

Da Sie als Büroservicedienstleister häufig mit sensiblen Daten arbeiten und im direkten Austausch mit Ihren Kunden stehen, benötigen Sie zum Schutz Ihrer Firma, Ihrer Mitarbeiter und Ihres Vermögens eine Berufshaftpflichtversicherung. Bereits kleine Fehler können einen großen finanziellen Schaden anrichten.

  • Der Versicherer prüft die gegen Sie gestellten Forderungen nach Rechtsgrund und Höhe.
  • Berechtigte Forderungen werden bis zur Versicherungssumme übernommen (Schadensersatzfunktion).
  • Unberechtigte Ansprüche weist die Versicherung ab und übernimmt bei Bedarf die Verteidigung vor Gericht (passive Rechtsschutzfunktion).

Deshalb ist die Berufshaftpflicht für selbständige Büroserviceunternehmen so wichtig

Angestellte im Büroservice sind über den Arbeitgeber bzw. dessen Haftpflichtversicherung geschützt, wenn einem Kunden ein Schaden entsteht.

Selbstständige Bürodienstleister, ob als Freiberufler oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft, haften dagegen persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen. Schon eine kleine Nachlässigkeit kann zu einem Ersatzanspruch in (faktisch) unbegrenzter Höhe führen.

Schadenbeispiele:

  • Versäumte oder verspätete Organisation einer wichtigen Dienstreise des Kunden
  • Raumservice für eine Konferenz wurde nicht wie besprochen geplant
  • Verletzung des Datenschutzes beim Kunden, die zu einem Bußgeld wegen eines nicht gemeldeten DSGVO-Verstoßes führt
Hand blättert durch sortierte Papierstapel mit farbigen Klemmen auf Schreibtisch.
Deshalb ist die Berufshaftpflicht wichtig.

Welche Haftpflicht ist die richtige?

Die Betriebshaftpflicht­versicherung hilft in den meisten Schadensfällen für Büroservicedienstleister nicht weiter. Sie deckt ausschließlich Personen- und Sachschäden, sowie in Folge dessen Vermögensschäden. Beispiel: Wird eine Person verletzt, übernimmt sie Behandlungskosten oder Schmerzensgeld.

Im Büroservice entstehen typischerweise reine Vermögensschäden – etwa durch falsche Buchungen, Rechnungsfehler oder verpasste Termine. Ob fahrlässig oder grob fahrlässig: Mit der passenden Vermögensschaden­haftpflicht, auch Berufshaftpflicht genannt, sind solche Fehler abgesichert und führen nicht zu Ihrem finanziellen Ruin.

Was deckt die Vermögensschaden­haftpflicht für Büroservice­dienstleister und was nicht?

versichert ist
  • Ansprüche wegen leichter und grob fahrlässig verursachter Vermögensverluste
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Schreibfehler Verlust von Unterlagen
  • Nachhaftung
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung (Verzugsschaden)
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Wettbewerbsrechte
  • Internet-Risiko, etwa die Übertragung von Viren, Trojanern
ausgeschlossen sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden sowie wissentliche Pflichtverletzungen
  • Ansprüche wegen Vertragsstrafen
  • Ansprüche wegen Garantiezusagen und Erfolgszusagen
  • Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln
  • Personen- und Sachschäden (optional über Betriebshaftpflicht)

Welche Versicherungssumme für Büroservice?

„Wegen der unbegrenzten Haftung ist eine möglichst hohe Versicherungssumme empfehlenswert. Je nach Umsatz sollten mindestens 200.000 Euro bis 500.000 Euro gewählt werden. Für Neugründer sind 100.000 Euro im ersten Jahr ausreichend.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks.de

Aus der Praxis: Vermögensschäden von Bürodienstleister

Zahlendreher im Datum, Geschäftspartner reisen vergeblich an. Der Kunde fordert Reisekosten und Hotel von rund 2.500 €. Typischer Vermögensschaden, über die Berufshaftpflicht gedeckt.

Vertrauliche Kundendaten werden versehentlich Dritten zugänglich. Folge: verlorenes Projekt + Vertragsstrafe; der Kunde verlangt Ersatz von 10.500 €. Die Vermögensschadenhaftpflicht begleicht den Schaden.
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