Betriebshaftpflicht für Vereine
Ein Verein ist vergleichbar mit einem Betrieb. Er hat eigene oder gemietete Räumlichkeiten, Mitglieder und Besucher halten sich darin auf und verfolgen mit den Treffen den satzungsmäßigen Vereinszweck. Entstehen dabei Schäden, zum Beispiel Sachschäden an den gemieteten Räumen oder Personenschäden von Mitgliedern oder Besuchern, leistet die Vereinshaftpflicht hierfür wie eine Betriebshaftpflichtversicherung. Schäden durch Fahrzeuge sind versichert, soweit diese nicht zulassungspflichtig sind und deshalb keine Kraftfahrzeugversicherung brauchen. Das kann zum Beispiel ein Aufsitz-Rasenmäher für die Schützenwiese sein. In bestimmten Fällen ist eine Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll, zum Beispiel für einen Motorsportclub, der Benzin und Öl lagert.