Vereinshaftpflicht­versicherung

  • Haftungsansprüche absichern
  • Veranstaltungen mitversichern
  • Personen, Sach- und Vermögens­schäden
  • Tarife vergleichen ab 13,90 € mtl.

Vereinshaftpflicht: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vereinsvorstand und Mitglieder tragen erhebliche persönliche Haftungsrisiken.
  • Die Vereinshaft­pflicht kümmert sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Zusammenhang mit dem Vereinszweck.
  • Die Versicherung prüft die Haftung, ersetzt Schäden in Millionenhöhe oder leistet Rechtsschutz.
  • Die Beiträge richten sich insbesondere nach der Größe des Vereins und seinen Aktivitäten. Unser Online-Rechner führt Sie zu den Angeboten.

So schützt Sie die Vereins­haftpflicht­versicherung

Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf. Auch das friedliche und fröhliche Miteinander im Verein kann empfindlich gestört werden, wenn es zu einem Schadenfall kommt und Ansprüche gegen den Verein gestellt werden. Vielen Verantwortlichen ist nicht bewusst, dass sie persönlich ein erhebliches Haftungsrisiko tragen und für Schulden des Vereins auch mit ihrem Privat­vermögen aufkommen müssen. Eine Haftpflicht für Ihren Verein übernimmt dieses Risiko und schützt den Verein in dreifacher Weise:

Für begründete Forderungen zahlt der Versicherer bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme (Schadens­ersatzfunktion). Da die Haftung nach dem Gesetz unbegrenzt ist und Schäden sehr teuer werden können, wenn ein Mensch verletzt wird, empfiehlt Finanzchecks.de eine Summe von mehreren Millionen Euro.

Experten der Versicherung prüfen, ob die erhobenen Forderungen gerechtfertigt sind, also ob es überhaupt eine Haftungs­grundlage gibt und ob die Höhe der geltend gemachten Ansprüche begründet ist (Haftungsprüfung).

Kommen die Juristen bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Verein nicht oder nicht im geforderten Umfang haftet, weist die Versicherung die Forderungen gegenüber dem Anspruchsteller zurück, begründet ihre Rechtsauffassung und verteidigt den Verein notfalls auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz).


Bestandteile der Vereins­haftpflicht­versicherung

Betriebshaft­pflicht für Vereine

Ein Verein ist vergleichbar mit einem Betrieb. Er hat eigene oder gemietete Räumlichkeiten, Mitglieder und Besucher halten sich darin auf und verfolgen mit den Treffen den satzungsmäßigen Vereinszweck. Entstehen dabei Schäden, zum Beispiel Sachschäden an den gemieteten Räumen oder Personen­schäden von Mitgliedern oder Besuchern, leistet die Vereins­haftpflicht hierfür wie eine Betriebs­haft­pflicht­versicherung. Schäden durch Fahrzeuge sind versichert, soweit diese nicht zulassungs­pflichtig sind und deshalb keine Kraftfahrzeug­versicherung brauchen. Das kann zum Beispiel ein Aufsitz-Rasenmäher für die Schützenwiese sein. In bestimmten Fällen ist eine Umwelt­haftpflicht­versicherung sinnvoll, zum Beispiel für einen Motor­sportclub, der Benzin und Öl lagert.

Veranstalterhaft­pflicht für Vereine

Für große öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen sollte die Betriebshaft­pflicht durch eine Veranstalter­haftpflicht ergänzt werden. Das betrifft zum Beispiel Vereinsfeste, Mitglieder­versammlungen oder eine Spendengala. Reisen Vereinsvorstand oder Mitglieder zu fremden Veranstaltungen und dienen diese Reisen dem Vereinszweck, besteht auch hierfür Versicherungs­schutz über die Haftpflicht für den Verein.

Vermögensschaden­haftpflicht für Vereine

Vermögensschäden, die die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind, sind über die oben erläuterten Komponenten der Vereins­haftpflicht abgesichert. Das sind zum Beispiel Verdienst- oder Nutzungsausfall. Es gibt aber auch reine Vermögens­schäden. Sie entstehen, wenn etwa die Webseite des Vereins Urheber- oder Persönlichkeits­rechte verletzt oder dem Verein eine Diskriminierung vorgeworfen wird. Der Baustein Vermögensschaden­haftpflicht in der Vereins­haftpflicht­versicherung kann – entgegen den sonstigen Grundsätzen der Haftpflicht­versicherung – sogar Eigenschäden einschließen, zum Beispiel Vertrauens- und Reputations­schäden, die eintreten, wenn durch einen Betrugsfall Vereinsvermögen verlorengeht und der gute Ruf des Vereins geschädigt wird. So werden sie durch die Vermögens­schadenhaftpflicht optimal geschützt.

Die wichtigsten Punkte einer Haftpflichtversicherung für Verine in einer Illustration: Betriebshaftpflicht, Veranstalterhaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine

Versicherungs­schutz für Vereins­vorstand und Vereinsmitglieder

Der versicherte Personenkreis der Vereins­haftpflicht ist weit gefasst. Bei rechtsfähigen Vereinen ist der Verein selbst versichert, darüber hinaus alle eingetragenen Mitglieder und hauptberuflich Beschäftigte – zum Beispiel Vorstand, Schriftführer, Kassenwart, Trainer oder Hausmeister.

Besondere Risiken, besondere Verträge

Nicht jeder Versicherer bietet Versicherungs­schutz für alle Arten von Vereinen. Besondere Lösungen gibt es zum Beispiel für politische Vereinigungen, Vereine mit Bezug zu einem Beruf (Profisportler, Berufs­schauspieler) sowie für Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung, die wie Unternehmen agieren und auch so versichert werden.

Vergleichen Sie direkt online Angebote für Ihren Verein:

  • Betreuungs­verein
  • Haus- und Grund­besitzer­verein
  • Naturschutz­vereine
  • Bildungsverein
  • Bürger­initiativen
  • Karitative Vereine
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Förderverein
  • Gebirgsvereine
  • Gesangsvereine
  • Heimatvereine
  • Interessen­vereinigungen
  • Kleingarten­vereine
  • Kultur­vereine
  • Kunst­vereine
  • Lohnsteuer­hilfeverein
  • Mieterschutz­verein
  • Musikvereine
  • Schützen­vereine
  • Skiclubs
  • Sportvereine
  • Theater­vereine (ohne Berufs­schauspieler)
  • Traditions­vereine
  • Umweltvereine
  • Verschönerungs­vereine

Hohe Deckungs­summen, kleiner Beitrag: Ein Blick auf den Online-Rechner

Behandlungs­kosten, Verdienst­ausfall, Schmerzensgeld – verletzt sich ein Mensch bei einer Vereinsaktivität, kann das für den Verein teuer werden, wenn eines seiner Mitglieder fahrlässig gehandelt hat. Weil die Haftung nach dem Gesetz unbegrenzt ist, empfiehlt Finanzchecks.de möglichst hohe Versicherungs­summen, zum Beispiel 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden und 100.000 € für Vermögens­schäden. Glücklicherweise sind extreme Schäden selten, deshalb ist eine so umfassende Absicherung preisgünstig zu haben.

Wie hoch der Beitrag konkret für Ihren Verein ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Tarifmerkmale sind neben dem gewünschten Deckungsumfang zum Beispiel:

  • Vereinszweck
  • Jahreshaushalt
  • Mitgliederzahl

Nutzen Sie unseren Online-Rechner und fordern Sie ein individuelles Angebot an.


Schadens­beispiele, bei denen die Vereins­haftpflicht­versicherung greift

Versicherter Sportbootverein - endlich unverkramft mit den Booten umgehen

Während des Sommerfests eines Gartenvereins stolpert ein Besucher über ein loses Stromkabel und verletzt sich bei dem Sturz. Seine Krankenkasse fordert Regress wegen der Behandlungs­kosten, er selbst macht Schmerzensgeld geltend.

Bei einem Hallen-Fußballturnier wird der Boden einer gemieteten Sporthalle durch ungeeignete Sportschuhe eines Vereins­spielers beschädigt. Der Eigentümer der Halle fordert Ersatz der Reparaturkosten und eine Entschädigung für die ausfallenden Mieten, weil die Halle für die Reparaturzeit gesperrt werden muss.

Durch einen Fehler des Kassenwarts führt ein Verein zu wenig Sozialbeiträge für einen Angestellten ab. Dieser bekommt mit Eintritt in den Ruhestand eine geringere Rente und macht den Verein für diesen Vermögens­schaden haftbar.


Diese Verträge ergänzen Ihr Versicherungs­paket

Für einen optimalen Schutz können Sie ihre Vereins­versicherung neben der Vereinshaft­pflicht nach Bedarf noch mit weiteren Verträgen ergänzen. So minimieren Sie Ihr Risiko zu Haften

  • Vermögens­schaden­versicherung für den Vorstand (D&O Versicherung)

    Die Vereinshaftpflicht bezieht sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen – auf Fremdschäden, also Schäden, die Dritten entstanden sind. Fehl­entscheidungen des Vorstands können aber auch den Verein selbst schädigen, und dieser kann Schadensersatz von den Vorstands­mitgliedern fordern. Die sogenannte Directors and Officers Liability Versicherung (D&O Versicherung) schützt nicht nur die Organmitglieder vor Regressen, sondern stellt auch sicher, dass die Ansprüche des Vereins nicht ins Leere laufen, weil der Schuldner mittellos ist.

  • Rechtsschutz­versicherung

    Die Haftpflicht­versicherung bietet passiven Rechtsschutz bei Forderungen gegen den Verein. Für die aktive Verfolgung von Rechten ist die Rechtsschutz­versicherung die passende Ergänzung. Sie kann für verschiedene Rechtsgebiete genommen werden, zum Beispiel Vertragsrecht und Steuerrecht.

  • Cyber-Versicherung

    Cyberrisiken sind Gefahren, die mit Internet und Daten­verarbeitung zu tun haben. Die Cyber-Versicherung umfasst Fremd- und Eigenschäden zum Beispiel durch Computerviren, Erpressungs­versuche von Hackern, Datenschutz­verletzungen und Verletzung von geistigen Eigentums­rechten durch den Internet­auftritt.

  • Sachversicherungen

    Bei der Inhaltsversicherung werden die Sachwerte des Vereins geschützt, zum Beispiel das Vereinsheim, die vereinseigene Sport­ausrüstung, die Vereinskasse und dergleichen. Die angebotenen Produkte sind vergleichbar mit der Wohngebäude- und Hausrat­versicherung im privaten Bereich und decken Risiken wie Brand, Einbruch, Leitungswasser und Naturgefahren.

  • Unfall­versicherung

    Vor allem für Sportvereine ist eine Gruppen-Unfall­versicherung der Vereins­mitglieder eine gute Option, mit der ein Verein Wertschätzung seiner Mitglieder zeigt. Die Invaliditäts­leistung ist ein fester Bestandteil der Unfall­versicherung. Weitere Elemente wie Krankenhaus­tagegeld oder Schmerzens­geld bei Knochen­brüchen können hinzugewählt werden.