Kleine Ursache, großer Schaden: Die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker schützt Ihr Vermögen gleich dreifach.
Ein fachlicher Fehler, eine nicht korrekt ausgeführte Therapie oder unzureichende Aufklärung können erhebliche Ersatzansprüche nach sich ziehen. Die nach der Berufsordnung für Heilpraktiker erforderliche Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – nicht nur Patienten – Sie für Schäden verantwortlich machen, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.
- Juristen der Versicherung prüfen zunächst Grund und Höhe der Forderungen.
- Für berechtigte Forderungen zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Gegen unberechtigte Ansprüche hilft die integrierte Rechtsschutzfunktion. Der Versicherer verteidigt Sie auf seine Kosten, auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Übersicht zum Inhalt
Darum ist die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker so wichtig
Auch wenn es keine Versicherungspflicht gäbe, würde jeder verantwortungsbewusste Heilpraktiker die Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Im Vergleich zum möglichen Schaden sind die Kosten des Versicherungsschutzes gering.
Nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, unabhängig vom Grad des Verschuldens. Selbst leichte Fahrlässigkeit kann Sie in große wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Für Schäden, die durch Ihre freiberufliche Tätigkeit entstehen, haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Zudem sind Sie als Chef für Fehler von Mitarbeitenden verantwortlich, gegenüber Patienten sogar ohne eigenes Verschulden.
Die Berufshaftpflichtversicherung erlaubt Ihnen, sich auf Ihren wichtigen Dienst an Menschen zu konzentrieren, ohne Ablenkung wegen der möglichen Risiken. Diese übertragen Sie auf den Versicherer. Aus einem unvorhersehbaren Schaden wird ein günstiger fixer Beitrag, den Sie leicht in der Kostenkalkulation berücksichtigen und von der Steuer absetzen können.
Was deckt die Haftpflicht für Heilpraktiker ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
- Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
- Hausbesuche
- „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
- Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden am eigenen Unternehmen
Hier hat die Berufshaftpflicht Heilpraktiker vor Vermögensverlusten bewahrt
Welche Tätigkeiten sind über die Berufshaftpflicht für Heilpraktiker mitversichert?
Versichert sind standardmäßig alle Tätigkeiten, die laut Heilpraktiker-Gesetz anerkannt und erlaubt sind. Das sind insbesondere:
- Akupunktur
- Aromatherapie
- Ausleitende Verfahren
- Blutegeltherapie
- Bioresonanztherapie
- Chiropraktik
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Phytotherapie
- Heilpraktiker für Physiotherapie (sektoraler Heilpraktiker Physiotherapie)
- Heilpraktiker für Psychotherapie (sektoraler Heilpraktiker Psychotherapie)
Haftungsrisiken aus anderen berufsspezifischen Tätigkeiten sind dagegen nur versichert, wenn diese besonders vereinbart sind. Dazu gehört zum Beispiel die Faltenunterspritzung, die Heilpraktiker als kosmetische Behandlung anbieten. Folgenden Bereiche sollten dem Versicherer ausdrücklich genannt und im Vertrag dokumentiert werden:
- Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure
- Faltenunterspritzungen mit Eigenblut
- Fadenlifting (mit resorbierbaren Fäden)
- Eigenplasma (PRP) Ganzkörper-Mesotherapie
- Mesolifting
- Injektionslipolyse bzw. Lipolyse (sogenannte „Fett-weg-Spritze“)
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie eine Behandlungsmethode gezielt versichern sollten? Geben Sie im Online-Antrag unter „sonstige Information“ diese weiteren Tätigkeiten an. Gemeinsam mit dem Versicherer gestalten wir für Sie einen passgenauen Versicherungsschutz. Gern können Sie bei weiteren Fragen unsere Experten auch telefonisch und im Chat kontaktieren.
Mit dem Online-Rechner zur passenden Berufshaftpflichtversicherung
Mit dem kostenfreien Online-Rechner haben Sie Zugriff auf einen Vergleich vieler interessanter Angebote zur Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker. Sie sehen sowohl die Kosten jedes Versicherungspakets als auch die Vertragsinhalte. Für den schnellen Überblick haben unsere Experten jedes Tarifangebot mit bis zu fünf Sternen bewertet.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Heilpraktiker?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 8,19 € monatlich |
---|
Welche Versicherungssumme wählen?
Jede heilpraktische Behandlung birgt ein gewisses Risiko. Glücklicherweise sind schwerwiegende Folgen selten. Aber Sie sollten für den Fall des Falles abgesichert sein. Die Berufsordnung schreibt zwar keine bestimmte Deckungssumme vor, wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist aber eine Pauschaldeckung von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Finanzchecks empfiehlt Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro. Sie sind kaum teurer und bieten einen deutlich höheren Schutz.
Familien-Privathaftpflicht einschließen?
Nicht nur als Heilpraktiker, auch im privaten Bereich tragen sie Verantwortung – als Mutter oder Vater, Fußgänger, Radfahrer, Mieter oder Grundstückseigentümer, beim Ausüben von Sport und Hobbys. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig in die Berufshaftpflicht einzuschließen und so den Versicherungsschutz zu komplettieren. Wählen Sie dazu die entsprechende Option im Online-Rechner.