Das Thema Haftpflicht sollte in jedem Lebensbereich eine wichtige Rolle spielen, denn Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen Sie richten, sind nicht kalkulierbar und können existenzbedrohend sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, für kosmetische oder medizinische Fußpflege prüft in solchen Fällen die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, sodass Sie sich auf einen passiven Rechtsschutz verlassen können. Viele Versicherer unterscheiden in Ihrem Bedingungswerk zwischen kosmetischer Fußpflege (Pediküre) und medizinischer Fußpflege (Podologe).
Über unseren Online-Rechner für Schönheitspflege können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten. Wählen Sie einfach den passenden Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.
Grundsätzlich sind in einer Betriebshaftpflicht für Fußpflege Personen- und Sachschäden sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden versichert. Ihr Haftpflichtversicherer wird sich im Schadensfall zunächst mit der Frage auseinandersetzen, ob die an Sie gerichteten Ansprüche grundsätzlich und der Höhe nach berechtigt sind. Wurden die Schäden gegenüber Dritten verursacht, übernimmt die Versicherung den finanziellen Aufwand. Kann der Versicherer kein Verschulden feststellen, wird er die Schadenersatzansprüche für Sie abwehren. Im Bedarfsfall werden sogar die Kosten auch vor Gericht übernommen. Die Funktion einer Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr weitreichend und daher für Selbstständige, Existenzgründer und Kleingewerbe zu empfehlen.
Selbstverständlich spielen die Höhe der Personenschäden in einer Berufshaftpflicht eine große Rolle, denn eine Verletzung kann immer versehentlich verursacht werden. Schon aus diesem Grund sollten die Deckungssummen - Versicherungssummen entsprechend hoch gewählt werden, um für alle eventuell anfallenden Heil- und Behandlungskosten aufkommen zu können. Darüber hinaus sind aber durchaus auch weitere Haftungsaspekte zu beachten:
Im Versicherungsvergleich können Sie sich sämtliche Komponenten einer umfassenden Betriebshaftpflichtversicherung für Fußpfleger detailliert anschauen, um zum einen die Unterschiede der einzelnen Angebote und zum anderen die beste Variante für Ihren Bedarf zu ermitteln. So sind bei einigen Anbietern die von Ihnen verwendeten Apparate automatisch mitversichert, andere wiederum bieten einen erweiterten Straf-Rechtsschutz an, der Sie bei Strafverfahren durch die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten schützt. Darüber hinaus können Sie abwägen, bis zu welcher Höhe Sie die Sachen Ihrer Patienten oder Mitarbeiter, die diese in Ihren Räumen ablegen, gegen Beschädigung oder Abhandenkommen mitversichern wollen. Optional können Sie die Familien-Privathaftpflicht in die Betriebshaftpflichtversicherung einschließen. Bei einigen Tarifen ist diese automatisch ohne Aufpreis inklusive. Somit ist der Versicherungsvertrag auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten, um einen optimalen Versicherungsschutz zu bieten.
Um ein interessantes Angebot im Vergleich zur Betriebshaftpflichtversicherung für Fußpflegebetriebe zu finden, sollten Sie einen gangbaren Kompromiss zwischen den gewünschten Leistungen und dem aufzubringenden Versicherungsbeitrag finden. Es bringt Ihnen nichts, wenn Sie aus finanziellen Gründen im Versicherungsumfang Abstriche machen und im Ernstfall selbst für Schäden aufkommen müssen. Wählen Sie mit Bedacht, zur näheren Information finden Sie im Vergleich die detaillierten Unterlagen des jeweiligen Versicherers. Haben Sie sich für ein Angebot entschieden, können Sie den Antrag direkt online senden.
Unabhängig davon, ob Sie kosmetische oder medizinische Fußpflege anbieten, sollten Sie mit einer passenden Haftpflichtversicherung dafür sorgen, dass Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter optimal geschützt sind. Schäden können immer versehentlich verursacht werden, zumal Sie einen Heilberuf ausüben und direkt am Patienten oder Kunden arbeiten. Mit unserem Online-Rechner haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz direkt auf Ihre speziellen Bedürfnisse zuzuschneiden und Kosten zu sparen.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Personenschaden: 2.000.000 Euro
Sachschaden: 1.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
81,93 Euro / Jahr