IT-Haftpflicht­versicherung für Freiberufler, Dienstleister und Unternehmen

  • Personen-, Sach und Vermögensschäden
  • Schutz für IT-spezifische Risiken
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Weltweit, rund um die Uhr

Was ist eine IT-Haftpflichtversicherung?

Definition: Die IT-Haftpflicht ist eine spezielle Versicherungslösung, welche Schadensersatzansprüche aus der IT oder EDV Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmen deckt. Insbesondere Schadensersatzansprüche von Dritten, beispielsweise dem Auftraggeber, können im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung durch mögliche Falschberatung, Fehlprogrammierung, Implementierung oder Installation ausgelöst werden. Darüber hinaus wird auch die Schadenabwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) vom Versicherer übernommen.

Unterschiede? - IT-Betriebshaftpflicht, IT-Berufshaftpflicht oder IT-Vermögensschaden­haftpflicht

Bei der Recherche nach der passenden IT-Haftpflicht stößt man immer wieder auf verschiedene Empfehlungen für die IT-Branche. Kurz erläutert liegt die Diskrepanz im Folgenden:

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die Absicherung von Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten, beispielsweise beim Kundenbesuch die Installation von Hardware.
  • Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt IT-spezifische Tätigkeiten gegenüber Kunden und Auftraggeber ab. Versichert sind rein finanzielle Schäden, ohne einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden. Typische Schadensersatzforderungen sind, beispielsweise nach einer Fehlprogrammierung oder Falschberatung, die Folge von Umsatzausfällen und zusätzlichen Kosten. Daher zählt die sogenannte IT-Haftpflicht zur notwendigen Versicherung.
  • Beide Versicherungsarten in einem Paket, die Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht, nennt man auch Berufshaftpflichtversicherung.

Wer benötigt eine IT-Haftpflichtversicherung?

Sie setzen als Webdesigner neben Ihrem Studium oder Ihrem Hauptjob eigene IT-Projekte um? Sie starten als Existenzgründer im Bereich IT-Consulting bzw. IT-Beratung? Oder Sie sind Geschäftsführer eines IT-Unternehmens? In welcher Situation auch immer, eine IT-Haftpflichtversicherung ist für Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft (z .B. GbR, UG, GmbH, AG) unverzichtbar. Ein Schaden, den Sie oder Ihre Mitarbeiter durch Unachtsamkeit einem Dritten versehentlich zufügen, kann immer passieren. Die Haftung ist in aller Regel der Höhe nach unbegrenzt, selbst bei nur leichter Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausführen, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen, soweit sich nicht durch die Rechtsform des Unternehmens etwas anderes ergibt.


Warum ist eine IT-Haftpflichtversicherung wichtig?

versichert

  • Zahlung berechtigter Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • IT-spezifische Leistungen und Produkte (z.B. fehlerhafte Programmierung)
  • Dienstleistung mit Software (z.B. Anpassung, Implementierung, Beratung)
  • Vertrieb, Handel, Montage, Nachrüstung von Hardware
  • Ansprüche aus Verzug / Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
  • Datenschutz- und Persönlichkeits­rechtsverletzung
  • Datenlöschung, sowie Folgeschäden
  • Schadensersatz aufgrund Viren oder anderen Schadprogrammen
  • Produkthaftpflicht - (selbst hergestellte Erzeugnisse)
  • Eigenschäden - (z.B. Rücktritt Auftraggeber)
  • Auslandsdeckung (USA/Kanada mit Einschränkung)
  • Rückwirkender Versicherungsschutz (Vorumsätze)
  • Vergabe von Leistungen an Freiberufler
  • Rechtskosten bei Unterlassung / einstweilige Verfügung
  • DSGVO-Verstöße

ausgeschlossen

  • Vorsatz - wissentliche Verstöße gegen das Gesetz oder vertragliche Vereinbarungen
  • Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nachbesserung oder Minderung
  • Erfolgszusagen - sogenannte Garantieversprechen
  • Entschädigungen mit Strafcharakter inkl. Regressansprüchen
  • Rückrufkosten für Erzeugnisse (Software-, Hardwareprodukte)

Welche Leistungen sind über den Schutzschirm IT-Haftpflicht versichert?

Html Code unter Schutzschirm der Versicherung sicher

I. IT-Deckung (Vermögensschadenhaftpflicht - VSH)

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden gegenüber Dritten, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist. Der IT-Haftpflicht Versicherer übernimmt berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen über den Rechtsweg ab. Auch bei einem Gerichtsprozess übernimmt der IT-Versicherer die entstehenden Kosten.

Vermögensschäden können beispielsweise aufgrund der Lieferung falscher Software oder der Erbringung mangelhafter Leistung von einem Softwareentwickler entstehen. Auch die versehentliche Übermittlung eines Programmierer von Viren oder anderen Schadprogrammen kann zu erheblichen Vermögensschäden beim Kunden führen. Durch die Tätigkeit eines Webdesigner bei einer Fernwartung kann die Löschung oder Beschädigung von Daten Dritter hohe finanzielle Ansprüche zur Folge haben.

Was passiert bei der Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen? Ein IT-Dienstleister führt Update-Arbeiten bei einem Online-Shop durch. Durch die fehlerhafte Einschätzung von vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen können die Arbeiten nicht fristgerecht beendet werden, der Shop ist länger als geplant offline. Dies führt zu einem Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz. Viele solcher und ähnlicher Szenarien sind nicht vorhersehbar, können jedoch existenzbedrohende finanzielle Folgen für IT-Freiberufler oder IT-Unternehmen haben.

Bei einigen IT-Haftpflicht Policen ist der Versicherungsschutz für Eigenschäden mitversichert oder gegen einen Zuschlag möglich. Im Falle eines berechtigten Rücktritts des Auftraggebers vom Vertrag werden vergebliche Aufwendungen wie Sach- und Personalkosten übernommen, bei sehr guten IT-Tarifen sogar die Honorare von Selbstständigen und Freelancern. Nicht versichert sind Schäden durch die Kündigung eines Auftraggebers sowie der entgangene Gewinn.

IT-Dienstleister tätig an einem Serverschrank vom Kunden

II. Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflicht - BHV)

Die Betriebshaftpflichtversicherung für IT-Freiberufler und IT-Unternehmen versichert berechtigte Ansprüche Dritter aus Personen- und Sachschäden oder daraus folgenden Vermögensschäden. Unberechtigte Ansprüche werden von der Versicherung für IT-Berufe über den Rechtsweg abgewehrt.

Viele IT-Unternehmen und auch Freiberufler führen Ihre Arbeit beim Kunden vor Ort aus. Vor allem bei der Installation oder Wartung von Technik kann es zu einem sogenannten Tätigkeitsschaden kommen.

Versichert sind auch Risiken aufgrund der Nutzung von Büro- und sonstigen Betriebsräumen. Schäden können jederzeit bei Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen sowie der Teilnahme an Messen entstehen. Personenschäden sind sicher seltener als zum Beispiel in großen Ladenlokalen mit Kundenverkehr, aber keineswegs ausgeschlossen. Es reicht, wenn ein Kunde in Ihrem Büro über ein unsauber verlegtes Kabel stolpert. Die Krankenversicherung des Geschädigten wird das IT-Unternehmen für die entstandenen Kosten in Regress nehmen, und auch direkte Ansprüche des Geschädigten auf Lohnausfall und Schmerzensgeld sind möglich.

Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung ist immer auch die Umwelthaftpflicht-Deckung, ein gesetzlich festgelegter Baustein der Haftpflichtversicherung.


Schadensbeispiele

 
Bei der Programmierung eines Online-Shop kommt es zu einem gravierenden Fehler. Viele Artikel werden nicht mehr angezeigt. Die Umsatzeinbußen werden erst nach einem Monat festgestellt. Ersatz für den finanziellen Schaden wird vom freiberuflichen Programmierer verlangt.
Eine IT-Schnittstelle funktioniert aufgrund eines fehlerhaften Updates nicht mehr. Der Kunde des Webdesigners muss zusätzliches Personal beschäftigen, um die Daten zu pflegen. Die Kosten für den Mehraufwand und den Nutzungsausfall werden zurückgefordert.
Das vereinbarte Service-Level-Agreement kann nicht gehalten werden. Der Kunde macht Schadenersatz geltend.
Bei einer Datenbankmigration von einem Auftraggeber kommt es zu einem Datenverlust. Die Sicherungs-Dateien sind ebenfalls fehlerhaft.
Eine DoS-Attacke verursacht einen mehrtägigen Ausfall beim Hosting eines Online-Shops. Die zugesagte Erreichbarkeit kann nicht eingehalten werden. Der Kunde macht einen Umsatzausfall geltend.
Tätigkeitsschaden - Bei der Installation und Wartung wird die IT-Technik vom Kunden beschädigt.
Büro- und Betriebsstättenrisiko – aufgrund einer Überspannung in Ihrer IT-Anlage kommt es zu einem Brand. Es entsteht ein Schaden an dem gemieteten Gebäude, für den der Gebäudeversicherer Regress nimmt.
Bei einer Schulungsveranstaltung in Ihren Räumlichkeiten verletzt sich eine Person, weil lose Kabel im Weg lagen. Die Krankenversicherung fordert vom IT-Dienstleister die entstandenen Kosten.

Sind Freiberufler und Subunternehmen mitversichert?

Fehler passieren – weder der Chef noch seine Mitarbeiter sind perfekt. Die IT-Haftpflichtversicherung bietet je nach Vertragsgestaltung Schutz für einen sehr weit gefassten Personenkreis. Üblicherweise mitversichert sind:

  • der Versicherungsnehmer selbst, also der Inhaber des Unternehmens bzw. bei Gesellschaften die Mitglieder der Geschäftsführung;
  • Angestellte, Volontäre, Praktikanten und Werksstudenten;
  • freie Mitarbeiter sowie Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen, die in Ihren Betrieb eingegliedert sind und dort in Ihrem Namen und Auftrag handeln.

Soweit Ihr Unternehmen Tochtergesellschaften im Inland oder innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) hat, können diese Unternehmen im selben Vertrag mitversichert werden.

Subunternehmer, also fremde IT-Dienstleister oder IT-Unternehmen können beauftragt werden. Nicht versichert ist in einem berechtigten Schadensfall dessen persönliche Haftung. Ihr IT-Versicherer übernimmt zunächst den Schaden, weil Sie als Hauptauftraggeber dafür haften, kann aber den Subunternehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherer in Regress nehmen, sodass im Ergebnis Ihr Vertrag nicht belastet wird.


Wo besteht Versicherungsschutz?

Grundsätzlich besteht weltweiter Versicherungsschutz. Jedoch gibt es wesentliche Unterschiede zwischen den IT-Anbietern am Markt. Die Deckung aus der IT-Tätigkeit ist in fast allen Tarifen in Europa, der Schweiz und England gegeben. Spezielle IT-Tarife bieten auch Versicherungsschutz in den USA und Kanada an, meistens beschränkt auf eine bestimmte Höhe des Jahresumsatzes und mit höheren Selbstbeteiligungen. Je nach Bedarf der IT-Freelancer oder Unternehmen ist die Auswahl des passenden Schutzes von besonderer Bedeutung. In unserem Online-Rechner erhalten Sie nach Beantwortung der Risikofragen, die für Sie passenden Tarife und Versicherer angeboten.

  • Weltweiter Versicherungsschutz aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen, Kongressen, Messen und Märkten.
  • Indirekte Exporte, wenn Produkte oder Dienstleistungen ins Ausland gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer dies veranlasst hat, sind üblicherweise mitversichert.
  • Versicherungsschutz für direkte Exporte, also Erzeugnisse, die Sie ins Ausland liefern oder dorthin liefern lassen, wird von den Versicherern sehr unterschiedlich gehandhabt. In einigen Tarifen gilt der Versicherungsschutz weltweit, in anderen ohne USA und Kanada oder auf das europäische Ausland (EU oder EWR) begrenzt.

Experten-Tipp
Martin Butters

“Achten Sie im Tarifvergleich von unserem Online-Rechner besonders auf den Punkt offene Risiko-Deckung. Dadurch entfällt eine Aufzählung sämtlicher IT-Risiken, sofern sie nicht konkret in den Bedingungen ausgeschlossen sind.”

Martin Butters, CEO Finanzchecks

Weitere wichtige Versicherungen für IT-Freiberufler & -Unternehmen

Cyberversicherung

Zusätzlich ist zur IT-Haftpflicht bei bestimmten Tarifen eine Cybereigenschaden-Deckung möglich. Versichert ist beispielsweise ein Hacker greift in Ihr Netzwerk ein. Es werden Ihnen Experten, PR-Berater und passende Anwälte zur Verfügung gestellt. Versicherungsschutz ist außerdem bei Datenrechtsverletzung gegeben, Wiederherstellung der IT-Systeme und Daten, sowie die Benachrichtigung der betroffenen Kunden.

Inhaltsversicherung

Über eine Inhaltsversicherung können Sie Ihre Büroeinrichtung und elektronischen Gegenstände gegen Gefahren wie Feuer, Leistungswasser, Einbruch-Diebstahl und Sturm versichern. Der Einschluss einer Betriebsunterbrechung ist zu empfehlen, die in einem Versicherungsfall laufende Kosten und entgangenen Gewinn bezahlt. Zusätzlich können technische Geräte gegen Gefahren wie Bedienfehler, Kurzschluss und Unachtsamkeit über eine Elektronikversicherung abgesichert werden.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie Mitarbeiter? Oder mieten ein Büro an? Zu Ihren Kunden fahren Sie häufig mit dem Firmenfahrzeug? Der Firmenrechtsschutz bietet Ihnen für Rechtsstreitigkeiten und gerichtliche Auseinandersetzungen eine planbare Kostenstruktur. Weitere Highlights sind die Nutzung von rechtlich geprüften Dokumenten wie Arbeitsverträge, Mietverträge, ect., sowie ein Inkasso-Service, falls der Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt.