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Betriebshaftpflichtversicherung für KFZ-Handel

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Sicher und entspannt zum Ziel mit einer Betriebshaftpflicht für den Kfz-Handel

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Sie oder Ihre Angestellten für Personen- oder Sachschäden verantwortlich machen und deshalb Geld von Ihnen fordern. Auch wenn die Vorwürfe aus der Luft gegriffen scheinen, dürfen Sie nicht den Kopf in den Sand stecken. Am besten fahren Sie mit einem Profi, der sich in Rechtsfragen auskennt. Die Haftpflichtversicherung kümmert sich mit drei wesentlichen Leistungen um Ihr Problem.

  • Prüfung der Haftungsfrage: Müssen Sie wirklich zahlen? Juristen der Versicherung schauen sich die Sach- und Rechtslage genau an.
  • Schadensersatz: Von berechtigten Forderungen stellt Sie die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme frei.
  • Rechtsschutz: Unberechtigte Ansprüche werden zurückgewiesen – mit klarer Begründung der Rechtsauffassung. Kommt es zum Prozess, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten vor Gericht.

Strenge Haftung für den Kfz-Händler

Für schuldhaft verursachte Schäden müssen Sie haften, also Schadensersatz leisten. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung nicht begrenzt, sondern erstreckt sich auf Ihr gesamtes Vermögen. Für Einzelunternehmer und vollhaftende Gesellschafter einer GbR, OHG oder KG betrifft das auch privates Geld. Als Chef sind Sie für deren Fehler verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden.

Für den Handel mit Autos, Reifen, Felgen und weiterem Zubehör gibt es ein zusätzliches Risiko: Nach dem Produkthaftungsgesetz haftet zwar grundsätzlich der Hersteller, falls durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entsteht. Stammen Fahrzeug oder Teile aber aus einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittländer), kann der Importeur für Produktfehler zur Verantwortung gezogen werden. Diese strenge Haftung gilt sogar, wenn es sich um einen Re-Import eines deutschen Produkts aus einem Drittland handelt.

Viele Neufahrzeuge auf Grundstück Autohaus

Was deckt die Haftpflicht für den Kfz-Handel ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Schadenbeispiele für Haftpflicht-Schäden im Kfz-Handel

Im Verkaufsraum eines Autohauses wurden frisch eingetroffene Fahrzeuge ausgestellt. Wegen des regnerischen Wetters hinterließen die Autos auf dem Weg in den Ausstellungsbereich Nässe. Noch bevor der Boden trockengewischt werden konnte, rutschte ein Kaufinteressent auf den Reifenspuren aus und verletzte sich am Arm. Da die Mitarbeitenden des Autohauses den nassen Bereich weder abgesperrt noch Warnschilder aufgestellt hatten, liegt eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Die Betriebshaftpflicht des Kfz-Händlers kümmert sich um direkte Ansprüche des Verletzten wegen Schmerzensgeld sowie um Forderungen der Krankenkasse wegen der anfallenden Behandlungskosten – zusammen ca. 5.000 Euro.

Ein Kunde eines Kfz-Händlers hatte eine Frage zur Bedienung seines Fahrzeugs. Er wollte für die elektrische Heckklappe eine Begrenzung des Öffnungswinkels einstellen, damit die Klappe beim Öffnen in der Garage nicht gegen die Decke stößt. Der Mitarbeiter nahm – vermeintlich – die nötige Programmierung vor. Diese erwies sich aber als falsch. Die Heckklappe des Autos öffnete sich wieder vollständig. Zwar stoppte der Sicherungsmechanismus nach dem ersten Widerstand an der Decke, aber da waren schon deutliche Lackschäden entstanden. Der Kfz-Händler haftet für das Verschulden seines Mitarbeiters ohne Entlastungsmöglichkeit. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Kosten der Lackierung sowie eine Entschädigung für den Nutzungsausfall in Höhe von insgesamt 2.100 Euro.
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Mit dem kostenfreien Online-Rechner gibt Ihnen Finanzchecks ein intelligentes Tool an die Hand, mit dem Sie unverbindlich die interessantesten Angebote zur Betriebshaftpflicht für den Kfz-Handel vergleichen können. In wenigen Minuten haben Sie wichtige Informationen über Ihr Geschäft eingegeben, zum Beispiel Umsatz, Lohnsumme und Beschäftigtenzahl.

Im Online-Rechner von Finanzchecks sind Sie auch richtig, wenn Sie in Ihrem Autohaus neben dem An- und Verkauf auch weitere Leistungen wie Kfz-Werkstatt und Kfz-Pflege anbieten. Wichtig ist, dass Sie alle Tätigkeiten erfassen, denn danach wird das Angebot kalkuliert und der Versicherungsschutz zusammengestellt.

Unser Online-Rechner ist viel mehr als nur ein digitales Tarifbuch. Im Leistungsvergleich haben wir die Bestandteile der Produkte genau analysiert und die Qualität mit bis zu fünf Sternen bewertet. Zusammen mit der Preisinformation – selbstverständlich inklusive möglicher Rabatte – machen Sie sich ein zuverlässiges Bild über das Preis-Leistungs-Verhältnis.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für den Kfz-Handel?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 500.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 8,78 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Ein Großschaden ist sicher nicht alltäglich, aber jederzeit möglich. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung raten wir Kfz-Händlern in der Betriebshaftpflicht zu einer Pauschaldeckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 3.000.000 Euro. Der Mehrpreis für eine höhere Deckungssumme ist gering, kann aber im Fall des Falles Ihre wirtschaftliche Existenz retten.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Bagatellschäden müssen nicht zwingend versichert werden. Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entlasten Sie nicht nur den Versicherer, sondern auch sich selbst von einem unangemessenen Verwaltungsaufwand. Außerdem dokumentieren Sie Ihr Interesse an der Schadenverhütung. Beides honoriert der Versicherer mit einem attraktiven Rabatt. Wie viel Sie für eine Selbstbeteiligung zwischen 150 und 1.000 Euro pro Schadenfall sparen, sehen Sie in unserem Online-Rechner.