Mehr als eine Pflichtversicherung - Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das eigene Vermögen
Bei Immobiliardarlehnsvermittler und Baufinanzierungsberatern führt bereits eine kleine Nachlässigkeit zu unbegrenzter Haftung. Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personengesellschaft haften dabei auch mit ihrem Privatvermögen. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflicht, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, für diese Vermittler eine Pflicht und auch dringend zu empfehlen.
- Bei Schadensersatzforderungen prüft der Versicherer, ob diese gerechtfertigt sind.
- Pflicht - die vereinbarte Versicherungssumme muss mindestens 460.000 € betragen und wird zweimal jährlich zur Verfügung gestellt.
- Unberechtigte Ansprüche werden von der Versicherung auf deren Kosten abgewehrt, sogar vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Voraussetzung für die Zulassung.
Die gewerbsmäßige Vermittlung und Beratung von Immobilienfinanzierungen ist seit dem 21. März 2016 nach §34i GewO erlaubnispflichtig.
Wer solche Verträge vermittelt, braucht den Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die Erlaubnis der zuständigen Behörde, wie etwa dem Gewerbeamt oder der IHK zu erhalten. Bitte informieren Sie sich, wer in Ihrem Bundesland für die Erlaubniserteilung zuständig ist.

Ununterbrochener Nachweis der Haftpflichtversicherung
„Achten Sie darauf, dass Ihre Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliardarlehensvermittler aufgrund von Nichtzahlung erlischt. Sollte der Versicherungsschutz enden, muss der Versicherer dies der zuständigen Erlaubnisbehörde melden, was zum Entzug Ihrer Erlaubnis führen kann.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Mindestanforderungen an die Vermögensschadenhaftpflicht für Immobiliardarlehensvermittler
- Die Mindestdeckungssummen betragen derzeit:
- 460.000 € für einen einzelnen Versicherungsfall
- und 750.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
- Der räumliche Geltungsbereich muss sich auf die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum erstrecken, wenn der Vermittler nicht ausschließlich in Deutschland tätig ist.
- Die Versicherung muss bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden.
- Der Versicherungsschutz muss auch vermittelnde Angestellte abdecken, für die der Immobiliardarlehensvermittler haftet. Selbstständige Untervermittler müssen hingegen ihren eigenen Versicherungsschutz nachweisen.
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So funktioniert der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht
Prüfung - Zunächst prüfen Experten der Versicherung, ob die Ansprüche berechtigt sind. Haben Sie tatsächlich einen Fehler gemacht oder sucht der Kunde nur einen Sündenbock, weil er sich finanziell übernommen hat? Erfahrene Juristen des Versicherers klären, ob die Forderungen gerechtfertigt sind und ob die Höhe der Ansprüche angemessen ist.
Zahlung - Für berechtigte Forderungen übernimmt der Versicherer die Zahlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das bedeutet, dass er die Schadensersatzansprüche für Sie begleicht. Da Schadensersatzansprüche gesetzlich unbegrenzt sein können, ist eine möglichst hohe Versicherungssumme – idealerweise über der gesetzlichen Mindestdeckung – entscheidend.
Rechtsbeistand - Unbegründete Forderungen weist der Versicherer in Ihrem Namen ab und begründet seine rechtliche Entscheidung. Sollte der Anspruchsteller weiterhin auf seiner Forderung bestehen und vor Gericht ziehen, übernimmt der Versicherer den Prozess und verteidigt Sie auf eigene Kosten. Diese Funktion wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet.
Aus den Schadenakten von Baufinanzierungsvermittlern

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Der Versicherungsbeitrag verschiedener Anbieter lässt sich einfach über unseren Online-Rechner ermitteln. Die Preise beginnen bei 48,20 € pro Jahr für Existenzgründer.
Wesentliche Faktoren für die Berechnung sind die Anzahl der Mitarbeiter, der Jahresumsatz und die gewählte Versicherungssumme. Wir empfehlen, einen Versicherungsschutz oberhalb der gesetzlichen Mindestdeckung zu wählen, um Deckungslücken zu vermeiden.
Sind Sie auch in anderen Bereichen der Finanzdienstleistung tätig, z. B. als Vermittler für Bausparverträge, Darlehen nach §34c GewO oder Immobilienmakler? Kein Problem – im Online-Rechner können Sie diese Tätigkeiten hinzufügen und erhalten den Gesamtpreis.