Berufshaftpflicht für Steuerberater und Steuerbüros

  • Berufshaftpflicht gesetzlich verpflichtend
  • "echte" Vermögensschäden abgesichert
  • Haftungsbeschränkung
  • Versicherung ab 8,04 € mtl.

Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater: Angebote vergleichen

Steuerberater üben einen fachlich anspruchsvollen Beruf aus und übernehmen Verantwortung für die Steuererklärungen ihrer Mandanten. Aufgrund der immensen Komplexität des Steuerrechts sind Fehler in der Beratung nie auszuschließen. Die Berufshaftpflichtversicherung für die knapp 90.000 Steuerberater in Deutschland spielt für diesen Berufsstand daher eine besonders wichtige Rolle.


Was beinhaltet eine Berufshaftpflicht­versicherung für Steuerberater?

In der Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater sind prinzipiell zwei Haftpflichtversicherungen vereinigt. Dazu gehören die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht. Beide sind wichtig und bieten gemeinsam einen gründlichen Schutz vor finanziellen Risiken, die sich aus Ihrer Berufsausübung als Steuerberater ergeben.

Vermögensschadenhaftpflicht

Pflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht dient der Absicherung der Vermögensschäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Dieser Versicherungsschutz ist für den Steuerberater besonders wichtig, weil er die finanziellen Schäden abdeckt, die zum Beispiel aus einer fehlerhaften Beratung entstehen können. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die Pflichtversicherung, welche von der Steuerberatungskammer gefordert wird.

Betriebshaftpflicht

optional

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, sowie infolgedessen Vermögensschäden ab. Sie greift zum Beispiel, wenn fremdes Eigentum beschädigt wird (Kaffeeflecken auf der Kleidung eines Mandanten, Schäden an gemieteten Büro- oder Archivräumen) oder ein Besucher in der Kanzlei einen Unfall erleidet, weil geputzte Böden zu glatt oder Kabel nicht ordnungsgemäß verlegt sind.


Ist die Berufshaftpflicht für Steuerberater Pflicht?

Um eine Zulassung zum Beruf zu erhalten, ist der angehende Steuerberater gesetzlich verpflichtet, eine Berufs- / Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung abzuschließen. Diese Regelung gilt für die freiberuflichen Steuerberater und die Zulassung als Steuerberatergesellschaft. Die Verpflichtung dient ihrem Schutz, damit die finanziellen Risiken durch Fehlberatungen nicht die persönliche Existenz gefährden. Die entsprechende Verpflichtung finden Sie im § 67 Absatz 1 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Eine Berufshaftpflicht­versicherung ist wichtig, weil Fehler in der Beratung im Berufsalltag auch dem erfahrensten Steuerberater passieren können und daher nie gänzlich auszuschließen sind. Bereits einfache Zahlendreher können schwerwiegende Auswirkungen nach sich ziehen. Fristversäumnisse sind ebenso möglich wie unterlassene Verweise auf wichtige Änderungen im Steuergesetz. Eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ist daher Pflicht.

Wann ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?

Je nach Rechtsform, sind die Anforderungen der Zulassungspolice unterschiedlich


Welche Versicherungs­summe ist für einen Steuerberater verpflichtend?

Bei der Festlegung der gewünschten Deckungssumme sind Sie als Steuerberater bei der Auswahl einer passenden Berufshaftpflichtversicherung nicht gänzlich frei. Es gelten auch hier gesetzliche Regelungen, und zwar dafür, wie hoch der Versicherungsschutz ausfallen muss und bis zu welcher Summe Schäden mindestens durch die Versicherung abgedeckt sein müssen.

Steuerberater in Einzelkanzlei

  • Mindestversicherungssumme: 250.000 €
  • Maximierung: mindestens 4-fach pro Jahr
  • Haftungsbeschränkung erfüllt, wenn Versicherungssumme: 1.000.000 €

Sozietät / PartG / OHG

  • Für Sozietät, PartG oder OHG besteht eine Versicherungspflicht.
  • Mindestversicherungssumme: 500.000 €
  • Maximierung: Anzahl der Sozien, mindestens 4-fach pro Jahr
  • Haftungsbeschränkung erfüllt, wenn Versicherungssumme: 2.000.000 €

PartG mbB / GmbH / AG

  • Die Berufshaftpflicht ist für die Gesellschaft verpflichtend.
  • Mindestversicherungssumme: 1.000.000 €
    bis zu 10 Berufsträger unabhängig ob Angestellter oder Gesellschafter.
  • Mindestversicherungssumme: 2.500.000 €
    mehr als 10 Berufsträger unabhängig ob Angestellter oder Gesellschafter.
  • Maximierung: mindestens 4-fach pro Jahr
  • Haftungsbeschränkung erfüllt, wenn Versicherungssumme: 4.000.000 €


Welche Rechtsformen sind versicherbar?

Das StBerG erlaubt neben haupt- und nebenberuflichen Einzelunternehmen folgende:

  • Sozietät (GbR)
  • OHG Offene Handelsgesellschaften
  • KG Kommanditgesellschaften
  • PartG Partnergesellschaften
  • GmbH, sowie GmbH & Co. KG
  • PartG mbB Steuerberatungs-Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung
  • im Nebenberuf
  • Klein- oder Auslaufpraxen

Welche Tätigkeiten sind noch mitversichert?

  • gemäß InsO, z.B. als (vorläufiger) Insolvenzverwalter, Sonder-(insolvenz)-verwalter
  • Gläubigerausschuss Mitglied
  • Sachwalter und Treuhänder
  • als gerichtlich bestellter (vorläufiger) Liquidator oder Abwickler
  • als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter
  • Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand
  • als Schiedsrichter, Schiedsgutachter oder Mediator
  • als Praxisabwickler nach § 70 StBerG

Wichtige Versicherungsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht

Der Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung von Steuerberatern kann sich je nach Anbieter und Vertragskonzept unterscheiden. Auf diese Inhalte legt Finanzchecks.de in der Beratung zu einem umfassenden Versicherungsschutz Wert:

  • Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche
  • Verletzung von Geheimhaltungsverpflichtungen
  • Haftung aus Altverbindlichkeiten
  • Abwehrschutz bei Vorwurf vorsätzlicher oder wissentlicher Pflichtverletzungen
  • Mitversicherung von Angestellten
  • unbegrenzte Nachhaftung nach Betriebsaufgabe
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Versicherungsschutz bei Verstößen gegen Wettbewerb und Werbung

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater: So setzen sich die Kosten zusammen

Folgende Faktoren beeinflussen die Versicherungskosten:

  • Höhe der Deckungssumme: Die Kosten für die Versicherung steigen, wenn pro Schadensfall höhere Summen versichert sind. Beispielsweise für die Haftungsbeschränkung, ist eine 4-fache der gesetzlichen Versicherungssumme, zu vereinbaren.
  • Höhe der Maximierung: Die Maximierung hält sich an die gesetzlichen Regelungen und nimmt daher keinen direkten Einfluss auf die Prämie.
  • Unternehmenszahlen: Der Versicherungsbeitrag berechnet sich in den meisten Tarifen je Berufsträger, selten auch nach dem Umsatz der Kanzlei.
  • Selbstbeteiligung: Ist diese vereinbart, lassen sich die Kosten für die Versicherung senken. Der Versicherer spart nicht nur Schadenaufwand, sondern auch Regulierungskosten für Kleinschäden. Was sich langfristig auf ein stabilen und günstigen Tarif auswirken kann.
  • Versicherungsleistungen: Einige Berufshaftpflichtversicherungen sehen Optionen vor, mit denen sich die abgedeckten Leistungen erweitern lassen. Dadurch kann auch die Prämie steigen.
  • Vertragslaufzeit: Versicherungen mit längeren Laufzeiten sind in der Regel günstiger. Gut zu wissen: Eine Laufzeit von mehr als drei Jahren bindet nur den Versicherer – als Kunde können Sie danach jährlich kündigen.
  • Zahlungsrhythmus: Hier sind jährliche, halbjährliche, monatliche und quartalsweise Zahlungen denkbar. Häufig sinken die Kosten, wenn Sie weniger Zahlungen in einem Jahr vornehmen, da der Verwaltungsaufwand für den Versicherer geringer ausfällt.

Versicherungsfälle: Schadenbeispiele bei Steuerberatern

Hier sind einige typische Beispiele für Schäden aufgeführt, für die ein Mandant seinen Steuerberater haftbar machen kann und die entsprechend einen Versicherungsschutz erfordern:

Der Steuerberater hat seinen Mandanten falsch über die rechtlichen Zusammenhänge bezüglich dessen Steuererklärung aufgeklärt oder in einer Steuererklärung einen Zahlendreher zu verantworten. Dadurch kann dem Mandanten zum Beispiel eine Steuermehrbelastung entstehen.

Der Steuerberater hätte für seinen Mandanten Erklärungen zum Beispiel für die Umsatzsteuer einreichen müssen und hat diese Frist versäumt.

Es haben sich Änderungen im Steuerrecht ergeben, die für den Mandanten relevant und wichtig sind. Der Steuerberater hat ihn jedoch nicht darüber aufgeklärt, weshalb der Mandant für sein Geschäft keine optimalen Entscheidungen treffen konnte und ihm nun Gewinn entgeht.


Ist eine Exzedentenversicherung sinnvoll?

Bei der Exzedentenversicherung handelt es sich nicht um eine eigenständige Versicherung. Die Zusatzversicherung für die Berufshaftpflicht ist immer dann sinnvoll, wenn Sie bei einem einzelnen Mandanten höhere Schäden versichern möchten, als diese sonst in Ihrer Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen sind. Die Exzedentenversicherung dient also der Aufstockung der Vermögensschadenhaftpflicht und ist damit für Steuerberater interessant.

Steuerberater zeigt Mandanten ein Steuerbericht

Welche Versicherungsanbieter sind für Steuerberater relevant?


Weitere Versicherungen für Steuerberater

  • Inhaltsversicherung für die Kanzlei: Hiermit sichern Sie das Inventar Ihrer Kanzlei ab. Dazu gehört die Betriebseinrichtung wie etwa Computer, Kopierer oder Büromöbel. Andere Bezeichnungen für diese Versicherung lauten Geschäftsinhaltsversicherung, Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Haftpflichtversicherung beinhaltet zwar bereits einen sogenannten passiven Rechtsschutz für den Fall, dass Sie selbst mit Ansprüchen Dritter konfrontiert werden. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Anwaltskosten bei der aktiven gerichtlichen Durchsetzung von Rechtsinteressen, also wenn Sie selbst um Ihr gutes Recht kämpfen.
  • Cyber-Versicherung: Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Schäden im Zusammenhang mit Hackerangriffen abdeckt. Diese betreffen heute viele Unternehmen – besonders bei einem Steuerberater sind Datenverluste fatal. Es ist daher sinnvoll, den Versicherungsschutz auf diesen Bereich zu erweitern.