Betriebshaftpflicht für den Hochbau: Ihre Absicherung gegen Forderungen nach Schadensersatz
Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen Ihres Betriebes. Sie schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden– Ansprüche gegen Sie stellen. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen.
- Sind Sie sicher, dass die Ansprüche überhaupt berechtigt sind? Juristen der Versicherung prüfen die Forderungen für Sie.
- Nur für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
- Für grundlose oder überzogene Ansprüche müssen Sie nicht aufkommen. Der Versicherer weist solche Forderungen zurück und verteidigt Sie auf seine Kosten vor Gericht, falls ein Anspruchsteller Sie verklagen sollte.
Übersicht zum Inhalt
Darum ist die Haftpflichtversicherung für den Hochbau-Betrieb so wichtig
Wird ein Schaden schuldhaft – das heißt vorsätzlich oder fahrlässig – verursacht, kennt das Gesetz kein Pardon: Die Haftung ist nicht begrenzt. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit haften Sie in voller Höhe, je nach Rechtsform des Hochbau-Unternehmens auch mit Ihrem Privatvermögen.
Das allein sollte schon Grund genug sein, Haftungsrisiken gegen einen fixen, kalkulierbaren Beitrag auf eine Versicherung zu übertragen. Für Unternehmer mit Angestellten gibt es ein wichtiges weiteres Argument: Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, gegenüber Ihren Kunden sogar ohne eigenes Verschulden. Die Betriebshaftpflicht für den Hochbau deckt sowohl die Haftung des Unternehmers als auch die persönliche Haftung der Arbeiter und Angestellten aus ihrer betrieblichen Tätigkeit.
Was deckt die Haftpflicht für Hochbau-Betriebe ab und was nicht?
- Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
- Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
- Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
- Schäden am eigenen Unternehmen
- Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
- Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
- “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)
Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für den Hochbau
Eine umfassende Haftpflicht für Ihren gesamten Betrieb
Die Betriebshaftpflicht - auch Gewerbehaftpflicht genannt - wird so gestaltet, dass das gesamte Spektrum Ihrer betrieblichen Leistungen in einer Police versichert sind. Standardmäßig gehören zum Hochbaubetrieb zum Beispiel Massivbau, Skelettbau, Fachwerk, Holzrahmenbau, Schottenbau oder Systembau. Bietet Ihr Unternehmen noch weitere Gewerke an, zum Beispiel Installationsarbeiten, Einbau genormter Baufertigteile oder das Aufstellen von Gerüsten? Bitte achten Sie darauf, in unserem Online-Rechner oder im Rahmen einer individuellen Beratung alle Tätigkeiten vollständig zu nennen. So ist sichergestellt, dass sie später im Versicherungsschein aufgeführt sind und Sie eine Absicherung für Ihr gesamtes Leistungsangebot genießen.
Angebotsvergleich zur Betriebshaftpflicht mit dem Online-Rechner
Unser kostenfreier Online-Rechner kann viel mehr als nur Preise vergleichen. Anhand weniger Fragen zur Größe Ihres Betriebes, Aufzählung eventueller weiterer Gewerke und einiger Informationen, die wir für die Berücksichtigung von Preisnachlässen benötigen, filtert Finanzchecks für Sie die am besten geeigneten Angebote leistungsfähiger Versicherungspartner heraus.
Versicherungsschutz „von der Stange“ wird den individuellen Anforderungen eines verantwortungsbewussten Unternehmers nicht gerecht. Deshalb haben unsere Experten die jeweiligen Angebote geprüft: Sind wichtige Bestandteile wie Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beschäftigung von Subunternehmern ausreichend abgesichert? Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Sie als Firmeninhaber im Hochbau enthalten und bietet diese einen modernen Leistungsstandard? Das Ergebnis der Prüfung ist eine leicht verständliche Bewertung der Angebote mit Sternen. Sie sehen auf einen Blick, ob Sie für Ihr Geld einen Basisschutz oder ein Rundum-sorglos-Paket erwarten dürfen.
Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Hochbau?
Einzelunternehmer (Existenzgründer): | Umsatz 25.000 € |
Versicherungssumme: | 3.000.000 € pauschal Personenschäden, Sachschaden und Vermögensschäden |
Selbstbeteiligung: | 1000 € |
Versicherungsbeitrag: | ab 31,44 € monatlich |
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Welche Versicherungssumme wählen?
Die Versicherungssumme (Deckungssumme) ist der Höchstbetrag der Entschädigung pro Schadenfall. Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für alle Schadenarten sollten es sein, auch wenn Sie ausschließlich an privaten Ein- und Zweifamilienhäusern arbeiten – denken Sie daran, dass Sie nach dem Gesetz unbegrenzt haften. Unternehmen, die an großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufscentern, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern tätig sind, empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.
Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?
Mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie die Kosten der Betriebshaftpflicht für den Hochbau um bis zu 30 % senken. Für den Preisnachlass hat der Versicherer gute Gründe: Er spart Schadenaufwand und Verwaltungskosten. Außerdem erkennt er, dass auch Sie Interesse an einem schadenfreien Arbeiten haben. Überlegen Sie, welcher Eigenanteil für Sie problemlos tragbar ist, auch wenn mehrere Schäden eintreten. Im Online-Rechner können Sie ausprobieren, wie sich Selbstbehalte zwischen 150 und 1.000 Euro auf den Versicherungsbeitrag auswirken.