Berufshaftpflicht für Fotografen: Das ist abgesichert

  • Umfassender Schutz für den Fotografen
  • Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab
  • Finanzieller Schutz bei Haftungsfällen
  • Kostenübernahme durch den Versicherer
  • Versicherung ab 6,26 € mtl.

Berufshaftpflicht für Fotografen: Das ist abgesichert

Fotografen fangen Augenblicke mit der Kamera ein, arbeiten kreativ und sind geübt darin, bspw. Menschen und Produkte gekonnt in Szene zu setzen. Sie denken im ersten Moment selten daran, dass Haftungsfälle mit ihrem Beruf verbunden sein könnten. Doch wer haftet, wenn Sie zum Beispiel Besucher in Ihrem Atelier empfangen und jemand sich dort bei einem Sturz verletzt? Oder was tun, wenn ein Werbefotograf ein Foto mit einer Person darauf veröffentlicht, die dem nicht zugestimmt hat und ihn verklagt? In diesen Fällen erhalten Sie mit der Berufshaftpflicht den erforderlichen finanziellen Schutz. Die Versicherung übernimmt die Kosten und deckt viele Schadensfälle im Berufsalltag des Fotografen ab.

Warum brauchen Fotografen eine Versicherung?

Fotografen arbeiten häufig als Freiberufler und übernehmen daher in ihrem Beruf das volle finanzielle Risiko. Im eigenen Atelier empfangen sie Kunden, reisen zu Hochzeiten und anderen Fototerminen und haben viel Kontakt zu Menschen. Hierbei sind Schadensfälle nie ganz auszuschließen. Personen können zu Schaden kommen, Ausrüstung beschädigt oder Bildrechte verletzt werden. In alle diesen Fällen haften Sie als Fotograf eventuell für hohe finanzielle Schäden.

Mit der Berufshaftpflicht­versicherung sichern Sie sich gegen diese Risiken konsequent ab. Wenn Sie einen wirksamen Versicherungs­schutz an Ihrer Seite wissen, arbeiten Sie beruhigter und können sich voll auf Ihre Aufgabe als Fotograf konzentrieren. Eine geeignete Versicherung deckt alle Bereiche der Fotografie ab, so zum Beispiel:


Online-Rechner

Auf dem Markt erwartet Sie ein breites Spektrum an Versicherungs­angeboten im Rahmen der Haftpflicht. Der Online-Rechner von Finanzchecks hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die günstigsten Angebote für Sie herauszufiltern. Machen Sie mehr aus Ihrer Berufshaftpflicht­versicherung und entdecken Sie passende Versicherungsprodukte für Ihren Bedarf. Denn jeder Versicherungsfall ist individuell und erfordert geeignete Leistungen in einem preislich attraktiven Paket.

Zu den Vorteilen des Online-Rechners gehört der einfache Einstieg in den Vergleich von Versicherungen. Sie geben die gewünschte Tätigkeit an und teilen dem Rechner wichtige Kennzahlen wie Ihren Umsatz oder die Dauer der Berufsausübung mit. Finanzchecks ermittelt für Sie sofort die Haftpflichtversicherungen mit attraktiven Konditionen, die zu Ihrem Profil passen.

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Welche Versicherungen sind für Fotografen sinnvoll?

Die Versicherer bieten Ihnen im Rahmen der Haftpflicht verschiedene Lösungen an, mit denen Sie in Hinblick auf die Schadens­abdeckung unterschiedliche Akzente setzen können. Die Berufshaftpflicht ist dabei häufig eine sinnvolle Wahl, denn sie deckt alle relevanten Schäden umfassend ab.

Berufshaftpflicht­versicherung

Die Berufshaftpflicht vereint die Betriebs­haftpflicht und die Vermögensschaden­haftpflicht in einem für den Versicherungsnehmer einfach zu handhabenden Produkt. Damit sind Personen, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.

Betriebshaftpflicht

Mit der Betriebshaftpflicht­versicherung decken Sie Schäden an Personen und Sachen ab. Diese Versicherung besitzt für den Fotografen eine hohe Relevanz, da Unfälle im Umgang mit Menschen besonders sensible Schäden verursachen können . Es genügt schon, jemanden bei einem Pressetermin anzurempeln und versehentlich zu verletzen. Hieraus können umgehend Schadenersatz­ansprüche resultieren. Oder der Fotograf stößt die Kamera eines Kollegen um und verursacht einen hohen Sachschaden. In diesen Fällen greift die Betriebshaftpflicht­versicherung. Sie versichert jedoch keine Vermögensschäden.

Versichert sind unter anderem:
  • Körperliche Verletzung von Personen
  • Risiken aus der Anmietung von Räumlichkeiten
  • Teilnahme an Messen
  • Verlust fremder Schlüssel oder -Code-Karten
  • Schäden an fremden beweglichen Sachen welche gemietet, geleast, gepachtet, oder geliehen sind (meist auf 1- 6 Monate beschränkt)

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschaden­haftpflicht versichert alle Schäden, die weder Personen noch Sachen betreffen. Stattdessen handelt es sich um finanzielle Nachteile, die sich zum Beispiel aus der Verletzung von Rechten wie dem Persönlichkeits­recht oder Bildrecht ergeben. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für den Fotografen gerade im Zusammenhang mit der Online-Veröffentlichung von Fotos auf Websites oder Social Media relevant.

Die Versicherung schützt Sie bei folgenden Punkten:
  • Verletzung von Bildrechten
  • Sonstige Rechtsverletzungen
  • Fehlerhafte Terminplanung
  • Schadensersatz durch Weitergabe von Viren, Würmer, Trojanische Pferde an Auftraggeber
  • Vertragsstrafen wegen der Verletzung von Geheimhaltungs­pflichten
  • oder Datenschutzvereinbarungen
  • Entgangener Gewinn eines Auftraggebers aufgrund von Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Leistung
Übersicht der Bausteine der Berufshaftpflichtversicherung für Fotografen / Photografen von Finanzchecks

Wieviel kostet eine Versicherung für Fotografen?

Die Kosten für die Haftpflicht­versicherung des Fotografen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Pauschale Aussagen lassen sich schwer treffen, denn jeder Fotograf bedient einen anderen Kundenstamm und erzielt Umsätze in unterschiedlicher Höhe.

Günstige Versicherungen in diesem Bereich sind bereits für unter 100 Euro jährlich verfügbar. Hierbei handelt es sich um einen Richtwert, der Ihnen zeigt, dass Sie eine Haftpflicht für relativ geringe Beträge abschließen können.

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Versicherungsfälle: Schadenbeispiele bei Fotografen

Hier finden Sie einige typische Schadenbeispiele, wie sie im Berufsalltag des Fotografen auftreten können:

Ein Hochzeitsfotograf verwendet Bilder auf seiner Homepage für Werbezwecke, um auf seine Dienstleistung aufmerksam zu machen. Die Fotos hat er auf einer Hochzeit gemacht, eine Erlaubnis des Brautpaars für die Veröffentlichung liegt nicht vor. Aufgrund der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Brautpaars kommt es zu einer Schadenersatz­forderung. In diesem Fall würde die Berufshaftpflicht greifen.

Der Fotograf erscheint mit mehreren Kollegen bei einem öffentlichen Pressetermin. Er steht in der ersten Reihe der Fotografen und rempelt beim Fotografieren versehentlich einen Kollegen an. Dieser stürzt unglücklich zu Boden und bricht sich einen Arm. Für den Personenschaden und die Kosten der ärztlichen Behandlung soll der Fotograf aufkommen. Hier würden die Betriebshaftpflicht und die Berufshaftpflicht die Kosten übernehmen.

Ein Kunde besucht einen Fotografen in dessen Atelier. Dort liegt ein Kabel frei auf dem Boden herum, über das der Kunde stolpert. Ihm fällt das Smartphone aus der Tasche und zerbricht auf dem Boden. Für den Ersatz des teuren Geräts soll nun der Fotograf bezahlen. Hierbei handelt es sich um einen Sachschaden, den zum Beispiel die Berufshaftpflicht­versicherung abdeckt.

Ein Auftraggeber bucht den Fotografen für einen wichtigen Fototermin. Bei der Eintragung in die Terminplaner-Software macht der Fotograf einen Fehler und speichert ein falsches Datum. Dadurch verpasst er den Fototermin. Der Auftraggeber hat für den Termin einen Raum angemietet und weitere Aufwände gehabt, die nun vergeblich waren. Die entstandenen Kosten soll der Fotograf tragen. In diesem Fall kann die Berufshaftpflicht den Schadensersatz übernehmen.


Was ist nicht versichert?

Eine Berufshaftpflicht für Fotografen sichert Sie in Ihrem Beruf bei einer Vielzahl von Schäden ab. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen der Versicherungs­schutz nicht greift. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Ansprüche wegen Vertragsstrafen
  • Garantie- oder Erfolgszusagen
  • Wissentliche Pflichtverletzung
  • Vorsatz
Fotograf zeigt seinem Kunden eine Auswahl an Fotos

Besonders vorsätzliches Handeln, das zu Schäden führt, ist hierbei zu beachten. Setzt zum Beispiel ein Fotograf seinen Kunden wissentlich einem Risiko aus, das zu einer Verletzung führt, zahlt die Versicherung den Schaden nicht.

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Weitere Versicherungen für Fotografen

Die Berufshaftpflicht ist nicht die einzige relevante Versicherung für den Fotografen. Folgende weitere Versicherungs­produkte sind für diese Berufsgruppe interessant:

  • Kameraversicherung: Die Fotokamera, wie zum Beispiel eine Digitalkamera, ist das wichtigste Arbeitsgerät des Fotografen, in das er nicht selten viele Tausend Euro investiert. Eine professionelle Kameraversicherung sichert diese wertvolle Investition ab und ersetzt etwa ein teures Objektiv, das auf den Boden gefallen ist.
  • Inhaltsversicherung:Haben Sie ein eigenes Studio oder Fotoatelier angemeldet? Eine Inhalts­versicherung für Gewerbebetriebe ist daher empfehlenswert, um die Einrichtung wie Möbel und Geräte bei Schäden durch Brand oder Wasser sowie Sturm, Hagel und Einbruch abzusichern.
  • Cyber-Versicherung: Da Fotografen größtenteils digital arbeiten und die Bilder ihrer Kundschaft auf dem Rechner speichern, ist eine Versicherung für Datenverluste sinnvoll. Werden Bilder durch einen Cyberangriff geklaut oder Ihr Rechner durch einen Virus beschädigt, ist dies abgesichert.