Lehrerin hilft einem lächelnden Schüler an seinem Tisch, während andere Grundschulkinder im kreativ gestalteten Klassenraum arbeiten.
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Berufshaftpflicht- oder Dienst­haftpflicht­versicherung für den öffentlichen Dienst

  • grobe Fahrlässigkeit versichert
  • Diensthaftpflicht für Beamte
  • Schutz ab 40,78 € pro Jahr
Lehrerin hilft einem lächelnden Schüler an seinem Tisch, während andere Grundschulkinder im kreativ gestalteten Klassenraum arbeiten.
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Unterschiede zwischen Diensthaftpflicht und Berufshaftpflicht – welche ist die richtige Wahl im öffentlichen Dienst?

Als Beamter sind Sie im Einsatz für die Gemeinschaft. Sie tragen täglich Verantwortung: als Polizist für die öffentliche Sicherheit, als Lehrer für Ihre Schüler und in vielen weiteren Funktionen. Doch auch Sie brauchen einen starken Schutz. Ein Unfall im Dienst, ein Missverständnis mit einem Bürger – die Kosten können in die Höhe schnellen. Eine Dienst- oder Amtshaft­pflichtversicherung ist wie ein Sicherheitsnetz. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken im öffentlichen Dienst. So können Sie sich ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen machen zu müssen.

  • Angestellte in der Privatwirtschaft sind über den Arbeitgeber versichert.
  • Für Berufe im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht empfehlenswert.
  • Nebenberuflich Selbstständige benötigen eine eigene Berufshaftpflicht­versicherung.

Für welche Berufsgruppen ist die Diensthaftpflicht wichtig?

Sind Sie in einem Kammerberuf angestellt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Berufszulassung ist nur möglich, wenn eine Versicherung nachgewiesen werden kann – unabhängig davon, ob Sie angestellt oder freiberuflich tätig sind.

Wird neben dem Angestellten­verhältnis auch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, müssen Sie eine separate Berufshaft­pflicht­versicherung haben. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen.

  • Bauamt
  • Bürgermeister
  • EDV-Abteilung
  • Einwohner­meldeamt
  • Feuerwehr
  • Finanzamt
  • Forstamt
  • Gerichtsvollzieher
  • gesetzliche Kranken­versicherung
  • Jugendamt
  • Kranken­schwester/-pfleger
  • Lehrer
  • Liegenschafts­verwaltung
  • Musikschule
  • Ordnungsamt
  • Personalwesen
  • Polizei
  • Rechtspfleger
  • Richter
  • Sozialamt
  • Staatsanwaltschaft
  • Stadt-/Gemeinde­verwaltung
  • Standesamt
  • Universitäts­professor
  • Vermessungs­beamter
  • Wirtschafts­ministerium
  • Zoll

Persönlicher Kontakt

Genügt ein Standardvertrag, brauchen Sie einen Premium-Schutz? Unsere Experten-Bewertung der Tarife im Online-Rechner gibt Ihnen einen ersten Eindruck über den Versicherungsumfang. Die Fachberater von Finanzchecks informieren Sie gern telefonisch oder per Chat umfassend.

Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)

– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks

Nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig?

Wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, sodass Sie eventuelle Kosten nicht selbst tragen müssen. Die Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab und bietet Ihnen somit einen umfassenden Schutz. Nutzen Sie unseren Online-Rechner für einen Tarifvergleich.

Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit? Warum die Diensthaftpflicht unverzichtbar ist.

Verletzen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Amtspflicht, muss der Dienstherr laut Gesetz den Schaden ersetzen. Der Geschädigte ist also geschützt – aber Sie können trotzdem zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen drohen Regressforderungen, wenn Sie den Schaden nicht nur leicht fahrlässig verursacht haben.

Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie im öffentlichen Dienst vor Schadensersatz­ansprüchen bei jedem Grad der Fahrlässigkeit. Versichert sind Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie bestimmte Vermögensschäden, wie zum Beispiel der Verlust eines Dienstschlüssels. Versicherungsschutz besteht sowohl gegen Direktansprüche des Geschädigten als auch gegen Regressforderungen des Dienstherrn. Eingeschlossen ist ein Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche, die der Versicherer auf eigene Kosten auch gerichtlich abwehrt.

Grad des Verschuldens

Arbeitnehmer öffentlicher Dienst

Beamter

Leichte Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand nicht die nötige Sorgfalt walten lässt, die von einer vernünftigen Person in derselben Situation erwartet wird. Es ist ein kleiner Fehler, der passieren kann, wenn man unaufmerksam oder nachlässig ist, aber nicht besonders leichtsinnig oder sogar absichtlich handelt.

Arbeitnehmer
öffentlicher
Dienst: Keine Haftung
  • Keine Haftung
Beamter: Keine Haftung
  • Keine Haftung

Mittlere Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung nicht klar definiert, wird aber zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit angesiedelt. Es ist mehr als nur ein Moment der Unachtsamkeit, aber kein bewusster und erheblicher Verstoß gegen Sorgfaltspflichten.

Arbeitnehmer
öffentlicher
Dienst: Teilhaftung
  • Teilhaftung
Beamter: Teilhaftung
  • Teilhaftung

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Mensch in einem hohen Maße unvorsichtig oder nachlässig handelt. Die Person verstößt bewusst und erheblich gegen Sorgfaltspflichten, die schon bei kurzem Nachdenken und einfachen Überlegungen erwartet werden kann. Es bestand aber keine Absicht, einen Schaden zu verursachen.

Arbeitnehmer
öffentlicher
Dienst: wichtig
  • Volle Haftung
Beamter: wichtig
  • Volle Haftung

Während Fahrlässigkeit unabsichtliches, nachlässiges Verhalten beschreibt, ist Vorsatz absichtliches Handeln, bei dem jemand bewusst einen Schaden herbeiführen will.

Arbeitnehmer
öffentlicher
Dienst: wichtig
  • Volle Haftung
Beamter: wichtig
  • Volle Haftung

Schadenbeispiele für eine Diensthaftpflichtversicherung

Ein Lehrer begleitete seine Klasse auf eine Klassenfahrt in einen Freizeitpark. Dort ließ er die Schüler für eine Weile unbeaufsichtigt, um sich selbst eine kurze Pause zu gönnen. In dieser Zeit entschied sich ein Schüler, auf eine gefährliche Attraktion zu gehen, die eigentlich für seine Altersgruppe nicht geeignet ist. Der Schüler stürzte und verletzte sich schwer. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die von der Krankenversicherung geforderten Kosten für die medizinische Behandlung des Schülers sowie private Schadensersatzforderungen, die die Eltern geltend machen.

Ein Polizist hat Zugang zu sensiblen Informationen über eine laufende Ermittlung. Er teilte diese Informationen fahrlässig mit einem Arbeitgeber, der daraufhin einen Mitarbeiter entließ, weil dieser in die Ermittlung verwickelt ist. Der gekündigte Mitarbeiter erhob Klage gegen den Polizisten wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Mit den zivilrechtlichen Forderungen gegen den Polizisten – entgangenes Einkommen und eventuell ein Schmerzensgeld wegen des Imageschadens – beschäftigt sich die Diensthaftpflichtversicherung.

Ein Beamter verwaltet Ansprüche seiner Behörde und übersah, dass in einigen Fällen die Verjährung droht. Er machte die Forderungen deshalb nicht fristgerecht geltend. Da der Anspruchsgegner die Einrede der Verjährung erhob, hatte die Behörde entsprechende Forderungsausfälle zu verzeichnen. Der Dienstherr will bei dem Beamten Regress nehmen. Seine Diensthaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Regress angesichts des Verschuldens des Beamten angemessen ist. Je nach Ergebnis der Prüfungen wird der geforderte Schadensersatz gezahlt oder dem Dienstherrn gegenüber zurückgewiesen.