
Hohen Risiken unterliegen Unternehmensberater, wenn beispielsweise Standortanalysen oder Kostenermittlungen nicht korrekt ausgeführt und damit ein Anspruch auf Schadensersatz begründet werden kann. Da Unternehmensberater oft mit der Optimierung von Organisationsstrukturen befasst sind, ergibt sich ein weiterer Fehler- und damit Haftungspotenzial.
Für Hausverwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht inzwischen eine Pflichtversicherung. In der Planung vom Gesetzgeber ist diese auch für Immobilienmakler einzuführen, beispielsweise wenn er falsche Angaben zum Zustand von Gebäuden oder Grundstücken macht oder den Verkehrs- oder Verkaufswert falsch beziffert.
Für diese Berufsgruppen empfiehlt sich auch eine Berufshaftpflicht: