Team junger Angestellter arbeitet in kreativem Großraumbüro gemeinsam an einem Laptop, während sich Kollegen im Hintergrund austauschen.
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Berufshaftpflicht­versicherung für Angestellte

  • Persönliche Haftung begrenzen
  • Tarif-Vergleich starten
  • Schutz ab 50 € pro Jahr

Team junger Angestellter arbeitet in kreativem Großraumbüro gemeinsam an einem Laptop, während sich Kollegen im Hintergrund austauschen.
Partner Versicherer zum Kosten-Vergleich

Ist eine Berufshaftpflicht­versicherung für Angestellte notwendig?

Fehler können in jedem Beruf passieren: Sie öffnen eine E-Mail mit einem gefährlichen Virus im Anhang, verlieren wichtige Unterlagen eines Kunden oder stoßen versehentlich einen teuren Laptop vom Tisch. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind über die Berufs- oder Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers versichert. Schadensfälle und die damit verbundenen Kosten werden für sie übernommen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Haftpflicht selbst versichern sollten oder müssen.

  • Angestellte sind über Arbeitgeber versichert
  • Ausnahmen bestehen für Kammerberufe
  • Für Berufe im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht empfehlenswert
  • Nebenberuflich Selbstständige benötigen eine eigene Betriebs- oder Berufshaft­pflicht­versicherung

Versicherungsschutz über den Arbeitgeber?

Als Arbeitnehmer sind Sie über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht des Arbeitgebers versichert und müssen keine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Handelt ein Arbeitnehmer jedoch grob fahrlässig oder vorsätzlich, muss er den Schaden selbst bezahlen. Dieser Fall ist auch nicht versicherbar.

Üben Sie neben Ihrem Angestelltenverhältnis eine selbstständige Tätigkeit aus? Dann empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht. Denn gegenüber Dritten haften Sie für Schäden mit Ihrem Privatvermögen.

Geschäftstrainer im Anzug präsentiert an einem Flipchart vor Mitarbeitenden, die mit Laptops und Kaffeebechern am Konferenztisch sitzen.
Besteht ein Versicherungsschutz über den Arbeitgeber?

Optionaler Versicherungsschutz für Angestellte

Für bestimmte Risiken kann sich der Arbeitnehmer gegen Schadensersatzansprüche seines Arbeitgebers versichern. Je nach Beruf ist dies sehr individuell. Welche Berufsgruppen eine Zusatzversicherung abschließen können, haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt:

Klassischer Angestellter

Als Arbeitnehmer sind Sie, wie bereits erwähnt, durch die Berufshaftpflicht Ihres Arbeitgebers abgesichert. Die private Haftpflichtversicherung schließt zwar berufliche Risiken weitgehend aus, ist aber trotzdem notwendig. Sie zahlt sogar für bestimmte Schäden in Zusammenhang mit dem Beruf, etwa dem Verlust von Schlüsseln zu den Geschäftsräumen. Kommt es während der Arbeitszeit zu einem Sachschaden zwischen Kollegen, springt unter Umständen sogar die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ein.

Leitender Angestellter

Mitglieder von Geschäfts­führung­sorganen (Vorstand, Geschäftsführer, Manager etc.) und Kontrollorganen (Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat etc.) können sich durch eine D&O (Directors an Officers) Versicherung zusätzlich absichern. Diese Management-Haftpflichtversicherung schützt die genannten Personen vor Ansprüchen der Gesellschaft und Dritter. Ohne einen solchen Schutz kann es passieren, dass sie im Rahmen der Managerhaftung mit ihrem Privatvermögen für Fehlentscheidungen haften müssen.

Beamter / Öffentlicher Dienst

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst besteht die Möglichkeit, eine Diensthaftpflicht­versicherung abzuschließen. Gerade gegen Beamte können die Schadensersatz­ forderungen sehr hoch sein. Eine umfassende Absicherung ist daher wichtig.

Persönlicher Kontakt

Genügt ein Standardvertrag, brauchen Sie einen Premium-Schutz? Unsere Experten-Bewertung der Tarife im Online-Rechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über den Versicherungsumfang. Die Fachberater von Finanzchecks informieren Sie gern telefonisch oder per Chat umfassend.

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Pflichtversicherung für Kammerberufe – das müssen Sie wissen.

Sind Sie in einem Kammerberuf angestellt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Berufszulassung ist nur möglich, wenn eine Versicherung nachgewiesen werden kann – unabhängig davon, ob Sie angestellt oder freiberuflich tätig sind.

Wird neben dem Angestellten­verhältnis auch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, müssen Sie eine separate Berufshaft­pflicht­versicherung haben. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen.

Nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig?

Wichtig zu wissen für Beschäftigte, die nebenberuflich selbstständig oder als Freiberufler tätig sind: Sie müssen sich selbst um eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht kümmern. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen. Sie reicht auch nicht als Nachweis, falls für Ihre nebenberufliche Tätigkeit Versicherungspflicht besteht.

Starten Sie den Tarifvergleich über unseren Online-Rechner, um den passenden Haftpflichtschutz zu erhalten.

Online-Rechner - Berufshaftpflichtversicherung Kosten vergleichen verschiedener Versicherungstarife

Kosten berechnen – Tarife vergleichen – online abschließen

Die Kosten für eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung richten sich nach der individuellen Bewertung des versicherten Risikos. Daher sind pauschale Angaben schwierig. Ein wichtiger Kostenfaktor ist die Art der ausgeübten Tätigkeit, da diese das Risiko und die möglichen Kosten im Schadenfall bestimmt.