Transport­versicherung für Geld- und Werttransporte

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  • 24h Deckungszusage

Die Transportversicherung für Geld- und Werttransporte – eine sinnvolle Ergänzung der Betriebshaftpflicht

Als Unternehmer im Bewachungsgewerbe haben Sie die nach der Bewachungsverordnung vorgeschriebene Betriebshaftpflichtversicherung für Bewachungsunternehmen abgeschlossen. Führen Sie Transporte von Valoren, also beispielsweise Bargeld, geldwerten Urkunden oder Briefen selbst durch oder begleiten diese, ist die Transportversicherung, die richtige Ergänzung Ihres Deckungskonzepts.

Die Durchführung von Geld- und Werttransporte erfordern umfangreiches Know-how. Als Spezialist im Segment Bewachung und Sicherheit wissen Sie um die Risiken und erwarten zu Recht, dass der Versicherer Ihnen bei der Vertragsgestaltung und gegebenenfalls bei der Schadensregulierung auf Augenhöhe begegnet. Wir wählen deshalb ausschließlich besonders qualifizierte Versicherungsunternehmen als Produktpartner, die eine Transportversicherung speziell für die hohen Ansprüche für Geld- und Werttransporte anbietet.


Geld- und Werttransporter vor Gebäude

Transportversicherung – Umfangreicher Schutz für das Bewachungsgewerbe

Der wesentliche Unterschied zwischen einer Betriebshaftpflichtversicherung und der Transportversicherung für Geld- und Werttransporte ist, dass es für die Leistungspflicht des Versicherers nicht darauf ankommt, dass Sie das Abhandenkommen, die Zerstörung oder Beschädigung der Wertgegenstände zu verantworten haben. Der Transportversicherer zahlt sowohl für fahrlässig herbeigeführte Schäden, zum Beispiel wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter als Fahrer des Transportfahrzeugs einen Unfall verschuldet, als auch für Schäden, an denen Sie schuldlos sind. Wird Ihr Transport beraubt, obwohl Sie alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben, leistet Ihre Valorenversicherung für den Verlust, auch wenn kein Haftpflichtanspruch Ihres Auftraggebers gegen Sie besteht.

Die Bedingungen der Transportversicherung sehen einen umfangreichen Leistungskatalog vor für sogenannte Begleittransporte, die von Ihnen als Versicherungsnehmer selbst durchgeführt werden. Solange die Wertsachen in Ihrem Gewahrsam oder bei Ihren Mitarbeitern sind, gilt die Versicherung unter anderem für die bereits genannten Gefahren Transportmittelunfall und Raub, aber auch für Diebstahl, Feuer und weitere Elementargefahren.


Versicherte Gefahren

Der Versicherer leistet Ersatz bei Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Valoren als Folge einer versicherten Gefahr.

  • Raub
  • Diebstahl
  • Unfall des die Valoren befördernden Transportmittels
  • Einsturz von Lagergebäuden
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, und sonstige Naturkatastro- phen
  • Tod, plötzliche Erkrankung oder Unfall der Begleitperson, wodurch die Wahrnehmung der erforderlichen Sorgfalt ausgeschlossen bzw. nachweislich behindert wurde.

 


Versicherungssumme und Entschädigungsgrenzen

Auch die Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ist eine wichtige Maßnahme des Risikomanagements, die wir gemeinsam mit Ihnen und dem Versicherer besprechen. Die Zeichnungsrichtlinien der Versicherungsunternehmen sehen im Allgemeinen Entschädigungsgrenzen in Abhängigkeit vom verwendeten Fahrzeug (zum Beispiel Panzerung und Schleusen-System), von der Zahl der den Transport begleitenden Personen und deren Bewaffnung sowie vom Transportbehälter vor. Solche Vorgaben zu beachten, ist nicht nur wegen der Versicherung sinnvoll. Es dient auch Ihrer eigenen Sicherheit. Da die Versicherungsbeiträge meist progressiv steigen, sind mehrere kleinere Transporte oft nicht nur sicherer, sondern auch billiger. Ein Hand-Carry Kurier kann in unauffälliger Zivilkleidung unterwegs sein und bietet kein Ziel für das Ausspähen durch potenzielle Straftäter.

Generell soll die vereinbarte Versicherungssumme dem Wert der versicherten Sachen entsprechen. Eine zu hohe Summe kostet unnötig Geld, ohne dass es im Schadenfall eine bessere Leistung gibt. Ist die Summe dagegen zu niedrig, drohen im Schadenfall Abzüge wegen Unterversicherung. Bei Bargeld ist der Wert einfach zu bestimmen, bei Wertpapieren ist die Wertermittlung dagegen kompliziert. Wir erklären Ihnen die Vertragsbestimmungen und beraten Sie bei der Festlegung der Summe.


Tipp zum Risiko­management:

Durch die Risikoanalyse weiß der Versicherer, in welchen Grenzen Geldtransporte versicherbar sind. Er kennt die objektiven Risiken und weiß, welche Gefahren sich aus subjektiven Gründen ergeben können, zum Beispiel wenn Mitarbeiter Ihres Sicherheitsunternehmens nicht genau überprüft sind, bevor sie mit Werttransporten betraut werden. Der Versicherer fragt deshalb bereits bei der Gestaltung des Vertrages verschiedene Risikomerkmale ab, die für Ihr eigenes Risikomanagement sehr interessant sein können.

Setzen Sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen um, kann das günstige Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag haben. Überlegen Sie zum Beispiel, ob Sie von Ihren Mitarbeitern neben einem Führungszeugnis auch eine Bonitätsauskunft erwarten. Problematische finanzielle Verhältnisse bedeuten möglicherweise leichteres Spiel für Kriminelle. Setzen Sie die Wachleute in sinnvoll zusammengestellten Teams ein – junge Mitarbeiter gemeinsam mit alten Hasen, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Statten Sie das Personal mit Ausweisen aus und stellen Sie Ihren Kunden stets aktuelle Fotos der eingesetzten Kollegen zur Verfügung, damit klar ist, wer berechtigt ist, Wertsachen in Empfang zu nehmen. Dass Ausweise und Uniformteile beim Ausscheiden aus dem Unternehmen sofort eingezogen werden, sollte selbstverständlich sein, damit es keinen Missbrauch geben kann.