Unterschiede zwischen Diensthaftpflicht und Berufshaftpflicht – welche ist die richtige Wahl im öffentlichen Dienst?
Als Beamter sind Sie im Einsatz für die Gemeinschaft. Sie tragen täglich Verantwortung: als Polizist für die öffentliche Sicherheit, als Lehrer für Ihre Schüler und in vielen weiteren Funktionen. Doch auch Sie brauchen einen starken Schutz. Ein Unfall im Dienst, ein Missverständnis mit einem Bürger – die Kosten können in die Höhe schnellen. Eine Dienst- oder Amtshaftpflichtversicherung ist wie ein Sicherheitsnetz. Sie schützt Sie vor finanziellen Risiken im öffentlichen Dienst. So können Sie sich ganz auf Ihre Aufgaben konzentrieren, ohne sich ständig Sorgen machen zu müssen.
- Angestellte in der Privatwirtschaft sind über den Arbeitgeber versichert.
- Für Berufe im öffentlichen Dienst ist eine Diensthaftpflicht empfehlenswert.
- Nebenberuflich Selbstständige benötigen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung.
Übersicht zum Inhalt
Für welche Berufsgruppen ist die Diensthaftpflicht wichtig?
Sind Sie in einem Kammerberuf angestellt, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Berufszulassung ist nur möglich, wenn eine Versicherung nachgewiesen werden kann – unabhängig davon, ob Sie angestellt oder freiberuflich tätig sind.
Wird neben dem Angestelltenverhältnis auch eine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt, müssen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung haben. Die Haftpflicht des Arbeitgebers leistet nicht für Schadenfälle, die bei Ihrer selbstständigen Arbeit entstehen.
- Bauamt
- Bürgermeister
- EDV-Abteilung
- Einwohnermeldeamt
- Feuerwehr
- Finanzamt
- Forstamt
- Gerichtsvollzieher
- gesetzliche Krankenversicherung
- Jugendamt
- Krankenschwester/-pfleger
- Lehrer
- Liegenschaftsverwaltung
- Musikschule
- Ordnungsamt
- Personalwesen
- Polizei
- Rechtspfleger
- Richter
- Sozialamt
- Staatsanwaltschaft
- Stadt-/Gemeindeverwaltung
- Standesamt
- Universitätsprofessor
- Vermessungsbeamter
- Wirtschaftsministerium
- Zoll
Persönlicher Kontakt
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Tel.: 030-30345679 (Mo-Fr 9-16 Uhr)
– Jörg Wienbreyer, Gründer Finanzchecks
Nebenberuflich selbstständig oder freiberuflich tätig?
Wenn Sie neben Ihrer Tätigkeit im öffentlichen Dienst selbstständig oder freiberuflich tätig sind, ist eine Berufshaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen, sodass Sie eventuelle Kosten nicht selbst tragen müssen. Die Berufshaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden ab und bietet Ihnen somit einen umfassenden Schutz. Nutzen Sie unseren Online-Rechner für einen Tarifvergleich.
Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit? Warum die Diensthaftpflicht unverzichtbar ist.
Verletzen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Amtspflicht, muss der Dienstherr laut Gesetz den Schaden ersetzen. Der Geschädigte ist also geschützt – aber Sie können trotzdem zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen drohen Regressforderungen, wenn Sie den Schaden nicht nur leicht fahrlässig verursacht haben.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie im öffentlichen Dienst vor Schadensersatzansprüchen bei jedem Grad der Fahrlässigkeit. Versichert sind Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden sowie bestimmte Vermögensschäden, wie zum Beispiel der Verlust eines Dienstschlüssels. Versicherungsschutz besteht sowohl gegen Direktansprüche des Geschädigten als auch gegen Regressforderungen des Dienstherrn. Eingeschlossen ist ein Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche, die der Versicherer auf eigene Kosten auch gerichtlich abwehrt.
Grad des Verschuldens
Arbeitnehmer öffentlicher Dienst
Beamter
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand nicht die nötige Sorgfalt walten lässt, die von einer vernünftigen Person in derselben Situation erwartet wird. Es ist ein kleiner Fehler, der passieren kann, wenn man unaufmerksam oder nachlässig ist, aber nicht besonders leichtsinnig oder sogar absichtlich handelt.
öffentlicher
Dienst: Keine Haftung
- Keine Haftung
- Keine Haftung
Mittlere Fahrlässigkeit ist in der Rechtsprechung nicht klar definiert, wird aber zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit angesiedelt. Es ist mehr als nur ein Moment der Unachtsamkeit, aber kein bewusster und erheblicher Verstoß gegen Sorgfaltspflichten.
öffentlicher
Dienst: Teilhaftung
- Teilhaftung
- Teilhaftung
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Mensch in einem hohen Maße unvorsichtig oder nachlässig handelt. Die Person verstößt bewusst und erheblich gegen Sorgfaltspflichten, die schon bei kurzem Nachdenken und einfachen Überlegungen erwartet werden kann. Es bestand aber keine Absicht, einen Schaden zu verursachen.
öffentlicher
Dienst: wichtig
- Volle Haftung
- Volle Haftung
Während Fahrlässigkeit unabsichtliches, nachlässiges Verhalten beschreibt, ist Vorsatz absichtliches Handeln, bei dem jemand bewusst einen Schaden herbeiführen will.
öffentlicher
Dienst: wichtig
- Volle Haftung
- Volle Haftung