Betriebs­haftpflicht­versicherung Bewachungs­unternehmen | Sicherheits­dienst Vergleich

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Betriebshaftpflicht­versicherung - eine Pflicht für Bewachungs­unternehmen und Sicherheits­dienst

Im Gegensatz zu vielen anderen Selbstständigen ist ein Bewachungsunternehmen dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den vorgeschriebenen Deckungssummen abzuschließen. Die Risiken, die von der Tätigkeit ausgehen, sind demnach groß genug, um diesen Schritt zu rechtfertigen. So müsste ein Sicherheitsdienst zum Beispiel dafür gerade stehen, wenn ein Mitarbeiter vergisst, eine Tür abzuschließen und Einbrecher sich auf diesem Wege Zutritt zu den zu bewachenden Räumen verschaffen könnten - sämtliche Beschädigungen, aber vor allem der Schadenersatz für das Diebesgut müsste das Bewachungsunternehmen ersetzen. Sowohl die Geschädigten als auch der Sicherheitsdienst selbst liefen so Gefahr, dass diese Forderungen nicht bestritten werden könnten. Eine passende Betriebshaftpflichtversicherung ist die einzige Lösung.


Betriebshaftpflicht Bewachungsunternehnen - Sicherheitsdienst bei der Kontrolle

Betriebshaftpflicht für Bewachungs­unternehmen - finanzielle Risiken minimieren

Die Bewachungsverordnung (BewachV) regelt die Voraussetzungen, unter denen Unternehmen die Bewachungserlaubnis erteilt wird, die wiederum Bedingung zur Ausübung dieses Gewerbes ist. Ein wesentlicher Punkt ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen, die in § 6 der BewachV geregelt ist.

Diese unten angegebenen Grenzen sollten nur als Richtwert dienen, denn in der Praxis muss sich ein Sicherheitsdienst deutlich höher absichern: Allein die bewachten Sachen dürften in der Regel die vorgeschriebene Summe wertmäßig übersteigen. Um sich ein klares Bild vom Haftungsumfang zu machen, soll deswegen zunächst der Versicherungsumfang einer Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen näher ausgeführt werden.

Als minimaler Versicherungsumfang sind folgende Deckungssummen festgeschrieben:
  • 1.000.000 Euro für Personenschäden
  • 250.000 Euro für Sachschäden
  • 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen
  • 12.500 Euro für bestimmte Vermögensschäden, die sich auf geldwerte Schäden Dritter beziehen

Privater Sicherheitsdienst - ein breites Tätigkeitsspektrum

Bewachungsunternehmen gibt es in den unterschiedlichsten Formen, die vom Kaufhausdetektiv bis hin zu Personenschützern und professionellen Geld- und Werttransporten reichen. Dementsprechend breit muss auch die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Sicherheitsdienst aufgestellt sein. Zu den versicherten Tätigkeiten und Arbeitsbereichen gehören:

  • Wach-, Sicherheits- und Schutzdienste
  • Objekt- und Werkschutz und Baustellenüberwachung
  • Personenschutz
  • Absperr- und Security-Dienstleistungen
  • Wert- und Geldtransporte
  • Veranstaltungssicherheit
  • Kaufhaus- und Ladendetektive

Versichert sind jeweils der Selbständige oder Unternehmer sowie seine Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit fahrlässig oder grob fahrlässig Dritte schädigen. Muss der Sicherheitsdienst beispielsweise eine Person von einem geschützten Gelände verweisen und diese wird dabei aus Versehen verletzt, greift die Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen ebenso wie in dem Fall, wenn wegen einer Unachtsamkeit das Eigentum des betreffenden Auftraggebers entwendet wird. Wichtig ist an dieser Stelle, dass eine Betriebshaftpflicht generell die Prüfung der Haftungsfrage übernimmt - der Sicherheitsdienst genießt also einen passiven Rechtsschutz.


Finanzchecks-Tipp für Bewachungsunternehmen:

Das Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt möchte zur Anmeldung des Unternehmens einen Versicherungsnachweiß haben. Die Versicherungen möchten wiederum für den Versicherungsschutz die Gewerbeanmeldung sehen. Der Kunde befindet sich in einer Zwickmühle. Von Finanzchecks erhalten Sie eine voläufige Deckungszusage, die für die Gewerbeanmeldung ausreicht und der Prozess beschleunigt wird.
Über unseren Online-Rechner können Sie die vorläufige Deckungszusage einfach mit auswählen.


Betriebshaftpflicht­versicherung für Bewachungs­unternehmen

Diese Funktion sollte nicht unterschätzt werden, denn der Versicherer vertritt in jedem Fall die Interessen seines Versicherungsnehmers: Werden unberechtigte Forderungen an den Sicherheitsdienst gestellt, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung diese ab - bei Bedarf auch vor Gericht. Diese Schutzfunktion bezieht sich sowohl auf die generelle Haftungsfrage als auch auf die Höhe des beanspruchten Schadenersatzes. Sind die Ansprüche berechtigt, entschädigt die Betriebshaftpflichtversicherung und stellt den Sicherheitsdienst damit frei. Dieser Versicherungsvertrag begrenzt also das Schadenersatzrisiko für das Bewachungsunternehmen auf den zu entrichtenden Versicherungsbeitrag - und macht es damit kalkulierbar.

blauer Kasten  Bedarfsgerechte Absicherung für Bewachungsunternehmen

Über die üblichen Deckungskonzepte für Selbständige hinaus muss also die Betriebshaftpflicht für Bewachungsunternehmen spezielle Erweiterungen aufweisen. Des Weiteren ist bei der Auswahl explizit darauf zu achten, dass auch alle Leistungen abgedeckt sind. Werden beispielsweise Geld- und Werttransporte durchgeführt, kalkuliert der Versicherer ein deutlich höheres Risiko ein, als dies bei Kaufhausdetektiven der Fall ist. Übernimmt der Detektiv nun zusätzlich Geldtransporte, ist dies in seiner Police eventuell nicht mitversichert. Je genauer die Betriebshaftpflichtversicherung für einen Sicherheitsdienst also dem tatsächlichen Gefahrenpotenzial angepasst ist, desto wirksamer ist der Versicherungsschutz.


Kostenbeispiel Bewachungsunternehmen

Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

Volkswohl Bund
Personenschaden: 5.000.000 Euro
Sachschaden: 5.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
233,91 Euro jährlich

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Weitere interessante Informationen

  • Für ein Bewachungsunternehmen welches Geld- und Werttransporte durchführt ist die Transportversicherung der Valoren eine wichtige Ergänzung. Versichert können Gefahren unter anderem wie Raub, Diebstahl oder Transportmittel-Unfall.
  • Der Kunde bezahlt nicht die Rechnungen? Über eine Firmenrechtsschutzversicherung gibt es die Möglich­keit ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Darüber hinaus ist das Unternehmen für die Kosten eines Rechtsfalls geschützt.