Die Vermögensschaden­haftpflicht (VSH) für Immobiliardarlehens­vermittler

  • Voraussetzung für Gewerbeerlaubnis
  • Schutz auch bei unberechtigter Forderung
  • grobe Fahrlässigkeit enthalten
  • Versicherung ab 48,20 € p.a.

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Ekomi Siegel
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Finanzchecks VSU GmbH
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Mehr als eine Pflicht­versicherung: Die Vermögensschaden­haftpflicht schützt das eigene Vermögen

Schreibt der Gesetzgeber eine Haftpflicht­versicherung verbindlich vor, hat er primär den Opferschutz im Blick. Sie kennen das von der Autoversicherung: Auch ein vorsichtiger Fahrer kann nicht ausschließen, einen Unfall zu verursachen. Und so ist es auch bei den Tätigkeiten der Immobiliardarlehens- und Baufinanzierungs­vermittler, sowie Baufinanzierungs­berater: Bereits eine kleine Nachlässigkeit führt zu einer unbegrenzten Haftung. Einzelunternehmer und Gesellschafter einer Personen­gesellschaft haften dabei auch mit ihrem Privatvermögen. Eine Vermögens­schadenhaft­pflicht­versicherung (VSH) für Immobilien­darlehensvermittler und Baufinanzierungs­berater und -vermittler ist daher empfehlenswert!


Berufs­haftpflicht für Immobiliardarlehens­vermittler § 34i GewO ist Voraussetzung für den Gewerbebetrieb

Die gewerbsmäßige Vermittlung und Beratung der Finanzierung von Immobilien ist nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (§ 34i GewO). Mit dieser Gesetzesänderung, die seit dem 21. März 2016 wirksam ist, wurde die europäische Wohnimmobilien­kreditrichtlinie MCD (Mortgage Credit Directive) vom 4. Februar 2014 in deutsches Recht umgesetzt.

Das regelt die Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung definiert die Tätigkeit als Immobiliar­darlehens­vermittler (auch: Immobilien­darlehens­vermittler), indem sie Bezug nimmt auf:

Wer solche Verträge gewerbsmäßig vermittelt oder hierüber berät, benötigt eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wie zum Beispiel das Ordnungsamt, das Landratsamt oder die Kreisverwaltung. Am einfachsten ist es, bei der Industrie- und Handelskammer nachzufragen.

Voraussetzungen für die Erlaubnis nach der Wohnimmobilien­kreditrichtlinie

§ 34i GewO nennt fünf Gründe, aus denen die Behörde die Erlaubnis versagen kann:

  1. mangelnde persönliche Zuverlässigkeit
  2. ungeordnete Vermögens­verhältnisse
  3. fehlender Nachweis einer Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
  4. fehlender Nachweis der Sachkunde
  5. Geschäftssitz im Ausland

Einzelheiten zu diesen Punkten sind in der Verordnung über Immobiliar­darlehens­vermittlung (Immobiliar­darlehens­vermittlungs­verordnung, kurz ImmVermV) geregelt.

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  • Die persönliche Zuverlässigkeit weisen Sie durch Vorlage eines polizeilichen Führungs­zeugnisses ohne relevante Eintragungen nach.
  • Die Vermögens­verhältnisse ergeben sich aus dem Schuldnerverzeichnis nach der Zivilprozessordnung (§ 882b ZPO), in das Eintragung nach Anordnung eines Gerichtsvollziehers oder eines Insolvenzgerichts gemacht werden.
  • Die Sachkundeprüfung wird von der IHK abgenommen und das Bestehen in einem Prüfungszeugnis bescheinigt. Alternativ reicht auch ein fachlich passender kaufmännischer Ausbildungsabschluss (Immobilienkaufmann, Bankkaufmann, Sparkassenkaufmann, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen mit bestimmten Wahlfächern) oder die entsprechende Fachwirtprüfung.

Mindestanforderungen an die Vermögens­schadenhaftpflicht für Immobiliardarlehens­vermittler

Die ImmVermV enthält auch Einzelheiten zum geforderten Deckungsumfang der Haftpflichtversicherung:

  • Der räumliche Geltungsbereich muss sich auf die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum erstrecken, wenn der Vermittler nicht ausschließlich in Deutschland tätig ist.
  • Die Versicherung muss bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden.
  • Die Mindestdeckungssummen ergeben sich aus europäischem Recht. Sie betragen derzeit:
    • 460.000 € für einen einzelnen Versicherungsfall und
    • 750.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres.
  • Der Versicherungsschutz muss sich auch auf Personen erstrecken, für die der Vermittler haftet (zum Beispiel Untervermittler), wenn diese sich nicht selbst pflichtversichern müssen.

Eine Beendigung des Versicherungsschutzes muss der Versicherer der zuständigen Erlaubnisbehörde melden. Alle Tarife erfüllen die Mindestanforderungen im Finanzchecks Online-Rechner.

Kostenfreie Versicherungs­beratung vom Experten
Jörg Wienbreyer

“Haben Sie noch Fragen zum Thema Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) für Immobiliendarlehens­vermittler? Unsere Fachberater helfen Ihnen gerne – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Telefonisch Mo-Fr. 9-16 Uhr unter 030-30345679 oder per Chat“

Jörg Wienbreyer, Versicherungsexperte
Leistungen der VSH für Baufinanzierungsvermittler (auch Baufinanzierungsberater bzw. Immobiliendarlehensvermittler)

So funktioniert der Versicherungsschutz in der Vermögens­schadenhaftpflicht­versicherung

Die Vermögensschaden­haftpflicht für Immobilien­darlehensvermittler und Baufinanzierungs­berater- und -vermittler übernimmt für Sie eine dreifache Schutzfunktion:

1. Prüfung

Zunächst prüfen Experten der Versicherung, ob Ansprüche berechtigt sind. Haben Sie tatsächlich einen Fehler gemacht, oder sucht Ihr Kunde nur einen Sündenbock, weil er sich finanziell übernommen hat? Erfahrene Juristen stellen fest, ob Forderungen überhaupt und in der gestellten Höhe in Ordnung gehen.
 
 

2. Zahlung

Für begründete Forderungen stellt der Versicherer Sie von den Ersatzansprüchen frei. Das heißt, er zahlt für Sie bis zu Versicherungssumme. Das ist die Schadensersatzfunktion der Haftpflichtversicherung. Da Schadens­ersatzansprüche nach dem Gesetz nicht beschränkt sind, ist eine möglichst hohe Versicherungssumme – oberhalb der gesetzlichen Mindestdeckung – wichtig.

3. Hilfe für Sie

Unbegründete Forderungen weist der Versicherer in Ihrem Namen gegenüber dem Anspruchsteller zurück und begründet seine rechtliche Wertung. Beharrt der angeblich Geschädigte auf seine Sichtweise und geht vor Gericht, führt der Versicherer auf eigene Kosten den Prozess und verteidigt Sie. Diese Funktion der VSH heißt deshalb auch passiver Rechtsschutz.

Übereinstimmend mit den Anforderungen der ImmVermV gewähren die Versicherungs­bedingungen Versicherungsschutz für Sie als Inhaber des Unternehmens, aber auch für angestellte Mitarbeiter, weil Sie für deren Handlungen als Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB, gegenüber Vertragspartnern) oder Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB, gegenüber Dritten) ebenfalls verantwortlich sind.

In der Vermögensschaden­haftpflicht kommt es nach den Versicherungs­bedingungen nicht auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Selbst grobe Fehler durch Falschberatung oder durch das Nichterfüllen von Pflichten – zum Beispiel durch unerfahrene Mitarbeiter – sind vom Versicherungsschutz umfasst. Auch das wird nach der ImmVermV verlangt. Für vorsätzliche Handlungen besteht kein Versicherungsschutz. Ausgeschlossen sind beispielsweise Forderungen, die daraus entstehen, dass ein Darlehensvermittler von der mangelnden Kreditwürdigkeit eines Interessenten weiß, diese Information aber der Bank verschweigt.


Schadenbeispiele aus der Leistungsbearbeitung

Vermittlers vergisst, den unterschriebenen Darlehensantrag weiterzuleiten. Zwar kommt der Vertrag mit Verzögerung zustande, aber die Bank verlangt jetzt höhere Zinsen.

Im Beratungsgespräch wird eine Kündigungsfrist falsch berechnet. Der Kunde des Kreditvermittlers muss deshalb eine Vorfälligkeits­entschädigung bezahlen.

Ein unerfahrener Angestellter des Vermittlers schätzt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden falsch ein und vermittelt deshalb einen ungeeigneten Vertrag.


Preiskalkulation über unseren Online-Rechner

Online-Rechner Gewerbehaftpflichtversicherung Kosten

Der Versicherungsbeitrag für die VSH, die Versicherungs­bedingungen und gewünschte Deckungserweiterungen lässt sich einfach über unseren komfortablen Online-Rechner ermitteln. Wesentliche Tarifmerkmale sind die Zahl der Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen, der Jahresumsatz und die gewählte Versicherungssumme – wir empfehlen einen Versicherungsschutz oberhalb der gesetzlich geforderten Mindestdeckung, um Deckungslücken zu schließen.

Sie sind auch auf anderen Gebieten der Finanzdienstleistung tätig, zum Beispiel als Immobilienmakler, Vermittler für Bausparverträge und Darlehensvermittler nach § 34c GewO? Kein Problem – die VSH für Immobilien­kreditvermittler lässt sich entsprechend erweitern und der Komplettpreis mit unserem Online-Rechner ermitteln.

Für zusätzliche und optimale Rabatte für Ihre Versicherungen werden diese Attribute von unseren Rechnern stets automatisch berücksichtigt: mehrjährige Verträge, eine Selbstbeteiligung im Schadenfall, niedrige Umsätze.


Weitere Versicherungen für Kreditvermittler

Ingenieure, die Lücken in ihrem Versicherungsschutz schließen möchten, sollten sich die folgenden Produkte ansehen:

  • Neben den durch die VSH abgesicherten Vermögensschäden drohen auch beim Kreditvermittler klassische Sach- und Personenschäden, etwa bei Kundenbesuchen oder in eigenen Büroräumen. Die Betriebshaftpflicht hierfür ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber eine wichtige Ergänzung.
  • Schäden an der Geschäftsausstattung durch Brand, Einbruch, Naturgefahren und weitere im Vertrag definierte Gefahren übernimmt eine Sach-Inhaltsversicherung. Sie lässt sich um eine Komponente für Ertragsausfälle erweitern, wenn der Betrieb nach einem Sachschaden ruhen muss.
  • Elektronikgeräte wie Computer, Telefonanlage, Laptop und Tablet können durch eine technische Versicherung nach dem Prinzip der Allgefahrenversicherung abgesichert werden. Sie gilt auch für den mobilen Einsatz. Eine Versicherung der gespeicherten Daten ist möglich, selbst ohne Schaden am Datenträger.
  • Die Haftpflichtversicherung übernimmt bei gegen Sie gerichteten Forderungen gegebenenfalls den passiven Rechtsschutz. Für die aktive Rechtsverfolgung, zum Beispiel gegenüber Vertragspartnern oder dem Finanzamt, benötigen Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung.