Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte, Heilnebenberufe und die Schönheitspflege unverzichtbar. Sowohl in den klassischen Heilberufen, wie etwa dem Arzt oder dem Apotheker, als auch in den sogenannten Heilnebenberufen Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und der Schönheitspflege wie Fußpflege, Kosmetik und Nagelstudio.
Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der Versicherungsnehmer und seine Mitarbeiter aufgrund ihrer jeweiligen Ausbildung und Fortbildung vornehmen dürfen, sofern dem keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie behördlichen Auflagen oder Verbote entgegenstehen oder diese speziell ausgeschlossen sind. Die Ausschlüsse sind je nach Tarif und Versicherung unterschiedlich. Sie greift immer dann, wenn im Rahmen der Berufsausübung Menschen oder Sachen zu Schaden gekommen sind. Die weitere Funktion der Berufshaftpflichtversicherung, ist das abwehren von unberechtigten Forderungen.
Wichtig für Ihren Versicherungsschutz und der damit verbundenen Absicherung für Ihre berufliche Tätigkeit ist der Leistungsvergleich. Über den Online Rechner für die Berufshaftpflicht Heilberufe-Schönheitspflege können Sie die Preise und Leistungen der jeweiligen Versicherungen vergleichen.
Für Ärzte ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe sogar ein absolutes Muss. Die Landesärztekammern verpflichten ihre Mitglieder, sich gegenüber Forderungen von Patienten abzusichern. Kein Wunder: Jeder Arzt wird - statistisch gesehen - alle sieben Jahren mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Behandlungsfehler begangen zu haben. Rund 40 000 derartiger Fälle werden der Berufshaftpflichtversicherung Heilberufe pro Jahr gemeldet. Die Schadenssummen, um die es dabei geht, steigen Jahr für Jahr kontinuierlich an und können insbesondere für niedergelassene Ärzte schnell existenzbedrohend werden. Wichtige Deckungsbesonderheiten für Ärzte und Zahnärzte sind:
Viele Heilpraktiker bieten auch Faltenunterspritzung an. Schnell kann es passieren, dass einem Mitarbeiter bei der Behandlung ein Fehler passiert und Sie für die Krankenkosten in Regress genommen werden. In unserem Tarifvergleich finden Sie die wichtigen Leistungen im Überblick. Eine Grundvoraussetzung ist der Nachweiß einer Berufshaftpflicht, für die behördliche Zulassung als Heilpraktiker im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Generell ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Eingriffen, zu denen Heilpraktiker nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht befugt sind. Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker.
Meist versichert ist die Verwendung von Apparaten, soweit die Behandlung ärztlich verordnet oder lediglich zur Körperpflege, jedoch nicht zu Heilzwecken angewendet wird. Mitversichert sind Ansprüche aus Schäden durch Heilbehandlung bei Massagen, sowie Bestrahlungen und Lichtbädern, wenn diese verabreicht werden an gesunden Personen, aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege, sowie auf ärztliche Anordnung. Grundsätzlich ausgeschlossen, sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen- und sonstigen Strahlenapparaten.
Achten Sie besonders darauf, das im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus folgenden genannten spezifischen Risiken mitversichert ist:
In der Berufshaftpflicht sind auf Ausschlüsse zu achten, wie zum Beispiel keine ärztliche medikamentöse Behandlung, Verschreibung oder Hypnoseverfahren.
Weitere Informationen zur Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten.
Für den Kosmetiker ist besonders bei der Berufshaftpflicht auf die Permanent Make-Up Klausel zu achten. In vielen Berufshaftpflicht - Tarifen ist die Ergänzung nicht versichert oder nur mit Zuschlag versicherbar. In unserem Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Vergleich finden Sie diesen Punkt unter Leistungsvergleich.
Ein wichtiger Zusatz ist der erweiterte Strafrechtsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung. In einem Strafverfahren wegen eines Ereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Anspruch zur Folge haben kann, übernimmt der Versicherer die Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen, ggf. auch die mit ihm vorher besonders vereinbarten Kosten der Verteidigung.
Nach der Fußpflege einer Kundin in einem Fußpflegestudio, klagt Sie über eine Nagelbett Infektion. Die Kundin fordert Schmerzensgeld und die Krankenkasse nimmt Sie zusätzlich für die entstandenen Behandlungskosten in Regress. Schadenshöhe: 1.700 Euro.
Der Kundin wurde der Haaransatz gefärbt. Einige Tage später sind Ihr fast alle Haare ausgefallen und Sie muss eine Perücke tragen, bis die Haare nachgewachsen sind. Der Hausarzt stellte fest, dass dies durch das Färbungsmittel aus dem Friseursalon hervorgerufen wurde. Die Kundin fordert Schmerzensgeld und die Krankenkasse nimmt den Friseur für die Behandlungskosten in Regress. Schadenshöhe: 11.700 Euro.
Eine Mitarbeiterin von Ihnen führt bei einer Kundin eine Teilkosmetik durch. Die Haut der Kundin ist sehr unrein. Einige Tage nach der Behandlung beklagt sich die Kundin über entstandene Narben im Gesicht und fordert Schmerzensgeld. Schadenshöhe: 2.500 Euro.
Nach dem neuen Nageldesign einer Kundin in einem Nagelstudio hat Sie eine Nagelbett-Infektion erlitten. Die Kundin fordert Schmerzensgeld und die Krankenkasse nimmt das Nagelstudio für die entstandenen Behandlungskosten in Regress. Schadenshöhe: 1.700 Euro.