Hausverwalter am Schreibtisch mit vielen Akten und Unterlagen - bei einem Fehler hilft die Berufshaftpflichtversicherung
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Vermögensschaden­haftpflichtversicherung für Hausverwalter & WEG-Verwalter

  • Pflichtversicherung seit 2018
  • Tarife ab 10,94 € monatlich
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Was ist über die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter versichert?

Hausverwaltung ist eine komplexe Aufgabe. Passieren dabei Fehler, kann das hohe finanzielle Verluste für Haus- und Wohnungseigentümer bedeuten. Fordern sie deswegen Schadensersatz vom Hausverwalter, springt die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung ein. Sie ist so wichtig, dass der Gesetzgeber sie zur Pflicht gemacht hat. Das schafft Sicherheit für die Auftraggeber, aber auch für den Verwalter selbst. Ohne Versicherung müsste er aus eigener Tasche zahlen, als Einzelunternehmer sogar mit seinem Privatvermögen haften.

  • Seit dem 1. August 2018 müssen Hausverwalter und Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Verwalter) eine Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung abschließen.
  • Wichtig ist die Versicherung echter (reiner) Vermögensschäden. Das sind finanzielle Schäden, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Solche Schäden sind in einer normalen Betriebshaftpflicht nicht versichert.
  • Das Gesetz schreibt eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro je Versicherungsfall vor. Diese muss zweimal jährlich zur Verfügung stehen.

Welche Haftpflichtversicherung ist für Hausverwalter zu empfehlen?

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter, WEG-Verwalter und Mietverwalter. Geregelt ist die Versicherungspflicht in § 34c der Gewerbeordnung (GewO). Der Abschluss der Vermögensschadenhaftpflicht ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Verwaltungstätigkeit. Erlaubnispflichtig ist, wer gewerbsmäßig

  • das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern verwaltet (§ 1 Wohnungseigentumsgesetz) oder
  • für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet (§ 549 Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung, auch bekannt als Berufshaftpflichtversicherung, bietet Schutz für Vermögensschäden. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die sich auf Sach- und Personenschäden konzentriert. Vermögensschäden verursachen einen direkten finanziellen Verlust, ohne dass Personen oder Sachen betroffen sind.

Beispiele für echte Vermögensschäden:

  • Mangelhafte Terminüberwachung führt zur Verjährung von Mietforderungen
  • Nichtbeachtung von Kündigungsfristen zieht fortlaufende Kosten nach sich
  • Verspätetes oder unterlassenes Vorlegen von Unterlagen führt zu finanziellen Nachteilen
  • Unterlassene Ausübung des Vermieterpfandrechts bei Auszug eines Mieters bedeutet, dass Mietrückstände nicht ausgeglichen werden können
  • Fehlerhafte Abrechnung von Betriebskosten zum Nachteil des Vermieters

Die Betriebshaftpflicht kann zusätzlich ausgewählt werden. Sie ist für Hausverwalter und WEG-Verwalter wichtig, wenn zusätzlich zur Verwaltung auch ein Hausmeisterservice geboten wird oder wenn Büroräume des Verwalters für den Publikumsverkehr (Mieter, Wohnungseigentümer) geöffnet sind. Wegen der unbegrenzten Verpflichtung zum Schadensersatz empfehlen wir in diesen Fällen die Betriebshaftpflichtversicherung. Versichert sind damit Personen- und Sachschäden, sowie die daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden (zum Beispiel Behandlungskosten, Einkommensausfall, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall).

Beispiele für Personen- und Sachschäden:

  • Im Büro des Hausverwalters ist eine Steckdose defekt. Der Kopierer wurde deshalb provisorisch an eine andere Stromquelle angeschlossen, jedoch liegt das Netzkabel jetzt als Stolperfalle im Eingangsbereich. Ein Mieter, der den Verwalter sprechen wollte, stolpert darüber, stürzt und bricht sich das Handgelenk.
  • Der WEG-Verwalter leistet für die betreute Wohnanlage den Winterdienst. Beim Schneeräumen auf dem Parkplatz mit einer Schneefräse werden Kieselsteine aufgewirbelt, die parkende Autos der Mieter beschädigen.

Experten-Tipp zur Versicherungssumme

„Wichtig zu wissen: Die Versicherungssumme muss ausschließlich für die Hausverwaltertätigkeit im Sinne der Pflichtversicherung reserviert sein. Wird der Versicherungsschutz erweitert, zum Beispiel für die Verwaltung gewerblicher Objekte, als Immobilienmakler oder Immobiliendarlehensvermittler, muss eine Deckungssumme zusätzlich zu den 500.000 Euro mitversichert werden. Im Online-Rechner wird dies automatisch kalkuliert.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Schnelle Versicherungsbestätigung

“Unser Online-Rechner zeigt die Bearbeitungsdauer der Versicherungsunternehmen live an, also wie viel Zeit vergeht von der Antragstellung bis zum Versand des Versicherungsscheins. Unsere VersicherungsAPP (VAPP) kann noch mehr: Fordern Sie jederzeit Versicherungsbestätigungen für Ihre Auftraggeber oder eine Behörde an.”

- Martin Butters, CEO Finanzchecks

Worauf müssen Haus- und Grundstücksverwalter bei der Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung achten?

Egal, ob Neuabschluss oder bestehender Vertrag – seit August 2018 müssen alle Vermögensschadenhaftpflicht­versicherungen für Hausverwalter den Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechen:

  • Versicherungssumme ausschließlich für die Verwaltertätigkeit mindestens 500.000 Euro pro Schadenfall.
  • Mindestens zweifache Maximierung, das bedeutet eine Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
  • Haftung für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist mitversichert.
  • Unbegrenzte Nachhaftung ist eingeschlossen.

Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr bestehender Versicherungsvertrag gesetzeskonform ist. Mit einem Abschluss bei Finanzchecks sind Sie auf der sicheren Seite. Denn in unserem Online-Rechner finden Sie ausschließlich Tarife, die mindestens die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Für welche Tätigkeiten muss die Pflichtversicherung abgeschlossen werden?

  • gewerbliche Hausverwaltung / WEG-Verwaltung für Dritte
  • Verwaltung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen für Dritte
  • Verwaltung von Mietverträgen für Apartments oder Zimmern in Seniorenwohnheimen für Dritte
  • Vermietung von Wohnheimen für Studierende, Auszubildende usw. für Dritte
  • Wohnimmobilienverwaltung durch Tochtergesellschaften für ihre Muttergesellschaften, die Wohn- oder Immobilienunternehmen sind
  • Wohnimmobilienverwaltung durch Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler für Dritte
  • Fremdverwaltung für Dritte durch Wohnungsunternehmen
Hausgrafik, aufgeteilt in Versicherungen die Pflicht und die keine Pflicht sind
Welche Tätigkeiten, welche Pflichtversicherung?

Welche Tätigkeiten sind von der Pflicht zur Vermögensschadenhaftpflicht befreit?

Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Tätigkeiten zwar aktuell noch keine Pflichtversicherung vor. Das ändert aber nichts daran, dass der Verwalter für schuldhaft verursachte Schäden haftet, und zwar in der Regel in unbegrenzter Höhe. Daher unsere Empfehlung, auch diese Tätigkeiten mit einer Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern:

  • nicht gewerbsmäßig betriebene Wohnungsverwaltung (privater Hausverwalter) zum Beispiel durch Eigentümergemeinschaften, Verwandte oder Bekannte, ohne die Absicht, einen Gewinn zu erzielen
  • Hausverwaltung der eigenen Immobilien
  • Verwaltung von Gewerbe-Immobilien
  • Immobilienmakler
  • Verwaltungsbeirat

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter ab und was nicht?

versichert ist
  • Regressansprüche
  • Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung
  • Datenschutzverstöße
  • Passive Rechtsschutzfunktion, also Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mit Hilfe und auf Kosten des Versicherers
ausgeschlossen sind
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln
  • Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
  • Geldstrafen, Bußen, Entschädigungen mit Strafcharakter
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Der Jahresbeitrag zur Vermögensschadenhaftpflicht kann je Umfang der verwalteten Immobilien erheblich unterschiedlich sein. Ein Existenzgründer im Bereich der Hausverwaltung, der ohne Mitarbeiter fünfzig Wohneinheiten betreut und daraus einen Jahresumsatz von 25.000 Euro erwartet, zahlt für die vorgeschriebene Versicherungssumme von 500.000 Euro für Vermögensschäden laut aktuellem Tarifvergleich zwischen 10,93 Euro und 44,62 Euro monatlich (Vertragslaufzeit ein Jahr). Bei höheren Deckungssummen von 3.000.000 Euro steigen die Beiträge auf bis zu 90 Euro monatlich.

Rabatte im Online-Rechner sind insbesondere für Existenzgründer (bis zu 50 Prozent günstigerer Beitrag) oder bei längeren Laufzeiten von mehr als einem Jahr (bis zu 10 Prozent Nachlass) verfügbar. Diese Vorteile werden bei der Berechnung automatisch berücksichtigt.

Neben der Versicherungssumme gibt es weitere Unterschiede der einzelnen Angebote, die sich im Preis widerspiegeln. Viele Vertragskonzepte gehen deutlich über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Im Leistungsvergleich haben unsere Experten jeden Tarif geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. So finden Sie das für Sie persönlich beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Hausverwalter?

Wohneinheiten: 50
Versicherungssumme: 500.000 €
Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 0 €
Versicherungsbeitrag: ab 10,94 € monatlich