Keine Fotos ohne Versicherung
Als kreativer Fotograf sind Sie geübt darin, Landschaften, Produkte und Menschen in Szene zu setzen. Aber denken Sie auch an rechtliche Fallstricke? Aktuelles Datenschutzrecht kann zum Beispiel Street Fotografie zu einem juristischen Abenteuer machen. Nicht nur die Verletzung von Bildrechten birgt Haftungspotenzial. Auch bei Ihrer Arbeit im Studio oder beim Kunden kann es zu Sach- oder gar Personenschäden kommen. In allen diesen Fällen bietet die Berufshaftpflichtversicherung eine dreifache Absicherung.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst die gegen Sie erhobenen Forderungen: Sind die Ansprüche überhaupt begründet und angemessen?
- Berechtigte Ansprüche begleicht der Versicherer für Sie und zahlt bis zur Versicherungssumme.
- Sind die Forderungen dagegen unbegründet oder überzogen, schützt die Berufshaftpflicht vor unnötigen Zahlungen. Die Versicherung weist die Ansprüche zurück und verteidigt Sie gegebenenfalls auf eigene Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Deshalb ist die Berufshaftpflicht für Fotografen so wichtig
Egal ob Werbefotograf, Hochzeitsfotograf, Kinderfotograf oder Sportfotograf – in der Regel arbeiten sie als Freiberufler. Das bedeutet, es gibt keine Haftungsbegrenzung durch die Rechtsform ihres Unternehmens, wie es zum Beispiel bei einer GmbH oder UG der Fall wäre.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Schon für leichte Fahrlässigkeit haften Sie unbegrenzt, sogar mit Ihrem Privatvermögen. Und wenn Mitarbeitende einen Schaden verursachen, können Ihre Kunden sogar Forderungen stellen, obwohl Sie selbst gar keine Schuld trifft.
Die Berufshaftpflicht nimmt Ihnen für wenig Geld dieses große Risiko ab. Den fixen Versicherungsbeitrag berücksichtigen Sie in Ihrer Honorarkalkulation und setzen Ihnen als Betriebsausgabe von der Steuer ab.
Eine Haftpflichtversicherung, zwei Komponenten.
Die Berufshaftpflichtversicherung vereint zwei Bestandteile, die sich perfekt ergänzen – die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschadenhaftpflicht.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden. Das sind zum Beispiel bei einem Personenschaden Forderungen der Krankenkasse wegen einer ärztlichen Behandlung sowie eigene Forderungen des Verletzten wegen Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Bei einem Sachschaden kann der Geschädigte Reparaturkosten und Nutzungsausfall verlangen.
Vermögensschadenhaftpflicht
Ein Fehler bei Ihrer Tätigkeit als Fotograf kann aber auch zu Ansprüchen führen, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen. Beispiele hierfür sind Verletzung von Bild- oder Persönlichkeitsrechten, eine falsche Terminplanung oder die Weitergabe von Datenträgern, auf denen sich außer den Bilddateien auch Schadsoftware eingenistet hat. Solche Schäden nennt man reine oder echte Vermögensschäden. Sie sind zwar in der Betriebshaftpflicht nicht versichert, werden aber durch die Vermögensschadenhaftpflicht in die Berufshaftpflicht des Fotografen eingeschlossen.
Was deckt die Haftpflicht für Fotografen ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Tätigkeit europaweit, je nach Tarif sogar weltweit
- Ansprüche wegen Vertragsstrafen
- Garantie- oder Erfolgszusagen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden sowie wissentliche Pflichtverletzungen
- Schäden, die das eigene Unternehmen betreffen
Unser Online-Rechner – der kurze Weg zur Berufshaftpflicht für Fotografen
Mit dem kostenfreien Online-Rechner stellt Ihnen Finanzchecks ein einfach zu bedienendes und trotzdem intelligentes Tool zur Verfügung. Vergleichen Sie mit einigen wenigen Eingaben die Angebote vieler Versicherer zur Berufshaftpflicht für Fotografen nach Preis und Leistung. Denn mit der Versicherung ist es wie mit Ihrer Ausrüstung: Eine große und teure Spiegelreflexkamera macht vielleicht bessere Bilder als die Kompaktkamera, ist aber nicht für jeden Einsatzzweck die beste Lösung.
Der Online-Rechner zeigt Ihnen deshalb nicht nur den Versicherungsbeitrag inklusive möglicher Rabatte, sondern informiert Sie zugleich über die Leistungsstärke des Angebots. Selbstverständlich müssen Sie sich dazu nicht durch das „Kleingedruckte“, die Versicherungsbedingungen, quälen. Unsere Experten haben jedes Deckungskonzept geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. Finden Sie die für Sie passende Berufshaftpflichtversicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell und unkompliziert telefonisch oder im Chat.
Aus der Praxis: Schadenfälle selbstständiger Fotografen
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Fotografen?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 6,26 € monatlich |
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