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Berufshaftpflicht für Architekten

  • Pflichtversicherung für Kammer
  • Schutz für alle Leistungen nach HOAI
  • Tarife ab 79,74 € monatlich
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Haftpflichtversicherung für Architekten – ein Vertrag, dreifache Leistung

Architekten üben eine hoch qualifizierte und verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Bauherren erwarten technisch und wirtschaftlich einwandfreie Planungen. Objektüberwachung, Koordination der verschiedenen Gewerke beim Bau und viele weitere Aufgaben erfordern Fachwissen und Sorgfalt. Und wenn doch einmal etwas schief geht? Die Berufshaftpflicht für Architekten schützt Sie vor den vielfältigen finanziellen Risiken Ihrer Arbeit.

  • Prüfung von Ansprüchen: Die Versicherung prüft eingehend, ob die erhobenen Ansprüche berechtigt sind.
  • Schadensersatz: Sind die Ansprüche begründet, zahlt die Versicherung den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Rechtsschutz: Unberechtigte oder überzogene Forderungen wehrt die Versicherung auf eigene Kosten ab.

Darum ist die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten unverzichtbar

Unterlaufen dem Architekten bei seiner Tätigkeit Fehler, zum Beispiel Planungsfehler, stehen oft hohe Forderungen nach Schadensersatz im Raum. Der Gesetzgeber hat daher für alle Kammerberufe den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung vorgeschrieben. Sie muss also zwingend vorhanden sein, wenn der Architekt von der jeweiligen Kammer zur Berufsausübung zugelassen werden will. Die jeweilige Landesarchitektenkammer regelt, welche Mindeststandards die Versicherung erfüllen muss, insbesondere hinsichtlich des Geltungsbereichs und der Versicherungssummen. Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite: Alle Tarife in unserem Online-Rechner erfüllen die gesetzlichen Mindestanforderungen. Und nach Antragstellung erhalten Sie schon innerhalb von ein bis zwei Werktagen die Bestätigung der Pflichtversicherung für die Architektenkammer.

Person arbeitet präzise an einem Architekturmodell eines modernen Gebäudes.
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten ist unverzichtbar!

Vermögensschäden? Kein Problem mit der Architektenhaftpflicht

Eine gewöhnliche Betriebshaftpflichtversicherung befasst sich vor allem mit Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehenden Vermögensfolgeschäden, zum Beispiel Arztkosten und Nutzungsausfall.

Viel wichtiger für den Architekten ist aber die Absicherung (reiner) Vermögensschäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Solche Schäden entstehen zum Beispiel durch Planungsfehler, Kalkulationsfehler oder Berechnungsfehler in der Auftragsausführung. Ersatzansprüche für Vermögensschäden erreichen schon bei kleineren Projekten Höhen, die für den Architekten potenziell existenzbedrohend sind. Die Architektenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) sichert deshalb alle drei Schadenarten umfassend ab, je nach vereinbarter Versicherungssumme in Millionenhöhe.

Grafik zur Berufshaftpflicht: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden dargestellt.
Vermögensschäden? Kein Problem mit der Architektenhaftpflicht.

Leistungskatalog der Haftpflichtversicherung für Architekten

versichert ist
  • Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden
  • (reine) Vermögensschäden, zum Beispiel bei Überschreiten der Bauzeit, Kostenüberschreitungen, Planungs-, Beratungs- und Begutachtungsfehlern
  • Verlängerung von gesetzlichen Gewährleistungsverjährungsfristen bis 5,5 Jahre
  • Tätigkeit als Generalplaner, Projektsteuerer, Projektcontroller und Projektmanager
  • technische Due Dilligence
  • Beratung von öffentlichen Auftraggebern (VgV,VOL,VOB)
  • Vergabe von Aufträgen an andere Architektenbüros
  • gewerbliche Nutzung von Flugdrohnen
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • aktive Honorarklage
  • unbegrenzte Nachhaftung auch bei langen Verjährungsfristen
ausgeschlossen sind
  • vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • wissentliche Pflichtverletzung
  • Ansprüche auf Vertragserfüllung

Wie hoch ist die Mindestversicherungssumme für Architekten?

„Je nach Bundesland und zuständiger Architektenkammer werden unterschiedliche Mindestversicherungssummen gefordert. Bei freiberuflichen Architekten ist in der Regel eine Versicherungssumme von 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, sowie 3.000.000 Euro für Personenschäden ausreichend. Für Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) sind mindestens 600.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden erforderlich.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Aus den Schadenakten der Haftpflicht für Architekten

Ein freiberuflich tätiger Architekt vergaß bei der Konzeption eines Wohnblocks, dass durch ein dort angelegtes Feuchtbiotop der Grundwasserspiegel ansteigt. Das Fundament der Gebäude lag nicht hoch genug, dadurch kam es zu Wassereinbrüchen im Keller. Für nachträgliche Abdichtungen entstanden Kosten von 130.000 Euro. Die Berufshaftpflichtversicherung des Architekten prüft die Ansprüche und zahlt für die berechtigen Forderungen des Bauherrn.

Nach Auftreten von Baumängel nach Umbau eines Einkaufszentrums war zwischen Bauunternehmer und Architekt strittig, ob die Mängel auf einen Fehler des Architekten zurückzuführen sind. Nur in diesem Fall würde der Architekt haften, ansonsten ist der Bauunternehmer verantwortlich. Die Architektenhaftpflichtversicherung übernahm im Rechtsstreit die Kosten für die Abwehr der unberechtigten Forderungen.

Ein Architekt versäumte im Rahmen einer Objektüberwachung, den korrekten Sitz der Abdichtung einer neuen Glaskonstruktion zu prüfen. Es kam zu Feuchtigkeitsschäden, außerdem mussten die Dichtungen erneuert werden. Die Verantwortung für den Schaden von 40.000 Euro ist zwischen der ausführenden Glaserei und dem Architekten strittig. Deshalb kümmert sich die Haftpflichtversicherung des Architekten um die Aufklärung des Sachverhalts und die juristische Bewertung.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Kosten der Berufshaftpflicht für Architekten vergleichen

Der Beitrag für eine Berufshaftpflichtversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Honorarsumme netto pro Jahr, gewählte Versicherungssumme, Fachgebiete, weitere Tätigkeiten zum Beispiel als Ingenieur oder Gutachter. Für Berufseinsteiger beginnen die Kosten bei 79,74 € monatlich (inkl. Versicherungssteuer) – bei 3 Mio. € für Personenschäden und 300.000 € für Sach- und Vermögensschäden.

Unser Tipp: Eine Selbstbeteiligung zwischen 2.500 bis 10.000 Euro pro Schadenfall spart dem Versicherungsunternehmen überproportional hohe Verwaltungskosten bei Kleinschäden und zeigt Ihr Interesse an sorgfältiger Arbeit und einem schadenfreien Vertragsverlauf. Das wird mit einem hohen Rabatt belohnt.

Der Online-Rechner von Finanzchecks kann nicht nur den Beitrag zur Architektenhaftpflicht berechnen und Ihnen mögliche Rabatte zeigen. Das intelligente Tool ermöglicht zusätzlich einen individuellen Vergleich von Preis und Leistung mit Bewertung der jeweiligen Angebote. Selbstverständlich erfüllen alle hinterlegten Vertragskonzepte mindestens die Anforderungen der Architektenkammer.