Der passsende Versicherungsschutz für Autowerkstätten und vergleichbare Kfz-Reparaturbetriebe ist ein komplexes Thema. Insbesondere das Aufeinandertreffen der Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge in der Haftpflichtversicherung mit der freiwilligen, aber dringend empfohlenen Betriebshaftpflichtversicherung bereitet dem Laien Verständnisprobleme und erfordert eine intensive, qualifizierte Beratung. Zudem gilt es, wertvolle Maschinen, eigene Fahrzeuge und Kundenfahrzeuge richtig zu versichern.
Wie für jedes andere Unternehmen ist auch die Betriebshaftpflichtversicherung für eine Kfz-Werkstatt dringend zu empfehlen. Sie schützt vor Ansprüchen Dritter, wenn Betriebsinhaber oder Mitarbeiter durch eigenes Verschulden einen Schaden verursachen. Das kann ein kleiner Sachschaden sein, wenn beispielsweise die Kleidung eines Kunden durch Unachtsamkeit eines Monteurs verschmutzt wird. Bedeutsamer ist der Versicherungsschutz bei teuren Personenschäden, etwa wenn ein Fahrzeug wegen eines fehlerhaft montierten Rades verunglückt. Die Betriebshaftpflichtversicherung prüft die Haftungsfrage, kommt für berechtigte Ansprüche auf und wehrt unberechtigte Ansprüche auf ihre Kosten ab, auch vor Gericht.
Die Zusatzhaftpflicht für Kfz-Reparaturbetriebe erweitert die normale Betriebshaftpflichtversicherung so, dass sie auch für Reparaturbetriebe in der Kfz-Branche passt. Diese Ergänzung schließt Schäden an den in Obhut genommenen Kundenfahrzeugen ein und erweitert die Versicherung auch auf Folgeschäden an diesen Fahrzeugen, wenn eine Reparatur nicht sachgemäß ausgeführt wurde. Das kann ein einfacher Lackschaden sein, zum Beispiel weil einem Auszubildenden ein schwerer Schraubenschlüssel aus der Hand gefallen ist, aber auch ein kapitaler Motorschaden nach einem missglückten Ölwechsel, wenn etwa Metallspäne in den Ölkreislauf gelangt sind.
Die dritte Komponente ist die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung. Sie beschäftigt sich mit den versicherungspflichtigen Fahrzeugen, also eigenen Autos der Werkstatt, roten Kennzeichen für Probefahrten und Überführungen, aber auch mit der Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung für Kundenfahrzeuge, damit bei einem Unfall deren Schadenfreiheitsrabatt nicht belastet wird. Zu Mal der entstandene Schaden vom Kfz-Reparaturbetrieb bezahlt werden müsste.
Betriebshaftpflicht (inkl. Zusatzhaftpflicht) |
KFZ-Handel-Handwerk (Haftpflicht + Vollkasko) |
Firmenrechtsschutz (inkl. Inkassoservice) |
Inhaltsversicherung (inkl. Ertragsausfall) |
Maschinenversicherung | |
Der Lehrling hat die Aufgabe einen Ölwechsel von einem Kundenfahrzeug durchzuführen. Durch die Verwendung des falschen Öl wird der Motor beschädigt. | |||||
Bei einer Probefahrt verursacht der Mitarbeiter der Kfz-Werkstatt einen Unfall. Der Pkw des Kundens wurde beschädigt, sowie zwei andere Fahrzeuge. | |||||
Der Vermieter der Kfz-Reparaturwerkstatt kündigt kurzfristig den Vertrag, da dieser sich eine Neuvermietung mit höheren Einnahmen verspricht. | |||||
Über Nacht wird in einer Kfz-Werkstatt eingebrochen und es werden viele Ersatzteile und Werkzeug entwendet. | |||||
Durch Fehlbedienung der Hebebühne fällt diese aus. Die Versicherung ordert eine schnelle Reparatur bzw. entsprechenden Ersatz. |
Während die Haftpflichtversicherung passiven Rechtsschutz leistet, wenn Ansprüche gegen den Betrieb erhoben werden, ist die Firmenrechtsschutzversicherung für die aktive Rechtsverfolgung zuständig, also immer dann, wenn Sie Ihr Recht gegenüber Dritten durchsetzen möchten. Das sind häufig Vertragsstreitigkeiten, können aber zum Beispiel auch Auseinandersetzungen mit Behörden wegen Umweltschutz-Auflagen sein. Viele Auseinandersetzungen drehen sich um nicht bezahlte Rechnungen. Ein optionaler Inkasso-Service entlastet Sie von unangenehmem Verwaltungsaufwand im Mahnwesen und verringert Ihre Außenstände.
Vielleicht denken Sie bei Sachwerten zunächst an die vielen Autos, die Sie an einem normalen Arbeitstag im Hof und in der Werkstatt haben. Da kommen schon einige zehntausend Euro zusammen. Die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung enthält nicht nur eine Haftpflicht-Komponente, sondern kann auch auf eine Teilkasko- oder sogar Vollkasko-Versicherung ausgedehnt werden. Im Falle eines Einbruch-Diebstahls sind die Fahrzeuge so versichert. Treffen in einem Schadensfall die Kasko-Deckung des Kunden und Ihre Handel- und Handwerkversicherung zusammen, zahlt letztere, ohne den Schadenfreiheitsrabatt des Kunden zu belasten.
Aber auch die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung Ihrer Werkstatt und die Vorräte stellen einen immensen Wert dar. Eine Betriebs-Inhaltsversicherung schützt die Computer im Büro ebenso wie Diagnosegeräte im Reparaturbetrieb oder Vorräte im Teilelager. Sie erstreckt sich auf wesentliche Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Eine Erweiterung auf zusätzliche Elementargefahren, insbesondere Überschwemmung, ist fast überall möglich. Eine Ertragsausfallversicherung ersetzt entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten bei einem Betriebsstillstand nach einem versicherten Schaden. Für wichtige Anlagen wie Hebebühnen empfehlen wir zusätzlich eine Maschinenversicherung, die nach dem Allgefahren-Prinzip beispielsweise auch Schäden durch technischen Defekt oder Fehlbedienung abdeckt