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Berufshaftpflicht für Buchhalter

  • Haftungsprüfung durch Versicherer
  • Schutz bei grober Fahrlässigkeit
  • „reine“ Vermögensschäden
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Klare Sache: ein selbstständiger Buchhalter braucht eine Haftpflicht­versicherung

Im Bereich der Buchhaltung handelt es sich bei Schadensfällen meist um reine Vermögensschäden. Entsteht Ihrem Auftraggeber durch Ihre Tätigkeit ein finanzieller Verlust, haften Sie dafür unbegrenzt.
Die Berufshaftpflicht­versicherung ist für Buchhalter zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – anders als in vielen verwandten Berufen –, doch Fachleute sehen darin eine erhebliche Lücke in der Gesetzgebung.
Als selbstständiger Buchhalter sollten Sie dieses unkalkulierbare Risiko deshalb nicht selbst tragen, sondern auf einen Versicherer übertragen – zu planbaren Kosten.

  • Der Versicherer prüft die gegen Sie gestellten Forderungen nach Rechtsgrund und Höhe.
  • Berechtigte Forderungen werden bis zur Versicherungssumme übernommen (Schadensersatzfunktion).
  • Unberechtigte Ansprüche weist die Versicherung ab und übernimmt bei Bedarf die Verteidigung vor Gericht (passive Rechtsschutzfunktion).

Deshalb ist die Berufshaftpflicht für selbständige Buchhalter so wichtig

Angestellte Buchhalter sind über ihren Arbeitgeber bzw. dessen Haftpflicht­versicherung geschützt, wenn einem Kunden ein Schaden entsteht.

Schon eine kleine Nachlässigkeit kann zu einem Ersatzanspruch in unbegrenzter Höhe führen. Selbstständige Buchhalter – ob als Freiberufler oder als Gesellschafter einer Personengesellschaft – haften dagegen persönlich, auch mit ihrem Privatvermögen.

Mehrere Papierstapel mit Klemmen liegen geordnet auf einem Schreibtisch.
Berufshaftpflicht für selbständige Buchhalter ist sehr wichtig.

Welche Haftpflicht ist die richtige für selbständige Buchhalter?

Betriebshaftpflicht: Sachschäden und Personenschäden sind durch eine Betriebshaftpflicht­versicherung abgedeckt: Für Buchhalter sind Sach- und Personenschäden eher untypisch. Wenn Büroräume angemietet oder Kundenkontakt vor Ort besteht, sind sie aber durchaus denkbar.

Vermögensschaden­haftpflicht: Hauptsächlich geht es für den Buchhalter um den „reinen“ Vermögensschaden. Diese in Geld messbare Schäden sind nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens.

Welche Versicherungssumme für Buchalter?

„Wegen der unbegrenzten Haftung ist eine möglichst hohe Versicherungssumme empfehlenswert. Je nach Umsatz sollten mindestens 200.000 Euro bis 500.000 Euro gewählt werden. Für Neugründer sind 100.000 Euro im ersten Jahr ausreichend.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Was deckt die Vermögensschaden­haftpflicht für Buchhalter ab und was nicht?

versichert ist
  • Ansprüche wegen leichter und grob fahrlässig verursachter Vermögensverluste
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Tätigkeit europaweit, je nach Tarif sogar weltweit
  • Verlust von Unterlagen
  • Nachhaftung
  • Mitarbeiter mitversichert
ausgeschlossen sind
  • Ansprüche wegen Vertragsstrafen
  • Garantie- oder Erfolgszusagen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden sowie wissentliche Pflichtverletzungen
  • Schäden, die das eigene Unternehmen betreffen

Aus der Praxis: Vermögensschäden in der Buchhaltung

Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung führt zu Nachzahlungen an Steuerbehörden und Sozialversicherungs­träger. Durch den Zahlungsverzug entstehen erhebliche Mehrkosten.

Ein Bilanzbuchhalter kontierte Belege falsch. Der ausgewiesene Gewinn bedeutet für das Unternehmen eine höhere Steuerlast. Als der Irrtum bemerkt wird, ist der Steuerbescheid bereits rechtskräftig, das Geld kann nicht zurückgeholt werden.
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