In Ihrem beruflichen Alltag haben Sie jeden Tag mit vielen Menschen zu tun. In erster Linie möchten Sie das körperliche sowie seelische Wohlbefinden Ihrer Patienten verbessern und in verschiedenen Lebenslagen Unterstützungen bieten. Allerdings sollten Sie bei all dieser Fürsorge nicht Ihre eigenen Absicherungen vergessen. Eine Berufshaftpflicht Reiki -Lehrer oder Reiki –Meister(in) ist daher in Ihrer Berufssparte unerlässlich. Falsche Behandlungsansätze Ihrerseits, versehentliches Fehlverhalten Ihres Personals oder Schäden an Patientenhabe sind nur einige Beispiele, die Ihnen finanzielle Einbußen erbringen könnten, durch den Einsatz der Berufshaftpflicht Reiki -Lehrer jedoch eine ideale Lösung darstellt.
Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten. Wählen Sie einfach den gewünschten Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.
Missgeschicke passieren jeden Tag – leider kann man sich oft nicht vor Fehlern oder Schicksalsschlägen schützen. Damit diese Risiken für Sie nicht das Aus der Karriere bedeuten müssen, sollte die Berufshaftpflicht Reiki bereits mit Beginn der Tätigkeit abgeschlossen werden. So schützen Sie sich, Ihren Betrieb sowie Angestellte bestmöglich vor finanziellen Forderungen, falls Dritte geschädigt werden. Wichtig: Es werden Schäden an Personen, Sachgegenständen und aus dessen Folge Vermögensschäden abgedeckt. Ausgeschlossen sind hingegen Tätigkeitsbereiche, die nicht Ihrem Berufsbild entsprechen. Sollte das eine oder andere Berufsfeld mit abgesichert werden, so bedarf es hier im Vertrag den zusätzlichen Einschluss.
Die Berufshaftpflicht Reiki ist gewiss keine Versicherung, die Sie sich getrost sparen können. Sie dient Ihnen dazu, sich bei Streitigkeiten und Schäden abzusichern. Leider kann man sich nicht vor allen Konflikten schützen und selbst bei ungerechtfertigten Anschuldigungen steht die Berufshaftpflichtversicherung für Reiki -Lehrer und –Meister Ihnen zur Seite.
Nach einer Behandlung bekommt Ihr Patient einen kleinen Kreislaufzusammenbruch. Es wird ihm übel und schwindelig. Im Zuge dessen wird Ihr Patient zusätzlich panisch. Dies hat zur Folge, dass dieser Sie als Scharlatan bezeichnet und Rechtsschritte gegen Sie androht. Kurze Zeit später erhalten Sie in der Tat ein Schreiben von einem Anwalt, in dem Sie zum Schadensersatz gebeten werden, da der Patient angeblich aufgrund Ihrer Behandlung momentan arbeitsunfähig ist.
Sind Sie über eine Berufshaftpflicht Reiki versichert, brauchen Sie sich deshalb keine Sorgen zu machen. Die Versicherung wird ein Gutachten erstellen und Ihnen selbst bei Rechtsstreitigkeiten beistehen. Haben weiterhin Ihre Angestellten einen Schaden begangen, entstehen Unpässlichkeiten bei den Patienten oder passieren sonstige Fälle, die sich im Zuge des Arbeitsalltages abspielen, so hilft Ihnen die Berufshaftpflichtversicherung für Reiki –Lehrer und -Meister weiter.
Achten Sie beim Abschluss einer Versicherungspolice darauf, dass die Versicherungssumme eine gewisse Höhe vorweist, mit der Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden ideal abgedeckt werden können.
Auf Finanzchecks.de finden Sie genau die richtige Berufshaftpflicht für Reiki –Lehrer und Meister, die auf Ihre Bedürfnisse und Erfordernisse angepasst ist. Mittels eines einfachen, aber effektiven Online-Rechners erhalten Sie hier die Möglichkeit einen Überblick über die Beiträge, sowie Leistungen der Versicherungsgesellschaften zu erhalten. Damit die Berechnung der Beiträge erfolgen kann, sind lediglich ein paar Daten Ihrerseits notwendig:
Über den ausführlichen Leistungsvergleich können Sie sich den passenden Tarif auswählen und direkt online abschließen. Sie erhalten unverzüglich Ihre Versicherungspolice per Post in Ihre Praxis geschickt.
Neben der Berufshaftpflichtversicherung kann auch die private Haftpflichtversicherung mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Informieren Sie sich daher zusätzlich über Leistungen und Prämien. Auf diese Weise genießen Sie Sicherheit in allen Lebenslagen und brauchen nicht zu befürchten, in finanzielle Nöte zu geraten. In einigen Tarifen ist der Einschluss der Privathaftpflicht sogar kostenfrei.
Einzelunternehmer Umsatz: 50.000 Euro, Gründung in den letzten 12 Monaten neu
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
7,84 Euro monatlich