Spirituelle Beratung, Lebenscoaching, geistiges Heilen – dies und noch vieles mehr umfasst den Beruf eines Geistheilers. Ebenso haben Sie, wie alle anderen Menschen auch, die täglich ihrer Arbeit nachkommen, ein gewisses Maß an Verantwortung zu tragen. Wichtig für die Ausübung Ihrer Tätigkeit ist eine Berufshaftpflicht Geistheiler, welche speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden kann. Mit einem gezielten Vergleich und der optimalen Berufshaftpflicht Geistheiler können Sie sich besser auf Ihre Arbeit konzentrieren.
Über unseren kostenfreien Online-Rechner für Heilberufe können Sie schnell und einfach einen Marktüberblick erhalten. Wählen Sie einfach den gewünschten Tarif aus und sind Sie schon ab morgen versichert.
Zögern Sie nicht, sondern sichern Sie sich Ihre Existenz. Auf Finanzchecks.de erhalten Sie den optimalen Vergleich und falls Sie sich unsicher über Tarife, Versicherungsgesellschaften und Beiträgen sein sollten, so hilft Ihnen die telefonische Beratung gerne weiter. Vergleichen Sie einfach die mannigfaltigen Optionen, passen Sie die Sonderleistungen Ihrem Beruf an und schneiden Sie die Beiträge Ihren Möglichkeiten zu, damit Sie den optimalen Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung für Geistheiler genießen können.
Auch wenn Personen, die als Geistheiler tätig sind, vermuten, dass eine Berufshaftpflichtversicherung für Geistheiler nicht von Nöten sei, so muss dies auf jeden Fall dementiert werden. Es ist sogar sehr wichtig, dass sich jede selbstständig oder freiberuflich tätige Person mit dem Thema Berufshaftpflicht auseinandersetzt. Wird in dem Irrglauben gehandelt, dass eine Absicherung hier nicht nötig sei, so kann dies mitunter das berufliche Ende bedeuten. Besonders Sach- und Personenschäden sind die häufigsten Fälle, für die eine Berufshaftpflicht Geistheiler aufkommt. Gerade, wenn man es am wenigsten erwartet, tritt ein Schadenfall auf, schließlich ist es nur menschlich, dass Fehler passieren. Aber nicht nur menschliche Fehlgänge, sondern auch Schäden höherer Gewalt können Sie um Ihre Existenz bringen.
Ein Patient fühlt sich nach der Behandlung gar nicht gut und gibt Ihnen die Schuld daran. Obwohl Sie beteuern, dass Sie nicht Schuld an dem Dilemma sind, droht der Patient nun mit einer Klage. Die Berufshaftpflicht Geistheiler zeigt in diesem Beispielsfall an, dass eine Nutzung dieser Versicherung für Sie unverzichtbar ist. Hier prüft die Berufshaftpflicht Geistheiler nun, ob die Gründe und die Höhe der Schadenvorwürfe berechtigt sind. Ist in diesem Fall der Vorwurf berechtigt, so kommt die Versicherung für die Regulierung auf. Aufgrund von derlei Personen- oder Schadensersatzanspruchsfällen sind Existenzen bereits schwer gefährdet gewesen – damit Ihnen dies nicht passieren kann, sollte eine Berufshaftpflicht Geistheiler ohne Zweifel abgeschlossen werden.
Kleine Sicherheitsmängel, Schäden bei Hausbesuchen, Tätigkeitschäden oder Abhandenkommen von Eigentum der Patienten können Gründe sein, die eine Berufshaftpflicht Geistheiler zum Einsatz kommen lässt. Auf Finanzchecks.de finden Sie einen einfachen, aber effizienten Online-Rechner, der Ihnen die besten Angebote herausfiltert. Wichtig für das Berechnen der bestmöglichen Berufshaftpflicht Geistheiler sind gewisse Daten. Dafür sind zum Beispiel maßgeblich:
Binnen weniger Sekunden berechnet das System nun, wie hoch die Beitragssumme für die Berufshaftpflicht Geistheiler ist, und bietet verschiedene Zahlungsweisen an. Somit können Sie selbst bestimmen, ob Sie die Beträge ein Mal im Jahr, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich begleichen möchten. Die monatliche Zahlweise ist nur per Lastschrift möglich. Durch diese Möglichkeit steht es Ihnen nun frei, aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften Ihren Favoriten für die Berufshaftpflicht Geistheiler herauszufiltern und den Antrag online zu stellen.
Neben der Berufshaftpflicht ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie ebenso empfehlenswert. In vielen Tarifen ist diese Absicherung des Versicherungsnehmers und der Familie kostenfrei oder über einen geringen Zusatzbeitrag möglich.
Praxis mit einem Inhaber,
Umsatz 50.000 Euro
Continentale
Personenschaden: 3.000.000 Euro
Sachschaden: 3.000.000 Euro
generelle Selbstbeteiligung: 0 Euro
Versicherungsbeitrag:
10,50 Euro monatlich