Die Betriebshaftpflicht im Kfz-Gewerbe – Airbag für Ihr Vermögen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und deshalb Geld von Ihnen fordern. Berechtigt oder nicht? Jetzt brauchen Sie einen Profi, der sich in Rechtsfragen auskennt. Die Haftpflichtversicherung ist nicht nur mit Geld, sondern mit Rat und Tat für Sie da.
- Juristen der Versicherung schauen sich zunächst die Sach- und Rechtslage genau an.
- Bei berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei und schützt so Ihr Vermögen.
- Unberechtigte Forderungen werden gegenüber dem Anspruchsteller zurückgewiesen. Beharrt er auf seiner Forderung und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.
Übersicht zum Inhalt
Risiken im Kfz-Gewerbe: Umfassende Absicherung durch drei entscheidende Haftpflichtkomponenten
Fehler sind menschlich und bleiben zum Glück meist ohne schlimme Folgen. Was aber, wenn es anders kommt? Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Als Chef sind Sie zudem für Fehler Ihrer Angestellten verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden. Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG müssen auch mit privatem Geld für Schadensersatzforderungen gegen den Betrieb aufkommen. Eine leistungsfähige Haftpflichtversicherung für das Kfz-Gewerbe besteht aus drei Komponenten:
- Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden am Vermögen des Geschädigten. Das sind meist Schäden, die nicht direkt mit den speziellen Gefahren eines Kfz-Betriebs zusammenhängen.
- Die Zusatzhaftpflicht für das Kfz-Gewerbe kümmert sich um Schäden an Kundenfahrzeugen, während diese in der Obhut des Betriebs sind. Solche Obhut- und Tätigkeitsschäden wären in einer einfachen Betriebshaftpflicht nicht versichert.
- Die Umwelthaftpflicht ist wichtig, weil der Umgang mit wasser- und umweltgefährdenden Stoffen in einem Kfz-Betrieb an der Tagesordnung ist. Kraftstoff, Motoröl, Schmierfette und Reinigungsmittel können große Umweltschäden verursachen. Gelangen sie ins Erdreich oder gar ins Grundwasser, ist das ein Fall für die Umwelthaftpflichtversicherung.
Komplettiert wird Ihr Haftpflichtschutz durch eine Kfz-Handel- und Handwerkversicherung, die separat abgeschlossen werden muss.
Was deckt die Haftpflicht für das Kfz-Gewerbe ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Beispiele für Haftpflicht-Schäden im Kfz-Gewerbe
Durchblick dank Online-Rechner zur Betriebshaftpflicht für das Kfz-Gewerbe
Was genau macht Ihr Kfz-Betrieb? Für das Kraftfahrzeuggewerbe gibt es viele unterschiedliche Deckungskonzepte in der Haftpflichtversicherung. Der kostenfreie Online-Rechner von Finanzchecks verschafft auf einfache Weise einen Überblick, welche Versicherung für Sie die richtige ist. Erfassen Sie zunächst alle Dienstleistungen, die Sie Ihren Kunden anbieten. Das sind zum Beispiel ein Kfz-Handel mit Neu- oder Gebrauchtwagen, die Kfz-Reparatur sowie die Pflege und Aufbereitung von Fahrzeugen. In wenigen Minuten haben Sie dann noch wichtige Informationen über Ihr Geschäft eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl.
In der Ergebnisliste sehen Sie die Versicherungsprodukte, die speziell für Ihren Kfz-Betrieb geeignet sind. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und deren Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – selbstverständlich inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für das Kfz-Gewerbe?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 100.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 8,78 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Ein Großschaden ist zwar selten, aber keineswegs unmöglich. Im Kfz-Bereich geht es dabei nicht nur um teure Schäden an Fahrzeugen, sondern auch um Unfälle mit Personenschaden. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir im Kfz-Gewerbe zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro in der Betriebshaftpflicht. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Während Großschäden in jedem Fall abgesichert sein müssen, verursacht die Regulierung von Bagatellschäden oft unangemessen hohen Verwaltungsaufwand. Der Versicherer gewährt einen attraktiven Rabatt, wenn Sie bereit sind, solche Schäden selbst zu zahlen. Wie viel Sie mit einer Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.