Eine Frau und ein Mann sitzen am Schreibtisch und suchen gemeinsam einen Tarif aus dem IT-Haftpflichtversicherung Vergleich von Finanzchekcs an - Berufshaftpflicht in der IT-Branche
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IT-Haftpflicht­versicherung Vergleich

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IT-Berufshaftpflicht vergleichen

Nutzen Sie direkt unseren Online-Rechner, der speziell auf die Branche der Informationstechnologie ausgerichtet ist. Die IT-spezifischen Risiken können über die Bausteine IT-Haftpflichtversicherung (Vermögensschäden) und Betriebshaftpflicht (Personen- und Sachschäden) versichert werden.

  • Schneller Marktüberblick der wichtigsten Versicherer
  • Kosten und Bedingungen im Online-Rechner direkt vergleichen
  • Versicherungsschutz individuell zusammenstellen

Wir haben den Test gemacht – Ergebnisse im Online-Rechner

Die Haftpflicht-Tarife der Versicherer mit Schwerpunkt Telekommunikation, Informationstechnologie und Elektronische Datenverarbeitung sind so vielfältig wie die Geschäftsmodelle ihrer Kunden. Leistungen und Kosten differieren stark. Nicht jeder Baustein ist für jede Betriebsart gleich wichtig.

In unserem Online-Rechner werden alle wichtigen Tarifmerkmale und Deckungskonzepte einander gegenübergestellt. Mit den vielen Details der Verträge müssen Sie sich aber nicht beschäftigen. Unsere Experten haben das für Sie schon erledigt und ihre Bewertung in ein Testergebnis mit maximal fünf Sternen übersetzt. Alle Ergebnisse finden Sie in unserem Online-Rechner für IT-Haftpflichtversicherung. So gelangen Sie schnell und clever zu Ihrem persönlichen Preis-Leistungs-Sieger.

Dame hält Schild auf dem steht, dass die Tarifbewertungen - die im Online-Rechner zu finden sind - von unseren Versicherungsexperten stammen.
Testergebnisse von unseren Versicherungsexperten im Online-Rechner

Update-Klausel für einen stets aktuellen Vertrag

„Die Aufgabe der Versicherungswirtschaft ist es, mit dem rasanten Wandel der IT-Branche Schritt zu halten. Die IT-Berufshaftpflichtversicherung sollte alle drei bis fünf Jahre einem Marktvergleich unterzogen werden. Wir empfehlen, leistungsstarke Tarife abzuschließen, die eine sogenannte Update-Klausel beinhalten. Neue Versicherungsbedingungen, die den Kunden besserstellen, werden dadurch automatisch in den bestehenden Vertrag aufgenommen. So ist für IT-Freiberufler und IT-Dienstleister stets ein aktueller Stand mit allen neuen Deckungserweiterungen, insbesondere im Bereich der Vermögensschäden, sichergestellt.“

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Unsere Test-Kriterien für den IT-Haftpflicht Vergleich

Alle in der IT-Branche üblichen Tätigkeiten und Nebenrisiken sind versichert und müssen nicht einzeln aufgezählt werden. Eine sogenannte offene Deckung bieten Allcura, AXA, ERGO, Hiscox und Markel Versicherung.

Vermögensschäden, die beim Kunden des Versicherungsnehmers entstehen infolge der Übermittlung oder Weitergabe von Computerviren und anderen Schadprogrammen, sind gedeckt.

Durch die Nutzung von einem Bild einer ihm unbekannten Person verletzt ein Webdesigner das allgemeine Persönlichkeitsrecht und Datenschutzgesetze. Eine umfassende IT-Haftpflicht deckt die daraus entstehenden Schadensersatzansprüche.

Ein Webentwickler löscht oder beschädigt Daten Dritter beispielsweise durch Implementierungs- oder Integrationsarbeiten. Versicherungsschutz sollte bestehen, wenn dies infolge von Tätigkeiten vor Ort, Fernwartung, Computerviren oder andere Schadprogramme geschieht.

Empfehlenswerte Policen decken Ersatzansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutz-, Marken-, Namens- und Urheberrechten (nicht jedoch Patentrechten) sowie des Wettbewerbsrechts.

Normalerweise bezieht sich eine Versicherung nur auf zukünftige Schäden. In einigen Tarifen besteht Deckung aber auch für bereits vor Vertragsabschluss eingetretene Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass der Schaden dem Versicherungsnehmer bei Antragsstellung nicht bekannt war. Einige besondere Tarife wie die der Hiscox Versicherung bieten einen rückwirkenden Versicherungsschutz für Vorumsätze von bis zu sechs Monaten. In fast allen Tarifen zu finden ist der rückwirkende Versicherungsschutz bei Bestehen eines Vorvertrags. Ein Wechsel des Versicherers gefährdet also nicht den Versicherungsschutz für vergangene Aufträge.

Hier wird Versicherungsschutz geboten für Gerichtskosten sowie die gebührenordnungsmäßigen Kosten der Verteidigung in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann.

Schäden durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat, dorthin hat liefern lassen oder die dorthin gelangt sind (direkter Export) sowie aus Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektionen und Kundendienst) oder sonstigen Leistungen sind gemäß der versicherten Tätigkeit gedeckt.

Nichtverfügbarkeit von Daten aufgrund von Schäden an elektronischen Geräten des Versicherungsnehmers durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser, aufgrund Abhandenkommens infolge Einbruchdiebstahls oder Raub sowie aufgrund von Über- oder Unterspannung, elektrostatischer Aufladung sowie höherer Gewalt können zu Haftpflichtansprüchen führen und sollten deshalb versichert werden.

Hier geht es um eine Kostenerstattung nach berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Versichert sind vergebliche Aufwendungen (Sach- und Personalkosten einschließlich der Honorare von Selbstständigen und Freiberuflern) – nicht jedoch entgangener Gewinn.

Versichert sind notwendige Kosten eines PR-Beraters zur Verhinderung, Verringerung oder Beseitigung eines substanziellen Reputationsschadens.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn beispielsweise ein Informatiker seine vertraglichen Verpflichtungen durch Vergabe von Leistungen an Dritte (Subunternehmer) erfüllen lässt – außen vor bleibt aber die persönliche Haftpflicht des Freiberufler, die dieser selbst versichern muss.

Versichert ist die Vergabe von Leistungen an freie Mitarbeiter für Schäden durch Tätigkeiten, die sie im Interesse des Versicherungsnehmers ausüben.

Versicherungsschutz besteht für Sachschäden an sonstigen IT-spezifischen Sachen und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Mit diesem Baustein bietet der Versicherer Schutz gegen Personen-, Sach- oder daraus entstandene weitere Schäden, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen verursacht wurden.

Versichert ist das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln, Generalschlüsseln oder Codekarten für Gebäude und Räume, wenn sich die Schlüssel bzw. Karten rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherungsnehmers befunden haben.

Die Mitversicherung von Schäden an zu betrieblichen Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen und Gebäuden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden ist empfehlenswert für alle IT-Betriebe, die in gemieteten Geschäftsräumen tätig sind.

Hier sind Schäden an beweglichen Sachen (zum Beispiel Geräte oder Werkzeuge) versichert, die gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder in Obhut genommen sind. Ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, die dem Versicherungsnehmer permanent überlassen wurden, sowie Schäden wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Beanspruchung.
Online-Rechner - IT-Haftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife
Vergleich IT-Haftpflichtversicherung Kosten

Kosten der IT-Haftpflichtversicherung

Das Risiko, das der Versicherer im Rahmen der IT-Haftpflicht übernimmt, wird maßgeblich bestimmt vom Umsatz des versicherten Unternehmens. Deshalb richtet sich auch der Beitrag nach dem Umsatz. Weitere Einflussfaktoren sind die gewählte Versicherungssumme und der Leistungsumfang des Tarifs. Ein Preisbeispiel: Für einen Jahresumsatz von 25.000 Euro bezahlt ein IT-Unternehmer einen Monatsbeitrag von 12,50 Euro für eine einfache Deckung und bis zu 88,50 Euro für ein umfassendes Versicherungspaket.

Zur Deckung fixer Kosten kalkulieren die Versicherer mit einem Mindestbeitrag pro Vertrag. Umsätze unter 25.000 Euro bedeuten deshalb üblicherweise keinen weiteren Beitragsnachlass. Sparen können aber Existenzgründer, die in vielen Verträgen als Starthilfe einen Nachlass von bis zu 15 % für die ersten ein oder zwei Jahre bekommen. Durch eine Vertragslaufzeit von drei Jahren lässt sich eine weitere Ersparnis von 10 % erzielen. Wird im Vertrag eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart, sind nochmal bis zu 10 % Nachlass möglich.

Alles, was Sie brauchen, sind ein paar Minuten Zeit. Der smarte Online-Rechner nutzt Ihre Informationen, kalkuliert den Beitrag mit Rabatten und liefert einen umfassenden Versicherungsvergleich.

Welche Versicherungssumme wählen?

Grundsätzlich haften Freiberufler und Unternehmen gegenüber Dritten unbegrenzt für Schäden. Die Versicherungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht (IT-Haftpflicht) sollte daher mindestens bei 250.000 Euro liegen. Wichtig ist auch die Betrachtung von Auftraggebern und deren Umsatz. Je mehr Umsatz, desto größer kann der Schaden sein. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist die Haftung zwar auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Ohne eine ausreichende Deckungssumme der IT-Haftpflicht bedeutet ein hoher Ersatzanspruch aber möglicherweise die Insolvenz.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Während Sie für Großschäden unbedingt Vorsorge treffen sollten, können Sie überlegen, ob Sie kleinere Schäden lieber selbst tragen möchten. Bagatellschäden verursachen beim Versicherer überproportional hohe Verwaltungskosten. Außerdem hat die Mitverantwortung des Versicherungsnehmers für den Schadenverlauf meist positive Auswirkungen auf sein Sorgfaltsinteresse und damit auf die Schadenhäufigkeit. All das honoriert der Versicherer mit einem Rabatt auf den Tarifbeitrag, der deutlich höher sein kann als die selbst zu tragenden Anteile an den Schäden.

Knapp Einhundert verschiedene IT-Tätigkeiten im Vergleichsrechner

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