Passende Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte finden
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Finden Sie als Rechtsanwalt die passende Berufshaftpflicht­versicherung

  • Pflichtversicherung für Rechtsanwälte
  • Versichert wichtige Vermögensschäden
  • Tarife ab 4,68 € monatlich
Jetzt Tarif finden und sparen Tarif finden und sparen mit einem Klick
Passende Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte finden
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Berufshaftpflicht – Versicherungspflicht für Rechtsanwälte Sozietäten, Partnergesellschaften und andere Berufsgemeinschaften

Wer in Deutschland als Rechtsanwalt tätig sein möchte, muss eine Berufshaftpflicht­versicherung abschließen – und das aus gutem Grund: Rechtsfälle sind komplex, und auch dem erfahrensten Anwalt kann ein Irrtum unterlaufen. Fehlerhafte Beratung, falsch erstellte Gutachten oder unzureichende Rechtsauskünfte bedeuten für den Mandanten oft erhebliche finanzielle Einbußen. Die Berufshaftpflichtversicherung kümmert sich um solche Vermögensschäden. Versichert sind die rechtliche Prüfung von Ansprüchen, die Entschädigung berechtigter Forderungen und die Abwehr unbegründeter oder überzogener Forderungen auf Kosten der Versicherung.

  • Sie beantragen die Neuzulassung bei der Rechtsanwaltskammer? Innerhalb von 24-Stunden erhalten Sie Ihre Versicherungsbestätigung.
  • Sie sind angestellter Rechtsanwalt, betreuen aber nebenberuflich eigene Mandaten? Im Tarif-Vergleich von Finanzchecks finden Sie sehr günstige Tarife bei Honoraren bis 10.000 € pro Jahr.
  • Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) fordert seit dem 1. August 2022 eine separate Berufshaftpflicht für Sozietäten, Partnergesellschaften und andere Berufsausübungsgemeinschaften.

Welche Haftpflichtversicherungen sind für Rechtsanwälte die richtige Wahl?

Die Haftungsrisiken eines Rechtsanwalts unterscheiden sich stark von zum Beispiel Handwerkern oder Handelsbetrieben. Personen- oder Sachschäden sind zwar möglich, aufgrund der beratenden Tätigkeit stehen aber Vermögensschäden im Mittelpunkt. Ein umfassender Versicherungsschutz, der solche Schäden einschließt, ist wichtig und erforderlich.

Vermögensschadenhaftpflicht (Pflichtversicherung)
Eine Vermögensschadenhaftpflicht (auch Berufshaftpflichtversicherung genannt) bezieht sich auf sogenannte reine (echte) Vermögensschäden. Das sind Vermögenseinbußen des Geschädigten, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Typische Beispiele sind Verluste wegen einer versäumten Frist oder wegen eines ungünstig formulierten Vertrags. Zum Schutz der Mandanten ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung (§ 51 BRAO). Das Versicherungsunternehmen stellt mit dem Vertragsabschluss eine Bestätigung aus, die Sie bei der Rechtsanwaltskammer vorlegen.

Schild mit Aufschrift, Keine Zulassung ohne Versicherungsnachweis - Pflichtversicherung für Rechtsanwälte
Vermögensschadenhaftpflicht, Pflichtversicherung für Rechtsanwälte

Betriebshaftpflicht (freiwillig, aber empfehlenswert)
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Personen- und Sachschäden da. Sie greift zum Beispiel, wenn in Ihrer Kanzlei ein Feuer durch einen Kurzschluss ausbricht und das Gebäude oder andere Mieter Schaden erleiden. Oder wenn Sie beim Mandanten versehentlich Kaffee über seinem Laptop verschütten. Versichert sind auch Ansprüche wegen Vermögensfolgeschäden wie Behandlungskosten und Nutzungsausfall. Die Betriebshaftpflicht ist zwar keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen. Gerade bei Personenschäden drohen hohe Forderungen, für die der Anwalt unbegrenzt haftet.

Was deckt die Haftpflicht für Rechtsanwälte ab und was nicht?

versichert ist
  • Beratungsfehler, insbesondere fehlerhafte oder nicht ausreichende Rechtsberatung
  • falscher Prozessweg in einer Verhandlung
  • Frist- und Terminversäumnisse, zum Beispiel versäumte Rechtsmittel- und Begründungsfristen, zu spät eingereichte Anträge in Vollstreckungsverfahren
  • verspätete Mitteilung wichtiger Informationen
  • fehlerhaftes Verfassen von Verträgen
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Verletzung der Aufsichtspflichten des Personals
  • unwirksame Pfändungen
  • fehlende Vollmachtsvorlage bei Kündigungen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen (sogenannter passiver Rechtsschutz)
ausgeschlossen sind
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden, zum Beispiel Schäden durch bewusst pflichtwidriges Handeln und wissentliche Pflichtverletzung
  • Veruntreuungen
  • Geldstrafen und Geldbußen
  • Entschädigungen mit Strafcharakter

Wie muss die Vermögensschadenhaftpflicht für Einzelkanzleien und Berufsgemeinschaften gestaltet sein?

Mit der Neufassung der BRAO zum 1. August 2022 hat der Gesetzgeber eine umfassende Neuregelung der Pflichtversicherung für Rechtsanwälte vorgenommen. Die wichtigste Neuerung: Die Sozietät muss einen eigenen Versicherungsschutz haben. Die Berufshaftpflicht der einzelnen Rechtsanwälte ist nicht mehr ausreichend. Jeder Anwalt muss dennoch selbst eine sogenannte Zulassungspolice nachweisen.

Einzelkanzlei

  • Für den Einzelanwalt ändert sich nichts bei der Pflichtversicherung.
  • Mindestversicherungssumme: 250.000 €
  • Maximierung: mindestens 4-fach pro Jahr
  • Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 1.000.000 €
  • Angestellte Berufsträger müssen eine eigene Zulassungspolice nachweisen.

Sozietät / PartG / OHG

  • Für Sozietät, PartG oder OHG besteht eine Versicherungspflicht.
  • Mindestversicherungssumme: 500.000 €
  • Maximierung: Anzahl der Sozien, mindestens 4-fach pro Jahr
  • Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 2.000.000 €
  • Jeder Sozius muss weiterhin eine eigene Zulassungspolice nachweisen.

PartG mbB / GmbH / AG

  • Die Berufshaftpflicht ist für die Gesellschaft verpflichtend.
  • Mindestversicherungssumme bis zu 10 Berufsträger, unabhängig, ob angestellt oder Gesellschafter: 1.000.000 €
    mehr als 10 Berufsträger
    , unabhängig, ob angestellt oder Gesellschafter: 2.500.000 €
  • Maximierung: mindestens 4-fach pro Jahr
  • Vorformulierte Haftungsbeschränkung zulässig ab Versicherungssumme: 4.000.000 € bzw. 10.000.000 €
  • Jeder Berufsträger muss weiterhin eine eigene Zulassungspolice nachweisen.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner in vier Minuten zum Tarif-Vergleich

Unser Online-Rechner ist Ihr einfacher und intelligenter Zugang zur passenden Haftpflichtversicherung für Anwaltsrisiken. Schon anhand einiger weniger Informationen erhalten Sie eine Übersicht der von Finanzchecks geprüften und empfohlenen Angebote. Selbstverständlich erfüllen alle hier hinterlegten Tarife die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen. Neben der Versicherungssumme gibt es weitere Unterschiede, die sich im Preis widerspiegeln. Viele Vertragskonzepte gehen deutlich über den Mindeststandard hinaus. Im Leistungsvergleich haben unsere Experten jeden Tarif geprüft und mit bis zu fünf Sternen bewertet. So finden Sie das für Sie persönlich beste Preis-Leistungs-Verhältnis.

Ein neu zugelassener Rechtsanwalt in Einzelkanzlei mit einem Honorar von 10.000 € zahlt für die vorgeschriebene Vermögensschaden-Versicherungssumme von 250.000 € (vierfach maximiert) laut aktuellem Tarifvergleich zwischen 4,68 € und 29,66 € monatlich. Bei höheren Deckungssummen von 5.000.000 € steigen die Beiträge auf bis zu 150 € monatlich. Sie stehen erst am Anfang Ihrer Anwaltskarriere oder betreuen als angestellter Anwalt nur wenige Mandanten selbstständig? Bei jährlichen Honoraren bis 10.000 € gibt es besonders günstige Tarife.

Mögliche Rabatte, die sich aus Ihren Eingaben im Online-Rechner ergeben, berücksichtigt unser Tool automatisch. So erhalten Fachanwälte bei den meisten Versicherungen bis zu 15 % Rabatt. Für eine Vertragslaufzeit von drei Jahren gibt es bis zu 10 % Nachlass. Auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung zwischen 1.000 und 2.500 € kann sich lohnen – die Entlastung von Kleinschäden und das erhöhte eigene Interesse an einem schadenfreien Verlauf honorieren die Versicherer mit deutlich günstigeren Tarifen.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 10.000 €
Versicherungssumme: 250.000 € pauschal
Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 2500 €
Versicherungsbeitrag: ab 4,68 € monatlich

Haftungsbegrenzung – darauf ist zu achten!

In § 51 BRAO ist die Mindestversicherungssumme geregelt und auch, für wie viele Fälle pro Jahr diese Summe mindestens zur Verfügung stehen muss (sogenannte Maximierung). Bei Abschluss der gesetzlichen Mindestdeckung ist im Vertrag zwischen Anwalt und Mandant nur eine Haftungs­beschränkung für den Einzelfall bis zur Höhe dieser Mindestversicherungssumme zulässig. Das Problem: Eine solche Beschränkung ist in der Praxis nicht ohne Risiko umsetzbar. Voraussetzung ist nämlich, dass die Haftungsvereinbarung mit dem Mandanten „auf Augenhöhe“, also bei gleichem Wissensstand, individuell verhandelt und entsprechend dokumentiert wurde.

Eine vorformulierte Haftungsbeschränkung auf das Vierfache der Mindestversicherungssumme für Fälle einfacher Fahrlässigkeit setzt nach § 52 BRAO voraus, dass dafür entsprechender Versicherungsschutz besteht, also bis zum Vierfachen der Mindestversicherungssumme für jeden einzelnen Versicherungsfall. Da die Anforderungen an eine Haftungsbeschränkung für den Einzelfall nur bei wenigen Mandanten zu erfüllen sein werden, ist die vorformulierte Haftungsbeschränkung mit höherem Versicherungsschutz der sichere Weg.

Versicherungssumme für Haftungsbegrenzung:

  • Einzelkanzlei: 1.000.000 €
  • Sozietät / PartG / OHG: 2.000.000 €
  • PartG mbB / GmbH / AG: 4.000.000 € bzw. 10.000.000 € bei mehr als 10 Berufsträgern
Vertrag zwischen Anwalt und Mandant - Handschlag beider Seiten
Der sichere Weg, ist eine Haftungsbeschränkung mit höherem Versicherungsschutz

Berufshaftpflicht für angestellte Anwälte

Angestellte Anwälte in einer Kanzlei oder Syndikusanwälte eines Unternehmens sind über die Vermögensschadenhaftpflicht des Arbeitgebers geschützt. Für die Zulassung als Rechtsanwalt bleibt der Nachweis einer Haftpflichtpolice für die Risiken der Anwaltshaftung aber stets Voraussetzung.

  • Übernehmen Sie als angestellter Anwalt nebenberuflich Mandate im eigenen Namen, benötigen Sie dafür eine separate Versicherung wie ein Freiberufler.
  • Haben Sie eine eigene Kanzlei und möchten Rechtsanwälte einstellen, die nicht als Sozius oder Partner tätig sind, müssen diese über Ihre Berufshaftpflicht oder über die Versicherung der Berufsausübungsgesellschaft mitversichert werden.