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Betriebs­haftpflicht
Hochbau

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Betriebshaftpflicht für den Hochbau: Ihre Absicherung gegen Forderungen nach Schadensersatz

Auch wenn eine Betriebshaftpflichtversicherung in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gehört sie zu den wichtigsten Versicherungen Ihres Betriebes. Sie schützt Ihr Vermögen, wenn andere – zum Beispiel Kunden– Ansprüche gegen Sie stellen. Die Haftpflicht springt ein, wenn Sie für Personen- oder Sachschäden verantwortlich gemacht werden, die Sie oder Ihre Mitarbeitenden verursacht haben sollen.

  • Sind Sie sicher, dass die Ansprüche überhaupt berechtigt sind? Juristen der Versicherung prüfen die Forderungen für Sie.
  • Nur für berechtigte Forderungen zahlt die Betriebshaftpflicht bis zur Höhe der Deckungssumme.
  • Für grundlose oder überzogene Ansprüche müssen Sie nicht aufkommen. Der Versicherer weist solche Forderungen zurück und verteidigt Sie auf seine Kosten vor Gericht, falls ein Anspruchsteller Sie verklagen sollte.

Darum ist die Haftpflichtversicherung für den Hochbau-Betrieb so wichtig

Wird ein Schaden schuldhaft – das heißt vorsätzlich oder fahrlässig – verursacht, kennt das Gesetz kein Pardon: Die Haftung ist nicht begrenzt. Selbst bei leichter Fahrlässigkeit haften Sie in voller Höhe, je nach Rechtsform des Hochbau-Unternehmens auch mit Ihrem Privatvermögen.

Das allein sollte schon Grund genug sein, Haftungsrisiken gegen einen fixen, kalkulierbaren Beitrag auf eine Versicherung zu übertragen. Für Unternehmer mit Angestellten gibt es ein wichtiges weiteres Argument: Als Chef sind Sie für Fehler von Mitarbeitenden persönlich verantwortlich, gegenüber Ihren Kunden sogar ohne eigenes Verschulden. Die Betriebshaftpflicht für den Hochbau deckt sowohl die Haftung des Unternehmers als auch die persönliche Haftung der Arbeiter und Angestellten aus ihrer betrieblichen Tätigkeit.

Hochbau Arbeiter mauert Beton-Steine

Was deckt die Haftpflicht für Hochbau-Betriebe ab und was nicht?

versichert ist
  • Personen- und Sachschäden, sowie ein sich daraus ergebender Vermögensschaden
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, sogar vor Gericht auf Kosten der Versicherung
  • Haftungsübernahme von einfach bis grobe Fahrlässigkeit
  • Übernahme von Gutachterkosten und Sachverständigen
ausgeschlossen sind
  • Schäden am eigenen Unternehmen
  • Ansprüche wegen vorsätzlich herbeigeführter Schäden
  • Schäden aus Nichteinhaltung von Fristen und Terminen
  • “reine” Vermögensschäden (z.B. gutachterliche Tätigkeit, Planung für Dritte ohne eigenes Gewerk auszuführen)

Aus den Schadenakten der Betriebshaftpflicht für den Hochbau

Beim Bau eines Mehrfamilienhauses drohten Terminvorgaben wegen hoher Krankenstände zu platzen. Eine neu eingearbeitete Hilfskraft machte trotz Beaufsichtigung Fehler beim Einsetzen der Fenster. Monate später klagen Mieter über Feuchtigkeit und Schimmelbildung. Ursache sind die fahrlässig verursachten Montagefehler. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden und für die Ausbesserungsarbeiten belaufen sich auf 22.500 Euro.

Ein Hochbaubetrieb wurde mit der Erneuerung von Fassadenteilen eines großen Bürokomplexes beauftragt. Dazu musste an verschiedenen Stellen die alte Fassade fast komplett entfernt werden. Bei diesen Arbeiten durchtrennten Mitarbeiter unabsichtlich Stromleitungen. Zur Erneuerung der Leitungen mussten 3.400 Euro aufgewendet werden. Auch für die Arbeitsunterbrechung in den Büros muss der Hochbaubetrieb aufkommen.

Eine umfassende Haftpflicht für Ihren gesamten Betrieb

Die Betriebshaftpflicht - auch Gewerbehaftpflicht genannt - wird so gestaltet, dass das gesamte Spektrum Ihrer betrieblichen Leistungen in einer Police versichert sind. Standardmäßig gehören zum Hochbaubetrieb zum Beispiel Massivbau, Skelettbau, Fachwerk, Holzrahmenbau, Schottenbau oder Systembau. Bietet Ihr Unternehmen noch weitere Gewerke an, zum Beispiel Installationsarbeiten, Einbau genormter Baufertigteile oder das Aufstellen von Gerüsten? Bitte achten Sie darauf, in unserem Online-Rechner oder im Rahmen einer individuellen Beratung alle Tätigkeiten vollständig zu nennen. So ist sichergestellt, dass sie später im Versicherungsschein aufgeführt sind und Sie eine Absicherung für Ihr gesamtes Leistungsangebot genießen.

Großbaustelle Hochbau - Unternehmer sind alle Haftpflicht versichert
Online-Rechner - Betriebshaftpflicht Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Angebotsvergleich zur Betriebshaftpflicht mit dem Online-Rechner

Unser kostenfreier Online-Rechner kann viel mehr als nur Preise vergleichen. Anhand weniger Fragen zur Größe Ihres Betriebes, Aufzählung eventueller weiterer Gewerke und einiger Informationen, die wir für die Berücksichtigung von Preisnachlässen benötigen, filtert Finanzchecks für Sie die am besten geeigneten Angebote leistungsfähiger Versicherungspartner heraus.

Versicherungsschutz „von der Stange“ wird den individuellen Anforderungen eines verantwortungsbewussten Unternehmers nicht gerecht. Deshalb haben unsere Experten die jeweiligen Angebote geprüft: Sind wichtige Bestandteile wie Bearbeitungsschäden, Arbeiten im Ausland oder Beschäftigung von Subunternehmern ausreichend abgesichert? Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Sie als Firmeninhaber im Hochbau enthalten und bietet diese einen modernen Leistungsstandard? Das Ergebnis der Prüfung ist eine leicht verständliche Bewertung der Angebote mit Sternen. Sie sehen auf einen Blick, ob Sie für Ihr Geld einen Basisschutz oder ein Rundum-sorglos-Paket erwarten dürfen.

Wie viel kostet eine Haftpflichtversicherung für Hochbau?

Einzelunternehmer (Existenzgründer): Umsatz 25.000 €
Versicherungssumme: 3.000.000 € pauschal
Personenschäden, Sachschaden
und Vermögensschäden
Selbstbeteiligung: 1000 €
Versicherungsbeitrag: ab 31,44 € monatlich

Welche Versicherungssumme wählen?

Die Versicherungssumme (Deckungssumme) ist der Höchstbetrag der Entschädigung pro Schadenfall. Mindestens 3.000.000 Euro pauschal für alle Schadenarten sollten es sein, auch wenn Sie ausschließlich an privaten Ein- und Zweifamilienhäusern arbeiten – denken Sie daran, dass Sie nach dem Gesetz unbegrenzt haften. Unternehmen, die an großen oder hochwertig ausgestatteten Gebäuden wie Industriebauten, Einkaufscentern, Kultureinrichtungen sowie bei öffentlichen Auftraggebern tätig sind, empfehlen wir Verträge mit einer Deckungssumme ab 5.000.000 Euro.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll?

Mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall können Sie die Kosten der Betriebshaftpflicht für den Hochbau um bis zu 30 % senken. Für den Preisnachlass hat der Versicherer gute Gründe: Er spart Schadenaufwand und Verwaltungskosten. Außerdem erkennt er, dass auch Sie Interesse an einem schadenfreien Arbeiten haben. Überlegen Sie, welcher Eigenanteil für Sie problemlos tragbar ist, auch wenn mehrere Schäden eintreten. Im Online-Rechner können Sie ausprobieren, wie sich Selbstbehalte zwischen 150 und 1.000 Euro auf den Versicherungsbeitrag auswirken.