Haftpflicht­versicherung für Selbstständige


KFZ-Mechaniker schaut nach Schaden am Auto - Haftpflichtversicherung für Selbstständige

Warum ist die Haftpflicht­versicherung für Selbstständige so wichtig?

Eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige ist speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern zugeschnitten. Übernommen werden Schäden, die Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen. Des Weiteren wehrt die Haftpflichtversicherung für Selbstständige unberechtigt gestellte Ansprüche ab und darüber hinaus wird mit solch einer Police, neben dem Haftungsrisiko des Unternehmens als juristische Person, auch das der beschäftigten Mitarbeiter abgedeckt. Dabei werden fahrlässige bis grob fahrlässige Forderungen übernommen. Ausgeschlossen sind in der Haftpflichtversicherung Schäden durch Vorsatz.

Unternehmen können ebenso wie Privatpersonen für verursachte Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Dies kann je nach Schadenshöhe durchaus den finanziellen Ruin eines Unternehmens bedeuten. Kommt es zu einem Schaden, dann prüft die Haftpflichtversicherung für Selbstständige zunächst, ob der gestellte Haftungsanspruch auch tatsächlich berechtigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Anspruch durch die Versicherung zur Not auch gerichtlich zurückgewiesen. Sollte der Anspruch berechtigt sein, wird dieser von der Haftpflichtversicherung für Selbstständige übernommen und der Unternehmer so vor einem finanziellen Aufwand bewahrt. Die Haftpflichtversicherung für Selbstständige gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen und sollte bei jeder Unternehmensgründung abgeschlossen werden.


Welche Haftpflicht für Freiberufler oder Selbständige - Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder Vermögensschadenhaftpflicht

Was für Schäden sind versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Selbstständige deckt alle Schäden ab, die durch Mitarbeiter des Unternehmens, Betriebsmittel oder Gebäuden bzw. Grundstücken verursacht werden. Übernommen werden dabei Personenschäden, Sachschäden sowie auch Vermögensschäden. Der genaue Versicherungsbedarf hängt dabei immer von der Tätigkeit und Größe des Unternehmens, der Anzahl der Mitarbeiter, sowie den vorhandenen Risikofaktoren ab. Aus diesem Grund bieten die Assekuranzen speziell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Versicherungspakete an. Dies ist ein wichtiger Unterschied zur privaten Haftpflichtversicherung, in der zumeist pauschale Leistungen enthalten sind.

Bei der Haftpflichtversicherung wird in drei Kategorien unterschieden. Als Personenschäden werden alle Schadensereignisse bezeichnet, bei denen eine Person und dessen Gesundheit verletzt wird. Ein Beispiel hierfür wäre eine Baustelle, die von einem Handwerker nicht ordnungsgemäß gesichert wird. Wird ein Passant beispielsweise durch herabfallende Materialien verletzt, so übernimmt die Haftpflichtversicherung für Selbstständige die Behandlungskosten, sowie das Schmerzensgeld.

Unter Sachschäden fallen Beschädigungen von Eigentum oder anderweitigen unbelebten Gegenständen. Verursacht zum Beispiel ein Installateur einen Wasserschaden ersetzt die Haftpflichtversicherung für Selbstständige die Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten der beschädigten Gegenstände.

Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Unechte Vermögensschäden treten infolge eines Personen- oder Sachschadens auf. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn eine verletzte Person finanzielle Einbußen durch eine Arbeitsunfähigkeit erleidet. Reine Vermögensschäden beinhalten dagegen ausschließlich finanziellen Schaden. Dieser kann unter anderem durch eine Fehlberatung eines Steuerberaters verursacht werden, der einen Mandanten durch eigenes Verschulden finanziell benachteiligt.


Welche Haftpflicht-Art ist die Richtige?

Unterteilt wird in drei Kategorien entsprechend Ihrer Anforderungen. Nach Eingabe Ihrer Tätigkeit oder Ihres Berufes wird die passende Haftpflichtversicherung vorgeschlagen.

Über unseren kostenfreien Online-Rechner finden Sie in wenigen Minuten Ihren Versicherungsschutz und können diesen direkt beantragen. Sollten Sie noch Fragen zur Tarifauswahl haben, können Sie uns gern telefonisch oder per Chat kontaktieren.


Bau & Handwerk

Elektriker vor Schaltschrank - Betriebshaftpflichtversicherung für Selbstständige

Hausmeisterservice
ab 12,30 Euro / Monat

Handwerker
ab 22,53 Euro / Monat

Gebäudereinigung
ab 20,25 Euro / Monat

Heilberufe & Schönheit

Altenpflegerin bei Patientin

Yogalehrer
ab 6,94 Euro / Monat

Heilpraktiker
ab 10,50 Euro / Monat

Kosmetikstudio
ab 8,23 Euro / Monat

Freiberufler

IT-Dienstleister programmiert am PC

IT-Dienstleister
ab 14,79 Euro / Monat

Unternehmensberater
ab 14,28 Euro / Monat

Hausverwalter
ab 9,85 Euro / Monat

Handel & Gewerbe

Inhaberin bereitet Cafe an Machine zu

Einzelhandel
ab 6,67 Euro / Monat

Gastronomie
ab 7,51 Euro / Monat

Bewachungsgewerbe
ab 21,05 Euro / Monat


Wann greift die Haftpflichtversicherung für Selbstständige nicht?

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die durch Vorsatz entstanden sind. Des Weiteren greift die Haftpflichtversicherung nicht bei Ansprüchen, die aus Auskünften oder der Unterlassung von Handlungen beruhen. Hält sich ein Unternehmen nicht an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen, können daraus resultierende Ansprüche nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung abgegolten werden. Nichtig sind zudem auch Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen einen Mitversicherten bzw. zwischen den Mitversicherten, da diese über dieselbe Police abgesichert sind. Es gibt jedoch einige Assekuranzen, bei denen diese Option zusätzlich vereinbart werden kann.


Versicherungsumfang der Betriebshaftpflicht

Schließt ein Unternehmer eine Betriebshaftpflicht ab, so sind damit auch alle weiteren weisungsgebundenen Betriebsangehörigen versichert. Hierzu gehören sowohl die Personen, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, wie auch alle anderen Mitarbeiter und Auszubildenden. Somit trägt der Unternehmensinhaber mit dem Abschluss einer Betriebshaftpflicht auch dem arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch Rechnung.

Damit die Haftpflichtversicherung für Selbstständige einen ausreichenden Schutz bietet, kommt es insbesondere auf die Vereinbarung einer ausreichenden Deckungssumme an. Gängige Deckungssummen sind 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sowie 100.000 Euro für reine Vermögensschäden. Je nach Unternehmen reichen diese im Schadensfall jedoch nicht aus. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer vor dem Abschluss die maximal mögliche Schadenshöhe ermitteln und diese dann anpassen. Die öffentliche Hand verlangt inzwischen eine pauschale Versicherungssumme von 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Selbstständige Frau arbeitet am Laptop neues Konzept aus

Wonach richtet sich der Preis bei der Haftpflichtversicherung für Selbstständige?

Da es sich bei der Haftpflichtversicherung um eine individuell auf den jeweiligen Versicherungsnehmer zugeschnittene Versicherung handelt, lassen sich zur Höhe der Prämie keine pauschalen Aussagen treffen. Kriterien für die Prämienberechnung sind zum einen die Umsatzsumme des Unternehmens, sowie die Anzahl der Mitarbeiter und zum anderen die Art des Betriebes. Ein weiterer Faktor, der sich auf die Prämienhöhe auswirkt, ist zudem die gewählte Deckungssumme. Anhand dieser Punkte wird dann die Grundprämie der Haftpflichtversicherung für Selbstständige ermittelt. Da die Standardleistungen für die meisten Unternehmen nicht ausreichen, wird der Versicherungsschutz durch die Vereinbarung von Zusatzleistungen an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Mögliche Zusatzleistungen sind eine Erhöhung der Deckungssumme, sowie der Einschluss von speziellen Risiken. Je nach Anbieter werden die Zusatzleistungen mit einem separaten Beitrag oder einem pauschalen Aufschlag auf die Grundprämie berechnet. Diese können bei den Bau-Handwerkern der Einschluss von Nachbesserungsbegleitschäden sein. Nachbesserungsbegleitschäden sind Sachschäden die im Zusammenhang mit Nachbesserungen entstehen. Zum Beispiel das Aufschlagen von Wänden, aufgrund falsch verwendeter Rohre. Ein weiterer Zusatzeinschluss sind Mangelbeseitigungskosten, die Kosten, die bei einem Schaden anfallen, um die mangelhafte Leistung in den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Für den Bereich Heilwesen und Schönheitspflege sind größtenteils beitragspflichtig die Zusatzleistungen Faltenunterspritzung für den Heilpraktiker und Permanent Make-up für den Kosmetiker.