Berufshaftpflicht für Apotheker – gut abgesichert im Dienst der Gesundheit

  • Absicherung der Pflichtversicherung
  • Individueller Versicherungsschutz
  • Spezielle Zusatzrisikoabsicherungen
  • Versicherung ab 29,99 € mtl.

Auf einen Blick:

  • Apotheker müssen mögliche Schadensersatz­ansprüche versichern. Dazu sind sie nach den Heilberufe-Kammergesetzen der Bundesländer verpflichtet.
  • Die Gesetze unterscheiden nicht zwischen stationären Apotheken und dem Verkauf von Medikamenten im Internet. Der Versicherungsschutz sollte aber individuell konzipiert sein.
  • Zusatzrisiken wie Herstellung von Medikamenten, Auslandsschäden und Impfungen durch Apotheker sind bei der Risikoanalyse zu berücksichtigen.
  • Experten der Versicherung kennen sich im komplexen Arzneimittelrecht aus. Sie kümmern sich um Ansprüche, die gegen den Apotheker oder seine Angestellten erhoben werden. Die Versicherung prüft die Haftung, zahlt für berechtigte Forderungen oder leistet Rechtsschutz, falls die Ansprüche unberechtigt sind.

Haftung nicht nur bei Verschulden

Apotheker üben eine sehr verantwortungs­volle Tätigkeit aus. Ihre Empfehlungen und gewissenhaftes Handeln entscheiden über die Gesundheit von Menschen und Tieren. Fehler können ernsthafte Konsequenzen haben – von einer Verschlimmerung des Leidens über eine akute Erkrankung bis hin zu Dauerfolgen oder gar dem Tod.

Der Gesetzgeber trägt dieser besonderen Rolle des Apothekers Rechnung. Für Apotheker gelten zunächst die Grundsätze der Verschuldens­haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 823 ff. BGB). Führt ein fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, zu einem Sachschaden oder einem Vermögensschaden, muss er dafür in unbegrenzter Höhe aufkommen. Damit aber nicht genug: Nach dem Arzneimittelgesetz (§§ 84 bis 94 AMG) haftet der Apotheker für berufsspezifische Risiken – wenn auch in begrenztem Umfang – sogar ohne Verschulden.

Dreifache Leistung der Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht­versicherung für Apotheker ist auf die besondere Rechtslage abgestimmt. Der Abschluss ist für selbstständige Apotheker nach den Kammergesetzen der Bundesländer (hier zum Beispiel die Gesetze für Nordrhein-Westfalen und Berlin) verpflichtend.

Weil die Haftungsrisiken im Bereich von Gesundheit und Arzneimitteln sehr komplex sind, beschränkt sich die Leistung der Berufshaftpflicht­versicherung für Apotheker nicht auf reinen Schadensersatz. Vielmehr gibt es drei Schutzfunktionen, deren Leistungen sich perfekt ergänzen:

  1. Haftungsprüfung: Juristen der Versicherung prüfen, ob erhobene Forderungen gerechtfertigt sind, also ob es eine Haftungsgrundlage gibt und ob die Höhe der geltend gemachten Ansprüche begründet ist.
  2. Schadensersatz­funktion: Sind die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach in Ordnung, zahlt der Versicherer bis zur Höhe der versicherten Deckungssumme.
  3. Passive Rechtsschutz­funktion: Kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass der Apotheker für einen Schaden nicht oder nicht in vollem Umfang haftet, weist der Haftpflicht­versicherer die Forderungen gegenüber dem Anspruchsteller zurück. Verklagt der vermeintlich Geschädigte den Apotheker, verteidigt der Versicherer ihn auf seine Kosten vor Gericht.

Personenschäden können teuer werden

Für einen schuldhaft verursachten Schaden haftet der Apotheker ohne Summen­begrenzung. Je nach Rechtsform des Unternehmens bleibt auch das Privatvermögen nicht verschont. Schon eine kleine Nachlässigkeit eines Angestellten kann den finanziellen Ruin und lebenslange Schulden bedeuten. Erkrankt ein Apothekenkunde aufgrund eines falschen Medikaments, kommen Aufwendungen für Behandlungs­kosten, Schmerzensgeld und auch für sogenannte Vermögensfolge­schäden wie Verdienstausfall auf den Apotheker zu.

Versicherungs­schutz auch für die Angestellten

Vom Versicherungs­schutz in der Berufshaftpflicht profitiert nicht nur der Apotheker selbst, sondern auch seine Angestellten. Sie müssen keine eigene Versicherung abschließen. Bei der Beratung achtet Finanzchecks.de besonders darauf, dass unser Versicherungs­angebot alle Mitarbeitenden der Apotheke umfasst.

Besondere Risiken erfordern Leistungs­erweiterungen

Für den Laien mögen alle Apotheken ähnlich arbeiten – als Apotheker wissen Sie es besser. Der Gesetzgeber unterscheidet im Haftungsrecht nicht, ob Sie Ihre Tätigkeit in einem stationären Ladenlokal ausüben oder ob Sie (zusätzlich) eine Internet-Apotheke betreiben. Die grundsätzlichen Anforderungen an den Versicherungs­schutz sind also identisch. Dennoch können sich im Detail Unterschiede ergeben.

In der Risikoanalyse berücksichtigen wir zum Beispiel:

  • falsche oder unterlassene Beratung
  • Aushändigung bzw. Versand falscher Medikamente
  • Risiken, die sich aus Nacht- und Wochenend­diensten ergeben
  • Sachschäden bei der Nutzung fremder Apparate
  • Risiken aus der Teilnahme an Kongressen
  • Umweltschäden durch Entsorgung von Abfällen
  • Verstöße gegen Datenschutz­bestimmungen und andere Gesetze
Arzneimittel im Regal einer Apotheke - Apotkehr hat gut Versicherg online verglichen bei Finanzchecks

Produkthaftung für selbst hergestellte Arzneimittel

Viele Apotheker stellen Arzneimittel selbst her – meist in kleinem Rahmen, zum Beispiel das Anrühren von Salben für einzelne Kunden. Finanzchecks.de klärt gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Tätigkeit einen Umfang erreicht, für den eine Produkt­haftpflicht­versicherung erforderlich ist. Sie muss in ganz anderen Größenordnungen schützen als die einfache Berufshaftpflicht. Das Arzneimittelgesetz (§ 88 AMG ) sieht für fehlerhafte Arzneiprodukte eine Haftungs­höchstgrenze von 120 Millionen Euro vor, die auch ohne Verschulden zum Tragen kommt. Die Deckungs­vorsorge ist nach § 94 AMG verpflichtend.


Berufs- und Betriebs­haftpflicht­versicherung – ein starkes Duo

Neben den spezifischen Risiken aus dem Umgang mit Arzneimitteln können den Apotheker auch alltägliche Haftungsansprüche treffen, die zum Betriebsrisiko jedes Handels­unternehmens gehören: Er hat eigene oder gemietete Räumlichkeiten, in denen sich Kunden aufhalten.

  • Es kann zu Personenschäden kommen, wenn ein Kunde auf dem frisch geputzten Boden ausrutscht.
  • Die gemietete Ladentheke wird beschädigt, weil einem Mitarbeitenden ein schwerer Behälter aus der Hand fällt.

In der Apotheker-Haftpflicht wird der Versicherungsschutz aus Berufs- und Betriebs­haftpflicht­versicherung kombiniert, sodass sich keine gefährlichen Deckungs­lücken ergeben.

Individuelles Angebot anfordern

So individuell wie Ihre Tätigkeit als Apotheker ist auch der richtige Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe kann zum Beispiel abhängen von Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl und zu versichernden Zusatzrisiken, insbesondere vom Einschluss der Produkt­haftpflicht. Nutzen Sie den Online-Rechner und fordern Sie Ihr individuelles Angebot von Finanzchecks.de an.

Übrigens mindern alle Versicherungsbeiträge für den Betrieb Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Geben Sie sie also in Ihrer Steuererklärung ab und holen Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurück.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Ein Apothekenkunde erhält zwei Medikamente. Der Apotheker übersieht, dass es durch die Anwendung zu einer unerwünschten Wechselwirkung kommen kann. Der Kunde, ein Freiberufler, erkrankt und erleidet dadurch einen Verdienstausfall. Die Berufs­haftpflicht prüft, ob der Apotheker für diesen Fehler haftet – falls die Medikamente vom selben Arzt verordnet wurden, besteht zumindest eine Mithaftung des Arztes.

Eine Angestellte der Apotheke hat sich bei der Dosierung eines Medikaments geirrt und dem Patienten eine falsche Information gegeben. Dieser muss ärztlich behandelt werden, die Krankenkasse fordert Regress für die Kosten.

Beim Anrühren einer Salbe für einen Kunden wird eine falsche Zutat verwendet. Statt einer Linderung der Hauterkrankung kommt es zu einer allergischen Reaktion. Der Kunde ist arbeitsunfähig und verlangt Schmerzensgeld.

Wegen eines Stromausfalls wird die Kühlung von Medikamenten unterbrochen. Durch eine Verwechslung werden die zur Vernichtung bestimmten Chargen trotzdem ausgegeben – Kunden machen Haftpflicht­ansprüche wegen Gesundheits­schäden geltend.


Die komplette Apotheken-Police

  • Rechtsschutz­versicherung: Die Haftpflicht­versicherung bietet zwar passiven Rechtsschutz bei Forderungen gegen Sie, enthält aber keine Komponente, wenn Sie aktiv um Ihr Recht kämpfen müssen. Eine Rechtsschutz­versicherung ist deshalb eine sinnvolle Ergänzung. Sie kann für verschiedene Rechtsgebiete genommen werden, zum Beispiel Vertragsrecht und Steuerrecht.
  • Cyber-Versicherung: Vor allem Online-Apotheken sind bedroht von Gefahren aus dem Internet. Die noch recht junge Cyber-Versicherung umfasst insbesondere Fremd- und Eigenschäden durch Computerviren, Erpressungs­versuche von Hackern, Datenschutz­verletzungen und Verletzung von Urheberrechten im Internetauftritt. Auch in einer stationären Apotheke gibt es mittlerweile so viel Online-Datenverkehr mit Kunden und dem Großhandel, dass eine Cyberrisiko­versicherung empfehlenswert ist.
  • Transport­versicherung: Die Transport­versicherung ist für alle Apotheken mit Lieferservice interessant. Versichert sind transportierte Waren zum Beispiel gegen Schäden durch einen Unfall des Transportmittels. Internet-Apotheken können ihren Kunden werbewirksam einen versicherten Versand anbieten.
  • Inhaltsversicherung: Die Inhaltsversicherung schützt die technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung sowie die Lagervorräte gegen bestimmte Gefahren wie Brand, Einbruch oder Leitungswasser. Wichtig ist die Erweiterung um Naturgefahren, insbesondere Überschwemmung, Starkregen und Erdbeben. Wer noch besser abgesichert sein möchte, kann seine IT und Kommunikations­technik durch eine Elektronik­versicherung gegen unbenannte Gefahren versichern. Eine Kühlgut­versicherung bietet Absicherung, wenn Medikamente zum Beispiel nach einem Stromausfall verderben.
  • Personen­versicherungen: Denken Sie bitte nicht zuletzt an sich selbst: Nicht jeder selbstständige Apotheker genießt wie ein Arbeitnehmer den vollen Schutz der Sozialversicherung. Gern berät Finanzchecks.de Sie zu den Themen Altersversorgung und private Kranken­versicherung.