Unumgänglich! Wie bei jeder selbstständigen Tätigkeit stellt sich auch im Bereich der Pflege die Frage, inwieweit eine Berufshaftpflicht für Altenpfleger notwendig ist. Als Altenpfleger sind Sie während der Arbeit in Ihrer Praxis, auf Station, im Heim oder direkt beim Patienten automatisch zahlreichen Risiken ausgesetzt. Ein einfacher Behandlungsfehler, eine kleine Unaufmerksamkeit oder eine falsche Indikation kann hier zu unabsehbar hohen Schadenersatzforderungen durch Patienten führen, die Sie vor große finanzielle Probleme stellen.
Genau für diese Fälle ist eine Berufshaftpflicht für Altenpfleger unabdingbar. Die Berufshaftpflicht sichert Sie in Ihrer Existenz. Als Freiberufler haften Sie grundsätzlich mit Ihrem gesamten Vermögen für alle Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter innerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen. Die Berufshaftpflicht Altenpfleger dient zusätzlich zur Regulierung eines berechtigten Schadens oder auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Egal ob bei Hausbesuchen, Kuren oder während stationärer Behandlung, die Berufshaftpflicht für Altenpfleger schützt Sie gegen alle eventuellen, nicht vorsätzlich entstandenen Forderungen.
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz unterscheidet zwischen einer reinen ambulanten und einer ambulanten und stationären Tätigkeit als Altenpfleger. Die Grundvoraussetzung ist die freiberufliche Tätigkeit. Angestellte Altenpfleger sind über den Arbeitgeber, bespielsweise das Altenheim versichert. Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten.
Die Versicherer bieten unterschiedlichste Leistungsmodelle für Ihre Tarife an. In den Grundtarifen für die Berufshaftpflicht Altenpfleger werden Versicherungssummen in Höhe von zwei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und einhunderttausend für Vermögensschäden angeboten. Diese reichen in vielen Fällen aus. Besteht durch besondere Qualifikation / besondere Leistungen ein größeres Risiko, so müssen eventuell höhere Summen gewählt werden.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Wahl des passenden Tarifes ist die Selbstbeteiligung. Hier gehen die Meinungen oft auseinander. Fakt ist allerdings, dass eine Berufshaftpflicht Altenpfleger dazu abgeschlossen wird, Sie vor Existenz bedrohenden Risiken zu schützen und im Fall der Fälle die komplette Forderung abzudecken. Es ist also durchaus sinnvoll keine Selbstbeteiligung mit einzuschließen.
Die Mitarbeiterin eines großen ambulanten Altenpflegedienstes ist durch die Krankheit zweier Kollegen unter Zeitdruck. Bei einer älteren, bettlägerigen Dame muss eine Waschung vorgenommen werden. Beim Aufsetzen der Patienten rutscht die Pflegerin weg, die Dame fällt auf den Boden und bricht sich das Schlüsselbein. Behandlung, Schadenersatz und Schmerzensgeld belaufen sich später auf insgesamt 12.000 €.
Der Leistungsumfang ist genau der richtige Punkt um an der falschen Stelle zu sparen. Hier kommt es auf Einzelmerkmale und Tarif-Highlights an. Achten Sie darauf, dass alle von Ihnen benötigten Absicherungen in Ihrer Berufshaftpflicht Altenpfleger eingeschlossen sind. Beispiele für nicht selbstverständliche Leistungen sind zum Beispiel:
Weitere relevante Leistungspunkte stellen wir für Sie unter Tarifdetails in unserem Online-Rechner explizit dar.
Die Berufshaftpflicht für Altenpfleger sichert Sie und alle in Ihrem Betrieb fest angestellten Mitarbeiter und Hilfskräfte im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit ab. Freiberufler, die z.B. für mehrere Unternehmen tätig sind, benötigen in jedem Fall eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Einige Versicherer bieten zusätzlich kostenfrei an, eine private Haftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer und seine Familie mit in die Berufshaftpflicht Altenpfleger einzuschließen. Hier sind Leistungspunkte wie "Forderungsausfalldeckung", "Gefälligkeitshandlungen" und "Schäden an gemieteten und beweglichen Dingen" Indikatoren für die Vollständigkeit einer privaten Haftpflicht und eine gewisse Leistungsstärke. Seien Sie bedacht, diesen Schritt nur zu gehen, wenn die Leistungen einem guten Tarif entsprechen.
Freiberufler, ambulant tätig
Umsatz 50.000 Euro
Continentale
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
10,50 Euro monatlich