Vermögensschadenhaftpflicht (Pflichtversicherung)
Die meisten Schäden, die der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung verursachen kann, sind finanzieller Natur. Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt diese Vermögensschäden ab und ist damit besonders wichtig. Folgende Schäden werden zum Beispiel berücksichtigt:
- Beratungsfehler
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Frist- und Terminversäumnisse
- zu spät eingereichte Anträge in Vollstreckungsverfahren
- fehlerhaftes Verfassen von Verträgen
- Verletzung der Aufsichtspflichten des Personals
- fehlerhafte oder nicht ausreichende Rechtsberatung
- verspätete Mitteilung wichtiger Informationen
- falscher Prozessweg in einer Verhandlung
- nicht wirksame Pfändungen
- fehlende Vollmachtsvorlage bei Kündigungen
- versäumte Rechtsmittel- und Begründungsfristen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
(sogenannter passiver Rechtsschutz)