Warum Grafikdesigner eine Berufshaftpflichtversicherung brauchen?
Screen- oder Webdesigner, Illustratoren, Designer und Grafiker riskieren bei ihrer Arbeit Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechtsverstöße – selbst ein Versehen schützt nicht vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen. Die Hauptgefahren liegen nicht mehr im verschütteten Kaffee, sondern bei Rechtsverletzungen und in der digitalen Kommunikation, etwa bei Wortmarken, Webtexten und Logos. Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner stellt sicher, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.
- Haftungscheck: Prüfung jeder Forderung auf Berechtigung
- Schadenregulierung: Übernahme berechtigter Zahlungen
- Abwehr: unberechtigter Ansprüche – notfalls gerichtlich
Übersicht zum Inhalt
Wer benötigt alles eine Berufshaftpflicht?
Der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Grafiker ist zwar nicht verpflichtend. Es sollte allerdings im eigenen Interesse liegen, die berufliche Existenzgrundlage im Haftungsfall abgesichert zu wissen. Schließlich haften Sie als Freiberufler und Selbständiger unbegrenzt und somit in Höhe Ihres gesamten Privatvermögens.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner richtet sich demnach unter anderem an Grafiker, Illustratoren, Screen- oder Webdesigner. Bei weiteren Tätigkeiten und für einen umfangreicheren Versicherungsschutz empfehlen wir die Risikoeinstufung als Werbeagentur. Wird die Tätigkeit ausschließlich als Selfpublisher: Blogger, Influencer oder You-Tuber ausgeführt, können Sie diese spezifische Absicherung auch über unseren Online-Rechner vergleichen.

Die Berufshaftpflichtversicherung gliedert sich in zwei Versicherungsarten
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Grafikdesigner ist ein fester Bestandteil der Versicherung. Sie springt immer dann ein, wenn ein Auftraggeber wegen einem Schaden am eigenen Vermögen von Ihnen Schadenersatz fordert. Dabei kann es sich etwa auch um einen reinen Imageschaden handeln. Zahlreichen Freiberuflern ist nicht bewusst, dass sie bei der Nutzung von Texten, Musik, Worten oder Bildern gegen ein Recht verstoßen können. Etwaige Absicherungen durch Klauseln in Honorar- oder Werkverträgen schlagen oft fehl, zumal sie in den meisten Fällen keine rechtliche Bindung haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie zuverlässig ab.
Für sämtliche Gefahren, die den Betriebsort betreffen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner zuständig. Konkret kommt sie für Personen- und Sachschäden auf, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit etwa einem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern gegenüber verursachen. Umfasst sind versehentliche Körperverletzungen ebenso, wie Schäden am fremden Eigentum. Auch etwaige Rentenansprüche und Rehabilitationskosten, die mit einem Personenschaden im Zusammenhang stehen, sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Grafikdesigner ab und was nicht?
- Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit
- Schäden durch Verzögerung der Leistung
- Verletzung von Rechten zum Schutz vor Diskriminierung
- Verletzung von Datenschutzgesetzen wie z.B. DSGVO
- Verletzung von Wettbewerbsrecht, insbesondere unlautere Werbung
- Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie z.B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Lizenz-, Domain- und Markenrechten
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Internet-Risiken, etwa die unbeabsichtigte Übertragung von Viren, Trojanern und anderer Schadsoftware auf den Kunden
- Passive Rechtsschutzfunktion, also Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mit Hilfe und auf Kosten des Versicherers
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln
- Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
- Geldstrafen, Bußen, Entschädigungen mit Strafcharakter
Tarif-Empfehlung
„Achten Sie bei der Tarifwahl unbedingt auf eine "offene Deckung" im Leistungsvergleich: Das heißt, alle Ihre beruflich zuordenbaren Tätigkeiten – zum Beispiel IT-Aufgaben oder Beratungsleistungen – sind automatisch mitversichert, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Aus den Schadenakten von Grafikdesigner:in

Passende Tarife vergleichen und direkt abschließen
Eine Versicherung für Grafikdesigner, Grafiker, Illustratoren sowie Screen- und Webdesigner haben zahlreiche Versicherer im Angebot. Allerdings fällt der Leistungsumfang teils sehr unterschiedlich aus, etwa was die wichtige Absicherung gegen mögliche Rechtsverletzungen (Datenschutz-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Namensrechte) anbelangt. Einige Tarife lassen kaum Überschneidungen im IT-Bereich zu, während andere besondere Bedingungen wie Eigenschäden ausschließen.
Ein kostenloser, unverbindlicher Vergleich über unseren Online-Rechner zeigt Ihnen auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse ausschließlich passende Tarife – damit Sie nicht nur den optimalen Deckungsumfang, sondern auch eine faire Prämie erhalten.