Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte notwendig?
Fehler können in jedem Beruf passieren: Sie öffnen eine E-Mail mit einem gefährlichen Virus im Anhang, verlieren wichtige Unterlagen eines Kunden oder stoßen versehentlich einen teuren Laptop vom Tisch. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die Berufs- oder Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers versichert. Schadensfälle und die damit verbundenen Kosten werden für sie übernommen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Haftpflicht selbst versichern sollten oder müssen.
- Angestellte sind über Arbeitgeber versichert
- Ausnahmen bestehen für Kammerberufe
- Für Berufe im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht empfehlenswert
- Nebenberuflich Selbstständige benötigen eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
Übersicht zum Inhalt
Versicherungsschutz über den Arbeitgeber?
Als Arbeitnehmer sind Sie über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht des Arbeitgebers versichert und müssen keine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Handelt ein Arbeitnehmer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich, muss er den Schaden selbst bezahlen. Dieser Fall ist auch nicht versicherbar.
Üben Sie neben Ihrem Angestelltenverhältnis eine selbstständige Tätigkeit aus? Dann empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht. Denn gegenüber Dritten haften Sie für Schäden mit Ihrem Privatvermögen.

Optionaler Versicherungsschutz für Angestellte
Für bestimmte Risiken kann sich der Arbeitnehmer gegen Schadensersatzansprüche seines Arbeitgebers versichern. Je nach Beruf ist dies sehr individuell. Welche Berufsgruppen eine Zusatzversicherung abschließen können, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:
Klassischer Angestellter
Als Arbeitnehmer sind Sie, wie bereits erwähnt, durch die Berufshaftpflicht Ihres Arbeitgebers abgesichert. Die private Haftpflichtversicherung schließt zwar berufliche Risiken weitgehend aus, ist aber trotzdem notwendig. Sie zahlt sogar für bestimmte Schäden in Zusammenhang mit dem Beruf, etwa dem Verlust von Schlüsseln zu den Geschäftsräumen. Kommt es während der Arbeitszeit zu einem Sachschaden zwischen Kollegen, springt unter Umständen sogar die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ein.
Leitender Angestellter
Mitglieder von Geschäftsführungsorganen (Vorstand, Geschäftsführer, Manager etc.) und Kontrollorganen (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat etc.) können sich durch eine D&O (Directors an Officers) Versicherung zusätzlich absichern. Diese Management-Haftpflichtversicherung schützt die genannten Personen vor Ansprüchen der Gesellschaft und Dritter. Ohne einen solchen Schutz kann es passieren, dass sie im Rahmen der Managerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen haften müssen.
Beamter / Öffentlicher Dienst
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade gegen Beamte können die Schadensersatz­ forderungen sehr hoch sein. Eine umfassende Absicherung ist daher wichtig.
Persönlicher Kontakt
Genügt ein Standardvertrag, brauchen Sie einen Premium-Schutz? Unsere Experten-Bewertung der Tarife im Online-Rechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über den Versicherungsumfang. Die Fachberater von Finanzchecks informieren Sie gern telefonisch oder per Chat umfassend.
Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Pflichtversicherung für Kammerberufe – das müssen Sie wissen.
Sind Sie in einem Kammerberuf angestellt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Berufszulassung ist nur möglich, wenn eine Versicherung nachgewiesen werden kann – unabhängig davon, ob Sie angestellt oder freiberuflich tätig sind.
Wird neben dem Angestelltenverhältnis auch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, müssen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung haben. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen.
Nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig?
Wichtig zu wissen für Beschäftigte, die nebenberuflich selbstständig oder als Freiberufler tätig sind: Sie müssen sich selbst um eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht kümmern. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen. Sie reicht auch nicht als Nachweis, falls für Ihre nebenberufliche Tätigkeit Versicherungspflicht besteht.
Starten Sie den Tarifvergleich über unseren Online-Rechner, um den passenden Haftpflichtschutz zu erhalten.

Kosten berechnen – Tarife vergleichen – online abschließen
Die Kosten für eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung richten sich nach der individuellen Bewertung des versicherten Risikos. Daher sind pauschale Angaben schwierig. Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Art der ausgeübten Tätigkeit, da diese das Risiko und die möglichen Kosten im Schadenfall bestimmt.