Frau arbeitet konzentriert mit Grafiktablet an Farbentwürfen am Schreibtisch.
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Berufshaftpflicht für Grafikdesigner:in

  • Schutz bei Rechtsverletzungen
  • „reine“ Vermögensschäden versichert
  • Vergleich Tarife ab 13,99 € monatlich
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Warum Grafikdesigner eine Berufshaftpflicht­versicherung brauchen?

Screen- oder Webdesigner, Illustratoren, Designer und Grafiker riskieren bei ihrer Arbeit Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechtsverstöße – selbst ein Versehen schützt nicht vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen. Die Hauptgefahren liegen nicht mehr im verschütteten Kaffee, sondern bei Rechtsverletzungen und in der digitalen Kommunikation, etwa bei Wortmarken, Webtexten und Logos. Ein kleiner Fehler kann große Folgen haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner stellt sicher, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

  • Haftungscheck: Prüfung jeder Forderung auf Berechtigung
  • Schadenregulierung: Übernahme berechtigter Zahlungen
  • Abwehr: unberechtigter Ansprüche – notfalls gerichtlich

Wer benötigt alles eine Berufshaftpflicht?

Der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Grafiker ist zwar nicht verpflichtend. Es sollte allerdings im eigenen Interesse liegen, die berufliche Existenzgrundlage im Haftungsfall abgesichert zu wissen. Schließlich haften Sie als Freiberufler und Selbständiger unbegrenzt und somit in Höhe Ihres gesamten Privatvermögens.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner richtet sich demnach unter anderem an Grafiker, Illustratoren, Screen- oder Webdesigner. Bei weiteren Tätigkeiten und für einen umfangreicheren Versicherungsschutz empfehlen wir die Risikoeinstufung als Werbeagentur. Wird die Tätigkeit ausschließlich als Selfpublisher: Blogger, Influencer oder You-Tuber ausgeführt, können Sie diese spezifische Absicherung auch über unseren Online-Rechner vergleichen.

Mann gestaltet Reifenskizzen digital an Grafiktablet und zwei Monitoren.
Wer benötigt alles eines Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflichtversicherung gliedert sich in zwei Versicherungsarten

Die Vermögensschaden­haftpflicht für Grafikdesigner ist ein fester Bestandteil der Versicherung. Sie springt immer dann ein, wenn ein Auftraggeber wegen einem Schaden am eigenen Vermögen von Ihnen Schadenersatz fordert. Dabei kann es sich etwa auch um einen reinen Imageschaden handeln. Zahlreichen Freiberuflern ist nicht bewusst, dass sie bei der Nutzung von Texten, Musik, Worten oder Bildern gegen ein Recht verstoßen können. Etwaige Absicherungen durch Klauseln in Honorar- oder Werkverträgen schlagen oft fehl, zumal sie in den meisten Fällen keine rechtliche Bindung haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie zuverlässig ab.

Für sämtliche Gefahren, die den Betriebsort betreffen, ist die Betriebshaftpflicht­versicherung für Grafikdesigner zuständig. Konkret kommt sie für Personen- und Sachschäden auf, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit etwa einem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern gegenüber verursachen. Umfasst sind versehentliche Körperverletzungen ebenso, wie Schäden am fremden Eigentum. Auch etwaige Rentenansprüche und Rehabilitationskosten, die mit einem Personenschaden im Zusammenhang stehen, sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Was deckt die Vermögensschaden­haftpflicht für Grafikdesigner ab und was nicht?

versichert ist
  • Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit
  • Schäden durch Verzögerung der Leistung
  • Verletzung von Rechten zum Schutz vor Diskriminierung
  • Verletzung von Datenschutzgesetzen wie z.B. DSGVO
  • Verletzung von Wettbewerbsrecht, insbesondere unlautere Werbung
  • Verletzung von gewerblichen Schutzrechten wie z.B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Lizenz-, Domain- und Markenrechten
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Internet-Risiken, etwa die unbeabsichtigte Übertragung von Viren, Trojanern und anderer Schadsoftware auf den Kunden
  • Passive Rechtsschutzfunktion, also Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mit Hilfe und auf Kosten des Versicherers
ausgeschlossen sind
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln
  • Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
  • Geldstrafen, Bußen, Entschädigungen mit Strafcharakter

Tarif-Empfehlung

„Achten Sie bei der Tarifwahl unbedingt auf eine "offene Deckung" im Leistungsvergleich: Das heißt, alle Ihre beruflich zuordenbaren Tätigkeiten – zum Beispiel IT-Aufgaben oder Beratungsleistungen – sind automatisch mitversichert, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Aus den Schadenakten von Grafikdesigner:in

Ein Grafikdesigner erstellt das Logo für die Trikots eines Radrennsportvereins und fügt dabei verschiedene Sponsorennamen ein. Der Hersteller erhält die Druckvorlage, in der versehentlich der Schriftzug des Hauptsponsors fehlerhaft ist. Die produzierten Trikots sind dadurch nicht verwendbar – der daraus resultierende Schaden von 20.000 € wird von der Berufshaftpflicht übernommen.

Nachdem Sie die Webseite einer Werbeagentur an die Vorgaben zum Corporate Identity angepasst und für mobile Endgeräte optimiert haben, werden Sie mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht konfrontiert. Sie sollen sich bei der Entwicklung des Markennamens zu stark an einem geschützten Werbeslogan orientiert und zudem an einem rechtlich geschützten Bild bedient haben. Ein US-Unternehmen verlangt als Widergutmachung 435.000 Euro von Ihnen. Ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht.
Online-Rechner - Berufshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Passende Tarife vergleichen und direkt abschließen

Eine Versicherung für Grafikdesigner, Grafiker, Illustratoren sowie Screen- und Webdesigner haben zahlreiche Versicherer im Angebot. Allerdings fällt der Leistungsumfang teils sehr unterschiedlich aus, etwa was die wichtige Absicherung gegen mögliche Rechtsverletzungen (Datenschutz-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Namensrechte) anbelangt. Einige Tarife lassen kaum Überschneidungen im IT-Bereich zu, während andere besondere Bedingungen wie Eigenschäden ausschließen.

Ein kostenloser, unverbindlicher Vergleich über unseren Online-Rechner zeigt Ihnen auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse ausschließlich passende Tarife – damit Sie nicht nur den optimalen Deckungsumfang, sondern auch eine faire Prämie erhalten.