Berufs­haftpflicht für Unternehmensberater

  • inkl. Vermögensschadenhaftpflicht
  • Personalberater,
  • M&A Berater, Interim Manager
  • Tarife ab 13,16 € mtl.

Berufshaftpflicht für Unternehmensberater - Beratung ohne Haftungsrisiken?

Durch Ihre berufliche Tätigkeit sind Sie als Unternehmensberater zahlreichen Risiken ausgesetzt. Eine Fehlplanung, eine Fehlinformation oder eine kleine Unachtsamkeit - hieraus können schnell existenzbedrohende Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen. Hierbei spielen die schnellen Veränderungsrhythmen, die voranschreitende Globalisierung sowie die wachsende Komplexität eine entscheidende Rolle. Mit einer Berufshaftpflicht für Unternehmensberater können Sie Ihren vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenbereich absichern. Diese besteht aus zwei Komponenten, der Vermögensschadenhaftpflicht und der Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Vermögensschadenhaftpflicht schützt vor finanziellen Ansprüchen Dritter
  • Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab
  • Prüfung der Haftpflichtfrage (inwiefern und in welche Höhe Verpflichtungen zum Schadenersatz bestehen)
  • Begleichung des Schadens bei berechtigtem Anspruch
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche ggf. auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Unternehmensberater entwickeln Strategie am Tisch

Wer sollte eine Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater abschließen?

Eine Versicherungspflicht für Unternehmensberater besteht noch nicht. Die Haftung ist jedoch gesetzlich der Höhe nach, für Selbstständige oder Freiberufler, in Deutschland unbegrenzt. Beratende Tätigkeiten sollten daher unbedingt versichert werden, wenn Sie mit beispielsweise folgenden Aufgaben betraut sind:

  • Unternehmensstrategie: Beratung bei Gründungen oder Sanierungen, Gutachten und Vorschläge im Bereich Kostenmanagement, Beratung im Risk-Management, Schwachstellenanalyse
  • Finanzen: Beratung bei Finanzierungsprojekten, Rentabilitätsberechnung, Preiskalkulation, Beratung bei Beantragung von Fördermitteln, Buchhaltung
  • IT-Berater: EDV-Schulung, EDV-Bedarfsanalyse, IT-Berater (Ausschließlich in der IT-Branche tätig? Empfehlung einer IT-Haftpflichtversicherung)
  • M&A Beratung: Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Due Diligence, Beratung bei Verschmelzung, Kauf sowie Verkauf von Unternehmen oder Firmenanteilen
  • Produktions- und Betriebsabläufe: z.B. Gutachten und Vorschläge zur Optimierung von Betriebsabläufen, zum Qualitätsmanagement oder zur Optimierung des Materialflusses
  • Personalberater: Beratung bei Personalplanung, -bedarfsplanung, -suche und beim Outplacement, Headhunter
  • Interim-Manager: zeitlich befristete Art im betriebswirtschaftlichen Management oder für bestimmte Projekte

Vermögensschadenhaftpflicht - wichtigster Baustein

Nur ungefähr 30 Prozent der Unternehmensberater sind gegen Haftpflichtansprüche aus sogenannten echten Vermögensschäden durch eine Berufshaftpflichtversicherung für Berater ausreichend abgesichert. Sehr besorgniserregend, wenn man bedenken möge, welche bedrohlichen Ausmaße Schadenersatzansprüche ohne eine Beraterhaftpflichtversicherung annehmen können. Die Vermögensschadenhaftpflicht für Unternehmensberater und Consulting-Unternehmen kommt für Vermögensschäden (rein finanzielle Schäden) auf, die Sie Ihrem Mandanten oder Kunden schuldhaft zufügen.

Betriebshaftpflichtversicherung - optional

Die Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ist eine wichtige Absicherung bei Personen- und Sachschäden Dritter. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit versehentlich eine andere Person verletzen oder deren Eigentum beschädigen. Eine Betriebshaftpflicht für Unternehmensberater deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab und ist jedem Selbstständigen und Freiberufler anzuraten. Wer Büroräumlichkeiten anmietet, wird meist vom Vermieter über einen Nachweiß gebeten.


Und Sie haften doch!

Unter Selbstständigen und Freiberuflern ist ein Irrtum im Zusammenhang mit Beratungsleistungen noch sehr verbreitet. Insbesondere Consultingunternehmen, Personalberater und IT-Freelancer sind oft der Ansicht, für eine fehlerhafte Beratung nicht haften zu müssen. Dies wird zumeist damit begründet, dass keine Entscheidungen getroffen, sondern lediglich Vorschläge unterbreitet werden. Ferner werde auch kein konkretes Ergebnis geschuldet und keine technische Umsetzung vorgenommen. Doch weit gefehlt. Denn aus dem geschlossenen Dienstvertrag ergibt sich durchaus eine Haftung für Unternehmensberater. Insbesondere unterliegen Sie folgenden Pflichten:

  • Hinweis- und Informationspflichten
  • Datenschutz und Vertraulichkeit
  • Einhaltung von Terminen und Fristen
  • Pflicht zur "Experten-Leistung", d.h. der Mandant vertraut in die Fähigkeiten des beauftragten externen Beraters.

Bei einem Werkvertrag ist dem Auftraggeber Erfolg geschuldet, wodurch eine Haftung in der Praxis viel schneller greift.

Werkvertrag und Dienstvertrag sind aber nicht klar gegeneinander abzugrenzen. Dass ein Dienstvertrag vereinbart ist, heißt noch lange nicht, dass er im Schadensfall als solcher angesehen wird. Aufgrund der vereinbarten Tätigkeit kann schnell auch eine Mischung aus Dienstvertrag und Werkvertrag entstehen.

Es besteht zwar keine Versicherungspflicht einer Haftpflichtversicherung für Unternehmensberater. Diese leistet jedoch im Schadensfall unabhängig davon, ob ein Dienstvertrag oder Werkvertrag vereinbart wurde.


Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Unternehmensberater ist im Bereich des Energiewesens tätig. Er berät einen Kunden bezüglich der Beantragung eines Beratungskostenzuschusses und will ihn über die einzuhaltenden Fristen informieren. Versehentlich nennt er ein falsches Datum – sein Kunde reicht die Antragsunterlagen verspätet ein und erhält deshalb keine Förderung. Den entgangenen Zuschuss verlangt der Kunde nun vom Unternehmensberater als Schadensersatz.

Im Rahmen einer Marktanalyse übersieht ein Unternehmensberater eine essenzielle Information zu einer geplanten Gesetzesreform. Hierdurch kann sein Mandant nicht wie geplant expandieren. Für diesen Vermögensschaden verlangt das Unternehmen eine Entschädigung von 180.000 Euro. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung prüft die Forderung dem Grund und der Höhe nach und leistet – je nach Ergebnis der Prüfung – Schadensersatz oder Rechtsschutz.

Ein Lebensmittelkonzern konsultiert einen Unternehmensberater bezüglich der Wahl eines geeigneten Standorts für ein neues Logistikzentrum. Wenige Tage nachdem die Entscheidung gefallen ist, wird auf dem Nachbargrundstück eine Großbaustelle eingerichtet. Die Inbetriebnahme des Logistikzentrums verzögert sich dadurch, und dem Lebensmittelkonzern entgehen 750.000 Euro Gewinn. Ein Gericht bestätigt, dass der Unternehmensberater hierfür haften muss – die Beraterhaftpflicht übernimmt die Zahlung.

Ein M&A Berater wird mit der Betreuung der Fusion zweier Firmen beauftragt. Weil vor dem Abschluss der Fusion vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, kam es zu einer signifikanten Minderung des Zielpreises um mehrere tausend Euro. Der Berater wird auf Schadensersatz in dieser Höhe verklagt.

Aus Versehen verschüttet ein Angestellter des Unternehmensberaters Kaffee über den Laptop eines Auftraggebers. Das Gerät wird hierdurch irreparabel geschädigt. Die Gesamtkosten für das Gerät, die Wiederherstellung von Daten sowie für einen Arbeitsausfall von 8.500 Euro werden von der Betriebshaftpflicht übernommen.


Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Kosten

Kosten berechnen - Tarife vergleichen - online abschließen

Eine Haftpflichtversicherung unterscheidet sich hinsichtlich Deckungssummen, Leistungsumfang sowie Kosten zum Teil erheblich. Mit dem unabhängigen Marktvergleich über den Finanzchecks Online-Rechner werden die einzelnen Leistungen und Prämien detailliert gegenübergestellt. Auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse werden Ihnen beim Vergleich all diejenigen Tarife angezeigt, die Ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Der Tarifvergleich der Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ist kostenfrei und unverbindlich. Haben Sie den passenden Tarif über den Vergleichsrechner gefunden, können Sie diesen direkt beantragen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine vorläufige Deckungszusage vom Versicherer.


Höhe der Versicherungssumme?

Diese sollte sich an die Haftungsbegrenzung aus Ihrem Dienstleistungsvertrag orientieren. Idealerweise sollte die Berufshaftpflicht­versicherung für Berater mindestens die Versicherungssumme Ihrem Umsatz - Honorar gleichen.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel weltweit. Einschränkungen könnten jedoch mit Blick auf Gerichte in Kanada und USA vorgesehen sein. Welcher Tarif weltweite Deckung anbietet, finden Sie in unserem Tarifvergleich.

Rabatte im Online-Rechner?

Neugründerrabatte von bis zu 50 % werden automatisch berechnet. Sonderrabatte je nach Versicherer werden maximal hinterlegt. Bei Vertragslaufzeiten sind bis 10% möglich. Wird die jährliche Zahlweise gewählt, entfallen Ratenzuschläge bis 10%.

Welche Versicherungsanbieter ist für eine Unternehmensberatung relevant?


Unternehmensberater als Interims-Geschäftsführer

Unternehmensberater übernehmen zeitweilig sogar geschäftsführende Aufgaben in Unternehmen (sogenannte Interims-Manager). Dadurch verschärft sich ihre Haftung – sie haften nicht nur aus dem Beratervertrag, sondern als Geschäftsführer grundsätzlich persönlich unbegrenzt und unbeschränkt für jede fahrlässig begangene Pflichtverletzung.

Unternehmen schließen für ihre Organmitglieder in der Regel eine sogenannte D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) ab. Diese Berufshaftpflicht speziell für Manager bietet Finanzchecks.de auch Unternehmensberatern. Wählen Sie dazu einfach den Baustein „Interims-Management als Organmitglied“ im Online-Rechner.



Welche Versicherung noch für eine Unternehmensberatung empfehlenswert ist

  • Rechtsschutzversicherung - deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten ab
  • Inhaltsversicherung - sichert das Inventar Ihres Büros vor Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Elementarrisiken ab
  • Cyber-Eigenschaden-Versicherung - übernimmt die Kosten eines von Ihnen erlittenen Datenverlustes oder Cyberangriffs