Versicherungen für Kfz-Betriebe und Gewerbe


Das Kraftfahrzeuggewerbe – eine besondere Herausforderung für den richtigen Versicherungsschutz

Mehr als 38.000 Kfz-Meisterbetriebe mit knapp einer halben Million Beschäftigten kümmern sich um das angeblich liebste Kind der Deutschen. Technische Innovationen in schneller Folge stellen die Werkstätten vor enorme Herausforderungen. Computergesteuerte Messtechnik hat den Schraubenschlüssel abgelöst. Halogenlicht, vor wenigen Jahrzehnten noch der Garant für gute Sicht bei schlechten Lichtverhältnissen, ist durch ausgefeilte LED-Baugruppen verdrängt. Wo früher eine Scheibe einfach getauscht wurde, sind heute Sensoren einzurichten und Kameras für Assistenzsysteme zu kalibrieren. Teilautonom fahrende Autos gehören bereits zum Straßenbild. Elektromobilität ist eine Chance, in den Städten lokal emissionsfrei zu fahren, ohne auf den Komfort des eigenen Fahrzeugs zu verzichten. Hybrid-Fahrzeuge nutzen das komplexe Zusammenspiel von Verbrennungs- und Elektromotor, um Reichweiten-Probleme zu lösen.


Kfz-Meister repariert Auto

Unterschiedliche Ansprüche im KFZ-Gewerbe erfordern individuellen Versicherungsbedarf

Während für klassische Kfz-Werkstätten nach wie vor regelmäßig Meisterzwang besteht, ist die Existenzgründung für zahlreiche andere Dienstleistungen rund um das Auto deutlich erleichtert. Nimmt ein Gebrauchtwagenhändler kleinere Arbeiten an den aufgekauften Fahrzeugen selbst vor, braucht er dafür keinen Meisterbrief. Und wer einfache Tätigkeiten wie Pflege des Fahrzeugs, Ausbesserung von Unterbodenschutz, Öl oder Lampenwechsel und ähnliche Arbeiten aus dem „Tankstellenkatalog“ vornimmt, kann das auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle tun.

So vielfältig wie die Welt des Kraftfahrzeuggewerbes sind auch die Anforderungen an die richtige Gestaltung des Versicherungsschutzes. Nur mit professioneller Beratung ist das Nebeneinander von freiwilligen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung einerseits und der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung als gesetzlicher Pflichtversicherung andererseits ohne unwirtschaftliche Überschneidungen und vor allem ohne gefährliche Deckungslücken sauber zu gestalten. Hinzu kommt die Vermischung zwischen Betriebseigentum und hochwertigen Kundenfahrzeugen, für die ebenfalls Versicherungsschutz bestehen soll.


Unterschiede am Beispiel - Versicherungen für Kfz-Betriebe

Beispiel Betriebshaftpflicht Zusatzhaftpflicht
(Betriebshaftpflicht)
KFZ-Handel-Handwerk
(Haftpflicht)
KFZ-Handel-Handwerk
(Kasko)
Versehentlich werden beim Wechseln der Kfz-Hinterachse die Räder nicht richtig fest montiert. Auf dem Weg nach Hause hat der Kunde einen Unfall. Dabei wird ein Passant und er selbst verletzt.
Der Lehrling hat die Aufgabe einen Ölwechsel von einem Kundenfahrzeug durchzuführen. Durch die Verwendung von falschem Öl wird der Motor beschädigt.
Ein Mitarbeiter unternimmt eine Probefahrt mit dem PKW eines Kunden. Es kommt zu einem Unfall, bei dem ein Radfahrer verletzt wird.
Über Nacht werden in einer Kfz-Werkstatt viele PKWs gestohlen und auch beschädigt.

Betriebshaftpflicht inklusive Zusatzhaftpflicht

Wie für jeden anderen Unternehmer gilt auch für den Inhaber eines Kfz-Betriebs: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss diesen ersetzen, und zwar in unbegrenzter Höhe und – je nach Rechtsform des Unternehmens – auch aus dem Privatvermögen. Für die Mitarbeiter haftet der Chef unter Umständen sogar ohne Verschulden. Eine Betriebshaftpflicht für das KFZ-Gewerbe ist deshalb die wichtigste Versicherung.

  • Stürzt beispielsweise ein Kunde bei winterlicher Glätte im Hof des Autohauses, weil die Wege nicht geräumt wurden, sind die Ansprüche des Geschädigten ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Sind sie berechtigt, werden sie ersetzt. Unberechtigte Forderungen weist der Versicherer dagegen auf seine Kosten zurück.
  • Handwerkliche Tätigkeiten an Kundenfahrzeugen werden über eine spezielle Zusatzhaftpflicht für Kfz-Betriebe mitversichert. Fällt also einem Gesellen bei der Reparatur eines Kundenfahrzeugs ein Schraubenschlüssel so unglücklich aus der Hand, dass das Fahrzeug Beulen und Kratzer bekommt, zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls – vorausgesetzt, die Zusatzhaftpflicht ist vereinbart. Selbst wenn es durch einen Fehler bei der Wartung später zu einem kapitalen Motorschaden kommt, tritt die Zusatzdeckung ein.

Kfz Handel und Handwerk Versicherung

Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung ist das Kernstück der Versicherungsverträge für alle, die mit Fahrzeugen handeln oder handwerklich arbeiten. Autohäuser sind damit ebenso gut bedient wie freie Werkstätten, Reifenhändler mit Montage-Angebot, Lackierereien und Karosseriebetriebe. Die Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung stellt die Verbindung zwischen der gewöhnlichen Kraftfahrtversicherung und den Risiken eines Kfz-Betriebs her. Während sich private Autoversicherungen nur auf ein Fahrzeug beziehen, sind hier alle eigenen Fahrzeuge des Unternehmens versichert und ebenso die Kundenfahrzeuge, für die Sie verantwortlich sind.

  • Bei einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug kommt es zu einem Unfall. Der Pkw wird beschädigt, auch am Fahrzeug des Unfallgegners entsteht ein Schaden. Zwar würden die Versicherungen des Kunden für diese Schäden aufkommen – allerdings ginge dann sein Schadenfreiheitsrabatt verloren, und der eigene Schaden würde nur bezahlt, wenn auch eine Vollkaskoversicherung besteht. Kein Problem, wenn die Werkstatt selbst versichert ist. Sowohl der Haftpflicht- als auch der Kaskoschaden würden bezahlt, ohne dass der Kunde seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen müsste.
  • Eine Szene wie aus dem Film: Das Kundenfahrzeug soll zum Räderwechsel auf die Hebebühne, war dort aber nicht richtig platziert und kippt herunter. Dieser gar nicht so seltene Fall gehört ebenfalls zum Deckungsumfang der Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung und ist – anders als viele denken – über die Betriebshaftpflichtversicherung auch mit Zusatzbaustein nicht gedeckt.

Das brauchen Sie außerdem

Die Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherungen sind fraglos die wichtigsten Bausteine im Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeuggewerbe. Aber auch auf die Absicherung weiterer Sachwerte und Ihres Vermögens insgesamt sollten Sie nicht verzichten.

  • Die Inhaltsversicherung schützt die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Vorräte, zum Beispiel ein Teilelager, gegen wesentliche benannte Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Ausdehnung auf weitere Elementargefahren wie Überschwemmung und Erdbeben ist möglich. Sind Sie Eigentümer der Betriebsgebäude? Dann schließen Sie eine gleichartige Deckung auch für das Gebäude ab. Wir empfehlen außerdem die Kombination mit einer Ertragsausfallversicherung für den Fall, dass Ihr Betrieb nach einem Sachschaden stillsteht und sie fortlaufende Kosten nicht erwirtschaften.
  • Während die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz leistet, wenn Forderungen gegen Sie zu Unrecht erhoben werden, übernimmt eine Gewerbe- Rechtsschutzversicherung die Kosten für Gericht, Anwälte, Sachverständige und Zeugen, wenn Sie selbst aktiv um Ihr Recht kämpfen müssen. Auf Wunsch lässt sich diese Versicherung auch mit einem professionellen Forderungsmanagement kombinieren.
  • Eine Sonderform der Transportversicherung ist die Hakenlastversicherung. Wir empfehlen sie allen Kfz-Betrieben, die Fahrzeuge bergen oder abschleppen. Ihrem Charakter nach ist die Hakenlastversicherung eine Haftpflichtversicherung, denn sie setzt sich mit Ansprüchen wegen Schäden an den abgeschleppten Fahrzeugen auseinander. Übernehmen Sie Abschlepparbeiten für Polizei und Ordnungsamt? Oft behaupten ertappte Parksünder, ihr Auto sei beim Abschleppen beschädigt worden. Die Hakenlastversicherung kümmert sich wie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung sowohl um die Zahlung berechtigter Ansprüche als auch um das Zurückweisen ungerechtfertigter Forderungen.