Betriebs­haftpflicht Kfz-Gewerbe

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Die Betriebshaftpflicht­versicherung mit Zusatzdeckung
– für das Kfz-Gewerbe ein Muss

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betriebe des Kfz-Gewerbes besonders wichtig. Neben den üblichen Haftungsrisiken, die jedes Unternehmen treffen, muss der Versicherungsvertrag die Abgrenzung zur Kraftfahrtversicherung sauber regeln, damit keine Deckungslücken entstehen, aber auch keine unwirtschaftlichen Überschneidungen im Versicherungsschutz. Auch der Bereich der Tätigkeitsschäden an den wertvollen Kundenfahrzeugen muss ausreichend versichert sein. Das Thema Umweltschäden spielt für alle Betriebe im Kfz-Gewerbe eine große Rolle.

Was ist versichert?

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Zusatzhaftpflicht für Kfz-Handel-Handwerk
  • Umwelthaftpflichtversicherung
  • Familien-Privathaftpflicht (optional)

Nicht versichert:

  • Kfz-Handel-Handwerkversicherung (Kfz-Haftpflicht + Kaskodeckung)
  • Gewährleistungsansprüche (Ersatz für einen nicht oder fehlerhaft ausgeführten Auftrag) – nicht versicherbar

Versicherungsschutz für Inhaber und Mitarbeiter

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme in Millionenhöhe vor Ansprüchen, wenn durch Ihr Verschulden ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Als Chef haften Sie für fahrlässiges Verhalten Ihrer Mitarbeiter – auch dafür kommt die Betriebshaftpflicht auf.

Kundin auf Grundstück der Kfz-Werkstatt im Winter
Betriebshaftpflicht

Trotz der Anweisung vom Chef, hat ein Geselle im Winter den Hof nicht gestreut. Ein Kunde kommt zu Fall und verletzt sich. Dies ist nicht nur für die Kundenbeziehung ärgerlich, sondern hat auch finanzielle Folgen. Die Versicherung zahlt für Verdienstausfall und Schmerzensgeld, außerdem für die Behandlung, wenn die Krankenkasse Regressansprüche geltend macht.

Kfz-Geselle führt Reifenwechsel durch
Zusatzhaftpflicht

Beim Räderwechsel wurden die Radmuttern an einem Kundenfahrzeug nicht richtig angezogen. Auf der Heimfahrt löst sich ein Rad, der Kunde verunglückt. Bei dem Unfall wird außerdem ein Passant verletzt und eine Hauswand beschädigt. Obwohl die Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs entstanden sind, ist die Zusatzhaftpflicht der Betriebshaftpflicht zuständig, denn es handelt sich um einen Folgeschaden aus der fehlerhaften Montage.

Ölfass in KFZ-Reparaturwerkstatt
Umwelthaftpflicht

Im Kfz-Gewerbe wird ständig mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Kraftstoff, Motoröl, Schmierfette und Reinigungsmittel können große Umweltschäden verursachen. Selbst wenn Sie einen Ölabscheider regelmäßig gewartet haben – gelangt durch einen technischen Defekt Öl ins Erdreich oder gar ins Grundwasser, müssen Sie zahlen. Das wird teuer, weil Erdreich in großem Umfang abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden muss.


Besonderheiten der Betriebshaftpflicht im Kfz-Gewerbe

In einer gewöhnlichen Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden an sogenannten in Obhut genommenen Sachen sowie Schäden durch Arbeiten an diesen Sachen ausgeschlossen. Genau hier besteht aber für den Kfz-Betrieb ein berechtigtes Interesse an einer Versicherung. Sie haben ja nicht nur einen Mantel in Obhut wie der Gastwirt, sondern ein teures Auto. Und wenn Sie und Ihre Kollegen daran arbeiten, kann auch mal etwas schiefgehen und Schäden an den Teilen des Fahrzeugs entstehen, die Sie nicht unmittelbar bearbeiten. Eine Zusatz-Haftpflichtversicherung ergänzt genau diese wesentlichen Elemente.

  • Radwechsel: In dem obigen Beispiel mit dem verlorenen Rad wird auch das Fahrzeug des Kunden beschädigt – ein Ausschluss in der normalen Haftpflichtversicherung, aber über die Zusatzdeckung der Betriebshaftpflicht für Kfz-Gewerbe besteht dennoch Versicherungsschutz.
  • Ölwechsel: Nach einem unsachgemäß durchgeführten Ölwechsel kommt es zu einem kapitalen Motorschaden des Kundenfahrzeugs. Auch das ist ein Fall für die Zusatzhaftpflicht.
  • Reparatur: Ein Beispiel um die Abgrenzung zwischen Gewährleistung und Haftung deutlich zu machen: Ihre Werkstatt hat den Auftrag, den Zylinderkopf zu reparieren. Durch einen Fehler bei der Reparatur wird der Motor beim Anlassen beschädigt. Der Motorschaden ist grundsätzlich versichert, aber mit Ausnahme des Zylinderkopfes – der war Gegenstand Ihres Auftrags. Die Erfüllung des Vertrages ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tipp von Finanzchecks:

Bei einem Verkehrsunfall während einer Probefahrt, also ohne Ursache in einer fehlerhaften Leistung des Kfz-Betriebes, würde die separat abzuschließende Kfz-Handel-Handwerkversicherung greifen. Aus diesem Grund bietet nur zusammen, der Abschluss einer Betriebshaftpflicht und Kfz-Handel-Handwerkversicherung für das Kfz-Gewerbe einen umfassenden Schutz, der ineinander greift.


Beispiel Betriebshaftpflicht Kosten Kfz-Handel

Einzelunternehmer Umsatz: 250.000 Euro,
Existenzgründer

Rhion Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro

Versicherungsbeitrag:
10,13 Euro monatlich

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