Berufshaftpflicht­versicherung für Fußpflege

  • Kostenfreier Online-Rechner
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  • Praxis & mobile Fusspflege
  • ab 5,40 € mtl.

Berufshaftpflicht­versicherung für Fußpflege - ein Muss für professionelle Dienstleister

Wir stehen unser Leben lang auf unseren Füßen und doch vernachlässigen viele Menschen dieses Körperteil stark. Ihre Aufgabe in der Fußpflege ist es, sei es aus kosmetischen oder medizinischen Gründen, die Füße der Menschen zu pflegen, zu behandeln und zu versorgen. In der Fußpflege ist es zudem nicht ungewöhnlich, dass Sie mobil arbeiten und zu Ihren Patienten bzw. Kunden nach Hause fahren. Damit Sie sich und Ihre Arbeit schützen, ist es daher unabdinglich, dass Sie sich mit einer Berufshaftpflicht­versicherung absichern.


Richtige Tarifauswahl - Berufshaftpflicht für medizinische oder kosmetische Fußpflege

Das Thema Haftpflicht sollte in jedem Lebensbereich eine wichtige Rolle spielen, denn Schadenersatz­ansprüche, die Dritte gegen Sie richten, sind nicht kalkulierbar und können im schlimmsten Fall existenz­bedrohend sein.
Auch dem erfahrensten Fußpfleger kann einmal ein Missgeschick passieren, sei es, dass Sie Ihren Patienten aus Versehen verletzen oder bei einem Hausbesuch etwas beschädigen.

  • Grundsätzlich sind in einer Berufshaftpflicht für Fußpflege Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden versichert.
  • Im Schadensfall prüft die Berufshaftpflicht­versicherung für medizinische oder kosmetische Fußpflege die Rechtmäßigkeit der Ansprüche - so können Sie sich auf den passiven Rechtsschutz stets verlassen.
  • Wurden die Schäden gegenüber Dritten verursacht, übernimmt die Versicherung den finanziellen Aufwand.
  • Kann der Versicherer kein Verschulden feststellen, wird er die Schadenersatz­ansprüche für Sie abwehren. Im Bedarfsfall werden sogar die Kosten auch vor Gericht übernommen.
Gut versicherte Fußpflegein bearbeitet die Fußnägel einer Kundin

Damit Sie sich für die passende Berufshaftpflicht entscheiden, ist es wichtig, dass Sie zwischen der kosmetischen Fußpflege (Pediküre) und medizinischen Fußpflege unterscheiden. Über unseren Online-Rechner erhalten Sie schnell und einfach einen Marktüberblick. Wählen Sie einfach den passenden Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.

kosmetische Fußpflege medizinische Fußpflege


Vielfältige Komponenten in einer Haftpflicht­versicherung

Selbstverständlich spielen die Höhe der Personenschäden in einer Berufshaftpflicht eine große Rolle, denn eine Verletzung kann immer versehentlich verursacht werden. Schon aus diesem Grund sollte die Versicherungssumme entsprechend hoch gewählt werden, um für alle eventuell anfallenden Heil- und Behandlungskosten aufkommen zu können. Darüber hinaus sind durchaus weitere Haftungsaspekte zu beachten:

  • Wenn Sie Hausbesuche bei Ihren Patienten durchführen, achten Sie im Tarifvergleich darauf, dass bei sonstigen Tätigkeitsschäden keine Selbstbeteiligung aufgeführt ist. Unter “sonstigen Tätigkeitsschäden” versteht man zum Beispiel Schäden, die entstehen, wenn Sie ein Möbelstück zur Seite schieben, um Platz für Ihre Behandlungsutensilien zu haben, und dabei den Fußboden zerkratzen.
  • Überlassen Ihnen Ihre Patienten Hausschlüssel, damit Sie jederzeit Zugang haben, oder arbeiten Sie in angemieteten Räumlichkeiten, dann achten Sie bitte auf den ausreichenden Einschluss Abhandenkommen fremder Schlüssel in unserem Tarifvergleich. Der Austausch einer Schließanlage wegen eines verlorenen Schlüssels kann nämlich sehr kostenintensiv werden.

Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten entsprechend Ihrer Berufsausbildung und Qualifikationen in der Berufshaftpflicht­versicherung mitversichert - es sei denn, dass bestimmte Tätigkeiten in den Vertragsbedingungen ausgeschlossen werden.

Übersicht Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für die Fußpflege von Finanzchecks

Schadensbeispiele

Während einer Behandlung cremt ein Fußpfleger die Füße seines Kunden ein und bittet ihn sich auf einen anderen Stuhl zu setzen; dabei rutscht dieser aus und verletzt sich an der Hüfte. Die Berufshaftpflicht­versicherung übernimmt die entstehenden Krankenkosten.

Ein Patient hat eine Warze am Zeh, die ihm ein medizinischer Fußpfleger mit einem Skalpell entfernt. Während­dessen zieht der Patient den Fuß reflexartig weg und verletzt sich am Skalpell. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten und nimmt den Fußpfleger in Regress.

Gestalten Sie bedarfsgerecht Ihre Berufshaftpflicht­versicherung

Im Versicherungsvergleich können Sie sich sämtliche Komponenten einer umfassenden Berufshaftpflicht­versicherung für Fußpfleger detailliert anschauen, um zum einen die Unterschiede der einzelnen Angebote und zum anderen die beste Variante für Ihren Bedarf zu ermitteln.

  • So sind bei einigen Anbietern die von Ihnen verwendeten Apparate automatisch mitversichert,
  • andere wiederum bieten einen erweiterten Straf-Rechtsschutz an, der Sie bei Strafverfahren durch die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten schützt.
  • Darüber hinaus können Sie abwägen, bis zu welcher Höhe Sie die Sachen Ihrer Patienten oder Mitarbeiter, die diese in Ihren Räumen ablegen, gegen Beschädigung oder Abhandenkommen mitversichern wollen.
  • Optional können Sie die Familien-Privathaftpflicht in die Berufshaftpflicht­versicherung einschließen. Bei einigen Tarifen ist diese automatisch ohne Aufpreis inklusive. Somit ist der Versicherungs­vertrag auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten, um einen optimalen Versicherungsschutz zu bieten.

kosmetische Fußpflege medizinische Fußpflege


Kosten Berufshaftpflicht Fußpflege

1 Inhaber, Umsatz: 10.000 Euro,
Gründung in den letzten 12 Monaten neu

Versicherungssumme: 5.000.000 €
generelle Selbstbeteiligung: 1.000 €

Versicherungsbeitrag:
5,40 € monatlich

passende Versicherung im Vergleich finden

Schließen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Tätigkeit als Fußpfleger ab, ist es wichtig, dass Sie einen gangbaren Kompromiss zwischen den erforderlichen Leistungen und dem aufzubringenden Kosten finden. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie aus finanziellen Gründen im Versicherungsumfang Abstriche machen und im Ernstfall selbst für Schäden aufkommen müssen.


Weitere wichtige Versicherungen für den Fußpfleger

  • Firmenrechts­schutz­versicherung: Diese deckt alle Kosten ab, die durch Rechts­streitigkeiten entstehen, seien es Anwalts- oder Prozesskosten. Die Firmenrechts­schutzversicherung ist unverzichtbar, wenn Sie selbstständig sind. Sie greift z.B. bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder Vermietern, aber auch, wenn Sie Ihr Recht gegenüber Patienten einklagen müssen.
  • Inhaltsversicherung: Eine Inhaltsversicherung sichert Ihre geschäftliche Einrichtung, Waren oder elektrisches Equipment ab. Schnell kann ein Wasserrohr­bruch passieren, im schlimmsten Fall sogar ein Feuer ausbrechen oder durch eine Natur­katastrophe Ihr Inventar zerstört werden. In diesen Fällen greift die Inhaltsversicherung und ersetzt Ihnen die zerstörten Gegenständen.
  • Cyberversicherung: Als Fußpfleger arbeiten Sie mit sensiblen Daten von Patienten: Auf Ihrem Computer sind sowohl persönliche Daten, Diagnosen als auch Termine gespeichert. Wenn Hacker Zugriff auf diese Daten erhalten und ggf. Patienten oder Sie damit erpressen, kann dies schwerwiegende Folgen für Ihre Praxis haben. Die Cyber­versicherung bietet Ihnen im Schadenfall umfassende Beratung und Betreuung und übernimmt die Kosten bei Betriebs­unterbrechung, Cyber-Diebstahl oder Cyber-Erpressung.