Klare Sache: ein selbstständiger Buchhalter braucht eine Haftpflichtversicherung
Im Bereich der Buchhaltung handelt es sich bei Schadensfällen meist um reine
Vermögensschäden. Entsteht Ihrem Auftraggeber durch Ihre Tätigkeit ein finanzieller
Verlust, haften Sie dafür unbegrenzt.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist
für Buchhalter zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – anders als in vielen verwandten
Berufen –, doch Fachleute sehen darin eine erhebliche Lücke in der Gesetzgebung.
Als selbstständiger Buchhalter sollten Sie dieses unkalkulierbare Risiko deshalb nicht
selbst tragen, sondern auf einen Versicherer übertragen – zu planbaren Kosten.
- Der Versicherer prüft die gegen Sie gestellten Forderungen nach Rechtsgrund und Höhe.
- Berechtigte Forderungen werden bis zur Versicherungssumme übernommen (Schadensersatzfunktion).
- Unberechtigte Ansprüche weist die Versicherung ab und übernimmt bei Bedarf die Verteidigung vor Gericht (passive Rechtsschutzfunktion).
Übersicht zum Inhalt
Deshalb ist die Berufshaftpflicht für selbständige Buchhalter so wichtig
Angestellte Buchhalter sind über ihren Arbeitgeber bzw. dessen Haftpflichtversicherung geschützt, wenn einem Kunden ein Schaden entsteht.
Schon eine kleine Nachlässigkeit kann zu einem Ersatzanspruch in unbegrenzter Höhe führen. Selbstständige Buchhalter – ob als Freiberufler oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft – haften dagegen persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen.

Welche Haftpflicht ist die richtige für selbständige Buchhalter?
Betriebshaftpflicht: Sachschäden und Personenschäden sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt: Für Buchhalter sind Sach- und Personenschäden eher untypisch. Wenn Büroräume angemietet oder Kundenkontakt vor Ort besteht, sind sie aber durchaus denkbar.
Vermögensschadenhaftpflicht: Hauptsächlich geht es für den Buchhalter um den „reinen“ Vermögensschaden. Diese in Geld messbare Schäden sind nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens.
Welche Versicherungssumme für Buchalter?
„Wegen der unbegrenzten Haftung ist eine möglichst hohe Versicherungssumme empfehlenswert. Je nach Umsatz sollten mindestens 200.000 Euro bis 500.000 Euro gewählt werden. Für Neugründer sind 100.000 Euro im ersten Jahr ausreichend.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Buchhalter ab und was nicht?
- Ansprüche wegen leichter und grob fahrlässig verursachter Vermögensverluste
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Tätigkeit europaweit, je nach Tarif sogar weltweit
- Verlust von Unterlagen
- Nachhaftung
- Mitarbeiter mitversichert
- Ansprüche wegen Vertragsstrafen
- Garantie- oder Erfolgszusagen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden sowie wissentliche Pflichtverletzungen
- Schäden, die das eigene Unternehmen betreffen
Aus der Praxis: Vermögensschäden in der Buchhaltung

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