Das Berufsbild der Krankenschwester befasst sich hauptsächlich mit der Pflege und Betreuung von kranken Patienten, ganz gleich, ob diese Tätigkeit als Freiberufler in einem Pflegeheim oder auf selbstständiger Basis für ein ambulanten Pflegedienst ausgeübt wird. Gerade im Umgang mit Patienten und den damit verbundenen Tätigkeiten kann es jedoch bei einer fehlerhaften Maßnahme innerhalb der beruflichen Ausübung zu immensen Schadensersatzforderungen kommen.
Unsere Empfehlung ist eine Berufshaftpflicht für freiberufliche Krankenschwestern und Pflegekräfte abzuschließen. Bei finanziellen Forderungen und Klagen Dritter aufgrund eines Personen- oder Sachschaden, prüft der Versicherer auf dessen Richtigkeit und leistet im berechtigten Schadensfall. In unberechtigtigen Fällen, wehrt der Versicherer auf eigene Kosten für Sie den Prozess ab. Die Berufshaftpflicht für Gesundheits- und Krankenpflege schützt Sie damit vor finanziellen Belastungen, die meist selbst nicht zu stämmen sind. Da sich die Beitragssätze der Versicherungen jedoch enorm unterscheiden können, kann es sinnvoll sein, diese einem Vergleich zu unterziehen.
Das spezifische Tätigkeitsfeld in der beruflichen Ausübung von Pflegekräften ist aufgrund der Patientenbetreuung stets mit einem gewissen Risiko verbunden, welches seitens der Pflegekräfte getragen werden muss. Denn im Schadensfall erstreckt sich die Höhe von Forderungszahlungen gerade in diesem Bereich in eine enorme Summe, die unter Umständen das Ende der beruflichen Tätigkeit zur Folge haben kann. Damit es soweit nicht kommen kann, sichert die Berufshaftpflicht für Krankenpfleger im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden den Versicherungsnehmer umfassend ab.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet zwischen einer reinen ambulanten und einer ambulanten und stationären Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege. Die Grundvoraussetzung ist die freiberufliche Tätigkeit. Angestellte Krankenschwestern sind immer über den Arbeitgeber, bespielsweise das Krankenhaus versichert. Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten.
Bei einem privaten Hausbesuch durch einen freiberuflichen Krankenpfleger kommt es bei der Medikation zu einem Fehler. Da es sich bei den benötigten Medikamenten um eine wichtige Arznei für das Herz handelt, erleidet der Patient infolgedessen einen Herzinfarkt und muss stationär behandelt und im Krankenhaus aufgenommen werden. Die Angehörigen des Patienten verklagen die Pflegekraft daraufhin auf Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen in einer Höhe, die durch den Krankenpfleger nicht zu stemmen sind und sein berufliches Aus bedeuten würden. In solch einem konkreten Fall übernimmt die Berufshaftpflicht Krankenpfleger die Schadenszahlungen der Pflegekraft und sichert somit seine berufliche Zukunft.
Eine freiberufliche Krankenschwester ist mit der Aufgabe befasst, die Zahnprothese eines Patienten zu reinigen. Durch ein Versehen entgleitet ihr die Prothese aus den Händen, geht zu Bruch und ein Schaden entsteht. Da der beschädigte Gegenstand mit enormen Kosten verbunden ist, kann die Krankenschwester den Schaden nicht begleichen, ohne sich verschulden zu müssen. In diesem Beispiel würde die Berufshaftpflicht Krankenschwester den Schaden vollständig übernehmen und begleichen, ohne dass der Krankenschwester zusätzliche Kosten entstünden. In diesem Beispiel war die Schadensersatzforderung des Patienten auch gerechtfertigt, dies ist jedoch nicht immer der Fall. Oftmals kann es auch zu einem Rechtsstreit kommen, insbesondere dann, wenn unklar ist, ob bei einer Forderung oder Klage die Krankenschwester haftbar gemacht werden kann. Die Berufshaftpflicht Krankenschwester wirkt in solch einem Fall auch als passiver Rechtsschutz, da gestellte Forderungen Dritter grundsätzlich durch die Versicherung geprüft werden. Bei ungerechtfertigten Forderungen können diese abgewiesen werden und es entstehen weder Kosten für die Versicherung noch für den Versicherungsnehmer.
Die Berufshaftpflicht zahlt nicht nur bei Personen- und Sachschäden in einem berechtigten Schadensfall. Automatisch hat jeder Versicherungsnehmer einen passiven Rechtsschutz. Im Falle einer unberechtigten Forderung oder Klage, werden diese abgewehrt und etwaige Rechts- und Gerichtskosten von der Versicherung bezahlt. Sie benötigen einen Versicherungsschutz innerhalb kürzester Zeit, beispielsweise als Nachweiß für einen Auftraggeber? Gerne können Sie mich direkt kontaktieren: Tel: 030-30 3456 79.
Je nachdem, welcher Schutz erwünscht ist, unterscheiden sich die Beitragssätze der Versicherungsträger. Durch den Vergleichsrechner auf Finanzchecks.de können sämtliche Versicherungsangebote bezüglich der Berufshaftpflicht Gesundheits- und Krankenpflege miteinander verglichen werden. So ist eine fundierte Aussage darüber möglich, welche Versicherung sich den speziellen Bedürfnissen am besten anpassen lässt.
Um den idealen Versicherungsschutz ohne große Umstände finden zu können, eignet sich der Vergleichsrechner von Finanzchecks.de. Nur die Eingabe weniger Daten ist notwendig, um die passenden Versicherungskonditionen ausfindig zu machen, die den gewünschten Kriterien entsprechen. Der Rechner vergleicht die wichtigsten Tarife der Berufshaftpflicht Krankenpfleger mit den unzähligen Angeboten.
Um in eine abgesicherte Zukunft blicken zu können, sollte die Möglichkeit ergriffen werden, die verschiedenen Versicherungskonditionen zu vergleichen und sich mit der passendsten Berufshaftpflicht für Krankenpfleger auszustatten. Durch den Vergleich der Angebote können zudem Kosten gespart werden. Sollten bei der Suche dennoch Fragen auftreten oder möchten Sie gerne weiter beraten werden, so hilft Ihnen das kompetente Team von Finanzchecks.de gerne weiter.
Freiberuflich, ambulant tätig, Umsatz: 25.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
10,50 Euro monatlich