Vermögensschadenhaftpflicht
Pflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflicht dient der Absicherung der Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Dieser Versicherungsschutz ist für den Steuerberater besonders wichtig, weil er die finanziellen Schäden abdeckt, die zum Beispiel aus einer fehlerhaften Beratung entstehen können. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die Pflichtversicherung, welche von der Steuerberatungskammer gefordert wird.