Ausführungs­bürgschaft – Definition

Mit einer Ausführungsbürgschaft sichert sich der Auftraggeber die vollständige Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers während der Ausführungsphase des Projekts bzw. Auftrags. Sie beginnt mit der Auftragserteilung und beinhaltet alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Werkvertrag. Mit der Abnahme der Leistung wird die Bürgschaft zurückgegeben bzw. in eine Mängelansprüchebürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) überführt.

Diese Bürgschaftsform hatte früher im Bauhandwerk, Garten- und Landschaftsbau, aber auch im Maschinen- und Anlagenbau erhebliche Bedeutung. Heute ist sie weitgehend verdrängt von der umfassenderen Vertragserfüllungsbürgschaft, die sowohl die Ausführungsphase als auch die Gewährleistungsphase abdeckt.

 


Welche Bürgschaftsarten sind noch versicherbar?


Kosten Ausführungs­bürgschaft

Bürgschaftsrahmen: 5.000 Euro

Höchstbetrag je Bürgschaft: 5.000 Euro
Sicherheitsleistung: 0,- Euro

Versicherungsbeitrag:
49,- Euro pro Jahr

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Anbieter für Ausführungs­bürgschaft


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Jörg-Wienbreyer

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Jörg Wienbreyer, Versicherungsexperte