Die Berufshaftpflicht für den Tierarzt – damit die Praxis nicht zur Haftungsfalle wird

  • Versicherungspflicht in vielen Bundesländern
  • hohe Deckungssumme oberhalb von Mindestsummen sinnvoll
  • umfassende Deckung des Tierarztes erfordert individuelle Beratung
  • ab 21,66 Euro monatlich

Tiere sind keine Sachen

Als Tierarzt und Tierfreund wissen Sie: Tiere sind keine Sachen. Vor allem Haustiere sind ihren Besitzern lieb und teuer. Würden sie sonst viele hundert Euro Behandlungskosten für Hund oder Katze ausgeben, wenn es für eine geringe Vermittlungsgebühr im Tierheim ein gesundes Tier gibt? Aufgrund der geringen Preise für Haustiere würde eine Begrenzung von Schadensersatz auf den Wieder­beschaffungs­preis wohl dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen widersprechen. Die berechtigte Sichtweise, dass Behandlungskosten höher sein dürfen als der „Wert“ eines Tieres, hat auch seinen Weg in das Schadensersatzrecht gefunden (§ 251 BGB). Der Bundesgerichtshof hat dazu in einem Urteil aus dem Jahr 2015 entschieden, dass stets die Umstände des Einzelfalls zu prüfen sind, um die noch verhältnismäßigen Heilbehandlungs­kosten zu ermitteln. Ein Anhaltspunkt – aber nicht mehr – sind die dreifachen jährlichen Unterhaltskosten für das Tier.

Warum ist diese Rechtsprechung für Sie als Tierarzt wichtig? Müssen wegen eines Behandlungs­fehlers weitere Kosten aufgewendet werden, haftet der Tierarzt dafür, und er kann sich nicht auf einen geringeren Wert des Tiers berufen. Eine Berufshaft­pflicht­versicherung für den Tierarzt ist– aber nicht nur deshalb – besonders wichtig und oft sogar vorgeschrieben, denn auch im Beruf des Tierarztes entstehen schnell Schäden.


Versicherungs­schutz umfasst mehr als nur Behandlungsfehler

Tierärztliche Kunstfehler in Form fehlerhafter Diagnosen und Durchführung ungeeigneter Behandlungen sind ein wichtiger Grund, der Ansprüche gegen den Arzt zur Folge haben könnte – aber längst nicht der einzige. Wichtig ist deshalb ein umfassender Versicherungs­schutz in der Berufshaftpflicht­versicherung, der sich auf

  • Personenschäden,
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden
erstreckt.

Gut zu wissen: Die Versicherung lässt Sie im Schadenfall nicht allein. Die Leistungen aus dem Vertrag sind nicht auf reinen Geldersatz beschränkt. Zunächst schauen sich die Experten aus dem Schaden­bereich die gegen Sie erhobenen Ansprüche an, prüfen, ob die Forderungen überhaupt begründet und der Höhe nach berechtigt sind. Ist das nicht der Fall, weist der Versicherer die Ansprüche zurück, verteidigt Sie notfalls vor Gericht und holt dafür gegebenenfalls auch teure Sach­verständigen­gutachten ein. Nur für berechtigte Forderungen zahlt die Versicherung bis zur Höhe der Deckungssumme und stellt Sie somit von Zahlungen an den Geschädigten frei.

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Aus der Schadenpraxis

Bei der Untersuchung einer Milchkuh stellt der Tierarzt zunächst eine falsche Diagnose. Die korrekte Behandlung beginnt verspätet und ist aufwendiger, weil sich der Gesundheitszustand des Tieres mittlerweile verschlechtert hat. Der Bauer fordert einen Ersatz der erhöhten Behandlungskosten und eine Entschädigung für den Ausfall.

In einer Kleintierpraxis reißt sich ein Hund während einer Behandlung los und rennt einen anderen Tierhalter um. Dieser erleidet beim Sturz einen komplizierten Armbruch. Seine handwerkliche Berufstätigkeit kann er nicht mehr ausüben. Neben Heilbehandlungs­kosten müssen Verdienst­ausfall, Haushaltsführungsschaden, sogenannte vermehrte Bedürfnisse und Schmerzensgeld entschädigt werden – insgesamt mehrere hunderttausend Euro. Die Berufshaftpflicht prüft, ob dem Tierarzt oder seinen Praxishelfern ein Verschulden zur Last gelegt werden kann und ob er für den Schaden aufkommen muss.

Ein Kaufinteressent lässt ein Pferd tierärztlich untersuchen, um die Angemessenheit des Kaufpreises zu prüfen. Der Tierarzt übersieht eine alte Verletzung, die den Wert des Tieres erheblich mindert. Der Fehler wird erst nach Abwicklung des Kaufs offensichtlich, als das Pferd erkennbar lahmt. Ein immenser Vermögensschaden entsteht. Der Käufer fordert vom Tierarzt die Erstattung eines Teils des Kaufpreises als Schadensersatz.


So wird der Beitrag für die Berufshaftpflicht kalkuliert

Ihre Haftpflichtversicherung ist so individuell wie Ihr Beruf als Tierarzt. Deshalb lässt sich auch die Beitragsberechnung nicht über einen Kamm scheren. In unserem Online-Rechner finden Sie eine Auswahl verwandter Berufe, zu denen FINANZCHECKS.de Ihnen einen direkten Vergleich verschiedener Versicherungskonzepte anbietet. Für den Beruf Tierarzt bitten wir Sie um einige zusätzliche Informationen. Wichtige Kriterien sind zum Beispiel:

  • angestellter oder niedergelassener Tierarzt
  • Zahl der Mitarbeitenden in der Praxis
  • Anteil von Großtier-Behandlungen
  • Absicherung weiterer Tätigkeiten, zum Beispiel als Gutachter oder in der Naturheilkunde, Reittherapie

Nutzen Sie unseren Chat oder rufen Sie uns direkt an - unsere Experten werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Weitere Versicherungen für den Tierarzt

Neben der Rechtsschutz­versicherung, die die Haftpflichtversicherung sinnvoll ergänzt (siehe FAQ), ist vor allem eine Versicherung der Praxiseinrichtung dringend zu empfehlen. Die medizinische Ausstattung, Arzneimittel­vorräte, aber auch die Büroeinrichtung summieren sich schnell auf hohe sechsstellige Summen.

Übersicht Versicherung für Tierarzt von Finanzchecks
  • Die Inhaltsversicherung umfasst die gesamte Einrichtung Ihrer Praxis. Sie bezieht sich stets auf benannte Gefahren wie Brand, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Sehr empfehlenswert ist der Baustein „erweiterte Naturgefahren“ – der Sommer 2021 hat gezeigt, dass auch abseits der großen Flüsse katastrophale Überschwemmungen drohen.
  • Elektronische Geräte lassen sich gegen weitere Schadens­ursachen wie Kurzschluss oder Fehlbedienung versichern. Die Elektronikversicherung ist eine Allgefahren­versicherung mit nur wenigen Ausschlüssen.
  • Bewahren Sie in der Praxis gekühlte Impfdosen oder andere Arzneimittel auf? Eine Kühlgutversicherung erstattet den Wert der Ware, falls die Kühlung ausfallen sollte.

FAQ

Ich biete meinen Kunden weitere Leistungen an, zum Beispiel Fütterungs­beratung und Physiotherapie. Besteht auch dafür Versicherungs­schutz in der Haftpflicht­versicherung?

Die Beschreibung des versicherten Risikos ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Da das Angebot von Tierärzten sehr vielfältig ist und sich mit Tierheilpraktikern, Tierosteopathen, Tierphysio­therapeuten, Tierpädagogen und dergleichen überschneiden kann, sprechen die Experten von FINANZCHECKS.de die individuelle Vertrags­gestaltung mit Ihnen durch. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich auch besondere Tätigkeiten wie Dopingkontrollen, Ankaufsuntersuchungen oder Telemedizin. Fordern Sie unser Angebot an!

Gibt es eine Mindest­deckungssumme in der Berufshaftpflicht­versicherung für Tierärzte?

Ob es eine Mindestdeckungs­summe gibt und wie hoch diese ist, ist in den Berufsordnungen der Tierärztekammern geregelt. In Nordrhein-Westfalen heißt es zum Beispiel, die Berufshaftpflichtversicherung des Tierarztes müsse den „denkbaren Maximalschaden“ absichern (§ 9 der Berufsordnung der Tierärztekammer Nordrhein). FINANZCHECKS.de empfiehlt eine möglichst hohe Deckungssumme, zumal der Aufpreis dafür vergleichsweise gering ausfällt. Informieren Sie sich zum Thema Deckungssummen gern auf unseren Internetseiten zur Berufshaftpflicht.

Ersetzt die Rechtsschutz­funktion der Berufshaft­pflicht eine eigene Rechtsschutz­versicherung?

Nein. Die beiden Versicherungen sind so aufeinander abgestimmt, dass sie sich ergänzen, ohne dass gefährliche Deckungslücken oder unwirtschaftliche Überschneidungen entstehen. Aufgabe einer Rechtsschutzversicherung ist in erster Linie der aktive Rechtsschutz, wenn Sie selbst um Ihr Recht streiten wollen oder müssen. Die Haftpflicht­versicherung kümmert sich um passiven Rechtsschutz im Bereich des Schadenersatzrechts, also immer dann, wenn Sie von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Details zum Leistungsspektrum einer Berufshaft­pflichtversicherung finden Sie auf den Produktseiten von FINANZCHECKS.de.

Benötige ich auch als angestellter Tierarzt eine Berufshaftpflichtversicherung?

Um eine mögliche Versicherungs­pflicht nach der Berufsordnung kümmert sich üblicherweise Ihr Arbeitgeber. Mitarbeitende der Praxis sind in der Betriebs- und Berufshaftpflicht­versicherung mitversicherte Personen. Dennoch besteht auch für Sie persönlich ein Haftungsrisiko. Sie möchten deshalb wissen, ob der Versicherungs­schutz der Praxis ausreichend ist und zum Beispiel auch Ihre Praxisvertretung umfasst? Die Experten von FINANZCHECKS.de freuen sich auf Ihre Kontakt­aufnahme.