Umfassender Schutz mit einer Haftpflicht für Webdesigner
Als Webdesigner wissen Sie, wie viel Herzblut in jedem Projekt steckt. Doch auch die größte Sorgfalt schützt nicht vor unvorhergesehenen Ereignissen. Stellen Sie sich vor: Ein Programmierfehler führt zu einem Datenverlust bei Ihrem Kunden, oder Sie nutzen versehentlich ein Bild ohne Nutzungsrecht. Die Folgen können existenzbedrohend sein.
Eine IT-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen den nötigen Schutz. Sie sichert Sie ab, wenn Sie für Schäden aufkommen müssen. So können Sie sich ganz auf Ihre kreative Arbeit konzentrieren, ohne sich ständig um mögliche Risiken sorgen zu müssen.
- Die Betriebshaftpflichtversicherung kümmert sich um Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensfolgeschäden.
- Die IT-Haftpflicht deckt darüber hinaus Vermögensverluste des Geschädigten, die nicht Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
- In beiden Bausteinen prüft die Versicherung zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, zahlt sie für Sie im Rahmen der Versicherungssumme. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.
Übersicht zum Inhalt
Warum ist die Berufshaftpflicht für Webdesigner wichtig?
Sind Sie sicher, dass Haftungsbeschränkungen in Ihren Verträgen vor Gericht auch Bestand haben? Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft haften Sie im Ernstfall mit Ihrem privaten Vermögen. Das heißt, Sie könnten alles verlieren, was Sie besitzen. Selbst wenn Sie nichts falsch gemacht haben, kann ein Rechtsstreit teuer werden. Und am Ende könnten Sie dafür aufkommen müssen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung vermeiden Sie solche finanziellen Risiken und können ruhig schlafen.

Schnelle Versicherungsbestätigung
“Unser Online-Rechner zeigt die Bearbeitungsdauer der Versicherungsunternehmen live an, also wie viel Zeit vergeht von der Antragstellung bis zum Versand des Versicherungsscheins. Unsere VersicherungsAPP (VAPP) kann noch mehr: Fordern Sie jederzeit Versicherungsbestätigungen für Ihre Auftraggeber oder eine Behörde an.”
- Martin Butters, CEO Finanzchecks
Die Berufshaftpflichtversicherung gliedert sich in zwei Versicherungsarten
Die Vermögensschadenhaftpflicht (IT-Haftpflicht) schützt Sie vor den finanziellen Folgen aus einem Berufsversehen. Ein Vermögensschaden liegt dann vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden einen finanziellen Nachteil hat, ohne dass es zu einem Personen- oder Sachschaden gekommen ist. Für die Arbeit des Webdesigners ist diese Versicherung besonders wichtig, weil Vermögensschäden viel häufiger vorkommen können als Personen- oder Sachschäden und zudem sehr teuer werden können.
Die Betriebshaftpflicht ergänzt die IT-Haftpflicht um das sogenannte Betriebsstätten Risiko. Sie kümmert sich um Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehende Vermögensfolgeschäden. Die Absicherung durch eine Büro- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen. Nur durch die Kombination beider Bausteine sind Sie als Webdesigner umfassend geschützt!
Was ist versichert, was ist ausgeschlossen?
- Ansprüche aus Verzug / Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- Verletzung gewerblicher Schutz- und Urheberrechte
- Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzung
- DSGVO-Verstöße
- Datenlöschung einschließlich Folgeschäden
- Schadensersatz aufgrund von Viren und anderen Schadprogrammen
- Produkthaftpflicht (für selbst hergestellte Erzeugnisse)
- Auslandsdeckung (weltweit, USA/Kanada mit Einschränkung)
- Vergabe von Leistungen an Freiberufler
- Vorsatz – wissentliche Verstöße gegen Gesetze oder vertragliche Vereinbarungen
- Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nachbesserung oder Minderung
- Erfolgszusagen (sogenannte Garantieversprechen)
- Entschädigungen mit Strafcharakter inklusive Regressansprüchen
- Rückrufkosten für Erzeugnisse (Soft- und Hardwareprodukte)
Diese Versicherungsbedingungen sind für Webdesigner besonders wichtig
Einige Vertragsbestandteile sind bei allen Haftpflichtversicherungen gleich. Dazu gehört zum Beispiel der „passive Rechtsschutz“ – also die Prüfung von Ansprüchen durch Juristen und IT-Experten des Versicherers und die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Doch in wichtigen Details zeigen sich gravierende Unterschiede zwischen einfachen und leistungsstarken Angeboten. Finanzchecks berät Sie, welcher Versicherungsschutz für Sie der richtige ist.
Offene Berufsdeckung
Das Berufsbild des Webdesigners ist vielfältig. Eine Abgrenzung zu verwandten IT-Berufen wie Softwareentwickler, Anwendungsprogrammierer, IT-Berater, Netzwerkbetreuer oder Systemadministrator ist in der Praxis kaum möglich, da die verschiedenen Aufgaben eng verzahnt sind. Eine Haftpflichtversicherung mit „offener Berufsdeckung“ ist hier die richtige Lösung. Diese Versicherungsverträge verzichten sowohl im Versicherungsschein als auch in den Versicherungsbedingungen auf eine abschließende Aufzählung der versicherten Tätigkeiten. So sind Sie auch dann versichert, wenn Sie für einen Kunden einmal etwas mehr als reines Webdesign leisten. Unser Online-Tarifrechner zeigt Ihnen, welche Versicherer die offene Berufsdeckung anbieten.
Cyber-Eigenschadendeckung
Eine gewöhnliche Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter. Durch einen Cyber-Vorfall können aber auch dem Webdesigner selbst Schäden entstehen. Die Cyber-Eigenschadendeckung ist besonders wichtig, weil Webdesigner oft mit sensiblen Daten arbeiten. Führt ein Cyberangriff zu Datenverlust oder Datendiebstahl, kann das erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Eine Cyber-Versicherung zusätzlich zur IT- und Betriebshaftpflicht schafft Vertrauen auch bei Ihren Kunden. Sie erkennen, dass der Webdesigner proaktiv Maßnahmen ergreift, um Daten zu schützen und mögliche finanzielle Verluste zu kompensieren.
Aus den Schadenakten der IT-Branche

Versicherungssummen ausreichend bemessen – unser Online-Rechner hilft
Die Haftung ist gesetzlich unbegrenzt. Auch wenn Schäden in Millionenhöhe im IT-Bereich selten sind, kommen sie doch vor. Man denke nur an die Umsatzeinbußen eines Großunternehmens, wenn Webseiten mehrere Tage nicht erreichbar sind. Daher ist es wichtig, eine ausreichend hohe Versicherungssumme zu wählen.
Eine Versicherungspflicht mit einer Mindestdeckungssumme besteht zwar nicht. Dennoch sollten Webdesigner Vermögensschäden mit mindestens 250.000 Euro versichern. Für die Betriebshaftpflicht sind 3.000.000 Euro ausreichend. Der Vergleich zahlreicher Angebote ist oft zeitaufwendig. Mit dem Online-Rechner von Finanzchecks können Sie in wenigen Schritten passende Angebote vergleichen und direkt beantragen.