Als Selbständiger oder Freiberufler im Heilwesen die passende Haftpflichtversicherung finden
Die Berufshaftpflichtversicherung für das Heilwesen ist unverzichtbar. Sie richtet sich an Ärzte, Apotheker, Zahnärzte ebenso an Heilberufe wie Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Heilpraktiker oder medizinische Fußpflege. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Der Schutz greift bei Behandlungsfehlern, Sachschäden und versehentlichem Verschulden.
- Die Berufshaftpflicht prüft im Schadensfall zunächst Grund und Höhe der gestellten Forderungen.
- Für berechtigte und angemessene Forderungen zahlt diese bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen. Wird geklagt, übernimmt der Versicherer die Verteidigung und alle Kosten.
Übersicht zum Inhalt
Für wen ist die Berufshaftpflicht im Heilwesen Pflicht?
Für approbierte Ärzte ist die Berufshaftpflichtversicherung durch die Landesärztekammern vorgeschrieben und damit eine gesetzliche Pflicht. Jeder Arzt wird – statistisch gesehen – alle sieben Jahre mit dem Vorwurf konfrontiert, einen Behandlungsfehler begangen zu haben. Rund 40.000 derartiger Fälle werden der Berufshaftpflichtversicherung im Bereich Heilberufe pro Jahr gemeldet. Die Schadenssummen, um die es dabei geht, steigen Jahr für Jahr kontinuierlich an und können insbesondere für niedergelassene Ärzte schnell existenzbedrohend werden.
Auch für Heilberufe wie Psychotherapeuten besteht eine Pflicht, da Sie für die Kassenzulassung eine Versicherungsbescheinigung nachweisen müssen. Für andere Heilnebenberufe wie beispielsweise Altenpfleger, Ergotherapeuten, Heilpraktiker und Physiotherapeuten ist die Versicherung in jedem Fall empfehlenswert, um sich gegenüber Haftungsansprüchen von Patienten abzusichern, die sonst existenzbedrohend sein können. So reduzieren Sie Ihr finanzielles Risiko auf den Beitrag der Haftpflichtversicherung. Dieser ist zudem als Geschäftsausgabe absetzbar.

Welche Haftpflicht ist die Richtige?
„Oft tauchen Begriffe wie Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Gewerbehaftpflicht auf. Jeder Versicherer nennt das Produkt anders. Im Kern geht es immer um die Haftpflichtversicherung für berufliche oder betriebliche Tätigkeiten. In jedem Fall gelten die gleichen gesetzlichen Mindestanforderungen: Abgedeckt sind Personen- und Sachschäden sowie infolgedessen Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden, also finanzielle Verluste ohne Personen- und Sachschaden, sind separat über eine Vermögensschadenhaftpflicht absicherbar.“
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Was deckt die Haftpflicht für Heilwesen ab und was nicht?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
- Erweiterter Strafrechtsschutz im Zusammenhang mit Haftpflichtansprüchen
- Schäden durch Mitarbeiter gegenüber Dritten
- Schäden an gemieteten Praxisräumen
- Verletzung von Datenschutzgesetzen
- Hausbesuche
- Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten
- Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit
- Beschädigung / Abhandenkommen von Patienten-, Besucher- und Belegschaftshabe
- Behandlungen, welche aufgrund der Aus- und Fortbildung ausgeführt werden dürfen und nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Wissentliche Pflichtverletzung: Abweichen von Gesetz oder Vorschriften
- Nichteinhaltung von Fristen, Terminen und Kostenvoranschlägen
- Schäden am eigenen Unternehmen
Versicherungsbescheinigung erhalten
“Für die Zulassung ist die Haftpflichtversicherung notwendig. Alle im Online-Rechner hinterlegten Tarife erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Sie erhalten nach Vertragsabschluss eine Versicherungsbescheinigung, um diese entsprechend weiterzuleiten.”
- Martin Butters, CEO Finanzchecks

Passenden Tarif finden
Mit dem kostenfreien Online-Rechner finden Sie schnell passende Tarife, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und zu Ihrer Praxis oder freiberuflichen Tätigkeit passen.
Zum Beispiel kann sich ein Heilpraktiker bereits ab 8,29 Euro im Monat versichern. Die Versicherungssumme beträgt 3.000.000 Euro, die Selbstbeteiligung je Schadensfall 1.000 Euro.
Bieten Sie mehrere Tätigkeiten im Heilwesen an? Wählen Sie diese einfach zusätzlich aus, sie werden in der Berechnung berücksichtigt. Dafür benötigen Sie keine zusätzliche Haftpflichtversicherung.