Vermögensschaden­haftpflichtversicherung | Berufshaftpflicht für Hausverwalter

  • Pflichtversicherung ab 01.08.2018
  • Wohnimmobilienverwalter
  • WEG-Verwalter & Gewerbe
  • Vergleich ab 10,94 € monatlich

Was ist über die Berufshaftpflicht­versicherung für Hausverwalter & WEG-Verwalter versichert?

Seit dem 1. August 2018 gilt eine Versicherungspflicht für Hausverwalter und WEG-Verwalter. Welche Haftpflichtversicherung erforderlich ist, hängt von den Dienstleistungen der WEG-Verwalter / Wohneigentumsverwalter ab. Wichtig ist, dass die Versicherung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sogenannte “echte” Vermögensschäden versichert sind. Für diejenigen, die schon vor diesem Termin als Hausverwalter tätig waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. März 2019.

Welche Haftpflichtversicherung ist für Hausverwalter pflicht?

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht ist die gesetzliche Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter, WEG Verwalter und Mietverwalter nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO. Erlaubnispflichtig ist, wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des §549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwaltet.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung ist optional möglich und haftet bei Personen- und Sachschäden, sowie Vermögensschäden infolgedessen, gegenüber Dritten. Empfehlenswert ist diese, wenn zusätzlich der Hausmeisterservice angeboten oder ein Büro angemietet wird.
  • Häufig stößt man auch auf den Wortlaut Berufshaftpflichtversicherung, damit ist bei den Hausverwaltern die Vermögensschaden­haftpflichtversicherung gemeint.

Worauf müssen Haus- und Grundstücksverwalter bei der Vermögensschaden­haftpflichtversicherung achten?

Die Versicherungsbedingungen sollten überprüft werden, ob Sie den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ob Neu- oder bestehende Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter, folgende gesetzliche Pflicht muss zwingend erfüllt sein:

  • Versicherungssumme muss eine Höhe von 500.000 Euro pro Schadenfall betragen
  • 2-fach Maximierung: Deckungssumme von 1.000.000 Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind mitversichert
  • eine unbegrenzte Nachhaftung ist mit eingeschlossen

Wer fällt unter die Pflichtversicherung?

  • Grundsätzlich gilt gewerbliche Hausverwalter / WEG-Verwalter für Dritte
  • Verwaltung von Ferienhäusern und -wohnungen für Dritte
  • Verwaltung für Dritte von Mitverträgen von Apartments oder Zimmern in Seniorenwohnheimen
  • Vermietung von Wohnheimen für Studenten, Auszubildende etc. für Dritte
  • Wohnimmobilien­verwaltung durch Tochter­gesellschaften für ihre Mutter­gesellschaften, die Wohn- / Immobilienunternehmen sind
  • Wohnimmobilien­verwaltung durch Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler für Dritte, denn die Ausnahme des § 6 Abs. 1 S. 1 GewO greift insoweit nicht
  • Wohnungsunternehmen die Fremdverwaltung für Dritte mit anbieten, eine klare Trennung zu den eigenen Wohnimmobilien sollte erfolgen, auch weil diese steuerlich anders behandelt werden

Für welchen Personenkreis ist aktuell keine Vermögensschaden­haftpflichtversicherung erforderlich?

Haus mit Pflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter, keine Pflicht für Gewerbeimmobilienverwalter

Der Gesetzgeber sieht für bestimmte Tätigkeiten noch keine Pflichtversicherung vor. Haften im Schadensfall, tun Sie jedoch der Höhe nach unbegrenzt. Daher unsere Empfehlung diese entsprechend mitzuversichern. Bisher nicht verpflichtend ist die Haftpflichtversicherung für

  • nicht gewerbsmäßig betriebene Wohnungsverwaltung (privater Hausverwalter) durch
    zum Beispiel Eigentümergemeinschaften, Verwandte oder Bekannte ohne die Absicht ein Gewinn zu erzielen
  • die Hausverwaltung der eigenen Immobilien
  • Verwalter von Gewerbeimmobilien
  • Tätigkeit als Immobilienmakler
  • oder als Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG.

Warum ist die Berufshaftpflicht nicht nur verpflichtend sondern auch wichtig?

Entsteht dem Eigentümer der Immobilie durch einen Fehler der Hausverwaltung ein Schaden, kann das weitreichende Kosten nach sich ziehen. Unter Umständen werden Hausverwaltungen mit hohen Schadenersatzforderungen oder Regressansprüche konfrontiert, die im schlimmsten Fall den wirtschaftlichen Ruin bedeuten können. Ohne eine entsprechende Absicherung haftet der Verwalter mit seinem Privatvermögen oder der Gesellschaft für den entstandenen Schaden. Mit einer Versicherung treffen Hausverwalter / WEG-Verwalter eine ausgezeichnete Vorsorge gegen die finanziellen Risiken und Haftung.

Schadenbeispiele Vermögensschadenhaftpflicht Hausverwalter
  • der Verwalter lässt Mietforderungen verjähren
  • keine Ausübung des Vermieterpfandrechts bei Auszug
  • Nichtbeachtung von Kündigungsfristen
  • fehlerhafte Bescheinigung über Handwerkerkosten
  • mangelhafte Kostenrechnung
  • Verspätete oder unterlassene Geltendmachung von Unterlagen
  • unberechtigte Mietermässigung
  • grob fahrlässige Veranlassung von Prozesskosten
  • Vertragsabschluss oder Kündigung ohne Vollmacht
  • Mehrfachvermietung einer Wohnung

Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung Kosten

Kosten der Pflichtversicherung für Hausverwalter online vergleichen

Über den Finanzchecks Online-Rechner, ein unabhängiger Versicherungsmakler, berechnen und vergleichen Sie die Versicherungs-Tarife und schließen Ihre Wunschoption wie die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter direkt online ab. Alle Tarife erfüllen die Anforderung der gesetzlichen Pflicht. Verschiedene Faktoren, wie die Anzahl der betreuten Einheiten und der Umsatz, haben bei einem Vergleich Einfluss auf die Prämienhöhe. Entscheidend sind darüber hinaus die Höhe der gewählten Deckungssumme oder auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung. ​Aktuell ist Preis-Leistungs-Sieger die ERGO Versicherung, sowie die R+V Versicherung im Vergleich. Beispielsweise mit 100.000 € Umsatz und 100 Wohneinheiten kostet die Hausverwalter Haftpflichtversicherung 131,50 € im ersten Versicherungsjahr.

Wichtig für die Zulassung, dass die Versicherungsbestätigung nicht älter als 3 Monate ist. Bei Abschluss über Finanzchecks, erfolgt automatisch der Versand an die zuständige Behörde.


Schlüsselübergabe vom Hausverwalter an Mieter

Hausverwalter werden - erfolgreiche Zulassung und Gewerbeanmeldung

Im Juni 2017 wurde eine Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter verabschiedet. Wer Hausverwalter werden möchte, muss verschiedene Kriterien erfüllen, es gilt eine Erlaubnispflicht für gewerbliche Immobilienverwalter. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Erlaubnisbehörde. In Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. In allen anderen Bundesländern sind es die örtlich zuständigen Gewerbeämter, Landratsämter und Bezirksämter. Die Voraussetzungen für die Berufszulassung sind Zuverlässigkeit und Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
  • Auszug aus der Schuldnerkartei,
  • polizeiliches Führungszeugnis,
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (= Vermögensschadenhaftpflicht).

Darüber hinaus gilt eine Fortbildungspflicht seit 2018 von mindestens 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.


Weitere wichtige Versicherungen für Hausverwalter

Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung sichern Hausverwaltungen die technische und kaufmännische Betriebsausstattung, sowie die Büroeinrichtung gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl entstehen können.

Firmenrechtsschutz

Die Firmenrechtsschutzversicherung bietet Unterstützung in juristischen Belangen und deckt Kosten, die durch einen Rechtsfall entstehen können. Beispielsweise Streitigkeiten mit Arbeitnehmern oder Auftraggebern.