Berufshaftpflicht für Buchhalter

  • unverzichtbare Absicherung von Geschäfts- und Privatvermögen
  • greift bei leichter und grober Fahrlässigkeit
  • Haftungsprüfung durch Experten des Versicherers
  • umfassender Schutz bereits ab 13,88 € im Monat

Klare Sache: ein selbstständiger Buchhalter braucht eine Haftpflicht­versicherung

Als Buchhalter sind Sie ein Zahlenmensch. Sie arbeiten exakt, denken und entscheiden rational? Sie kennen sich aus mit Gesetzestexten? Prima, dann wird Ihnen die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung klar sein.

Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss diesen ersetzen. Eine kleine Nachlässigkeit führt bereits zu einem Ersatzanspruch in unbegrenzter Höhe. Angestellte Buchhalter sind über ihren Arbeitgeber bzw. dessen Haftpflicht­versicherung geschützt, wenn einem Kunden ein Schaden entsteht. Selbstständige Buchhalter, sei es als Freiberufler oder haftender Gesellschafter einer Personen­gesellschaft, haften dagegen persönlich – auch mit ihrem Privatvermögen.

Zwar ist die Berufshaftpflicht­versicherung für Buchhalter nicht gesetzlich vorgeschrieben, anders als in vielen verwandten Berufen, aber Experten halten dies für eine gefährliche Lücke in der Gesetzgebung. Als selbstständiger Buchhalter sollten Sie deshalb eigen­verantwortlich das unkalkulierbare Risiko eines gravierenden finanziellen Verlusts auf einen Versicherer abwälzen – gegen kalkulierbare Kosten.

Spezialversicherung für den verantwortungsvollen Beruf Buchhalter

Sachschäden und Personenschäden sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt: Handwerker bohren ein Wasserrohr an oder ein Kunde stürzt im Supermarkt auf feuchtem Boden. Für Buchhalter sind Sach- und Personenschäden eher untypisch. Wenn Büroräume angemietet oder Kundenkontakt vor Ort besteht, sind sie aber durchaus denkbar. Hauptsächlich geht es für den Buchhalter um die dritte Schadensart – den Vermögensschaden. Diese in Geld messbare Schäden sind nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens.

Buchhalter tippt wohlwissend seiner Berufshaftpflichtversicherung im Hintergrund beruhigt auf dem Taschenrechner

Die Berufshaftpflicht ist für Buchhalter die optimale Deckungsform: Sie kombiniert den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht mit dem einer Vermögensschadenhaft­pflichtversicherung und bietet somit die komplette Absicherung gegen Ansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Während viele Versicherungen bei schwerwiegendem Fehlverhalten keine Deckung bieten, bezieht sich die Berufshaftpflicht­versicherung für Buchhalter auf alle Arten des Verschuldens - mit Ausnahme von vorsätzlich herbeigeführten Schäden und wissentlichen Pflicht­verletzungen. Damit sind auch Ansprüche wegen grob fahrlässig verursachter Vermögensverluste versichert.

Der Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Buchhalter bezieht sich auf Sie selbst als Versicherungsnehmer sowie auf Mitinhaber und Angestellte. Denn für deren Arbeitsqualität sind Sie gegenüber Vertragspartnern (Erfüllungsgehilfen, § 278 BGB) und außenstehenden Dritten (Verrichtungsgehilfen, § 831 BGB) ebenso verantwortlich wie für Ihr eigenes Handeln.


In diesen Fällen zahlt die Berufshaftpflicht­versicherung

Ein Fehler in der Gehaltsabrechnung führt zu Nachzahlungen an Steuerbehörden und Sozialversicherungs­träger. Durch den Zahlungsverzug entstehen erhebliche Mehrkosten.

Ein Bilanzbuchhalter kontierte Belege falsch. Der ausgewiesene Gewinn bedeutet für das Unternehmen eine höhere Steuerlast. Als der Irrtum bemerkt wird, ist der Steuerbescheid bereits rechtskräftig, das Geld kann nicht zurückgeholt werden.

Arbeitsrückstände in der Buchhaltung führen dazu, dass Fristen versäumt werden. Deswegen gehen Skonti verloren, Gläubiger machen Verzugsschäden geltend, eigene Forderungen des Kunden müssen abgeschrieben werden.



Vollständiger Versicherungsschutz für den Buchhalter

  • Die Haftpflicht­versicherung bietet dem Buchhalter einen passiven Rechtsschutz, wenn er selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Eine wichtige Ergänzung ist die Rechtsschutz­versicherung für die aktive Verfolgung eigener Ansprüche.
  • Ihre Sachwerte, zum Beispiel die Büroausstattung, sichern Sie mit einer Inhaltsversicherung zum Neuwert ab. Unwetterereignisse zeigen, wie wichtig neben den klassischen Gefahren wie Brand, Einbruch, Leitungswasser und Sturm die Erweiterung um eine Deckung gegen Hochwasser, Überschwemmung und weitere Naturgefahren ist.
  • Mit einer zusätzlichen Ertragsausfallversicherung versichern Sie Umsatzausfälle oder Mehrkosten nach einem Sachschaden.
  • Die allgemeine Sachversicherung bezieht sich nur auf bestimmte Gefahren. Ihre elektronische Ausstattung, zum Beispiel Computer, Telefonanlage, Laptop und Tablet können Sie noch besser absichern. Die Elektronik­versicherung deckt – mit wenigen Ausnahmen – alle Schäden unabhängig von der Ursache, die unvorhergesehen eintreten. Zusätzlich versicherbar sind Datenverluste zum Beispiel durch Computerviren.

FAQ

Ist eine Berufshaftpflicht­versicherung für mich verpflichtend?

Solange Sie ausschließlich Aufgaben der Buchhaltung wahrnehmen, zum Beispiel als Bilanzbuchhalter, Lohn- und Gehaltsbuchhalter Kontierungen durchführen, ist die Versicherung nicht vorgeschrieben – aber dringend zu empfehlen. Schauen Sie in unsere Branchenübersicht und klären Sie, ob Sie neben der Buchhaltung möglicherweise versicherungs­pflichtige Nebentätig­keiten ausüben.

Ich habe Kunden im Ausland. Bin ich auch gegen deren Ansprüche versichert?

Viele Berufshaftpflicht­versicherungen decken auch Auslandsschäden, zum Teil allerdings mit Summen­begrenzungen (zum Beispiel für Schäden in den USA). Genaue Informationen dazu finden Sie, wenn Sie den Tarifvergleich unseres Online-Rechners nutzen. In manchen Ländern dürfen deutsche Versicherungs­unternehmen keinen Versicherungsschutz anbieten. Eine beispielhafte Aufzählung dieser Non-Admitted-Staaten finden Sie bei unseren Produkt­informationen.