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Die Berufshaftpflichtversicherung ist der Zusammenschluss aus einer Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht. Dabei handelt sich meist um die Pflichtversicherung für Kammerberufe wie einem Arzt, Architekt, Steuerberater oder Rechtsanwalt. Die Berufshaftpflicht für Freiberufler kann dagegen individuell zusammengestellt werden. Die Betriebshaftpflicht bei Versicherungsgesellschaft A und die Absicherung der Vermögensschäden über einen Spezialversicherer B. Vorteil ist meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis und ein individueller Schutz.
Mit der Gründung hat man als Unternehmer viele Vorschriften, Richtlinien und Absicherungen zu organisieren und einzuhalten. Ob Kleingewerbe, Selbstständig, UG, GmbH oder Freiberufler: Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen. Versichert sind berechtigte Haftpflichtansprüche aus Personen- und Sachschäden, die einem Dritten durch Ihre unternehmerische Tätigkeit schuldhaft verursacht wurden. Vermögensschäden sind nur versichert, wenn ein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist.
Diese Absicherung ist notwendig für Freiberufler und Unternehmen vorallem aus der Informationstechnik (IT), Medien-, Werbe-, Immobilien- und Dienstleistungsbranche. Häufige Forderungen entstehen bei Berufen, die beratend, prüfend, vollstreckend, verwaltend, begutachtend oder aufsichtführend tätig sind. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie bei einer berechtigten Forderung Dritter, die aus keinem Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Nützlich ist auch die rechtliche Abwehr einer Forderung, die nicht Ihr Verschulden ist.
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Handwerker
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Gebäudereinigung
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