Haftpflicht für interne & externe Datenschutzbeauftragte
Datenschutz ist in der digitalen Welt wichtiger denn je. Die DSGVO ist komplex, und Fehler können passieren. Datenschutzbeauftragte beraten Unternehmen – doch auch sie sind nicht vor Falschberatung gefeit. Eine Berufshaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen.
- Absicherung existenzbedrohender Haftungsrisiken
- Zahlung von Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Übernahme der Rechtskosten bei unberechtigten Forderungen
Übersicht zum Inhalt
Warum ist die Haftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte wichtig?
Interne Datenschutzbeauftragte sind angestellte Arbeitnehmer und haften nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Externe Datenschutzbeauftragte sind selbstständig und haften auch bei leichter Fahrlässigkeit. Ein guter Versicherungsschutz ist daher essenziell.

Welche Haftpflichtversicherung ist für Datenschutzbeauftragte die richtige Wahl?
Für Datenschutzbeauftragte bedeutet Berufshaftpflicht immer Vermögensschadenhaftpflicht. Diese Haftpflichtversicherung schützt Datenschutzbeauftragte vor finanziellen Schäden Dritter, etwa durch falsche Beratung. Sie deckt auch Mitarbeiter ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die Betriebshaftpflicht schützt vor Personen- und Sachschäden, z. B. bei einem angemieteten Büro. Vermögensschäden sind nur als Folgeschäden mitversichert. Daher ist die Betriebshaftpflicht optional.
Aus den Schadenakten von Datenschutzbeauftragten

Kosten für die Haftpflichtversicherung berechnen
Die Kosten für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung hängen vom Umsatz und der
vereinbarten Versicherungssumme ab.
Neugründer welche die geringste Versicherungssumme von 100.000 € wählen, können sich
bereits ab 19,80 Euro (inkl. 19% Versicherungssteuer) pro Monat versichern.
Inklusive Büro- und Betriebshaftpflicht können die Beiträge höher ausfallen. Unser Online-Rechner bietet einen individuellen Vergleich und passenden Versicherungsschutz.