Gewerbehaftpflichtversicherung Pflicht? Die passende Versicherung für Ihr Gewerbe!
Welche Art der Gewerbehaftpflichtversicherung ist für meinen Beruf oder mein Unternehmen die Richtige? Grundsätzlich wird in Betriebshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung unterschieden. In einem Satz gesagt, ist die Aufgabe der gewerblichen Haftpflichtversicherung, Sie vor finanziellen unberechtigten Ansprüchen Dritter zu schützen oder Zahlungen im berechtigten Schadensfall abzufangen.
- Über die Betriebshaftpflicht sind Personenschäden und Sachschäden versichert, die in Branchen wie Bau, Handwerk, Handel, Gewerbe und Gastronomie wichtig ist, jedoch keine Pflicht. Das kann zum Beispiel ein Kunde sein, der auf dem Betriebsgelände stolpert und dessen Krankenkasse Sie mit den Kosten in Regress nimmt.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht versichert wie der Name schon sagt Vermögensschäden ab, die aus einer beratenden oder gutachterlichen Tätigkeit entstehen können. Ein Schaden kann zum Beispiel entstehen, wenn ein selbstständiger IT-Dienstleister eine Software bei einem Kunden falsch programmiert und dieser dadurch wichtige Daten verliert.
- Eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Vermögensschadenshaftpflicht gleich zu setzen. Sie ist die Pflicht-Versicherung für Kammerberufe wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater, sowie für Berufe dem Berufsbetreuer und Hausverwalter. Eine Zulassung ist erst möglich, wenn diese Versicherung nachgewiesen wird.