Architektenhaftpflicht vs. Berufshaftpflicht für Ingenieure: Was ist der Unterschied?
Häufig wird zwischen der Architektenhaftpflicht und der Haftpflicht für Ingenieure nicht unterschieden. Dabei gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den Versicherungen für die verschiedenen Berufsgruppen: Dieser besteht in den durch den Versicherungsschutz abgedeckten Tätigkeiten. Für den Ingenieur sind das Bereiche wie der Maschinenbau, der Anlagenbau oder der Tiefbau. Die Versicherungen für Architekten sind hingegen für den Architekten im Hochbau, den Innenarchitekten oder den Garten- und Landschaftsarchitekten sowie für den Stadtplaner interessant. Die Versicherung muss also zum konkreten Tätigkeitsbereich des Versicherten im Beruf passen.