Berufshaftpflicht für Heilpraktiker

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Risiken mit der Berufshaftpflicht­versicherung absichern

Im Rahmen Ihres Berufes arbeiten Sie jeden Tag mit Menschen zusammen. Sie helfen Ihren Patienten mit der richtigen Behandlung, sodass diese beschwingt Ihre Praxis verlassen und es Ihnen gesundheitlich besser geht. Manchmal gibt es allerdings Situationen und Risiken, die weder Sie noch Ihre Mitarbeiter oder Kollegen voraussehen. Wir sind schließlich alle nur Menschen und trotz unseres Handelns nach bestem Gewissen können Schäden bei der beruflichen Tätigkeit an Dritten eintreten.

Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker schützt Sie vor berechtigten Zahlungs­forderungen aus den Bereichen Personen-, Sach- und Vermögens­folgeschaden. Damit dies nicht das Aus für Ihre Praxis oder Ihre Karriere bedeutet, ist die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker essenziell.

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Ist die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker verpflichtend?

Konträr zu Ärzten sind Heilpraktiker nur dann dazu verpflichtet eine Berufshaftpflicht­versicherung abzuschließen, wenn sie Mitglied in einem Berufsverband für Heilpraktiker sind. Verbände, wie der BDH (Bund Deutscher Heilpraktiker e.V.) fordern den Abschluss einer Haftpflicht­versicherung.

Über unseren kostenfreien Online-Rechner erhalten Sie schnell einen Marktüberblick über die Berufshaftpflicht­versicherungen. Wählen Sie einfach den gewünschten Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.

Berufshaftpflicht oder Betriebshaftpflicht für Heilpraktiker?

Jörg Wienbreyer - Experte bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

Oft tauchen im Zusammenhang mit der Haftpflicht für Heilpraktiker folgende Begriffe auf: Berufshaftpflicht­versicherung, Betriebshaftpflicht­versicherung oder Gewerbehaftpflicht­versicherung. Die Wortwahl ist immer eine andere, jedoch schützt die Versicherung Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit gleichermaßen. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Versicherungs­schutz für Personen-, Sach- und Vermögensfolge­schäden besteht.

Jörg Wienbreyer, Gründer von Finanzchecks
Übersicht der Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker von Finanzchecks

Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflicht­versicherung für Heilpraktiker versichert?

Alle Tätigkeiten, die laut Heilpraktiker­gesetz anerkannt und erlaubt sind, fallen unter den Versicherungs­schutz der Berufshaftpflicht­versicherung, dazu zählen:

  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Ausleitende Verfahren
  • Blutegeltherapie
  • Bioresonanztherapie
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Kinesiologie

Achten Sie auf den Einschluss bestimmter berufs­spezifischer Tätigkeiten und Behandlungen, wie zum Beispiel Faltenunterspritzung. Sie sind sich nicht sicher? Geben Sie unter “sonstige Information” weitere Tätigkeiten an, wir überprüfen dann mit dem Versicherer den Versicherungsschutz.

Die folgenden Bereiche sind in der Regel nur dann versichert, wenn diese dem Versicherer aktiv bekannt sind und in der Versicherung mit eingeschlossen sind:

  • Faltenunter­spritzungen mit Hyaluronsäure
  • Faltenunter­spritzungen mit Eigenblut
  • Fadenlifting (mit resorbierbaren Fäden)
  • Eigenplasma (PRP) Ganzkörper-Mesotherapie
  • Mesolifting
  • Injektionslipolyse bzw. Lipolyse (Fett-weg-Spritze).
Frau erhält Akupunktur vom gut und günstig versicherten Heilpraktiker

Ein fachlicher Fehler, eine nicht korrekt ausgeführte Therapiemethode und Behandlung oder unzureichende Aufklärung können erhebliche Schäden mit sich ziehen. Es sind Dinge, die passieren können und im Ernstfall ohne Versicherungs­schutz Ihre Ersparnisse einfordern. Denn auch kleine Fehler sind manchmal Ursache für sehr hohe Kosten.

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Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Heilpraktiker verletzt versehentlich die Lunge eines Patienten bei der Akupunktur. Es kommt dadurch zu einem Pneumothorax. Nach der erfolgten Genesung verklagt der Patient den Heilpraktiker auf Schadenersatz.

Seit vielen Wochen besucht eine Patientin eine Heilpraktikerpraxis aufgrund von Beschwerden. Die dort hinter steckende Krankheit wurde jedoch nicht erkannt und so eine falsche Behandlungsmethode durchgeführt. Die Kranken­versicherung der Patientin nimmt die Praxis in Regress für die entstehenden Behandlungskosten.

Sie verlieren den Schlüssel Ihrer Praxis. Aufgrund des komplizierten Schließsystem der Anlage muss Ihr Vermieter das gesamte System austauschen. In einer umfangreichen Berufshaftpflicht­versicherung ist der Schlüssel­verlustschaden inkludiert und Ihre Versicherung zahlt den Verlust.

Die Berufshaftpflicht­versicherung unterstützt den Heilpraktiker, dass die fortan laufenden Kosten und Schadensersatz­ansprüche nicht das berufliche Aus bedeuten. Durch diesen Versicherungsschutz wurde die Existenz gesichert. Die Berufshaftpflicht­versicherung versichert nicht nur den Inhaber/-in der Praxis, sondern auch dessen Angestellten sowie weiteres Praxispersonal - so können Sie Ihrer beruflichen Tätigkeit sorgenfrei nachgehen.


Der Berufshaftpflicht Vergleich lohnt in jedem Fall

Finanzchecks.de unterstützt Sie die passende Berufshaftpflicht für den Heilpraktiker zu finden. Ein Vergleich von verschiedenen Versicherungen bringt Ihnen den maximalen Nutzen: Sie sind umfangreich versichert und sparen bares Geld. Um Regress­forderungen, Schadenersatz­ansprüchen und Klageverfahren entgegentreten zu können, ist die Berufshaftpflicht­versicherung unumgänglich.

Im Tarif-Vergleich stellen wir Ihnen die wichtigsten Leistungskriterien vor:

  • Tätigkeitsschäden
  • erweiterter Strafrechtsschutz
  • Hausbesuche
  • Beschäftigung eines Vertreters bei Urlaub / Erkrankung
  • Abhandenkommen von Schlüsseln ihrer gemieteten Praxis
  • Nachhaftung bei endgültiger Betriebsaufgabe

Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung richten sich nach den oben genannten Kriterien. Der Berufsverband für Heilpraktiker gibt keine Mindest­versicherungs­summe vor. Da die Arbeit des Heilpraktikers jedoch zu immensen Personenschäden führen kann, ist es sinnvoll, eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro zu wählen - so können Sie Ihren Beruf sorgenfrei ausführen.


Welche Versicherungs­gesellschaften sind für Heilpraktiker relevant?


Mit diesen weiteren Versicherungen sind Sie als Heilpraktiker rundum abgesichert

Neben der Berufshaftpflicht­versicherung sind für einen umfassenden Versicherungsschutz weitere Versicherungen für den Heilpraktiker relevant: So sind Sie gegen alle Eventualitäten und Risiken abgesichert.

  • Inhaltsversicherung: Ein Wasserrohrbruch kann schnell Ihre Praxisräume samt Einrichtungs­gegenstände und Geräten zerstören. Dies ist nicht nur ein großes Ärgernis, sondern bedeutet auch ein hoher finanzieller Verlust. Schützen können Sie sich mit einer Inhaltsversicherung gegen Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Feuerschäden.
  • Cyberversicherung: Als Heilpraktiker arbeiten Sie mit sensiblen Daten von Patienten: Auf Ihrem Computer sind sowohl persönliche Daten, Diagnosen als auch Termine gespeichert. Wenn Hacker Zugriff auf diese Daten erhalten und Patienten oder Sie damit erpressen, kann dies schwerwiegende Folgen für Ihre Praxis haben. Die Cyberversicherung bietet Ihnen im Schadenfall umfassende Beratung und Betreuung und übernimmt die Kosten bei Betriebs­unterbrechung, Cyber-Diebstahl oder Cyber-Erpressung.
  • Firmenrechts­schutzversicherung: Arbeiten Sie als selbstständiger Heilpraktiker kann ein Rechtsstreit eine große finanzielle Belastung darstellen. Eine Firmenrechts­schutzversicherung übernimmt die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sowie Vorschüsse im Fall eines Rechtsstreits. Kompetente Anwälte und Mediatoren stehen Ihnen bei Streitigkeiten zur Seite.