Die Versicherung übernimmt den Schaden nicht: So beugen Sie vor
„Diese Summe können wir leider nicht übernehmen“ ist kein Satz, den Sie gern von Ihrer Versicherung hören möchten. Schließlich haben Sie eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen, damit der Versicherungsschutz alle Schäden abdeckt. Doch damit wirklich alles versichert ist, müssen Sie bei der Beantragung einiges beachten.
Betriebsbeschreibung
Wichtig ist: Geben Sie alle Dienstleistungen detailliert an, auch wenn es nicht das Hauptangebot ist. Ist dies nicht schriftlich in der Versicherung festgehalten, wird es auch nicht versichert. Häufig sind Versicherungen in diesem Fall leider recht unflexibel. Seien Sie also kleinlich, damit der Versicherungsschutz in allen Situationen eingreift.
Obliegenheitsverletzung
Lassen Sie keine Zeit vergehen! Auch, wenn der Schaden nur eine Kleinigkeit ist: Geben Sie diesen nicht sofort bei Ihrer Versicherung an und es entstehen Folgeschäden, die nicht mehr nachweisbar sind, kann die Versicherung Ihnen im schlimmsten Fall sogar kündigen.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Möchten Sie eine Versicherung abschließen, sind Sie dazu verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. So müssen Sie zum Beispiel die Versicherung über vorliegende Schadensfälle zu informieren. Machen Sie eine Falschangabe oder schätzen das Risiko falsch ein, kann die Versicherung im späteren Schadensfall die Übernahme der Kosten verweigern.