Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ist ein zentraler Schutz für alle, die beratend, prüfend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind. Dazu zählen insbesondere Freiberufler wie Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Architekten oder auch IT-Dienstleister. Im Gegensatz zur klassischen Betriebshaftpflicht, die Personen- und Sachschäden absichert, deckt die Vermögensschadenhaftpflicht ausschließlich sogenannte „echte“ Vermögensschäden ab, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Das kann z. B. eine fehlerhafte Beratung, ein Versäumnis bei einer Frist oder ein Rechenfehler sein.
- Die Vermögensschadenhaftpflicht umfasst zunächst die rechtliche Überprüfung der Forderung. Gibt es einen Rechtsgrund für die Ansprüche? Ist ihre Höhe gerechtfertigt? Das können die Juristen der Versicherung am besten beurteilen.
- Der Versicherer erstattet bei gerechtfertigten Ansprüchen Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Die Versicherung wehrt unberechtigte Forderungen auf seine Kosten ab, auch im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Übersicht zum Inhalt
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Verlust, der jemand anderen entstanden ist.
Beispielsweise hat ein Unternehmensberater unbeabsichtigt einen schlechten Rat gegeben, wodurch dem Kunden ein finanzieller Nachteil entstanden ist. Ein weiteres Szenario für einen Vermögensschaden ist, wenn ein Hausverwalter es versäumt, eine vereinbarte Mieterhöhung rechtzeitig durchzusetzen. Dadurch verjährt der Anspruch, und der Eigentümer verliert die Mieteinnahmen.
Da bei dieser Art von Schaden weder eine Person verletzt noch eine Sache beschädigt wird, spricht man von einem „echten“ oder „reinen“ Vermögensschaden.
Warum ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wichtig?
In vielen Fällen wird diese Art der Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet, insbesondere, wenn für den Beruf eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, also eine Versicherungspflicht besteht.
Laut Gesetz haften Selbstständige oder Unternehmer uneingeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Das gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Aber aufgepasst – auch in einer Betriebshaftpflichtversicherung ist von Vermögensschäden die Rede. Versichert sind hier aber nur „unechte“ Vermögensschäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Die sorgfältige Wahl der richtigen Versicherungsart ist deshalb entscheidend, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht?
„Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird häufig auch als Berufshaftpflichtversicherung bezeichnet, insbesondere wenn für den Beruf eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, also eine Versicherungspflicht besteht, z. B. bei Kammerberufen.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks.de
Vermögensschadenhaftpflicht – Pflicht oder empfehlenswert?
Versicherungspflicht
Für Kammerberufe ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung obligatorisch. Diese Versicherung ist unerlässlich, um den Beruf auszuüben, und der Versicherungsschutz muss beim Beantragen der Zulassung nachgewiesen werden.
In einigen weiteren Berufen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ebenfalls verpflichtend:
Empfehlenswert
Die Experten von Finanzchecks.de empfehlen jedem Freiberufler und jeder Agentur den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht. Oft sind potenzielle Risiken einer Schadensersatzforderung nicht auf den ersten Blick erkennbar. Selbst getroffene Vereinbarungen mit Kunden, die die Haftung beschränken sollen, bieten häufig keine absolute Sicherheit vor rechtlichen Konsequenzen. Zudem haften sogar Ehrenamtler, zum Beispiel Vereinsvorstände, für Vermögensschäden, die Dritten durch eigene Fehler entstehen.
Echte Vermögensschäden aus der Schadenabteilung
Umfang der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?
Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich deutlich in den Versicherungsbedingungen. Eigenschäden sind je nach Tarif vollständig, nur zum Teil oder gar nicht mitversichert.
- Passive Rechtsschutzfunktion, d.h. Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen mithilfe des Versicherers
- Schäden durch Verzögerung der Leistung
- Vertragliche Haftung (über gesetzliche Haftung hinaus)
- Termin- und Fristversäumnis, beispielsweise durch Planungsfehler
- Fehlerhafte Beratung oder Aufklärung
- Datenschutzverstöße gegenüber Dritten
- Verletzung gewerblicher Schutz- und Wettbewerbsrechte
- Verletzung von Geheimhaltungspflichten
- Internet-Risiko, etwa die Übertragung von Viren, Trojanern
- Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen (Key Man Cover)
- Reputationsschäden
- Projektkosten- und Honorarersatz
- Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter
- Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website
- Vergebliche Aufwendungen die für den Auftraggeber in eigenen Namen an Dritte erteilt wurden (Druckeigenschaden)
- Beschädigung, Zerstörung, Änderung, Blockierung der IT Systeme (Cyber-Eigenschaden)
- Datenrechtsverletzungen infolge eines unbefugten Eingriffs Dritter zum Beispiel Hacker-Angriff (Daten-Eigenschaden)
- Personen- und Sachschäden: dafür ist eine Betriebshaftpflicht / Bürohaftpflichtversicherung nötig
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung
- Ansprüche aus Vertragserfüllung sowie wegen Vertragsstrafen
- Fehler bei der Berechnung von Lieferterminen
- Geldstrafen, Bußen
- Entschädigungen mit Strafcharakter
Besser abgesichert mit „offener Tätigkeitsdeckung“
„In vielen hochwertigen Tarifen ist eine offene Tätigkeitsdeckung enthalten. Das bedeutet, alle Tätigkeiten sind mitversichert, solange sie in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Beispiel: Ein Unternehmensberater übernimmt zusätzlich das Marketing von Produkten für einen Auftraggeber. Normalerweise müsste dafür das Risiko Werbeagentur zusätzlich in den Vertrag vereinbart werden. Mit offener Tätigkeitsdeckung entstehen hier keine Lücken im Versicherungsschutz. In unserem Online-Rechner sehen Sie, welche Tarife eine offene Tätigkeitsdeckung enthalten. “
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Martin Butters, IHK-Versicherungskaufmann
In fünf Minuten die Vermögensschadenhaftpflicht Kosten mit dem Online-Rechner vergleichen
Die wesentlichen Kalkulationsfaktoren sind das Honorar, der Umsatz sowie die Anzahl der Inhaber und Mitarbeiter. Die Kosten für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung variieren je nach ausgeübter Tätigkeit aufgrund unterschiedlicher Risikoeinschätzungen der Versicherer.
Beispielhaft betragen die monatlichen Beiträge zwischen 5,75 Euro und 335,15 Euro bei Auswahl einer Versicherungssumme von 250.000 Euro und einem Jahresumsatz von 10.000 Euro. Die Tarife beinhalten Mindestbeiträge pro Vertrag, wodurch geringere Honorare oder Umsätze nicht zwangsläufig zu deutlich niedrigeren Kosten führen.
Für Existenzgründer gewähren einige Versicherer attraktive Rabatte von bis zu 50 % in den ersten ein bis zwei Jahren. Mit einer Vertragslaufzeit von drei Jahren lässt sich zusätzlich eine Ersparnis von 10 % erzielen. Alle Vergünstigungen werden automatisch im Online-Rechner berücksichtigt.
In wenigen Minuten erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsvergleich für Ihre Vermögensschadenhaftpflicht, und das passende Angebot können Sie bequem direkt online abschließen.
Kostenbeispiele für Vermögensschadenhaftpflicht
Rechtsanwalt
| Einzelkanzlei (Neuzulassung): | Honorar 50.000 € |
| Versicherungssumme: | 250.000 € Vermögensschäden |
| Selbstbeteiligung: | 1500 € |
| Versicherungsbeitrag: | ab 91,04 € jährlich |
|---|
Unternehmensberatung
| Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 100.000 € |
| Versicherungssumme: | 100.000 € Vermögensschäden |
| Selbstbeteiligung: | 0 € |
| Versicherungsbeitrag: | ab 165 € jährlich |
|---|
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme einer Vermögensschadenhaftpflicht auch Deckungssumme genannt sollte so hoch sein, dass sie einen realistischen Schaden auffangen kann. Für Kammerberufe und andere Pflichtversicherungen gibt es gesetzliche Mindestversicherungssummen. In der Praxis ist eine höhere Deckung aber oft sinnvoll.
Ein häufiger Fehler ist die Orientierung am eigenen Jahresumsatz. Bei einem Jahresumsatz von 100.000 Euro reichen 100.000 Euro Versicherungssumme für Vermögensschäden in der Regel nicht aus. Wichtiger ist, welche Kunden Sie betreuen und welche Risiken aus Ihrer Beratung entstehen. Je größer und bedeutender der Kunde desto höher kann ein einzelner Schaden ausfallen.
Entstehen in einem Jahr mehrere Schäden bei unterschiedlichen Kunden greift die Maximierung der Versicherungssumme. Das bedeutet, dass die volle Versicherungssumme im Jahr ein Mehrfaches zur Verfügung steht. Wenn Sie zum Beispiel eine Versicherungssumme von 250.000 Euro mit 4-facher Maximierung wählen, stehen Ihnen im Jahr insgesamt 1.000.000 Euro zur Verfügung, jedoch höchstens 250.000 Euro pro einzelnen Schadensfall.
Wir empfehlen, die Versicherungssumme mindestens einmal im Jahr zu prüfen und bei Bedarf anzupassen etwa wenn neue größere Kunden hinzukommen oder sich Ihr Geschäftsmodell verändert.
Vermögensschadenhaftpflicht kündigen?
Kündigung zum Ablauf
Sie möchten zum Vertragsende kündigen?
In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablaufdatum.
Ohne fristgerechte
Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Besonderheit: Einige Versicherer (z. B. R+V Versicherung) legen die Hauptfälligkeit immer auf den 01.01. des Folgejahres. Dann muss Ihre Kündigung spätestens am 30.09. in Textform beim Versicherer eingehen. Vorteilhaft sind Versicherer mit täglichem Kündigungsrecht, z. B. andsafe Versicherung.
Pflichtversicherung
Bei Berufen z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer, Wohnimmobilienverwalter
muss die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lückenlos nachgewiesen werden.
Wichtig:
- Das Kündigungsdatum des alten Vertrags sollte genau mit dem Beginn Datum des neuen Vertrags übereinstimmen.
- Manche Versicherer beenden den Schutz nämlich um 0:00 Uhr, andere z. B. gegen 12:00 Uhr mittags.
Sonderkündigung
Achten Sie immer darauf erst zu kündigen, wenn Sie bereits eine Zusage eines neuen
Versicherers haben, um Versicherungslücken zu vermeiden.
- Schadensfall: Nach einer Entschädigungszahlung können Sie Ihre Vermögensschadenhaftpflicht in der Regel innerhalb eines Monats zum Tag der Entschädigung kündigen.
- Gewerbeabmeldung / Aufgabe der Tätigkeit: Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag zum Tag der Abmeldung beenden. Reichen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis beim Versicherer ein.
Wichtig zu wissen. (FAQ)
Ja. Für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Organmitglieder reicht die normale Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmens nicht aus. Sie haften bei Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis persönlich mit ihrem Privatvermögen. Dafür ist die spezielle D&O-Versicherung (Directors & Officers) gedacht.
Kurz erklärt: Die Vermögensschadenhaftpflicht des Unternehmens schützt bei Fehlern aus der operativen Tätigkeit der Mitarbeiter. Die D&O-Versicherung sichert dagegen Organpflichtverletzungen ab – also Organisations-, Auswahl- oder Aufsichtsfehler der Geschäftsleitung und anderer Organe. In solchen Fällen können sowohl das Unternehmen selbst als auch Dritte Schadensersatz verlangen.
Für Kammerberufe und andere Pflichtversicherungen muss der Versicherungsschutz ohne Lücke bestehen. Bestätigen Sie, dass Sie frei von Schadensersatzansprüchen und Pflichtverletzungen sind, kann der Schutz je nach Versicherer bis zu einem Jahr rückwirkend gegen Beitrag eingerichtet werden.
Für freie Berufe ist ohne bestehenden Vorvertrag je nach Anbieter ein rückwirkender Schutz von bis zu sechs Monaten möglich. Tragen Sie diesen Wunsch einfach im Online-Antrag unter sonstige Informationen ein.
Der Versicherungsschutz im Ausland ist je nach Tätigkeit und Versicherer sehr unterschiedlich. Es gibt Tarife nur für Deutschland, für Europa oder mit weltweiter Deckung inklusive USA und Kanada. In unserem Online-Rechner fragen wir den geografischen Geltungsbereich ab, damit Ihnen nur passende Tarife angezeigt werden.
Sind in Ihrem Namen ausländische Repräsentanten, Niederlassungen, Zweigstellen oder verbundene ausländische Firmen tätig, erstellen wir hierfür gern ein separates Angebot.
Relevante Versicherer im Online-Rechner finden
andsafe ist ein digitaler Versicherer mit umfangreichen Bedingungen und gehört zur Provinzial.
Allianz gehört mit Gründung 1890 und einem Umsatz von 32 Milliarden zu den größten Versicherer am Markt.
AXA bietet über wenige Risikofragen eine Versicherungssumme bis 1 Million Euro an.
ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und bietet einen umfangreichen Tarif an.
HDI bietet Deckungssummen für Vermögensschäden bis 3 Millionen Euro an.
Hiscox ist eine modulare Allround-Versicherung zur maßgeschneiderten Absicherung.
Markel bietet ein einfaches Antragsmodell bis 2 Millionen Euro Umsatz an.
R+V Versicherung hat eine offene Deckung mit Versicherungssummen bis 5 Millionen Euro.
Zurich hat ein vereinfachtes Antragsmodell bis zu einem Jahresnettoumsatz von max. 2,5 Millionen Euro.
