Finden Sie als Rechtsanwalt die passende Berufshaftpflicht­versicherung

  • Pflichtversicherung für Rechtsanwälte
  • Übernimmt Kosten im Schadensfall
  • Versichert wichtige Vermögensschäden
  • Versicherung ab 14,76 € mtl.

Berufshaftpflicht­versicherung für den Rechtsanwalt

Eine fehlerhafte Beratung, falsch erstellte Gutachten und unzureichende Rechtsauskünfte – wer in Deutschland als Rechtsanwalt tätig sein möchte, ist zu einer passenden Berufshaftpflichtversicherung laut Gesetz verpflichtet. Sie sichert insbesondere die Vermögensschäden ab, die in diesem Beruf schnell auftreten. Denn Fehler können auch dem erfahrensten Anwalt passieren. Die Berufshaftpflicht übernimmt die Kosten für Sie, damit Sie sich auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können und finanziell abgesichert sind. Über den Online-Rechner von Finanzchecks erhalten Sie umgehend einen Überblick über das aktuelle Angebot der Versicherer und finden einen passenden Tarif für Ihren Bedarf.



Was muss die Berufshaftpflicht für einen Rechtsanwalt absichern?

Die berufliche Haftpflichtversicherung schützt Rechtsanwälte vor hohen Haftpflichtgefahren, die sich insbesondere aus Vermögensschäden ergeben. Sie bietet viele Leistungen und deckt die vielfältigen Funktionen des Anwalts ab. Dazu gehören:

Der Beruf des Rechtsanwalts ist mit seinen verschiedenen Ausprägungen häufig höheren Haftungsrisiken ausgesetzt als andere Tätigkeiten. Umso wichtiger ist der umfassende Versicherungsschutz. Die Pflicht zur Unterhaltung einer Berufshaftpflicht­versicherung ergibt sich aus dem § 51 BRAO. Die Versicherung stellt eine entsprechende Musterbestätigung aus, die der Anwalt bei der Rechtsanwaltskammer zum Nachweis vorlegt.


Welche Leistungen beinhaltet eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?

Einer der entscheidenden Vorteile der Berufshaftpflicht liegt in der Vereinigung zweier wesentlicher Versicherungs­leistungen, die einen umfassenden Versicherungsschutz ausmachen. In der Berufshaftpflicht­versicherung sind die Betriebshaftpflicht und die Vermögensschaden­haftpflicht zusammengefasst:

Vermögensschadenhaftpflicht (Pflichtversicherung)

Die meisten Schäden, die der Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung verursachen kann, sind finanzieller Natur. Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt diese Vermögensschäden ab und ist damit besonders wichtig. Folgende Schäden werden zum Beispiel berücksichtigt:

  • Beratungsfehler
  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten
  • Frist- und Terminversäumnisse
  • zu spät eingereichte Anträge in Vollstreckungs­verfahren
  • fehlerhaftes Verfassen von Verträgen
  • Verletzung der Aufsichtspflichten des Personals
  • fehlerhafte oder nicht ausreichende Rechtsberatung
  • verspätete Mitteilung wichtiger Informationen
  • falscher Prozessweg in einer Verhandlung
  • nicht wirksame Pfändungen
  • fehlende Vollmachtsvorlage bei Kündigungen
  • versäumte Rechtsmittel- und Begründungsfristen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen
    (sogenannter passiver Rechtsschutz)

Betriebshaftpflicht (optional)

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden ab. Diese Versicherung ist für Rechtsanwälte jedoch optional, da die nach § 51 BRAO geforderte Berufshaftpflicht von der Vermögensschaden­haftpflicht abgedeckt ist. Sie greift zum Beispiel dann, wenn Sie bei einem Mandanten arbeiten und dort die Einrichtung oder Computergeräte beschädigen. Oder in Ihrem Büro bricht aufgrund eines Überspannungs­schadens Feuer aus und die angemieteten Räumlichkeiten, sowie Gebäude werden beschädigt. Personenschäden können entstehen, wenn Sie einen Mandanten zur Beratung zu sich in die Kanzlei einladen und er sich dort verletzt. Die Betriebshaftpflicht ist für den Rechtsanwalt weniger relevant als die Vermögenshaftpflicht, gehört aber unbedingt zu einem vollständigen Versicherungsschutz.


Wann tritt die Berufshaftpflicht nicht ein?

Eine Berufshaftpflicht bietet für Rechtsanwälte umfassenden Schutz für mögliche Schäden im Beruf. Doch es gibt einige Ausschlüsse im Versicherungsvertrag, die diesen Schutz eingrenzen: Dazu können Ansprüche mit Auslandsbezug gehören, Veruntreuungen und vorsätzlich pflicht­widriges Handeln. Weitere Tarifinformationen finden Sie in unserem Vergleich. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die aufgrund vertraglicher Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.

Haftungsbegrenzung - darauf ist zu achten

Der § 52 BRAO regelt, in welchem Rahmen sich die Haftungsbegrenzung des Rechtsanwalts gestalten lässt. Die Regelung hat Einfluss auf die Haftungsbegrenzung in der Berufshaft­pflicht. Sie tritt in zwei Varianten auf:

Schriftliche Vereinbarung

Eine Haftungsbegrenzung lässt sich bis zur Höhe der Mindestversicherungs­summe im Einzelfall vereinbaren. Dies heißt jedoch nicht, dass jeder zweite Mandant ein Einzelfall ist.

Rechtsanwalt schließt Berufshaftpflichtversicherung bei Finanzchecks via Handschlag ab
Allgemeine Auftragsbedingungen

Hier erfolgt die Beschränkung durch vorformulierte Vertragsbedingungen. Die Haftung besteht in diesem Fall nur noch bis zum vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme.
Die Möglichkeit zur Haftungsbegrenzung ist nur bei fahrlässig verursachten Schäden durch Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu begrenzen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Vermögensschadenhaftpflicht folgende Versicherungssumme vereinbart hat:

  • Einzelkanzlei: 1.000.000 €
  • Sozietät / PartG / OHG: 2.000.000 €
  • PartG mbB / GmbH / AG: 4.000.000 €

Kosten der Berufshaftpflicht­versicherung für einen Rechtsanwalt

Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Kosten

Die Kosten für die Berufshaftpflicht hängen von folgenden Bestandteilen ab:

  • Deckungssumme: Bis zu welcher Summe sind die einzelnen Schadensfälle versichert? Die Berufshaftpflicht für den Rechtsanwalt sichert Schäden bis mindestens 250.000 Euro , insgesamt im Versicherungsjahr 1.000.000 Euro (vierfach maximiert) ab. Die Berufshaftpflicht ist für den Anwalt eine Pflichtversicherung. Daher gelten die gesetzlichen Regelungen des § 114 VVG. Mit einer optional höheren Deckungssumme steigen auch die Versicherungsprämien.
  • Selbstbeteiligung: Bei den meisten Versicherungen ist eine Selbstbeteiligung von 1500 Euro vorgesehen. Sie können auch eine niedrigere Selbstbeteiligung auswählen, jedoch steigen somit die Prämien und die laufenden Kosten für Ihre Versicherung.
  • Rabatte: Bei den meisten Versicherungen erhalten Sie mit einem Fachanwaltstitel bis zu 15 % Rabatt. Diese Summe wird dann in unserem Online-Rechner gleich mitberechnet und die Kosten somit gesenkt.
  • Mindestvertragslaufzeit: Die Berufshaftpflicht sieht häufig eine Mindestlaufzeit von einem Jahr vor. Sie können eine längere Mindestvertragslaufzeit vereinbaren, um ein günstigeres Angebot zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Deckungssumme ist eine Risikoanalyse des Betriebs sinnvoll. Sie ermittelt, welcher nötig ist, um das zu erwartende Risiko ausreichend abzusichern. Das verhindert, dass Sie mehr versichern als erforderlich. Der Online-Rechner von Finanzchecks liefert Ihnen die relevanten Informationen bezüglich Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Vertragslaufzeit.

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Schadenbeispiele

Folgende Fehler können im Berufsalltag des Rechtsanwalts auftreten und Schadenfälle mit Haftungsrisiko nach sich ziehen:

Zu den typischen Fehlleistungen gehört bei der Beratung, dass der Anwalt vergisst, auf wichtige Haftungsausschlüsse hinsichtlich eines Vertrags hinzuweisen. Daraus könnten Haftungsansprüche der Kunden gegen das Unternehmen entstehen.

Die Kanzlei öffnet einen wichtigen Brief nicht, weil eine Mitarbeiterin diesen nicht an den zuständigen Anwalt weitergeleitet hat. Der Anwalt versäumt eine Prozessfrist und dem Mandanten entsteht ein Vermögensschaden in beträchtlicher Höhe.

Der Anwalt berät einen Mandanten in seinem Büro. Er stößt eine Kaffeekanne um und schüttet den Inhalt auf den Anzug des Mandanten. Dieser erleidet Verbrühungen und begibt sich in ärztliche Behandlung. Neben einem Schmerzensgeld sind weitere Zahlungen für den Ersatz des Anzugs und die Behandlungskosten fällig. Die Betriebshaftpflicht reguliert den Schaden.


Erstmalige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder bereits zugelassen?

Versicherte müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie in der Zeit zwischen Antragstellung und Bestätigung nicht versichert sind. Möchten Sie lediglich Ihre Versicherung wechseln, sollte auf einen nahtlosen Übergang geachtet werden. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung erst, wenn Sie die Annahme von der neuen Gesellschaft schriftlich vorliegen haben. Für die erstmalige Zulassung benötigen Sie von einem Versicherer eine vorläufige Deckungszusage. Wurden Sie erfolgreich zugelassen, stellt Ihnen der Risikoträger nach Einsendung der Zulassungsbescheide eine endgültige Versicherungs­bestätigung aus.

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Rechtsanwalt: Keine Zulassung ohne Versicherungsnachweis! Entziehung der Zulassung, wenn die Versicherung wegfällt!

Berufshaftpflicht für angestellte Anwälte

Von der Berufshaftpflicht profitieren Sie auch als angestellter Anwalt in einer Kanzlei oder als Syndikusanwalt in einem Unternehmen. Es spielt für die Zulassung keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind: Das Vorliegen der Haftpflichtpolice ist immer Voraussetzung für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwalts. Denn auch der angestellte Anwalt ist ebenso wie der Freiberufler vielfältigen Haftungsrisiken ausgesetzt, die es zu versichern gilt. Haben Sie zudem angestellte und zugelassene Mitarbeiter, die nicht als Sozius oder Partner tätig sind, versichert Ihre Berufshaftpflicht diese automatisch mit. Wird die Police ausschließlich für die Zulassung benötigt oder Sie arbeiten ausschließlich nebenberuflich im eigenen Namen als Anwalt, erhalten Sie besonders günstige Konditionen über unseren Online-Rechner.



Weitere Versicherungen für Rechtsanwälte

Neben der Berufshaftpflicht sind folgende weitere Versicherungen für Rechtsanwälte relevant:

  • Cyber-Versicherung: Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Schäden im Zusammenhang mit Hackerangriffen abdeckt. Diese betreffen heute viele Unternehmen – besonders bei einem Anwalt und/oder einer Kanzlei sind Datenverluste fatal. Es ist daher sinnvoll, den Versicherungsschutz auf diesen Bereich zu erweitern.
  • Inhaltsversicherung für Kanzlei: Dieses Produkt versichert Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung. Dazu gehört Ihre Kanzleiausstattung, beispielsweise auch Computer und Laptops.
  • D&O-Versicherung: Haben Sie eine Leitungs- oder Aufsichtsfunktion in einer Kapitalgesellschaft, einem Verband, Verein oder einer Stiftung, so können Sie sich mit dieser Versicherung gegen Haftungsansprüche absichern.