Berufshaftpflicht­versicherung für Angestellte

  • Versicherung über den Arbeitgeber
  • optionale Versicherungsleistung
  • Pflichtversicherung für Kammerberufe
  • Versicherung ab 50 € im Jahr

Ist eine Berufshaftpflicht­versicherung für Angestellte notwendig?

Sie öffnen eine E-Mail mit einem gefährlichen Virus im Dateianhang, verlieren wichtige Dokumente eines Kunden oder stoßen versehentlich einen teuren Laptop vom Tisch. Fehler können in jedem Beruf passieren. Die meisten Angestellten sind über die Berufshaftpflicht bzw. Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers versichert: Schadensfälle und die damit verbundenen Kosten werden also für Sie übernommen. Es gibt jedoch einige Berufe, die sich mit einer Berufshaftpflicht versichern müssen und sollten.

Berufshaftpflicht für Angestellte: Versicherung über den Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer sind Sie über die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers versichert und müssen also keine Berufshaftpflicht selbst abschließen. Sind Sie jedoch in einem Kammerberuf tätig, ist die Berufshaftpflichtversicherung für Angestellte sogar Pflicht.

Sie gehen neben dem Arbeitsverhältnis auch einer selbstständigen Tätigkeit nach? Dann ist eine berufliche Haftpflicht zu empfehlen, denn bei einem Schaden gegenüber Dritte, haften Sie mit ihrem Privatvermögen.

Haftpflichtversicherungen für Angestellte - Versicherungsmakler erklärt Sachlage am Flipboard

Welche Angestellten benötigen eine Berufshaftpflicht­versicherung?

Grundsätzlich versichert die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers alle aufkommenden Schäden ab. Hat ein Arbeitnehmer jedoch grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt, muss dieser den Schadenersatz selbst zahlen.

Für bestimmte Risiken kann der Arbeitnehmer sich gegen Schadensersatzforderungen gegenüber seinen Arbeitgeber versichern. Je nach Beruf fällt diese sehr individuell aus. Welche Berufsgruppe eine Zusatzversicherung abschließen kann, haben wir Ihnen im Folgenden aufgeführt:

Klassischer Angestellte

Als Angestellter sind Sie, wie bereits erwähnt, über die Berufshaftpflicht Ihres Arbeitgebers abgesichert. Kommt es jedoch zu kleineren Schäden, wie zum Beispiel der Verlust fremder beruflicher Schlüssel kann eine private Zusatzversicherung durchaus sinnvoll sein. Entsteht während der Arbeitszeit ein Sachschaden zwischen zwei Arbeitnehmern untereinander, leistet teilweise sogar die Betriebshaftpflicht­versicherung vom Arbeitgeber.

Leitender Angestellte

Mitglieder der geschäftsführenden Organe (Vorstand, Geschäfts­führer, Manager etc.) und Kontroll­organe (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, etc.) können sich durch eine D&O-Versicherung zusätzlich absichern. Diese Versicherung schützt die genannten Arbeitnehmer gegen Ansprüche des Unternehmens und Dritter. Ohne einen solchen Schutz kann es passieren, dass diese für Fehler aufgrund der “Managerhaftung" mit dem eigenen Privatvermögen haften müssen.

Beamter/ Öffentlicher Dienst

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es die Möglichkeit, eine Diensthaftpflicht­versicherung abzuschließen. Besonders als Beamter können die Schaden­ersatz­forderungen sehr hoch sein. Daher ist es wichtig, diese umfassend abzusichern. Zu den Beamten gehören zum Beispiel folgende Berufsgruppen:

  • Feuerwehrleute
  • Polizeibeamte
  • Krankenschwester
  • Verwaltungs­fachangestellte
  • Soldatinnen und Soldaten
  • Zollbeamte
  • Lehrerinnen und Lehrer

Schadenbeispiele

Welche Fehler und daraus resultierende Schäden möglich sind, hängt vom betrachteten Beruf ab. Hier folgen einige typische Beispiele:

  • Ein leitender Angestellter hat bei einer drohenden Zahlungs­unfähigkeit versäumt, einen Insolvenzantrag zu stellen. Somit haftet der Geschäftsführer für die Schäden mit seinem Privatvermögen.
  • Der angestellte Geschäftsführer hat Dienstleistungen des Unternehmens auf Kredit verkauft, ohne die Zahlungs­fähigkeit des Käufers zu überprüfen. Dieser kann die Kosten nicht tragen und das Unternehmen macht dadurch große Verluste.
  • Eine Krankenschwester vertauscht versehentlich die Medikamente eines Patienten. Dadurch verschlechtert sich sein Zustand und es entstehen höhere Behandlungskosten und eventuell Schmerzens­geldanspruch.
  • Ein Zollbeamter überprüft einen LKW und hält diesen unbegründet lange fest. Da dieser Lebensmittel transportiert, sind diese nach der langen Zeit ungenießbar. Das Unternehmen kann diese nicht mehr verkaufen.

Für wen ist die Berufshaftpflicht­versicherung Pflicht?

Für die sogenannten Kammerberufe ist die Berufshaftpflicht­versicherung eine Pflichtversicherung. Diese erhalten nur eine Zulassung, wenn Sie eine Versicherung nachweisen können – ob angestellt oder freiberuflich. Davon sind zum Beispiel folgende Berufe betroffen:

Die Berufshaftpflicht greift dann, wenn ein Schaden aus einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit entstanden ist. Bei sonstigen Schäden im Angestellten­verhältnis haftet die Versicherung Ihres Arbeitgebers.


Für welche Selbstständigen und Freiberufler ist eine Berufshaftpflicht zu empfehlen?

Besonders wichtig ist die Berufshaftpflicht­versicherung für Angestellte, die teilweise einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen oder nebenbei Freiberufler sind. Hier greift die Haftpflicht des Arbeitgebers nicht und es ist wichtig, sich zusätzlich abzusichern. Wir haben für Sie einige selbstständige Berufe aufgeführt:


Diese Kosten kommen auf Sie zu

Online-Rechner Berufshaftpflichtversicherung - Kosten vergleichen

Die Kosten für die berufliche Haftpflicht­versicherung hängen von der individuellen Risikoanalyse des Versicherungsnehmers ab. Pauschale Aussagen lassen sich daher nur schwer treffen. Die typischen Prämien beginnen ab 50 Euro im Jahr.

Zu den entscheidenden Kostenfaktoren zählt die ausgeführte Tätigkeit. Sie gibt an, welches Risiko und die damit eventuell verbundenen Kosten in einem Schadensfall entstehen können.

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Weitere Versicherungen für Angestellte

Um Ihren Versicherungs­schutz weiter zu verbessern, sollten Sie die folgenden Produkte ebenfalls in Betracht ziehen:

  • Rechtsschutz­versicherung: Übernimmt Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt bei Rechts­streitig­keiten oder Gerichts­kosten gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Privathaft­pflicht: Sichert Sie und Ihre Familie gegen Forderungen Dritter aus dem privaten Lebens­bereich ab.