Die Haftpflichtversicherung ist nach unserer Überzeugung die wichtigste Versicherung – nicht nur für Betriebe des Kraftfahrzeuggewerbes, sondern generell für Unternehmen und auch für Privatleute. Der Grund ist einfach: Nach dem Gesetz haften Sie für jeden schuldhaft verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen und allem, was Sie in Zukunft verdienen werden. Bereits leichte Fahrlässigkeit reicht, um Ihr Leben finanziell zu ruinieren. Als Inhaber eines Betriebes müssen Sie zudem für das Verhalten Ihrer Mitarbeiter einstehen, gegenüber Ihren Kunden sogar dann, wenn Sie selbst gar keine Schuld trifft.
Versichert ist:
Nicht versichert:
Beim Räderwechsel werden die Radmuttern versehentlich nicht richtig festgezogen. Nachdem der Kunde das Fahrzeug abgeholt hat, löst sich ein Rad. Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Kunde verletzt wird. Außerdem wird das Fahrzeug am Kotflügel beschädigt. Die Ansprüche wegen der Verletzungen (zum Beispiel Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld) bezahlt die normale Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden am Fahrzeug sind dagegen über die Zusatzhaftpflicht versichert.
Bei einer Probefahrt mit einem Kundenfahrzeug kann der Geselle gerade noch einen Unfall vermeiden, beschädigt aber das Kundenfahrzeug durch ein unsanftes Ausweichen über den Bordstein. Der Schaden ist ein Fall für die Zusatzhaftpflicht der Betriebshaftpflicht. Kommt es dagegen zum Unfall, sind sowohl der Haftpflichtschaden, also der Schaden des Unfallgegners, als auch der Kaskoschaden am Kundenfahrzeug über die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung gedeckt. Der Kunde braucht seine Versicherungen nicht in Anspruch zu nehmen, und er behält seinen Schadenfreiheitsrabatt.
Im Altöltank hat sich über die Jahre ein Leck gebildet, dadurch konnte dieses aus dem Behälter entweichen und ins Grundwasser gelangen. Der entstandene Umweltschaden ist über die Umwelthaftpflichtversicherung, die Bestandteil der Betriebshaftpflicht ist, mitversichert. Pauschal gilt der Versicherungsschutz für alle betriebsbedingten Risiken wie zum Beispiel Kleingebinde, Abscheider, Altöltanks, Heizöltanks.
Natürlich gibt es auch in einer Autowerkstatt Schadenszenarien, die nicht speziell mit der versicherten Betriebsart zusammenhängen. Rutscht beispielsweise im Winter ein Kunde auf dem nicht ausreichend geräumten und gestreuten Parkplatz aus und verletzt sich, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung, nicht anders, als wenn der Schaden bei einem Supermarkt oder Möbelhaus passiert wäre.
Die Beispiele machen deutlich, dass die Bausteine Betriebshaftpflicht-, Zusatzhaftpflicht- und Kfz-Handel- und Handwerkversicherung sinnvoll ineinander greifen und nur gemeinsam einen kompletten Schutzschirm für die Kfz-Reparaturwerkstatt bieten.
Über unseren Betriebshaftpflicht Online-Rechner können Sie die vorläufige Deckungszusage innerhalb von 24 Stunden beantragen. Für die Kfz-Handel- und Handwerkversicherung erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für eine Kfz-Werkstatt und Reparaturbetrieb bedarf es einer besonderen Vertragsgestaltung. Wesentliche Stichwörter sind die Abgrenzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die üblicherweise ausgeschlossenen Tätigkeits- und Obhutsschäden, die für Kfz-Betriebe durch eine Zusatzdeckung abweichend von den Grundbedingungen dennoch versichert werden können.
Einzelunternehmer Umsatz: 17.500 Euro,
Existenzgründer
Rhion Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 1000 Euro
Versicherungsbeitrag:
36,22 Euro monatlich
Betrieb Umsatz: 500.000 Euro,
5 Mitarbeiter
Alte Leipziger Versicherung
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
971,52 Euro p.a.