Ein Fotoapparat mit einem größerem Objektiv liegt auf dem Schreibtisch einer Fotografin - sicherer Schutz mit einer Berufshaftpflicht
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Berufshaftpflicht für Fotografen

  • Vergleich über Online-Rechner
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Ein Fotoapparat mit einem größerem Objektiv liegt auf dem Schreibtisch einer Fotografin - sicherer Schutz mit einer Berufshaftpflicht
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Keine Fotos ohne Versicherung

Als kreativer Fotograf sind Sie geübt darin, Landschaften, Produkte und Menschen in Szene zu setzen. Aber denken Sie auch an rechtliche Fallstricke? Aktuelles Datenschutzrecht kann zum Beispiel Street Fotografie zu einem juristischen Abenteuer machen. Nicht nur die Verletzung von Bildrechten birgt Haftungspotenzial. Auch bei Ihrer Arbeit im Studio oder beim Kunden kann es zu Sach- oder gar Personenschäden kommen. In allen diesen Fällen bietet die Berufshaftpflichtversicherung eine dreifache Absicherung.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst die gegen Sie erhobenen Forderungen: Sind die Ansprüche überhaupt begründet und angemessen?
  • Berechtigte Ansprüche begleicht der Versicherer für Sie und zahlt bis zur Versicherungssumme.
  • Sind die Forderungen dagegen unbegründet oder überzogen, schützt die Berufshaftpflicht vor unnötigen Zahlungen. Die Versicherung weist die Ansprüche zurück und verteidigt Sie gegebenenfalls auf eigene Kosten vor Gericht.

Deshalb ist die Berufshaftpflicht für Fotografen so wichtig

Egal ob Werbefotograf, Hochzeitsfotograf, Kinderfotograf oder Sportfotograf – in der Regel arbeiten sie als Freiberufler. Das bedeutet, es gibt keine Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform ihres Unternehmens, wie es zum Beispiel bei einer GmbH oder UG der Fall wäre.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Schon für leichte Fahrlässigkeit haften Sie unbegrenzt, sogar mit Ihrem Privatvermögen. Und wenn Mitarbeitende einen Schaden verursachen, können Ihre Kunden sogar Forderungen stellen, obwohl Sie selbst gar keine Schuld trifft.

Die Berufshaftpflicht nimmt Ihnen für wenig Geld dieses große Risiko ab. Den fixen Versicherungsbeitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Honorarkalkulation und setzen Ihnen als Betriebsausgabe von der Steuer ab.

Infografik zu den Bausteinen der Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen
Keine Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform ihres Unternehmens!

Eine Haftpflichtversicherung, zwei Komponenten.

Die Berufshaftpflichtversicherung vereint zwei Bestandteile, die sich perfekt ergänzen – die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden. Das sind zum Beispiel bei einem Personenschaden Forderungen der Krankenkasse wegen einer ärztlichen Behandlung sowie eigene Forderungen des Verletzten wegen Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Bei einem Sachschaden kann der Geschädigte Reparaturkosten und Nutzungsausfall verlangen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Ein Fehler bei Ihrer Tätigkeit als Fotograf kann aber auch zu Ansprüchen führen, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Beispiele hierfür sind Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten, eine falsche Terminplanung oder die Weitergabe von Datenträgern, auf denen sich außer den Bilddateien auch Schadsoftware eingenistet hat. Solche Schäden nennt man reine oder echte Vermögensschäden. Sie sind zwar in der Betriebshaftpflicht nicht versichert, werden aber durch die Vermögensschadenhaftpflicht in die Berufshaftpflicht des Fotografen eingeschlossen.

Was deckt die Haftpflicht für Fotografen ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Tätigkeit europaweit, je nach Tarif sogar weltweit
ausgeschlossen sind
  • Ansprüche wegen Vertragsstrafen
  • Garantie- oder Erfolgszusagen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden sowie wissentliche Pflichtverletzungen
  • Schäden, die das eigene Unternehmen betreffen
Online-Rechner - Berufshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Unser Online-Rechner – der kurze Weg zur Berufshaftpflicht für Fotografen

Mit dem kostenfreien Online-Rechner stellt Ihnen Finanzchecks ein einfach zu bedienendes und trotzdem intelligentes Tool zur Verfügung. Vergleichen Sie mit einigen wenigen Eingaben die Angebote vieler Versicherer zur Berufshaftpflicht für Fotografen nach Preis und Leistung. Denn mit der Versicherung ist es wie mit Ihrer Ausrüstung: Eine große und teure Spiegelreflexkamera macht vielleicht bessere Bilder als die Kompaktkamera, ist aber nicht für jeden Einsatzzweck die beste Lösung.

Der Online-Rechner zeigt Ihnen deshalb nicht nur den Versicherungsbeitrag inklusive möglicher Rabatte, sondern informiert Sie zugleich über die Leistungsstärke des Angebots. Selbstverständlich müssen Sie sich dazu nicht durch das „Kleingedruckte“, die Versicherungsbedingungen, quälen. Unsere Experten haben jedes Deckungskonzept geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. Finden Sie die für Sie passende Berufshaftpflichtversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und unkompliziert telefonisch oder im Chat.

Aus der Praxis: Schadenfälle selbstständiger Fotografen

Ein Fotograf nahm mit mehreren Berufskollegen einen Pressetermin wahr. In der ersten Reihe herrschte Gedränge, und so rempelte er beim Fotografieren versehentlich einen anderen Fotografen an. Dieser stürzte unglücklich und brach sich einen Arm. Außerdem wurde das Kameraobjektiv beim Sturz beschädigt. Für den Personen- und Sachschaden (Regress der Krankenkasse wegen Kosten der ärztlichen Behandlung, Verdienstausfall des Freiberuflers, Schmerzensgeld, Reparatur des Objektivs) ist die Komponente Betriebshaftpflicht innerhalb der Berufshaftpflicht zuständig. Sie prüft die Ansprüche und übernimmt die Kosten.

Ein Hochzeitsfotograf verwendete auf seiner Homepage Bilder von einer Hochzeit für Werbezwecke. Allerdings hatte er versehentlich versäumt, eine Erlaubnis des Brautpaars für die Veröffentlichung einzuholen. Als die fotografierten Brautleute die Bilder zufällig entdeckten, forderten sie Schadensersatz wegen einer Verletzung ihres Rechts am eigenen Bild. Es handelt sich um einen echten Vermögensschaden, um den sich die Berufshaftpflicht im Rahmen der integrierten Vermögensschadenhaftpflicht kümmert.

Ein Unternehmen buchte einen Fotografen für einen wichtigen Fototermin. Allerdings notierte der Fotograf das falsche Datum und verpasste dadurch das Event. Dem Auftraggeber entstanden erhebliche Kosten für Raummiete und Models, die wegen des Irrtums vergeblich aufgewendet wurden. Auch dieser Vermögensschaden ist ein Fall für die Berufshaftpflichtversicherung.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Fotografen?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 6,26 € monatlich