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Berufshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker/-in

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Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker: Damit Sie im Schadenfall nicht auf den Hund kommen

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden – Ansprüche gegen Sie stellen. Sie werden für Schäden verantwortlich gemacht, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen. Egal, ob etwas dran ist an den Vorwürfen, die Haftpflichtversicherung ist mit Rat und Tat für Sie da.

  • Juristen der Versicherung prüfen zunächst Grund und Höhe der Forderungen.
  • Sind sie berechtigt und angemessen, zahlt die Berufshaftpflicht bis zur Höhe der Versicherungssumme.
  • Unberechtigte Ansprüche werden zurück-gewiesen. Beharrt der Anspruchsteller auf seinem vermeintlichen Recht und klagt, verteidigt Sie der Versicherer auf seine Kosten, sogar vor Gericht.

Tiere sind ihren Haltern lieb und teuer

Anders als bei Human-Heilpraktikern und Tierärzten gibt es für Tierheilpraktiker keine Berufsordnung, die den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingend vorschreibt. Unverzichtbar ist sie trotzdem. Denn nach dem Gesetz haften Sie unbeschränkt, selbst für leichte Fahrlässigkeit. Gesundheitsschäden Ihrer vierbeinigen oder geflügelten Patienten können ins Geld gehen, nicht nur bei Rassehunden oder Rassekatzen. Ersatzansprüche wegen Behandlungskosten können nämlich wesentlich höher sein als der „Wiederbeschaffungswert“, zum Beispiel die Vermittlungsgebühr im Tierheim. Das steht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Auch für Fehler von Angestellten sind Sie persönlich verantwortlich, gegenüber Kunden sogar ohne eigenes Verschulden. Haben Sie für Ihre Tierheilpraktiker-Praxis keine haftungsbegrenzende Rechtsform wie eine UG oder GmbH gewählt, müssen Sie mit privatem Geld für Schadensersatzforderungen aufkommen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker übernimmt die Haftungsrisiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Aus einem unkalkulierbaren Schaden wird ein regelmäßiger Beitrag, den Sie leicht in Ihrer Honorarberechnung berücksichtigen und in Ihrer Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzen können.

Tierheilpraktiker behandelt Pferd mit Spritze

Was deckt die Haftpflicht für Tierheilpraktiker ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden
  • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
  • Haftungsübernahme von einfacher bis zur groben Fahrlässigkeit
  • Hausbesuche
ausgeschlossen sind
  • „Reine“ Vermögensschäden durch Beratung, Ratschläge oder Empfehlungen
  • Behandlungen, die einem Arzt vorbehalten sind
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden am eigenen Unternehmen

Aus den Schadenakten der Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker

Eine Hundehalterin suchte einen Tierheilpraktiker auf, weil ihr Hund offenbar Schmerzen beim Laufen hatte. Bei einer gründlichen Untersuchung wurde klar, dass das Problem mit alternativen Heilungsmethoden nicht behoben werden kann. Der Tierheilpraktiker riet der Kundin dringend, einen Tierarzt aufsuchen. Das tat sie schließlich auch, aber mit monatelanger Verspätung. Abgesehen von dem unnötig langen Leiden verteuerte die Verzögerung die Behandlung. Die Mehrkosten forderte die Tierhalterin von dem Tierheilpraktiker zurück. Dieser übergibt das Forderungsschreiben seiner Berufshaftpflichtversicherung, zusammen mit der sorgfältig geführten Dokumentation der Behandlung. Da der Tierheilpraktiker seinen Rat, zum Tierarzt zu gehen, schriftlich festgehalten hat, hat die Versicherung gute Chancen, ihrem Kunden Rechtsschutz zu geben und die Ansprüche zurückzuweisen.

Im Wartezimmer stellt ein Tierheilpraktiker Wassernäpfe für die Tiere bereit. Klar, dass dabei auch einmal etwas verschüttet wird. Leider war das Praxispersonal nicht schnell genug mit dem Aufwischen. Beim Verlassen des Behandlungszimmers stürzte eine Kundin. Sie verletzte sich am Handgelenk, außerdem wurde ihre Jacke beschädigt. Für die direkten Forderungen und den Regress der Krankenkasse wegen der Behandlungskosten zahlt die Berufshaftpflicht rund 1.600 Euro.
Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Mit dem Online-Rechner zur passenden Berufshaftpflichtversicherung

Mit dem kostenfreien Online-Rechner von Finanzchecks können Sie sich einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten einer Berufshaftpflicht für Tierheilpraktiker verschaffen. Unsere Experten haben die Tarife namhafter Versicherer analysiert und so aufbereitet, dass Sie mit einigen wenigen Informationen eine auf Sie zugeschnittene Auswahl erhalten.

Wählen Sie zunächst die Leistungen aus, die Sie in Ihrer Praxis anbieten. Vielleicht sind Sie nicht nur als Tierheilpraktiker tätig, sondern auch als Tierphysiotherapeut? Beides lässt sich in einer Haftpflichtversicherung zusammenfassen. Gleiches gilt, wenn ein Tierarzt Alternativmedizin zusätzlich anbietet. Für die Kalkulation eines risikoentsprechenden Versicherungsbeitrags ist es wichtig, etwas über die Größe des Unternehmens zu erfahren, insbesondere den Jahresumsatz und die Zahl der Beschäftigten.

Starten Sie nun die Berechnung, und Sie bekommen eine Liste geeigneter Versicherungsangebote mit Preis und Details zu den Bedingungen. Zur schnellen Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnisses finden Sie zu jedem Produkt eine Qualitätsbewertung durch die Finanzchecks-Fachleute mit bis zu fünf Sternen.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Tierheilpraktiker?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 9,10 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Selbst ein kleiner Fehler kann teure Folgen haben. Eine Berufshaftpflicht mit hoher Deckungssumme gibt Ihnen Sicherheit. Wegen der unbegrenzten gesetzlichen Haftung ist eine Absicherung von mindestens 3.000.000 Euro sinnvoll. Verträge mit einer Versicherungssumme ab 5.000.000 Euro sind kaum teurer und bieten einen deutlich weitergehenden Schutz.

Familien-Privathaftpflicht einschließen?

Haftungsrisiken bestehen nicht nur in ihrer gewerblichen Tätigkeit, sondern auch im Privatleben. Die Privathaftpflicht versichert Sie zum Beispiel als Mutter oder Vater, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht über Kinder nachkommen, als Fahrradfahrer, Sportler, beim Ausüben von Hobbys, als Mieter oder Grundstückseigentümer. Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Tierheilpraktiker bieten die Möglichkeit, die Privathaftpflicht kostengünstig in den Vertrag einzuschließen. Wählen Sie dazu die entsprechende Option im Online-Rechner.