Berufs­haftpflicht­versicherung für Freiberufler



Sind Sie auf der Suche nach einem passenden Beruf als Freelancer oder haben Sie sich bereits freiberuflich angemeldet? Ob Heilpraktiker, Physiotherapeut, Yogalehrer oder Grafiker – rund 1,45 Millionen Menschen in Deutschland sind Freiberufler, Tendenz steigend. Und dabei sind einige Dinge zu beachten: Besonders das Thema Versicherung sollten Sie sich genauer ansehen, damit Sie beruhigt Ihrer Tätigkeit nachgehen können.


Freiberuflerin sortiert Akten mit Ihrem Büroserviceunternehmen

Warum benötigen Freiberufler eine Haftpflichtversicherung?

Freiberufler sind bei ihrer Tätigkeit einer großen Zahl von Haftungsrisiken ausgesetzt. Für schuldhaft verursachte Schäden haften sie unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen und allem, was sie in Zukunft noch verdienen. Soweit die Rechtsform des Unternehmens keine Haftungsbeschränkung erlaubt, wie zum Beispiel bei der GmbH, umfasst die Haftung auch das private Vermögen. Eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler schützt vor diesem existenziellen Risiko.

Die Haftpflichtversicherung für Freiberufler erfüllt immer eine Dreifachfunktion:

  • Sie prüft zunächst, ob Ansprüche überhaupt berechtigt sind, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.
  • Ist dies der Fall, tritt die Schadensersatzfunktion ein, das heißt, berechtigte Ansprüche werden durch Zahlung einer Entschädigung erfüllt.
  • Stellt der Versicherer fest, dass der Anspruch ganz oder teilweise zu Unrecht erhoben wird, stellt er sich schützend vor seinen Kunden. Die Berufshaftpflicht für Freiberufler weist die Forderungen zurück und führt notfalls auch einen Gerichtsprozess.

1. Berufshaftpflicht­versicherung für Freiberufler (wichtig)

Für viele Tätigkeiten als Freiberufler weist die Deckung nur über eine Betriebshaftpflicht gefährliche Lücken auf. Sie sind mit den echten oder reinen Vermögensschäden konfrontiert und benötigen deshalb den erweiterten Umfang der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler, auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Das betrifft besonders Selbstständige und Freelancer, die beratend oder aufsichtsführend tätig sind. Gutachter, Notare, die bei Beurkundungen einen Fehler machen, Rechtsanwälte und Architekten, die durch Frist- und Terminversäumnisse Vermögensschäden verursachen können. Für einige, wie den Kammerberufen, ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, sogar Mindestdeckungssummen sind exakt festgelegt. Dies betrifft neben den bereits erwähnten Architekten und Rechtsanwälten zum Beispiel auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Welche Haftpflicht für Freiberufler oder Selbständige - Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht

2. Betriebshaftpflicht­versicherung für Freiberufler (optional)

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Personen- und Sachschäden ab. In diese Kategorie fallen auch sogenannte Vermögensfolgeschäden, also zum Beispiel der Verdienstausfall eines Verletzten. Auch diese Folgeschäden sind in der Betriebshaftpflicht für Freiberufler versichert. Schadenbeispiele zur Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler lassen sich leicht im Alltag finden: Ein Klient verletzt sich, weil er auf frisch aufgewischtem, nassem Boden ausrutscht. Ein fremder Schlüssel oder eine Zugangskarte gehen verloren. Die Streu- und Räumpflicht vor dem eigenen oder gemieteten Gebäude wird verletzt und ein Passant stürzt.


Online-Rechner: Kosten für Freiberufler vergleichen

Mit dem Online-Rechner können Sie die Kosten verschiedener Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler einfach und schnell vergleichen. Somit haben Sie eine große Auswahl und können Ihre Versicherung nach persönlichen Vorlieben digital abschließen. Die individuellen Tarifgrundlagen werden hierbei von der Versicherungssumme und einer möglichen Selbstbeteiligung beeinflusst. Finanzchecks findet für Sie die passende Versicherung mit günstigen Konditionen, die auf Sie abgestimmt sind.


Individuelle Vertragsvarianten in der Berufshaftpflicht­versicherung

Entsprechend der jeweiligen Tätigkeit sind sehr unterschiedliche Vertragskonzeptionen nötig. Expertenrat ist erforderlich, um eine maßgeschneiderte Deckung ohne unwirtschaftliche Elemente, aber – noch wichtiger – ohne gefährliche Lücken im Versicherungsschutz zu erhalten. Über den Finanzchecks Online-Rechner erhalten Sie die passende Empfehlung für Ihre jeweilige Berufsgruppe.


Freiberufler am Schreibtisch bei der Erstellung von Grafiken am PC

Risiken im Zeitalter der Digitalisierung (IT-Branche)

Für IT-Freiberufler und -Unternehmen gibt es von den Versicherungsgesellschaften ein spezielles Deckungskonzept, die IT-Haftpflichtversicherung. Diese muss sich zunehmend mit den Gefahren aus dem Internet und der Digitalisierung auseinandersetzen. Empfehlenswerte Versicherungskonzepte beziehen deshalb die sensiblen Themen Markenrecht, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht in die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler mit ein. Auch das versehentliche Einschleusen von Viren, Trojanern und anderer Malware in fremde Computersysteme ist ein Thema, das in der Berufshaftpflicht für Freiberufler abgedeckt wird. Geheimhaltungspflichten können durch Datenlecks viel leichter verletzt werden, als dies früher zum Beispiel durch fehlerhafte Entsorgung von Papierabfällen möglich war.

Ein weiterer Pluspunkt für die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler ist ein passiver Rechtsschutz. Die Versicherung kann bei einer unberechtigten Forderung die Kosten der Verteidigung in einem Schadensprozess übernehmen und dadurch den Ausgang des Rechtsstreits positiv beeinflussen.


Höhe ausgewählte Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht von Finanzchecks Kunden

Betriebs- und Berufshaftpflicht­versicherung: Deckungssummen ausreichend bemessen

Die Versicherungssumme, in der Haftpflichtversicherung meist als Deckungssumme bezeichnet, ist ein wichtiges Kriterium für professionellen Versicherungsschutz. Da dem Versicherten vom Gesetz eine unbegrenzte Haftung auferlegt ist, sollte sie möglichst hoch gewählt werden. Stehen verschiedene Vertragsmodelle zur Wahl, ist der Beitragsunterschied zwischen der niedrigeren und der höheren Summe oft gar nicht groß.

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Deckungssummen von pauschal 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden üblich. In der Berufshaftpflichtversicherung wird die Summe für Vermögensschäden meist zwischen 100.000 Euro bis 3.000.000 Euro ausgewählt. Für bestimmte Berufe wie Ärzte, Architekten, Hausverwalter, Rechtsanwälte und Steuerberater ist vom Gesetzgeber eine Mindestversicherungssumme vorgeschrieben. Individuell können höhere Summen bei unseren Finanzchecks Experten angefragt werden.


Berufshaftpflicht für Freiberufler und Freelancer: Schadenbeispiele


  • Fehler bei Rechen- und Schreibarbeiten
  • falsch ausgefüllte Formulare
  • verspätete bzw. unterlassene Weitergabe von Schreiben und fernmündlichen Mitteilungen
  • durch Fehlleitungen oder Indiskretionen kommt eine Auskunft in falsche Hände
  • unterlassene Nachmeldung neuer, wesentlicher Tatsachen (z. B. Eintritt der Insolvenzreife) und Fehler bei der Ermittlung einer Person (Folge: Klage gegen den Falschen und somit unnötige Anwalts- und Prozesskosten)
  • Fehler bei der Übersetzung (Folge: Ein Werk (Broschüre, Buch etc.) muss neu gedruckt werden)
  • Verlust der zu übersetzenden Schriftstücke oder Tonträger
  • Veröffentlichung falscher Veranstaltungstermine in Zeitungen, Zeitschriften oder Werbebroschüren
  • Fehler bei der Vermittlung und Buchung von Personen (Moderator, Künstler etc.)
  • Fehler bei der Vermittlung und Buchung von Räumen und Sachen (z.B. Konferenzsäle, Hotelzimmer, Equipment)
  • Verletzung von Urheber- und sonstigen geschützten Rechten durch Übersehen, dass der erstellte Entwurf durch einen Dritten angemeldet und somit geschützt ist
  • Beantragung eines falschen Domain-Namens (Folge: Daten werden an den falschen Host-Provider übermittelt, die benötigte Domain muss nun teuer zurückgekauft werden)
  • Beschreiten des falschen Rechtsweges
  • Fehler in der Prozessführung
  • Fehlerhafte Rechtsauskunft
  • Frist- und Terminversäumnisse
  • mangelhaft erstellte Verträge
  • unzutreffende Einschätzung bezüglich des Erfolges eines Rechtsmittels
  • Verjähren lassen von Forderungen
  • verspäteter Antrag in Vollstreckungssachen
  • verspätete Einlegung eines Rechtsmittels
  • falsche Kostenermittlung
  • fehlerhafte Organisationsstraffungsmaßnahmen
  • fehlerhafte Standortanalyse
  • Fehleinschätzung der Hard- und Softwarepotenziale
  • falsch prognostizierte EDV-Aufwendungen
  • lückenhafte Marktanalyse
  • unnötige Produktionsausweitung
  • unzureichende Personalplanung
  • Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung von Werbemitteln
  • erkennbare Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften
  • Mehraufwand durch Fehler bei der Leitung von Projekten (z.B. verspätete Einbeziehung von Fachabteilungen)
  • fehlerhafte Entwicklung und Pflege von Kundenservern
  • irrtümliches Löschen von Daten Dritter
  • weitergabe virenbehafteter Daten

Weitere Versicherungen für Freiberufler

  • Zusätzlich zum Berufshaftpflichtvertrag kann eine Vertrauensschadenversicherung integriert werden, die bei Diebstahl, Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter zahlt.
  • Des Weiteren eine Cyberversicherung, die einen umfassenden Versicherungsschutz für Eigenschäden bei Datenverlust und Hackerangriffen bietet.
  • Eine Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung bietet nicht nur Schutz bei unvorhergesehenen Schäden im Büro, sondern kümmert sich auch um den entgangenen Gewinn und laufende Kosten bei einer Unterbrechung