Inhaltsverzeichnis
- Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker - Weshalb sie sinnvoll ist
- Wer sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner abschließen?
- Vermögensschadenhaftpflicht - wichtiger Baustein
- Betriebshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner - optionaler Schutz
- So schnell sind Sie in der Haftung
- Schadenbeispiele aus der Praxis
- Kosten berechnen - Tarife vergleichen - online abschließen
Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker - Weshalb sie sinnvoll ist
Screen- oder Webdesigner, Illustratoren sowie Grafiker sehen sich aufgrund ihrer Tätigkeiten dem Risiko ausgesetzt, gegen das Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht zu verstoßen. Dabei schützt auch ein Versehen oder ein unbeabsichtigtes Handeln nicht vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen. Die Hauptgefahren eines Grafikers liegen heute nicht mehr darin, eine Tasse Kaffee über der Grafikvorlage zu verschütten. Vielmehr lauern sie im Bereich der Rechtsverletzungen sowie der digitalen Kommunikation und stehen etwa im Zusammenhang mit der Erstellung von Wortmarken, Webtexten sowie Logos - persönliche Beratung eingeschlossen. Dabei kann bereits ein kleiner Fehler große Folgen haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner stellt sicher, dass Sie nicht mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden können. Diese besteht aus zwei Bestandteilen, der Vermögensschadenhaftpflicht und der Betriebshaftpflichtversicherung.
- Vermögensschadenhaftpflicht deckt Schadenersatzforderungen Dritter ab
- Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf
- Prüfung der Haftung (besteht eine Verpflichtung zum Schadenersatz?)
- Regulierung der Schadenersatzansprüche bei berechtigtem Anspruch
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls auch gerichtlich
Wer sollte eine Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner abschließen?
Der Abschluss einer Berufshaftpflicht für Grafiker ist zwar nicht verpflichtend. Es sollte allerdings im eigenen Interesse liegen, die berufliche Existenzgrundlage im Haftungsfall abgesichert zu wissen. Schließlich haften Sie als Freiberufler und Selbständiger unbegrenzt und somit in Höhe Ihres gesamten Privatvermögens. Ratsam ist deshalb der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner dann, wenn folgende Tätigkeiten zu Ihrem Aufgabengebiet gehören:
- Anfertigung von Drucken, Bilddateien, Aquarellen, Zeichnungen und Gemälden zur Bebilderung (Illustration) von Zeitschriften, Büchern, Schriftstücken und elektronischen Medien
- Beratung zu und Entwicklung von Firmen-CI´s (Corporate Identity), Logoentwicklung
- Erstellung reproduktionsfähiger Vorlagen (Reinzeichnungen) inkl. Überprüfung des Andrucks
- Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten für Printprodukte jeder Art
- Visualisierung von Werbung und Marketingmaßnahmen, insbesondere Konzeption, Vermarktungsstrategie, Produktplacement, Branding, Public Relations (PR)
- Beratung zu und Gestaltung und Umsetzung von Webtemplates und Webseiten
- Video-, Musikbearbeitung, Bildbearbeitung, Bildmontage, Erstellung von Slide-Shows und Multivisions-Shows
- Gestalten statischer oder bewegter Bilder für Image- und Werbezwecke
Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafikdesigner richtet sich demnach unter anderem an Grafiker, Illustratoren, Screen- oder Webdesigner. Bei weiteren Tätigkeiten und für einen umfangreicheren Versicherungsschutz empfehlen wir die Risikoeinstufung als Werbeagentur. Wird die Tätigkeit ausschließlich als Selfpublisher: Blogger, Influencer oder You-Tuber ausgeführt, erhalten Sie eine spezifische Absicherung über unseren Online-Rechner.
Vermögensschadenhaftpflicht - wichtiger Baustein
Die Vermögensschadenhaftpflicht für Grafikdesigner ist ein fester Bestandteil der Versicherung. Sie springt immer dann ein, wenn eine Auftraggeberin wegen einem Schaden am eigenen Vermögen von Ihnen Schadenersatz fordert. Dabei kann es sich etwa auch um einen reinen Imageschaden handeln. Zahlreichen Freiberufler ist nicht bewusst, dass sie bei der Nutzung von Texten, Musik, Worten oder Bildern gegen ein Recht verstoßen haben. Etwaige Absicherungen durch Klauseln in Honorar- oder Werkverträgen schlagen oft fehl, zumal sie in den meisten Fällen keine rechtliche Bindung haben. Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert Sie zuverlässig ab.
Betriebshaftpflichtversicherung für Grafiker - optionaler Schutz
Für sämtliche Gefahren, die den Betriebsort betreffen, ist diese Haftpflichtversicherung für Grafikdesigner zuständig. Konkret kommt sie für Personen- und Sachschäden auf, die Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit etwa einem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern gegenüber verursachen. Umfasst sind versehentliche Körperverletzungen ebenso, wie Schäden am fremden Eigentum. Auch etwaige Rentenansprüche und Rehabilitationskosten, die mit einem Personenschaden im Zusammenhang stehen, sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt.
So schnell sind Sie in der Haftung
Ebenso vielfältig wie das Aufgabengebiet eines Grafik- und Webdesigners, so groß fallen in den meisten Fällen auch die damit einhergehenden Risiken aus. Die große Bandbreite an gesetzlichen Vorschriften und Rechtsprechungen tragen dazu bei, dass zahlreiche rechtliche Fallstricke lauern. Für einen Webdesigner kann etwa die fehlerhafte Programmierung von Produktseiten oder Warenkörben verheerende Folgen haben. Freiberuflichen Textern kann derweil ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht teuer zu stehen kommen, weil unbeabsichtigt geschützte Wortmarken als Keywords verwendet werden. Die Nutzung von geschützten Illustrationen in Broschüren kann hingegen mit dem Neudruck der Exemplare sowie mit einer Rufschädigung einhergehen. Gegen diese vielfältigen Risiken können Sie sich lediglich anhand einer Berufshaftpflicht für Grafikdesigner absichern.
Schadenbeispiele aus der Praxis
- Sie haben den Auftrag, auf den Geschäftsunterlagen Ihres Auftraggebers das von Ihnen entwickelte Logo anzubringen. Leider wird bei der Drucküberwachung nicht bemerkt, dass das Logo seitenverkehrt angebracht und die Vorder- mit der Rückseite verwechselt wurde. Weil dadurch die Unterlagen unbrauchbar werden, verlangt Ihr Auftraggeber von Ihnen einen Schadenersatz von 270.000 Euro. Dieses finanzielle Risiko nimmt Ihnen die Vermögensschadenhaftpflicht ab.
- Nachdem Sie die Webseite einer Werbeagentur an die Vorgaben zum Corporate Identity angepasst und für mobile Endgeräte optimiert haben, werden Sie mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht konfrontiert. Sie sollen sich bei der Entwicklung des Markennamens zu stark an einem geschützten Werbeslogan orientiert und zudem an einem rechtlich geschützten Bild bedient haben. Ein US-Unternehmen verlangt als Widergutmachung 435.000 Euro von Ihnen. Ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht.
- Ein Auftraggeber besucht Sie in Ihrem Büro, um letzte Details zu einem Relaunch seiner Webseite abzuklären. Als er die Toilette aufsuchen wollte, stürzte er über die ungesicherten Leitungen am Boden. Aufgrund schwerer Verletzungen an Ellenbogen und Fuß liegt der bezifferbare Schaden durch Arztrechnungen, Arbeitsausfall und Rentenansprüche bei 685.000 Euro. Zusätzlich wird ein Schmerzensgeld in Höhe von 200.000 Euro verlangt. Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert die Forderungen.
- Ein mittelständisches Unternehmen wendet sich zur Programmierung eines Warenkorbs an Sie. Weil Ihnen dabei ein Fehler unterläuft, kann der Online-Shop für diverse Stunden nicht genutzt werden. Der Geschäftsführer beziffert die hierdurch entstandenen Umsatzeinbußen auf 183.000 Euro. Dieses Haftungsrisiko können Sie auf die Vermögensschadenhaftpflicht abwälzen.
Kosten berechnen - Tarife vergleichen - online abschließen
Eine Versicherung für Grafikdesigner, Grafiker, Illustratoren sowie Screen- und Webdesigner haben zahlreiche Versicherer im Angebot. Allerdings fällt der Leistungsumfang teils sehr unterschiedlich aus, etwa was die wichtige Absicherung gegen mögliche Rechtsverletzungen (Datenschutz-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Namensrechte) anbelangt. Einige Tarife lassen kaum Überschneidungen im IT-Bereich zu, während andere besondere Bedingungen wie Eigenschäden ausschließen. Je nachdem, welche Tätigkeiten Ihrem Dienstleistungsportfolio angehören, sollten beispielsweise Aufgaben wie Webdesign-Konzeption, Entwicklung von Broschüren, Umsetzung grafischer Entwürfe oder die Gestaltung von Mailings mitversichert gelten. Auch eigene Mitarbeiter, sowie Freiberufler sollten vom Versicherungsschutz umfasst sein. Mit einem Vergleich der Haftpflichtversicherung sichern Sie sich zudem auch eine faire Prämie. Auf Basis einer umfassenden Risikoanalyse erhalten Sie ausschließlich maßgeschneiderte Tarife angezeigt. Der Vergleich ist für Sie völlig unverbindlich und kostenfrei. Beantragen Sie den für Sie besten Versicherungsschutz und erhalten Sie bereits binnen 24 Stunden eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers.
Höhe der Versicherungssumme?
Diese sollte sich an die Haftungsbegrenzung aus Ihrem Dienstleistungsvertrag orientieren. Idealerweise sieht eine Vermögensschadenhaftpflicht für Grafikdesigner eine Versicherungssumme von mindestens 250.000 Euro vor. Eine Pflicht für eine bestimmte Versicherungssumme gibt es für diese berufliche Tätigkeit nicht.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht in der Regel weltweit. Einschränkungen könnten jedoch mit Blick auf Gerichte in Kanada und USA vorgesehen sein.
Welche Rabatte sind im Online-Rechner?
Neugründerrabatte von bis zu 50 % werden automatisch berechnet. Sonderrabatte je nach Versicherer werden maximal hinterlegt. Bei Vertragslaufzeiten sind bis 10% möglich. Wird die jährliche Zahlweise gewählt, entfallen Ratenzuschläge bis 10%.
Welche Versicherungsanbieter sind für Grafiker relevant?
Welche weiteren Versicherungen empfehlenswert sind?
- Rechtsschutz - deckt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten ab
- Inhaltsversicherung - sichert das Inventar Ihres Büros vor Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Elementarrisiken ab
- Cyber-Eigenschaden-Versicherung - übernimmt die Kosten eines von Ihnen erlittenen Datenverlustes oder Cyberangriffs