Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe des Kfz-Gewerbes besonders wichtig. Neben den üblichen Haftungsrisiken, die jedes Unternehmen treffen, muss der Versicherungsvertrag die Abgrenzung zur Kraftfahrtversicherung sauber regeln, damit keine Deckungslücken entstehen, aber auch keine unwirtschaftlichen Überschneidungen im Versicherungsschutz. Auch der Bereich der Tätigkeitsschäden an den wertvollen Kundenfahrzeugen muss ausreichend versichert sein. Das Thema Umweltschäden spielt für alle Betriebe im Kfz-Gewerbe eine große Rolle.
Was ist versichert?
Nicht versichert:
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme in Millionenhöhe vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Verschulden ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Als Chef haften Sie für fahrlässiges Verhalten Ihrer Mitarbeiter – auch dafür kommt die Betriebshaftpflicht auf.
Trotz der Anweisung vom Chef, hat ein Geselle im Winter den Hof nicht gestreut. Ein Kunde kommt zu Fall und verletzt sich. Dies ist nicht nur für die Kundenbeziehung ärgerlich, sondern hat auch finanzielle Folgen. Die Versicherung zahlt für Verdienstausfall und Schmerzensgeld, außerdem für die Behandlung, wenn die Krankenkasse Regressansprüche geltend macht.
Beim Räderwechsel wurden die Radmuttern an einem Kundenfahrzeug nicht richtig angezogen. Auf der Heimfahrt löst sich ein Rad, der Kunde verunglückt. Bei dem Unfall wird außerdem ein Passant verletzt und eine Hauswand beschädigt. Obwohl die Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind, ist die Zusatzhaftpflicht der Betriebshaftpflicht zuständig, denn es handelt sich um einen Folgeschaden aus der fehlerhaften Montage.
Im Kfz-Gewerbe wird ständig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Kraftstoff, Motoröl, Schmierfette und Reinigungsmittel können große Umweltschäden verursachen. Selbst wenn Sie einen Ölabscheider regelmäßig gewartet haben – gelangt durch einen technischen Defekt Öl ins Erdreich oder gar ins Grundwasser, müssen Sie zahlen. Das wird teuer, weil Erdreich in großem Umfang abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden muss.
In einer gewöhnlichen Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden an sogenannten in Obhut genommenen Sachen sowie Schäden durch Arbeiten an diesen Sachen ausgeschlossen. Genau hier besteht aber für den Kfz-Betrieb ein berechtigtes Interesse an einer Versicherung. Sie haben ja nicht nur einen Mantel in Obhut wie der Gastwirt, sondern ein teures Auto. Und wenn Sie und Ihre Kollegen daran arbeiten, kann auch mal etwas schiefgehen und Schäden an den Teilen des Fahrzeugs entstehen, die Sie nicht unmittelbar bearbeiten. Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung ergänzt genau diese wesentlichen Elemente.
Bei einem Verkehrsunfall während einer Probefahrt, also ohne Ursache in einer fehlerhaften Leistung des Kfz-Betriebes, würde die separat abzuschließende Kfz-Handel-Handwerkversicherung greifen. Aus diesem Grund bietet nur zusammen, der Abschluss einer Betriebshaftpflicht und Kfz-Handel-Handwerkversicherung für das Kfz-Gewerbe einen umfassenden Schutz, der ineinander greift.
Einzelunternehmer Umsatz: 250.000 Euro,
Existenzgründer
Rhion Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
10,13 Euro monatlich