Berufs­haftpflicht für Architekten

  • Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht
  • Gesetzlich verpflichtend
  • Individuelle Versicherungssumme
  • Versicherung ab 62,63 € mtl.

Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten: Darauf kommt es an

Der Beruf des Architekten ist fachlich anspruchsvoll und die Auftraggeber erwarten technisch sowie wirtschaftlich einwandfrei durchgeführte Entwürfe. Zudem sind Sie als Architekt mit der Objektüberwachung, der Koordinierung der Handwerker und vielen anderen Aufgaben betraut und übernehmen damit eine große Verantwortung. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, um Sie gegen die vielfältigen finanziellen Risiken abzusichern, ist daher wichtig und notwendig.

Ist die Berufshaftpflicht für einen Architekten Pflicht?

Ist Haftpflichtversicherung für den Architekt verpflichtend?

Unterlaufen einem Architekten während seiner Tätigkeit Fehler, sind die Schäden oft mit hohen Kosten verbunden. Der Gesetzgeber hat daher entschieden, alle Kammerberufe zu verpflichten, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss also zwingend vorliegen, wenn der Architekt die Zulassung bei der entsprechenden Kammer zur Berufsausübung erlangen möchte. Die jeweilige Landesarchitektenkammer regelt, welche Mindeststandards die Versicherung erfüllen muss, zum Beispiel in Hinblick auf den Geltungsumfang und die Versicherungssumme. Sind Sie in einem Kammerberuf tätig, können Sie mit unserem Online-Rechner die für Sie passende Versicherung finden.

Online-Rechner: Berufshaftpflichtversicherungen vergleichen

Mit dem Online-Rechner von Finanzchecks erhalten Architekten die Möglichkeit, die Angebote der Versicherer zu vergleichen. Der Rechner berücksichtigt Ihre individuellen Voraussetzungen als Architekt und die verschiedenen Konditionen, die die Versicherer für ihre Produkte vorsehen.

Um den geeigneten Tarif zu finden, sind nur wenige Dateneingaben notwendig. Sie geben Ihre Tätigkeit an, wählen als gewünschte Versicherungsart die Berufshaftpflicht aus und geben einen Ansprechpartner sowie ihre Rechtsform an. Der Rechner ermittelt sofort die relevanten Angebote für Sie. Haben Sie es eilig, können Sie von der Beantragung bis zum Abschluss der Versicherung die Bearbeitungszeit der Versicherer einsehen.

Angebot erhalten


Berufshaftpflichtversicherung für Architekten: Was muss abgesichert sein?

Die folgenden Aufgaben übernimmt die Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten:

  • Prüfung von Ansprüchen: Die Versicherung prüft eingehend, ob die erhobenen Ansprüche auf Schadensersatz berechtigt sind.
  • Schadensersatz­zahlungen: Sind die Ansprüche gegen den Architekten begründet, zahlt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Rechtsschutz: Unberechtigte oder ihrer Höhe nach unangemessene Schadensersatz­forderungen wehrt die Rechtsschutzfunktion ab. Das gilt auch für Abmahnungen und Unterlassungs­forderungen.

Doch die Berufs­haftpflicht versichert nicht nur die Tätigkeit des Architekten: Sie beinhaltet noch weitere Bereiche, unter anderem:

  • Due Diligence (DD) und Immobilien­bewertung als Architekt / Ingenieur
  • Energieberater
  • Sachverständiger
  • Mediator
  • Building Information Modeling und Verwendung entsprechender Software
  • Generalplaner
Wichtige Versicherungen für Architekten - Berufshaftpflicht, Rechtsschutzversicherung, Cyberversicherung, Inhaltsversicherung, Objekthaftpflicht

Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht für Ingenieure: Was ist der Unterschied?

Häufig wird zwischen der Architektenhaftpflicht und der Haftpflicht für Ingenieure nicht unterschieden. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den Versicherungen für die verschiedenen Berufsgruppen: Dieser besteht in den durch den Versicherungsschutz abgedeckten Tätigkeiten. Für den Ingenieur sind das Bereiche wie der Maschinenbau, der Anlagenbau oder der Tiefbau. Die Versicherungen für Architekten sind hingegen für den Architekten im Hochbau, den Innenarchitekten oder den Garten- und Landschaftsarchitekten sowie für den Stadtplaner interessant. Die Versicherung muss also zum konkreten Tätigkeitsbereich des Versicherten im Beruf passen.


Was beinhaltet eine Berufshaftpflicht­versicherung für Architekten?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten fasst mit der Betriebshaftpflicht und der Vermögensschadenhaftpflicht zwei wichtige Versicherungen in einer zusammen. Das bietet folgende Vorteile:

  • Umfassenden Versicherungsschutz gegen alle Schäden, die im Rahmen der Berufsausübung auftreten können
  • Versicherungsnehmer benötigt nur ein Produkt
  • Leicht verständliche Versicherung

 

Hier sind die wesentlichen Leistungen der beiden Versicherungen kurz dargestellt:

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht sichert gegen Sach- und Personenschäden ab. Ein Sachschaden liegt zum Beispiel vor, wenn Sie die Schlüssel zum Büro des Kunden verlieren. Ein Personenschaden wäre beispielsweise, wenn ein Kunde den Architekten in dessen Büro besucht und sich dort verletzt.

Vermögensschadenhaftpflicht

Besonders wichtig ist für den Architekten die Vermögensschadenhaftpflicht, denn sie zahlt bei Vermögensschäden. Diese Schäden können aus den verschiedensten Gründen entstehen, wie zum Beispiel durch Kalkulationsfehler für Umbauten, Berechnungsfehler in der Auftragsausführung oder durch Planungsfehler. Die Schäden sind sehr vielfältig und können Höhen erreichen, die für den Architekten potenziell existenzbedrohend sind.

Welche Haftpflicht für Freiberufler oder Selbständige wichtig - Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht

Sind Drohnen mitversichert?

Die Nutzung von Drohnen ist keine Zukunftsvorstellung mehr: Viele Architekten nutzen die kleinen Fluggeräte bereits, um Gebäude auch von oben zu fotografieren. Sie erhalten durch die Drohne die Möglichkeit, das Gebäude aus anderen Perspektiven zu betrachten und auch auszumessen. Doch bei der Nutzung sind neben Luftverkehrsrechten auch Datenschutzrechte zu beachten. Fotografieren Sie privates Eigentum, kann dies zu einer Geldstrafe führen. Der Einschluss der Drohne in den Berufshaftpflicht-Tarif ist je nach Versicherer mitversichert oder optional möglich.


Kosten für eine Berufshaftpflicht für Architekten

Allgemein lassen sich hinsichtlich der Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten nur schwer klare Aussagen treffen. Architekten arbeiten an Bauprojekten unterschiedlicher Größe mit Auftragssummen, die sich zwischen Zehntausenden und Millionen Euro bewegen können. Beschreiben lassen sich aber die Faktoren, die Einfluss auf die Versicherungsprämien nehmen:

  • Deckungssumme: Dieser Wert gibt an, bis zu welcher Summe Schäden in der Praxis abgedeckt sind. Mit der Deckungssumme steigen die Versicherungsprämien an.
  • Selbstbeteiligung: Ist eine Selbstbeteiligung des Versicherten in einer bestimmten Höhe vereinbart, senkt das die Kosten für die regelmäßig zu leistenden Beiträge.

Wie hoch ist die Mindestversicherungs­summe für Architekten?

Die Höhe der Mindestversicherungssumme variiert je nach Bundesland. Für Personen- und Sachschäden beträgt die Mindestversicherungssumme üblicherweise 1,5 bis 3 Millionen Euro. Vermögensschäden sollten mit mindestens 250.000 Euro (Zweifach-Maximierung) je Schaden abgedeckt sein.


Schadenbeispiele für Architekten

Folgende Schadensfälle können in der beruflichen Praxis der Architekten auftreten:

Bei der Konzeption von Gebäuden kann es zu verschiedenen Planungsfehlern kommen. Berücksichtigt der Architekt zum Beispiel nicht den Anstieg des Grundwasserspiegels durch ein eingerichtetes Feuchtbiotop, könnte es zu Wassereinbrüchen kommen, wenn das Fundament nicht hoch genug liegt.

Grundsätzlich haftet der Architekt für Bauwerksmängel eigentlich nicht, hier liegt die Verantwortung beim beauftragenden Bauunternehmer. Eine Ausnahme ergibt sich aber dann, wenn die Mängel direkt durch eine mangelhafte Leistung des Architekten entstehen.

Der Architekt macht Fehler im Rahmen der Objektüberwachung. So hat er zum Beispiel nicht darauf geachtet, dass beim Anbringen einer komplizierten Glaskonstruktion die Dichtung richtig sitzt. Die Verantwortung läge nicht bei ihm, wenn er einen Fachunternehmen hinzugezogen hätte.

Der Architekt überschreitet bei den Baukosten einen bestimmten Toleranzrahmen oder er verletzt eine Kostengarantie, die er im Vertrag gegeben hat.



Vergleichen mit dem Online-Rechner

Möchten Sie den Beruf des Architekten antreten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend. Daher ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung zu finden, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist. So können Sie sicher gehen, dass im Schadensfall jegliche Kosten abgedeckt sind. Mit unserem Online-Rechner können Sie schnell und einfach zahlreiche Versicherungen vergleichen.