Betriebs­haftpflicht­versicherung Vergleich

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Betriebs­haftpflicht­versicherung: So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schadensfällen

Kommt es als Selbstständiger oder in einem Unternehmen zu Schadensfällen, kann es schnell teuer werden: Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet dafür einen umfassenden Versicherungsschutz und übernimmt Kosten bei Personen-, Sach- und den daraus entstandenen Vermögensschäden. Vor allem Selbstständige und Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen können mit einer Betriebshaftpflichtversicherung ihre finanzielle Existenz schützen.

  • Pflichtversicherung nur bei bestimmten Berufen
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
  • Versichert Selbstständige und deren Mitarbeiter
  • Versicherung ab 77,35 € p.a.

Was ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung?

Die Definition vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt die Haftungsgrundlagen ganz klar: Jeder Schadensverursacher haftet für die Folgen, wenn es notwendig ist, mit seinem gesamten Vermögen. Das trifft auch auf Unternehmen zu, wobei der Schadensersatz meistens auf das Stammkapital begrenzt ist. Was die Relevanz der Betriebshaftpflichtversicherung noch unterstreicht, ist ihr Leistungsumfang: So prüft der Versicherer zunächst, ob die gegen das Unternehmen gerichteten Schadenersatzforderungen überhaupt berechtigt sind – und zwar nach dem Grundsatz und der Höhe. Gibt es dazu unterschiedliche Auffassungen, veranlasst der Versicherer auf eigene Kosten Gutachten, Sachverständigenleistungen und sogar bis vor Gericht rechtliche Vertretung.

Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich

Versicherungs­umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

Was ist versichert?
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch auf Kosten des Versicherers vor Gericht
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigenleistungen
Was ist nicht versichert?
  • reine Vermögensschäden (z.B. durch planender, beratender, prüfender oder gutachtlicher Tätigkeit – diese können über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden)
  • Schäden die aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Kostenvoranschlägen entstehen
  • Vorsätzliche Schadensansprüche oder mit Strafcharakter
  • Schäden, am eigenen Unternehmen

Ist die Betriebs­haftpflicht eine Pflichtversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung ist in jedem Lebensbereich wichtig. Das Wort „Pflicht“ in Betriebshaftpflichtversicherung ist hier jedoch irreführend: Eine Pflicht, diese Versicherung abzuschließen, besteht in den meisten Berufen nämlich nicht. Aber: In manchen Fällen fordert der Auftraggeber den Nachweis einer Betriebshaftpflicht. So zum Beispiel im Bau sowie Handwerk oder wenn Sie als Subunternehmer tätig sind. Auch der Vermieter kann einen Nachweis fordern, wenn Sie zum Beispiel ein Büro anmieten möchten.

Einfach erklärt, befasst sich die Betriebshaftpflicht mit Schadenersatzansprüchen, die Dritte gegen Ihr Unternehmen richten. Da sich derartige Personen- und Sachschäden nicht generell vermeiden lassen, sollten Selbstständige und Gesellschaften wie eine GbR, UG (haftungsbeschränkt), GmbH oder AG mit einem hohen Versicherungsschutz effektiv Vorsorge treffen und das finanzielle Risiko auf den Beitrag zur Betriebshaftpflicht reduzieren.


Betriebliche Haftpflichtversicherung: Wichtige Begriffe und Leistungen

Was genau bietet Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung und wie hoch ist die Deckungssumme? Bei dem Thema ist es oft schwer, den Überblick zu behalten. Im Folgenden finden Sie daher eine Übersicht der wichtigsten Leistungen und Begriffe, damit Sie die richtigen Tarife mit passenden Konditionen einfach und schnell finden:

  • Tätigkeitsschäden / Bearbeitungsschäden

    Die Betriebshaftpflichtversicherung versichert Schäden durch die gewerbliche Tätigkeit an oder mit Sachen / Materialien, wie beispielsweise Transport, Montage, Einbau, Ausbau, Verlegen oder Anbringen. Hier begrenzen Versicherungen die Deckungssumme häufig und/oder es wird ein gewisser Selbstbehalt vereinbart. Achten Sie in unserem Betriebshaftpflicht-Vergleich darauf.

  • Produkthaftpflicht

    Zudem versichert sie Personen- oder Sachschäden durch gehandelte oder selbst hergestellte Produkte. Für Produkte, die zur Bearbeitung, Weiterverarbeitung oder zum Einbau verwendet werden, bedarf es einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung.

  • Subunternehmer

    Grundsätzlich sind neben dem Unternehmer selbst alle Angestellten in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Subunternehmer sind verpflichtet, selbst eine betriebliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das beauftragen von Subunternehmen ist in den meisten Tarifen für die genannten Tätigkeiten mitversichert. Sollte der Subunternehmer ein Schaden beim Auftraggeber verursachen, übernimmt Ihre Versicherung die Kosten und nimmt Ihren Subunternehmer in Regress.

  • Import aus Nicht-EU Ländern

    Werden Produkte aus Nicht-EU Ländern importiert, gelten Sie als Quasi-Hersteller. Als Quasi-Hersteller gelten Sie auch, wenn die Produkte mit Ihrem Firmennamen versehen sind. Das heißt Sie haften im vollen Umfang bei Schäden gegenüber Dritte, auch wenn Sie dieses nicht hergestellt haben. Dieses Risiko muss im Versicherungsvertrag zusätzlich vereinbart werden.

  • Selbstbeteiligung

    So nennt man die vereinbarte Summe, die in einem Schadensfall selbst zu bezahlen ist. Um die Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung zu senken, sollte unser Online-Rechner für den Vergleich von Preis und Leistung genutzt werden. Zudem können Sie die Selbstbeteiligung von 0 bis 1000 Euro selbst vereinbaren. Die möglichen Rabatte von 10 bis 30 % werden automatisch berechnet.

  • Versicherungssumme / Deckungssumme

    Die Deckungs- bzw. Versicherungssumme beschreibt die Höhe der vereinbarten Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Je nach Tarif und Versicherung fällt sie unterschiedlich aus. Zum Beispiel pauschal 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden oder 3.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden. Wir empfehlen derzeit, mindestens eine Summe von drei Millionen Euro zu wählen, um im Ernstfall nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

  • Umwelthaftpflicht

    Ansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser sind ebenso abgesichert. Aufgrund des Umwelthaftungsgesetzes ist dieser ein Pflichtbaustein zu jeder Betriebshaftpflicht.

  • Privathaftpflicht

    Für den Unternehmer ist diese meistens ohne Zuschlag inkludiert oder zuzüglich einer geringen Mehrprämie möglich. Dabei handelt es sich um eine umfangreiche Privathaftpflicht für die Familie, die in der betrieblichen Haftpflicht mit abgedeckt ist.

  • Rabatte für Neugründer / Existenzgründer

    Wenn Ihr Gewerbe in den letzten 12 Monaten, bei einigen Tarifen 6 Monate, neu angemeldet wurde, erhalten Sie zusätzliche Rabatte bis zu 40 %. Über unseren Betriebshaftpflicht-Vergleich finden Sie die passenden Tarife, bei denen die jeweiligen Rabatte der Versicherungsgesellschaften hinterlegt sind und in den Kosten automatisch berechnet werden.


Welche Personengruppen sind versichert?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schadensfälle im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit und schützt zudem Ihre Mitarbeiter. Zu den versicherten Personengruppen zählen unter anderem:

  • Angestellte (Voll- und Teilzeit)
  • Aushilfen/Mini-Jobber
  • Werkstudenten
  • Praktikanten

Auch bestimmte externe Personengruppen können mitversichert werden, wenn sie mit Ihnen einen Vertrag abgeschlossen haben:

  • Reinigungskräfte
  • Beauftragen von Subunternehmer
  • Familienmitglieder, die unentgeltlich in Ihrem Unternehmen arbeiten, sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht: So beugen Sie vor

„Diese Summe können wir leider nicht übernehmen“ ist kein Satz, den Sie gern von Ihrer Versicherung hören möchten. Schließlich haben Sie eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, damit der Versicherungsschutz alle Schäden abdeckt. Doch damit wirklich alles versichert ist, müssen Sie bei der Beantragung einiges beachten.

Betriebsbeschreibung

Wichtig ist: Geben Sie alle Dienstleistungen detailliert an, auch wenn es nicht das Hauptangebot ist. Ist dies nicht schriftlich in der Versicherung festgehalten, wird es auch nicht versichert. Häufig sind Versicherungen in diesem Fall leider recht unflexibel. Seien Sie also kleinlich, damit der Versicherungsschutz in allen Situationen eingreift.

Obliegenheitsverletzung

Lassen Sie keine Zeit vergehen! Auch, wenn der Schaden nur eine Kleinigkeit ist: Geben Sie diesen nicht sofort bei Ihrer Versicherung an und es entstehen Folgeschäden, die nicht mehr nachweisbar sind, kann die Versicherung Ihnen im schlimmsten Fall sogar kündigen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Möchten Sie eine Versicherung abschließen, sind Sie dazu verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. So müssen Sie zum Beispiel die Versicherung über vorliegende Schadensfälle zu informieren. Machen Sie eine Falschangabe oder schätzen das Risiko falsch ein, kann die Versicherung im späteren Schadensfall die Übernahme der Kosten verweigern.


Finanzchecks Online-Rechner zeigt die Kosten der verschiedenen Tarife auf

Berechnung der Kosten einer Betriebs­haftpflicht­versicherung

Grundsätzlich umfasst eine Betriebshaftpflicht die komplette Geschäftstätigkeit eines Unternehmens im In- und Ausland. Auf diesen Aspekt ist in einem Vergleich besonders zu achten, denn der Geltungsbereich kann bedingungsgemäß durchaus auf das geografische Europa begrenzt sein.

Wichtigste Kriterien zur Berechnung sind die Größe des Unternehmens, die anhand von Umsatz oder der Jahreslohnsumme erhoben wird, sowie der Anzahl der tätigen Mitarbeiter. Dadurch bezahlen Selbstständige die ein Kleingewerbe betreiben deutlich weniger, wie ein Unternehmen mit Umsätzen mehrerer hundert Tausend oder sogar Millionen. Allerdings hat jede Versicherungsgesellschaft einen Mindestbeitrag festgelegt, wodurch Umsätze unter 25.000 Euro meistens keinen Unterschied in der Prämie ausmachen.

Des Weiteren sind die jeweiligen Betriebsarten des Unternehmens und der gewählte Versicherungsumfang entscheidend. Ein reiner Bürobetrieb verursacht selten hohe Schäden, anders als bei produzierenden Unternehmen, einem Handwerker oder Bauunternehmen.

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Online Rechner: Betriebshaftpflichtversicherungen vergleichen und sparen

Der Versicherungsumfang der betrieblichen Haftpflichtversicherung sollte auf die konkrete Geschäftstätigkeit zugeschnitten werden, eine Aufführung aller Tätigkeiten und Betriebsarten sollte schwarz auf weiß im Versicherungsschein dokumentiert sein. Dies hat den Hintergrund, das je nach Risiko die Versicherungsgesellschaft andere Kosten kalkuliert und im Versicherungsfall nur für angegebene Tätigkeiten Schutz besteht. Für verschiedene Branchen lassen sich spezielle Deckungskonzepte vereinbaren, die wir für Sie in unserem Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherungen integriert haben.

Über unseren Online-Rechner mehrere Angebote detailliert vergleichen. Das schafft nicht nur Klarheit zu den verschiedenen Ein- und Ausschlüssen der einzelnen Konzepte, sondern auch zu den Konditionen und Kosten der sogenannten Betriebshaftpflicht (auch genannt: Firmenhaftpflichtversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung).



Betriebshaftpflicht­versicherung: Schadenbeispiele verschiedener Branchen


Hebt der Mitarbeiter eines Bauunternehmens mit seinem Bagger einen Entwässerungsschacht aus und beschädigt dabei ein Telefonkabel, wird sich der Anbieter sowohl in Bezug auf die Reparaturaufwendungen als auch die Umsatzausfälle Schadenersatz verlangen.

Ein Möbelhändler lässt durch seine Mitarbeiter ein Möbelstück ausliefern. Beim kurzen Abstellen im Treppenhaus wird die Holztreppe beschädigt – der Hauseigentümer verlangt Schadenersatz für die Reparatur. Die Betriebshaftpflicht reguliert im Rahmen der versicherten Tätigkeitsschäden.

In einer physiotherapeutischen Praxis ist die Therapeutin kurz abgelenkt, als sie eine ältere Patientin bei der Benutzung eines Sportgerätes betreut – die Patientin stürzt und verletzt sich. Sowohl Behandlungs- als auch Reha-Kosten werden von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Rechtsanwälte, Steuerberater, Werbeagenturen und viele mehr betreiben häufig ein Büro und sollten dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung zusätzlich zur berufsbezogenen Vermögensschadenhaftpflicht abschließen. Für viele Berufsarten werden von den Versicherungsgesellschaften beide Haftpflichtarten zu einer Berufshaftpflichtversicherung angeboten. Für Dienstleister und Freiberufler der IT-Branche gibt es eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung.


Wo gilt die Versicherung?

Grundsätzlich umfasst eine Betriebshaftpflicht die komplette Geschäftstätigkeit eines Unternehmens im In- und Ausland. Auf diesen Aspekt ist in einem Vergleich besonders zu achten, denn der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes kann bedingungsgemäß auf das geografische Europa begrenzt sein. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Die versicherten Unternehmensaktivitäten können an verschiedenen Orten stattfinden. Neben der eigenen Betriebsstätte sind das zum Beispiel auch öffentliche Plätze oder vor Ort bei Ihren Kunden.