Betriebs­haftpflicht­versicherung Restaurant

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Betriebshaftpflicht­versicherung Restaurant - die Haftpflicht der Gastronomen

Die Inhaber von gastronomischen Betrieben unterliegen einer vielfältigen Haftung, zumal sie die Qualität der verarbeiteten Lebensmittel nur oberflächlich kontrollieren können: Kommt es zur Erkrankung wegen einer Salmonellenkontamination, steht der Restaurantbesitzer im Fadenkreuz der Anspruchsteller. Er hat für sämtliche Behandlungs- und Ausfallkosten geradezustehen - und das ganz unabhängig davon, ob er die Verantwortung für die Infektion trägt. Eine geeignete Betriebshaftpflichtversicherung Restaurant muss also deutlich mehr umfassen, als dies bei anderen Betrieben der Fall ist. Sie hat grundsätzlich die fahrlässig und grob fahrlässig aus dem Betrieb heraus bei Dritten verursachten Schäden zum Gegenstand. Mit speziellen Deckungskonzepten über unseren Betriebshaftpflicht Online-Rechner für die Gastronomie werden die vielfältigen Tätigkeiten zuverlässig abgesichert.


Betriebshaftpflicht Restaurant - Kellner gießt Rotwein ins Glas

Mehr als nur Schadenersatz - die Betriebshaftpflicht für ein Restaurant

Die Schadenersatzansprüche Dritter, die an einen gastronomischen Betrieb gerichtet werden können, lassen sich weder ganz ausschließen, noch vom Umfang her kalkulieren: Eine Unaufmerksamkeit ist ebenso schnell passiert wie die unbeabsichtigte Verarbeitung kontaminierter Lebensmittel, das Abhandenkommen von Besucherhabe kann genauso wenig wie die Beschmutzung von Gästekleidung durch herunterfallende Speisen, Bestecke oder Gläser ganz vermieden werden. Die Betriebshaftpflicht Restaurant wird sich in all diesen Fällen mit den Forderungen der Geschädigten auseinandersetzen und im ersten Schritt die Schuldfrage eindeutig klären: Ist dem Restaurant kein Verschulden nachzuweisen, werden die Ansprüche abgewiesen - bei Bedarf auch vor Gericht. Gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Höhe der Schadenersatzforderungen, vertritt die Betriebshaftpflicht Restaurant die Interessen ihres Versicherungsnehmers. Die Regulierung der begründeten und berechtigten Forderungen schließt den Vorgang zu aller Zufriedenheit ab.


Schadensbeispiele - Auf Nummer Sicher gehen mit der Betriebshaftpflicht Restaurant


blauer Kasten  Sachschaden

Einem Ihrer Kellner stolpert über die eine am Boden liegende Tasche und verschmutzt die Bekleidung eines Gastes. Die Haftpflichtversicherung des Restaurants reguliert den Schaden, grundsätzlich den Zeitwert der beschädigten Sachen. Dazu werden Abzüge entsprechend des Alters und der Abnutzung vorgenommen.


blauer Kasten   Personenschaden

Ein Gast verletzt sich beim Hinsetzen auf den Terrassenstuhl des Restaurant, dieser bricht unerwartet zusammen. Schwieriger wird die Berechnung bei Personenschäden, also der schuldhaft verursachten Beeinträchtigung der Gesundheit. Hier schlagen sowohl die Behandlungs- und Therapiekosten als auch die Aufwendungen für Heil- und Hilfsmittel, eine Rechtsberatung der Geschädigten oder Schmerzensgelder zu Buche. Müssen dauerhafte Beeinträchtigungen hingenommen werden, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Restaurant auch hierfür einen finanziellen Ausgleich - so lange die Einschränkung besteht. Natürlich kommen Einkommensverluste dazu, wenn der Geschädigte durch Verschulden des gastronomischen Betriebes nicht seiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Betriebshaftpflichtversicherung Restaurant stellt also nicht nur eine enorme Sicherheit für die Gäste dar, die in jedem Fall ihre berechtigten Ansprüche erfüllt bekommen, sondern insbesondere für die finanzielle Existenz des Gastronomen: Dieser müsste sonst mit seinem gesamten privaten Vermögen für die Forderungen haften.


Individuelles Deckungskonzept - die Betriebshaftpflicht­versicherung Restaurant

Nun unterschieden sich die Restaurants in Städten von Gaststätten auf dem Land oder Imbisse von Szene-Cafés: Die Betriebshaftpflichtversicherung Restaurant lässt sich auf den jeweiligen Bedarf ausrichten. Werden beispielsweise Speisen und Getränke ausgeliefert oder die Ausrichtung von Veranstaltungen vor Ort übernommen, gehört dies ebenso zum Versicherungsumfang wie das Betreiben von Kegelbahnen, das Aufstellen von Zelten oder der Straßenverkauf von Speisen und Getränken aus der eigenen Produktion. Damit die Betriebshaftpflichtversicherung Restaurant optimal schützen kann, ist eine genaue Beschreibung des gastronomischen Betriebes mit allen Spezialitäten, Eigenheiten und außergewöhnlichen Ansätzen vorzunehmen. Dazu zählen beispielsweise

  • die Durchführung von Veranstaltungen,
  • die Unterhaltung eigener Spielplätze,
  • das Halten von Haus- oder Reit- und Zugtieren usw.
Die Deckungskonzepte sind bereits sehr breit aufgestellt, um die verschiedensten gastronomischen Ein- und Ausrichtungen abzufangen, ein detaillierter Abgleich gibt die notwendige Sicherheit.


Effektive Risikominimierung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in jedem Bereich des Lebens empfehlenswert, so lassen sich die finanziellen Risiken, die aus der gesetzlich geregelten Haftung erwachsen, klar reduzieren. Der passive Rechtsschutz, den die Betriebshaftpflichtversicherung dem Gastronomen gewährt, ist dabei ebenso wertvoll wie die Sicherheit, dass die berechtigten Ansprüche zuverlässig reguliert werden. Schon aus Verantwortung für die Gäste, aber auch für das eigene Unternehmen empfiehlt sich hier eine passende Vorsorge.


Kostenbeispiel Betriebshaftpflicht Restaurant

Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu

Rhion Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro

Versicherungsbeitrag:
119,52 Euro jährlich

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Weitere interessante Informationen

  • Für ein Restaurant ist die Zerstörung von Inventar und Einrichtungs­gegenständen nicht nur ein großes Ärgernis, sondern eine teure Angelegenheit. Schutz bietet dafür eine Inhaltsversicherung gegen Einbruchdiebstahl, aber auch Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser.
  • Ärger mit dem Vermieter von Ihrem Restaurant? Über eine Firmenrechtsschutz­versicherung gibt es die Möglich­keit das Unternehmen für die Kosten eines Rechtsfalls zukünftlich abzusichern.