Berufshaftpflicht für Journalisten – denn Pressefreiheit muss geschützt sein

  • umfassende Deckung für freiberufliche Journalisten
  • Schadensersatz und passiver Rechtsschutz in einem Vertrag
  • Datenschutzverstöße und Diskriminierungs­vorwürfe sind mitversichert
  • schon für weniger als 13,26 € im Monat


Pressefreiheit ist ein hohes Gut. In Deutschland ist sie als besondere Form der Meinungsfreiheit sogar durch das Grundgesetz geschützt. Hochwertiger und kritischer Journalismus ist wichtig für die Meinungsbildung in einer Demokratie. Aber Hand aufs Herz: Wissen Sie immer ganz genau, wo Ihre Freiheit endet? Wo sie durch Datenschutz, Urheber- und Persönlichkeits­rechte eingeschränkt ist? Man muss kein investigativer Journalist sein, um in eine der zahlreichen Haftungsfallen zu tappen.

Die rechtlichen Grenzen des Journalismus sind selbst unter Juristen umstritten. Auch wenn die Beschaffung und Verbreitung von Informationen strafrechtlich einwandfrei war, können trotzdem zivilrechtliche Schranken überschritten sein. Schuldhaftes Verhalten eines Journalisten führt zu Schadensersatz­ansprüchen in unbegrenzter Höhe, für die er als Freiberufler auch mit seinem Privatvermögen haftet - ein umfassender Versicherungsschutz ist daher unabdinglich.


Dreifacher Schutz durch die Berufshaft­pflicht für Journalisten

Die Haftpflicht­versicherung begleitet Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit, sodass Sie sich ohne Sorge voll auf Ihre journalistischen Kompetenzen konzentrieren können und abgesichert sind. Das Leistungs­versprechen geht dabei weit über bloßen Geldersatz nach einem Schaden hinaus.

  • Der Versicherer beschäftigt in der Leistungsabteilung Juristen, die den Sachverhalt genau prüfen: Sind die erhobenen Vorwürfe stichhaltig? Hat der Journalist sich tatsächlich schadensersatz­pflichtig gemacht? Ist die behauptete Schadenhöhe plausibel?
  • Sind die Forderungen des Anspruchstellers überzogen oder sogar gänzlich unbegründet? Das Versicherungs­unternehmen wird sie in Ihrem Namen zurückweisen und die Ablehnung begründen. Sie brauchen sich nicht mit dem angeblich Geschädigten auseinanderzusetzen. Das übernimmt die Berufshaftpflicht für Sie. Notfalls führt die Versicherung auf eigene Kosten einen Gerichtsprozess, um die Ersatzpflicht zu klären. Haftpflicht- und Rechtsschutz­versicherung ergänzen sich in diesem Punkt perfekt. Aus der Haftpflicht­versicherung erhalten Sie passiven Rechtsschutz, wenn Sie auf Schadensersatz verklagt werden. Die Rechtsschutzversicherung tritt ein, wenn Sie aktiv Ihr Recht einfordern, zum Beispiel bei einem Auftraggeber Zahlungsrückstände einklagen müssen.
  • Nur, wenn die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind, stellt die Berufshaftpflicht­versicherung Sie von den Forderungen frei und zahlt bis zur Höhe der Versicherungssumme. Die umfassende Prüfung vor der Schadensersatz­funktion dient nicht nur der Durchsetzung Ihres guten Rechts. Sie sorgt auch dafür, dass die Kosten gering und die Versicherungsbeiträge niedrig bleiben.

Berufshaftpflicht – der komplette Schutz für aktive Journalisten

Journalist ist kein Beruf für Stubenhocker. Egal, ob Sie für Funk und Fernsehen unterwegs sind, ob Sie Bildreportagen machen oder zur schreibenden Zunft gehören – ein großer Teil Ihrer Arbeit findet unter Menschen statt. Haftungsrisiken drohen nicht nur im Bereich der Vermögensschäden. In Wohnungen, Hotels, Betrieben oder einfach auf der Straße können Sachschäden an fremden Eigentum und, wenn es ganz schlecht läuft, sogar Personenschäden entstehen.

Sicheres Transskriptieren als Journalist mit einer Versicherung

Was ist ein Vermögensschaden?

Juristen verstehen unter Vermögensschäden jeden Schaden, der in Geld messbar ist, zum Beispiel Verdienstausfall, Arztkosten oder Reparaturkosten für eine beschädigte Sache. Das bekannteste Beispiel für Nicht-Vermögensschäden ist das Schmerzensgeld. In der Haftpflichtversicherung wird der Begriff dagegen anders verwendet:

Personenschäden

Personenschäden sind durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen verursacht. Dazu zählen auch alle Vermögensfolgeschäden und das Schmerzensgeld.

Sachschäden

Sachschäden sind Aufwendung für Reparatur oder Neukauf einer Sache, einschließlich der Folgeschäden, zum Beispiel Nutzungsausfall.
 

Vermögensschäden

(Reine) Vermögensschäden im versicherungsrechtlichen Sinn sind nur Schäden, die nicht mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängen, zum Beispiel durch die Veröffentlichung eines Geschäftsgeheimnisses.

Die Vermögensschaden­haftpflicht ist die wichtigste Deckung für Ihr berufliches Risiko. Kombiniert mit einer Betriebshaft­pflicht, ist der vollständige Schutz gegen Ansprüche aus allen drei Schadentypen gegeben.


Diese Ansprüche prüft eine Vermögensschadenhaftpflicht­versicherung

Ein Gerichtsreporter verwechselt in einer Bildunterschrift den Angeklagten mit einem Zeugen. Der Zeuge sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt und fordert Schmerzensgeld.

Wegen einer fehlerhaften Recherche zu einem Warentest verwendet der Autor veraltete Daten. Das getestete Produkt bekommt eine schlechte Bewertung. Der Hersteller verlangt eine Richtig­stellung und fordert Schadensersatz für Umsatzrückgänge.

Durch ein Versehen bei der Veröffentlichung eines Online-Artikels gelangen schützenswerte personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit. Die Betroffenen verlangen Schadensersatz wegen des Datenschutzverstoßes.


Billig ist nicht preiswert

Ein reiner Preisvergleich greift für ein komplexes Versicherungs­produkt wie die Berufshaftpflicht für Journalisten viel zu kurz. Füttern Sie den Tarifvergleich von Finanzchecks.de mit einigen zentralen Risiko­informationen, wählen Sie wichtige Deckungs­erweiterungen und sehen Sie auf einen Blick den Preis und die Leistungs­unterschiede. Gern beraten wir Sie persönlich oder online im Chat und finden gemeinsam das Produkt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.


FAQ zum Thema: Haftpflicht­versicherung

Deckt meine Berufshaftpflicht jegliches Verschulden?

Versichert ist jede Form der Fahrlässigkeit, auch grobes Verschulden. Nicht versichert sind direkter Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzungen. Die Fragen im FINANZCHECKS.de Online-Rechner geben Ihnen Hinweise auf Risiken, die separat versichert werden müssen. Das sind zum Beispiel die Bereiche Sensations- und Boulevardpresse oder der Handel mit Kontaktdaten.

Habe ich auch im Ausland Versicherungsschutz?

Die meisten Tarife bieten diese wichtige Deckungskomponente. Im Ausland sind Sie mit fremden Gesetzen konfrontiert, die zum Teil eine deutlich strengere Haftung als bei uns vorsehen. Erzielen Sie hohe Umsätze in den USA? Schauen Sie im Online-Rechner von Finanzchecks.de nach, ob es bei Ihrem Wunschtarif diesbezüglich Einschränkungen gibt. Das US-amerikanische Recht kennt „punitive damages“ (Schadensersatz mit Strafcharakter). Dieser kann gewaltige Größenordnungen erreichen, sodass hierfür eine Spezialversicherung sinnvoll sein kann.


So vervollständigen Sie den Versicherungs­schutz für Ihre journalistische Tätigkeit

Übersicht Versicherungen für Journalisten von Finanzchecks
  • Zivilrechtliche relevante Gesetzesverstöße haben oft auch strafrechtliche Konsequenzen, zum Beispiel Verrat von privaten oder Firmengeheimnissen oder Verletzung des Hausrechts. Eine Rechtsschutz­versicherung unterstützt nicht nur bei der aktiven Verfolgung eigener Rechtsansprüche, sondern hilft auch bei Strafprozessen.
  • Der Umgang mit digitalen Medien birgt neuartige Risiken, die in einer Cyberversicherung abgesichert sind. Sie deckt Schäden rund um das Thema Informations­sicherheit, zum Beispiel Eigenschäden durch unberechtigte Zugriffe auf elektronisch gespeicherte Daten oder Haftpflicht­ansprüche aus einer Datensicherheits­verletzung.
  • Der Wert Ihrer stationären und mobilen elektronischen Geräte wird im Schadensfall von einer Elektronik­versicherung ersetzt. Sie funktioniert nach dem Prinzip einer Allgefahrendeckung und ist damit viel umfassender als die klassische Sachversicherung für eine Büroeinrichtung.